Null Toleranz gegenüber weiblicher Beschneidung oder Genitalverstümmelung: Opfern helfen und Genitalverstümmelung verhindern
Besondere Situation geflüchteter Frauen berücksichtigen, spezifische Angebote zur Integration und Partizipation sichern
Antrag der Piratenfraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2715
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2707
Das Abgeordnetenhaus würdigt den enormen Beitrag, den die Beschäftigten des Landes Berlin zur Konsolidierung der Landesfinanzen über viele Jahre erbracht haben. Seit 2010 wird die Besoldung jährlich wieder erhöht. Das Abgeordnetenhaus bekennt sich zu dem Ziel, dass die künftigen Besoldungserhöhungen jedes Jahr mindestens ein halbes Prozent über den Steigerungen des Länderdurchschnitts liegen sollen, um die Schere zu den anderen Bundesländern schrittweise zu schließen.
Das Abgeordnetenhaus teilt die Auffassung der Volksinitiative, dass die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin einen Anspruch auf eine Alimentation haben, die den Anforderungen von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Anforderungen in seinen Entscheidungen vom 5. Mai 2015 und vom 17. November 2015 anhand einer Vielzahl verschiedener Parameter konkretisiert, die einer genauen Untersuchung im Hinblick auf die konkrete Situation im Land Berlin bedürfen.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus auf der Grundlage dieser Entscheidungen einen umfassenden Bericht darüber vorzulegen, in welchem Umfang die genannten Anforderungen im Land Berlin erfüllt sind beziehungsweise welche Maßnahmen gegebenenfalls dazu noch erforderlich sind.
Das Abgeordnetenhaus stellt fest, dass nach der Anhörung und Beratung in den zuständigen Ausschüssen das Verfahren gemäß Artikel 61 Absatz 1 der Verfassung von Berlin zum Abschluss gekommen ist.
Der Senat wird aufgefordert, eine Konzeption zum Ausbau, zum zeitlichen Ablauf und zu den inhaltlichen Strukturen des Sportmuseums Berlin zu erstellen. Dabei soll der Senat Auskunft über Ausstellungsflächen sowie jetzige und zukünftige inhaltliche Schwerpunkte geben. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob und inwieweit die Geschichte des Vereins Hertha BSC Berücksichtigung finden kann.
Entwurf des Bebauungsplans 1-40a für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St.-Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche und südwestliche Grenze der Flurstücke 551 und 555), der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 326, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Gartenstraße 25 und 27 und Gartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen (Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße)
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 10. Februar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Februar 2016 Drucksache 17/2728
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 1. Dezember 2015 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-40a zu.