Protokoll der Sitzung vom 10.12.2015

die Darstellung der Instrumente, mit denen die genderpolitischen Ziele erreicht werden sollen.

Dem Hauptausschuss ist zu den Haushaltsberatungen (1. Lesung) hierzu zu berichten und insbesondere darzustellen, inwiefern in diesem Zusammenhang finanzwirksame Entscheidungen getroffen wurden.

13. (1) Der Senat wird aufgefordert, das zentrale Lizenzmanagement auszubauen. Dem Abgeordnetenhaus ist dazu jährlich zum 30. November zu berichten. (2) Zur Weiterentwicklung der IT-Bestands- und Planungsübersicht wird der Senat aufgefordert, folgende Grundsätze zu beachten:

a) Die IT-Bestands- und Planungsübersicht ist unter Weiterentwicklung der bisherigen Grundsätze fortzuführen. Dabei ist Folgendes zu beachten: – Zur Konsolidierung der in der Berliner Verwaltung eingesetzten ITAnwendungen ist zu gewährleisten, dass die Möglichkeiten der Verwendung von Standardsoftware umfassend genutzt werden und Eigenentwicklungen nur noch in besonders geprüften und begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen.

Für Maßnahmen ab einem Ausgabenvolumen von 50.000 Euro sind die Projektblätter inklusive der Ampelbewertung nach dem Vorbild von ServiceStadt Berlin zu verwenden.

Bei allen IT-Maßnahmen ist das bereits entwickelte System einer Balanced Score Card mit den Dimensionen Wirtschaftlichkeit einschl. personeller Auswirkungen, Kundenorientierung, Prozessorientierung, Beschäftigtenorientierung und Technologie einzusetzen.

Mit dem Abschluss einer Maßnahme wird dem Parlament zusammenfassend und standardisiert berichtet.

b) Vor der Entwicklung eines ITFachverfahrens sind durch die Verfahrensverantwortlichen folgende Aspekte zu prüfen und zu dokumentieren: – die Möglichkeiten des Einsatzes von Standardsoftware, die auf offenen Standards und offenen Schnittstellen basiert,

die Möglichkeiten einer Nachnutzung bereits neu vorhandener ITKomponenten (z. B. EGovernmentdienste und Software),

Abschätzung von Synergiepotenzialen.

Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass eine solche Prüfung vorgenommen werden kann.

Bei IT-Maßnahmen mit einem Ausgabevolumen im Einzelfall von mehr als 50.000 Euro ist dem Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit und dem Hauptausschuss über das Ergebnis der Prüfungen zu berichten.

c) Die Bestandsübersichten zu ITAnwendungen müssen künftig Angaben zu folgenden Merkmalen enthalten: Verfügbarkeit und Offenheit des Quellcodes, offene Dokumentenformate, Plattformunabhängigkeit, standardisierte und offene Schnittstellen.

d) Die Fortschreibung der IT-Bestands- und Planungsübersicht ist – unabhängig von den Haushaltsberatungen – dem Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit jährlich jeweils bis zum 31. August vorzulegen.

14. Der Senat wird aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, wie die Digitalisierung unserer Gesellschaft in Verwaltung, Landesunternehmen und Wirtschaft für die notwendige ökologische Transformation genutzt werden kann und so die positive Entwicklung der Berliner Wirtschaft weiter vorantreibt.

Dabei sind insbesondere aus folgenden Themenkomplexen Handlungsempfehlungen abzuleiten: 1. Die Digitalisierung der Verwaltung als Grundlage für eine moderne, effektive Kommunikation mit der Bevölkerung und den Unternehmen der Stadt.

2. Open Data und Big Data in Verwaltung und Landesunternehmen als Schnittstelle und Grundlage für die Entwicklung innovativer Prozesse.

3. Die Beschleunigung und Intensivierung des Wissenstransfers zwischen StartupBranche, Wissenschaft, Forschung und Berliner Unternehmen als Grundlage für die Produktentwicklung.

4. Öffentliche Beschaffung als Innovationsmotor nutzen.

