85. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage und per 31. Oktober (spätestens bis zum 30. November vorzulegen), unter Berücksichtigung einer aktuellen Steuerschätzung, eine zusammenfassende Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen.
richts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in – Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter einem Jahr,
87. Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der Investitionsplanung dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie der Einnahmenentwicklung zu berichten.
88. Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadtgrenze in einer Größe über 10 000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500.000 Euro, können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.
89. Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss Vermögensverwaltung bzw. (je nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten über: a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und sonstiger Gewährleistungen unterteilt nach Unternehmen,
c) die zur Minimierung einer möglichen Inanspruchnahme eingeleiteten Maßnahmen auf Unternehmensebene,
90. Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen.
91. Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinseinnahmen durch Rücklagenbildung für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der bisher von Zinseinnahmen
92. Bei der Zuweisung des Produktsummenbudgets der Bezirke ist der Hauptausschuss vorab zu informieren: – bei Änderungen der Budgetierungskriterien, die innerhalb des Budgets für ein Produkt zu Veränderungen von mehr als 1 Mio. Euro zwischen den Bezirken führen.
bei Ausdehnung des Wertausgleichs innerhalb eines Produktes bzw. auf weitere Produkte oder Produktgruppen.
93. Der Senat wird gebeten, fortlaufend über die planmäßige Ablösung des derzeitigen Softwareverfahrens für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, durch die Neukonzeption (HKR neu) zu berichten. Insbesondere soll in den Berichten dargestellt werden, wie im weiteren Verlauf des Projektes: – Feinplanung und Fachkonzeptionierung des Gesamtprojekts unter Beteiligung des externen Projektsteuerers,
Europaweites Vergabeverfahren zur Softwarelizensierung und Beauftragung von Implementierungsleistungen,
94. Der Senat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken a) für das Forderungsmanagement des Landes Berlin ein Konzept zu entwickeln, das die Veräußerung von Forderungen, die Hinzuziehung Privater als Verwaltungshelfer auch bei der Verfolgung öffentlich-rechtlicher Forderungen berücksichtigt. Die Möglichkeiten der Implementierung eines zentralen Forderungsmanagements bei der Senatsverwaltung für Finanzen sind dabei vorrangig zu prüfen. Soweit sich Einschränkungen aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, sind diese in der Konzeption darzustellen und Möglichkeiten der rechtlichen Fortentwicklung darzustellen. Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jähr
b) die Landeshauptkasse als zusätzliche Vollstreckungsstelle des Landes Berlin zu organisieren und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zum 31. Mai 2016 zu berichten.
c) sicherzustellen, dass ausnahmslos alle Forderungen, einschließlich der Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, aus Abtretungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz usw. und einschließlich aller niedergeschlagenen Forderungen im Rechnungswesen Berlins bzw. in der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin ausgewiesen werden. Dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist jährlich, zum Anfang des ersten Quartals (beginnend 2017) zu berichten.
d) beginnend mit dem Stand per 31. Dezember 2015, jährlich zusammen mit der Haushalts- und Vermögensrechnung über die Summe der niedergeschlagenen Forderungen getrennt nach Forderungen aus: – steuerlichen Ansprüchen
95. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.
Anmerkung: Mit * versehen sind die – z. T. veränderten – Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet worden sind
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 18. November 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2015 Drucksache 17/2603
Der Senat wird aufgefordert, mit den übrigen Gesellschaftern der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, hinsichtlich der vollständigen Verlagerung der am Flughafen Tegel (TXL) in den Nachtstunden abgewickelten Fracht- und Postflüge zum bisherigen Flughafen Schönefeld (SXF) Einvernehmen zu erzielen.
Dabei soll mit einer abgestimmten Verhandlungsposition auf Länderebene und den zuständigen Stellen auf Bundesebene erreicht werden, dass die betroffenen Luftverkehrsunternehmen einer entsprechenden Verkehrsverlagerung zustimmen.
Es werden folgende Maßnahmen ergriffen, um den Service der Berliner Bürgerämter umgehend zu verbessern: