Vor diesem Hintergrund ist eine unabhängige, fallbezogene Revision (Prüfung von Umfang und Qualität der Hilfen) im Rahmen des Fach- und Finanzcontrollings des Jugendamtes generell ein- und durchzuführen. Schwerpunkt ist die einheitliche Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Jugendamt.
Darüber hinaus soll evaluiert werden, inwiefern präventive Arbeit zu einer Reduzierung von Fällen führt oder führen kann und wie diese in der KLR abgebildet werden kann, ohne dass dadurch den entsprechenden Bezirken Nachteile entstehen.
Der Senat wird aufgefordert, die Änderungen im Budgetierungs- und Zuweisungsverfahren im Hinblick auf deren Auswirkungen auf eine beabsichtigte Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten prozessbegleitend von Beginn an zu evaluieren und dem Hauptausschuss über die Ergebnisse jährlich, erstmals zum 30. Juni 2017, im Rahmen der Berichterstattung über das Fachcontrolling, zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, durch ein geeignetes Verfahren schnellstmöglich sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich HzE / Eingliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsteht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur finanziert werden.
26. Der Senat wird aufgefordert, im Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT) über die Inanspruchnahme und Ausgabenentwicklung (einschließlich der Verwaltungsaufwendungen) auf Landes- und Bezirksebene jährlich zum 31. März zu berichten.
27. Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.
Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtUm III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtUm vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.
28. Der Senat wird aufgefordert, jährlich über den Bestand und den Stand der Clusterung im Liegenschaftskataster der Landes- und bezirklichen Immobilien und Liegenschaften auf Grundlage der Ergebnisse der Portfolioanalyse zu berichten, erstmals zum März 2016.
29. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von Wohnraum inklusive des Planungsstands im Rahmen der Sachwerteinlage durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu berichten.
30. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Grundstück Fabeckstraße 62 in SteglitzZehlendorf zukünftig für ein Technologie- und Gründungszentrum genutzt wird. Zu diesem Zweck ist das Grundstück unverzüglich aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds herauszulösen und in das Vermögen der WISTA Management GmbH, bzw. deren Tochterunternehmen IZBM GmbH einzubringen. Dabei ist dinglich zu sichern, dass das Grundstück keinem anderen Zweck zugeführt wird und andernfalls zurückfällt. Hierüber ist dem Hauptausschuss bis zum 1. August 2016 zu berichten.
31. Der Senat wird aufgefordert, zur Verwendung der Mittel im Titel 68627 – Zuschüsse für besondere kulturelle, touristische und sportbezogene Projekte – in den Kapiteln 0310, 0510 und 1320 jeweils zum 30. Juni dem Hauptausschuss einen Bericht vorzulegen.
32. Der Präsident des Abgeordnetenhauses wird gebeten, dem Hauptausschuss bis zum 30. August 2016 zu berichten, wie die gestiegenen Stellenanforderungen in den Vergütungsgruppen E3-E5 in einer Neueingruppierung berücksichtigt werden können.
33. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus alle zwei Jahre zum 31. Oktober einen Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden vorzulegen. Erreichte Synergieeffekte sind darzustellen.
34. Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen zum Hauptstadtfinanzierungsvertrag beim Bund für die institutionelle Förderung der Robert-Havemann-Gesellschaft e.V. insbesondere in Bezug auf das Archiv der DDR-Opposition einzusetzen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2016 zu berichten.
35. Der Senat wird aufgefordert, über die finanzielle und arbeitsrechtliche Situation im Filmhaus Babylon (Neue Babylon Berlin GmbH) dem Hauptausschuss unverzüglich und regelmäßig, insbesondere zum Stand des Insolvenzverfahrens, zu berichten.
36. Der Senat wird aufgefordert, den Vertrag mit der dotBERLIN GmbH & Co. KG zu überarbeiten und dem Abgeordnetenhaus über das Ergebnis bis Ende Februar 2016 zu berichten. Ziel soll sein, unter Ausnutzung der rechtlich vorhandenen Möglichkeiten, eine Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden.
3. Die über den Haushaltstitel der Musicboard GmbH finanzierte Berlin Music Commission unterliegt hinsichtlich der Finanzierung ihrer Projekte keinen inhaltlichen Vorgaben durch die Musicboard GmbH.
38. Für die in den Jahren 2016 und 2017 beim Medienboard nachgewiesenen Mittel aus der Funkfrequenzversteigerung in Höhe von jeweils 3 Mio. Euro legt der Senat dem Hauptausschuss ein Konzept für die beabsichtigte Mittelverwendung bis zum 1. März 2016 vor.
39. Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vorzulegen.
40. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus unter Wahrung der bisherigen Berichtssystematik jährlich mit Stichtag (Ist-Zahlen) 30. Juni bis zum 30. September des lfd. Jahres über den Fortschritt der Umsetzung des Programms Service Stadt Berlin.
41. Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) dem Hauptausschuss einen Bericht jährlich zum 28. Februar über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht: – Stand der Umsetzung für das laufende Kalenderjahr,
42. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass in den Bürgerämtern die personelle Ausstattung mindestens auf dem Stand des Haushaltsplans 2016/17 – einschließlich der in Kapitel 0500 zentral veranschlagten Beschäftigungspositionen – sichergestellt wird und in diesem Bereich keine weiteren Personaleinsparungen erfolgen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2016 über struktu
43. Zu den Kapiteln 06 11 bis 06 13 - Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft 06 15 bis 06 31 - Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 06 32 – Zentrales Mahngericht BerlinBrandenburg 06 41 und 06 42 – Verwaltungsgerichtsbarkeit 06 51 – Sozialgericht
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird ersucht, dem Hauptausschuss für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauern jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.
44. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird aufgefordert, jährlich bis zum 31. Januar, erstmals 2016, über die Beförderungen in den Besoldungsgruppen A6, 7, 8, und 9 im Justizvollzug zu berichten.
45. Durch die Senatsjustizverwaltung ist ein Bericht über die Umsetzung des Schulungskonzepts vorzulegen, indem dargestellt wird, wie in den Jahren 2016 und 2017 eine umfassende Schulung von nichtrichterlichem Personal, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern in IT-Grundlagen-, ITAufbau- bzw. IT-Schwerpunktseminaren erfolgt.
46. Der Senat wird aufgefordert, die Maßnahmen gegen die organisierte Kriminalität in den Senatsverwaltungen besser zu vernetzen und eine engere und intensivere Zusammenarbeit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, sowie der Finanzermittler- und Steuerfahndung zu organisieren. Der Senat erstellt hierzu ein Konzept, welches dem Abgeordnetenhaus zum 1. Mai 2016 vorzulegen ist. Darüber hinaus wird der Senat gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Kontrollen schon bei ersten Verdachtsfällen (Beweislastumkehr) vollzogen werden.
47. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, wie bei Beibehaltung eines Landgerichts die Strukturen und die räumliche Unterbringung des Landgerichts Berlin durch eine Konzentration des Rechtssprechungsbereichs am Standort Littenstraße und des Verwaltungsbereichs (u.a. IT, Personal, Referendare) am Standort Tegeler Weg optimiert werden können. Dem Hauptausschuss und dem Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung ist über das Ergebnis der Prüfung bis zum 30. Juni 2016 zu berichten.
48. Der Senat wird aufgefordert, die Einrichtung von Anlagen zur Mobilfunkunterdrückung in die Planungen für den Neubau der Teilanstalt I der Justizvollzugsanstalt Tegel und die Grundsanierung der Teilanstalt II der Justizvollzugsanstalt Moabit einzubeziehen.
49. Der Senat wird aufgefordert, Maßnahmen auf der Grundlage des von Berlin mit unterzeichneten Urban Food Pacts in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu fördern. Dazu gehört zum Beispiel die Absicherung des bereits gegründeten Food Councils. Über die aus dem Kapitel 0608 / Titel 68475 – Förderung der Verbraucheraufklärung – geförderten und geplanten Maßnahmen ist bis zum 29. Februar 2016 zu berichten.
50. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.
51. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird gebeten, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 28. Februar über die Kriterien und Aufteilung der Mittel für den Karneval der Kulturen zu berichten sowie den Stand der Prüfung der Verwendungsnachweise darzulegen. Darüber hinaus wird die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ersucht, dem Hauptausschuss zum 31. Januar 2016 einen Bericht über die Umsetzung des Konzepts zum Karneval der Kulturen und der Trägerschaft vorzulegen.
52. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmalig zum 31. Januar 2016 über die Umsetzung der Maßnahmen im Bonus Programm und der Mittelverteilung auf die Schulen zu berichten.
53. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Dezember über die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms und die Qualitätsverbesserungen der Betreuung zu berichten. Darin soll ausgehend vom Bestand (Anzahl der Kitaplätze, Versorgungsgrad, Mangelbereiche/-regionen, Prognosen für die Folgejahre) die Bedarfsentwicklung und der voraussichtliche Fachkräftebedarf dargestellt werden. Darüber hinaus soll dargestellt werden, in welchen Bezirken und in welchem Umfang Plätze für Kinder von Flüchtlingen aufgebaut wurden.