Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Eigenbetriebs „Berlin-Energie, Eigenbetrieb von Berlin“ sowie eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin bestellt gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Eigenbetriebsgesetzes Berlin in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Berlin-Energie, Eigenbetrieb von Berlin“ aus seiner Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebs.
als Mitglied Abgeordneter Jörg Stroedter (SPD) als stellvertretendes Mitglied Abgeordneter Heiko Melzer (CDU)
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 38), in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Berliner Datenschutzgesetz in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 16, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2012 (GVBl. S. 137), die/den Berliner Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Gemäß § 18 Absatz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 285) geändert worden ist, nimmt die Gewählte auch die Aufgabe der Beauftragten für das Recht auf Akteneinsicht wahr.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 25. November 2015 Drucksache 17/2670
Der Senat wird aufgefordert, mit dem Land Brandenburg Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, im Medienstaatsvertrag eine Rechtsgrundlage für nichtkommerziellen regionalen oder lokalen Rundfunk und dessen Finanzierung durch die Medienanstalt zu schaffen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 13. Januar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2694
I. Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 17.11.2015 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu.
3. Westl. Griesingerstraße (lfd. Nr. 02/12, Spandau) 4. Karlshorst West / Blockdammweg (lfd. Nr. 03/14, Lichtenberg)
siehe Anlage der Drucksache 17/2576: 5 Änderungsblätter einschließlich Stellungnahmeblätter und Legenden
II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 5 (der Drucksache 17/2576) sind.