5. Ein Smart City Leitbild für die Stadtplanung und -entwicklung.

Bei der Erstellung sind die vom Senat bereits initiierten Gremien einzubinden und es ist eine Struktur zu entwickeln, in der Federführung und Aufgabenverteilung für das ressortübergreifende Thema „Digitalisierung“ klar geregelt werden. Dem Hauptausschuss ist bis zum 30. Juni 2016 zu berichten.

15. Der Senat wird aufgefordert, im Bereich der ITTechnik folgende Maßnahmen zu ergreifen: – die Aussagekraft des ITSicherheitsberichts zu verbessern und darüber im vorzulegenden ITSicherheitsbericht zu berichten.

den IT-Sicherheitsbericht in Zukunft auch dem Abgeordnetenhaus vorzulegen.

zum Haushaltsplanentwurf 2018/19 zu berichten, welche Mittel im Haushalt für Maßnahmen zur Verbesserung der ITSicherheit vorgesehen sind.

rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2018/19 einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, welcher Investitionsbedarf für eine flächendeckende Umsetzung der ITSicherheitsgrundsätze in der Verwaltung (Erstellung von aktuellen Sicherheitskonzepten, Umsetzung von notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der ITSicherheit) bestünde.

bei der Konzeption des standardisierten ITArbeitsplatzes das Ziel zu berücksichtigen, eine möglichst einfache und standardisierte Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation in und mit der Verwaltung zu schaffen. Die vorhandenen Möglichkeiten des ITDZ sind dabei zu berücksichtigen.

bei zukünftigen Betriebssystembeschaffungen bei der Entscheidung zwischen offenen und proprietären Systemen neben wirtschaftlichen auch sicherheitstechnische Erwägungen zu berücksichtigen und aufzuzeigen, wie mittel- bis langfristig die entgegenstehenden Abhängigkeiten möglichst bereits im Vorfeld einer Neubeschaffung abzubauen sind.

Der Senat wird beauftragt, jährlich, erstmals zum 30. Mai 2016, über die Umsetzung der Berliner E-Gouvernement-Strategie (BEGS) und des E-Government-Gesetzes (Drs. 17/2513) zu berichten sowie die Weiterentwicklung elektronischer Behördengänge und den Einsatz moderner Informationstechnik in der Berliner Verwaltung darzustellen.

16. Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Bericht zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vorzulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuweisen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.

17. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, jährlich – nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres – über die Entwicklung der Personalkosten und der Vollzeit-Äquivalente in den Jahren 2012 bis 2017 in der Hauptverwaltung und den Bezirken zu berichten.

18. Die Auflösung der in den Einzelplänen zur Gegenfinanzierung der Haushaltsbeschlüsse des Hauptausschusses eingestellten Pauschalen Minderausgaben (PMA) kann im Verlaufe des Haushaltsjahres auch in wechselnden Titel nachgewiesen werden.

19. Haushaltstitel, die im Zuge der Haushaltsberatungen vom Parlament erhöht worden sind, sind nicht zur Auflösung der jeweiligen vom Parlament beschlossenen Pauschalen Minderausgaben heranzuziehen.

20. Das Abgeordnetenhaus erwartet von der Senatsverwaltung für Finanzen jährlich zum Stichtag

31. Dezember einen Bericht über die vorgenommenen Außeneinstellungen in den Senatsverwaltungen und den Bezirken.

Das Abgeordnetenhaus erwartet von der Senatsverwaltung für Finanzen jährlich einen Bericht über befristete Einstellungen, Verlängerungen und Entfristungen im Verhältnis zu den Gesamtzahlen der Einstellungen in den jeweiligen Organisationseinheiten (Senatsverwaltungen und Bezirke).

21. Der Senat wird aufgefordert halbjährlich mit Stichtag zum 30. Juni und 31. Dezember auf der Basis der Fortschreibung des Personalbedarfskonzepts des Senats für jedes Ressort einschl. nachgeordneter Einrichtungen ein Konzept über den Sollstellenbestand für die einzelnen Abteilungen vorzulegen. Dabei sind auch die Ausscheidenszahlen in den einzelnen Bereichen sowie die beabsichtigten Nachbesetzungen bis 2022 mit der Angabe der Tarifgruppierung und zu ggf. vorhandenen Befristungen darzustellen.

In den heute bereits erkennbaren „Mangelberufen“ (z. B. ärztliche Dienste, Ingenieure etc.) ist der Senat aufgefordert, spätestens bis zu den Haushaltsberatungen 2018/19 ein Konzept zur verstärkten Einwerbung von Personal zu entwickeln.

Der Senat wird gebeten, für die Ressorts und Bezirke eine auf den Auswertungen der Statistikstelle Personal basierende tätigkeitsbezogene Ausscheidensprognose (Fluktuationsprognosen für die Hauptverwaltung und die Bezirke) zu erstellen (und den Nachbesetzungsbedarf – unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und Evaluationsergebnisse – in Zusammenarbeit mit den Senats- und Bezirksverwaltungen darzustellen).

Der Senat wird zudem aufgefordert, das Erreichen der Ziele des Gesundheitsberichtes und des Fortbildungsberichtes darzulegen.

Der Senat wird aufgefordert, die Bündelung der Personalaktenführung der gesamten Hauptverwaltung fortzusetzen und dort anzusiedeln, wo die Aufgabe am preiswertesten und effektivsten erledigt werden kann. Als Orientierung dienen die bisherigen Benchmarks.

22. Der Senat wird aufgefordert, eine zügige und schnelle Besetzung von freien Stellen zu gewährleisten und bis zum 31. März 2016 darzulegen, wie unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben über die Prüf- und Beteiligungsverfahren,

die Verfahrensabläufe (z. B. Präklusivfristen, parallele Beteiligung) optimiert werden können.

23. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zum Stichtag 31. März darzustellen, in welchem Umfang die für den öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel für eine Ausbildung in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen ausgeschöpft wurden.

Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss zum Stichtag 31. März Bericht über die dem „Solidarfonds“ zugeflossenen nicht verausgabten Ausbildungsmittel und ihre Verwendung im Rahmen des solidarischen Finanzausgleichs zu erstatten.

In diesem Zusammenhang ist auch über die befristeten sowie unbefristeten Übernahmen von Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu berichten.

24. Der Senat wird aufgefordert, das Instrument der Leistungsprämien als wichtigen Baustein von Personalförderungskonzepten auszubauen und die Verordnung für Beamtinnen und Beamte für alle Verwaltungen des Landes verbindlich zu regeln und die Finanzierbarkeit von Leistungsprämien in den zukünftigen Haushalten abzubilden. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, im Rahmen des Berliner Beamtenneuregelungsgesetzes leistungsbezogene Besoldungselemente und in den zukünftigen Verhandlungen von Tarifverträgen eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Leistungsprämien aufzunehmen.

25. Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich zum 30. Juni, beginnend mit dem Jahr 2016, über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und der Fortschreibung der Zielvereinbarung für 2015 – 2017 zum SGB VIII zu berichten.

Der Senat wird aufgefordert, zusätzlich jeweils zum 30. Juni (Stand 31. Dezember des Vorjahres) über den Stand der Realisierung der zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirken am 16. Oktober 2009 geschlossenen Zielvereinbarung über die Einführung eines standardisierten Fachcontrollings Hilfe zur Erziehung (HzE) nach SGB VIII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Jugend und auf gesamtstädtischer Ebene in der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zu berichten.

Der Hauptausschuss erwartet von den Bezirken, dass sie die zugewiesenen Mittel für fallunspezifische Arbeiten/Fallteamarbeit in Höhe von jeweils 150.000 Euro auch tatsächlich für diese Zwecke ausgeben und jeweils – durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung zusammengefasst – bis zum jeweiligen Jahresende dem Hauptausschuss berichten.

Die Bezirke sind verpflichtet, ein Fach- und Finanzcontrolling umzusetzen (Drucksache 16/2474). Die Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit den Berliner Bezirken bildet hierfür die Grundlage. Dazu ist es erforderlich, auf wissenschaftlicher Grundlage und einer vereinheitlichten Datenbasis eine Fallbetrachtung mit ihren Ziel-Wirkungsbeziehungen flächendeckend durchzuführen und entsprechende Verfahren in allen Bezirken gleichermaßen zu installieren.