Die für sehr viele Menschen im Ausland vergleichsweise attraktiven Lebensbedingungen in Deutschland in Bezug
So lag die Gesamtschutzquote, also die Quote derjenigen, die tatsächlich der Gefahr einer Verfolgung unterliegen, in den vergangenen Jahren jeweils nur bei gut 20 Prozent, die der nach Artikel 16a Grundgesetz Anerkannten gar nur bei einem Bruchteil davon. Das heißt, dass nach wie vor der ganz überwiegende Teil derjenigen, die sich auf das Asylrecht berufen, darauf keinen Anspruch hat.
Um diejenigen zu schützen, die tatsächlich berechtigt um Asyl nachsuchen, hat der Bundestag unter anderem den hier in Rede stehenden § 18a Asylverfahrensgesetz beschlossen. Dieser regelt das Verfahren bei Einreise auf dem Luftweg und sieht ein beschleunigtes Verfahren bei der Beurteilung des Asylantrags vor. Das sogenannte Flughafenverfahren gilt für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für ausweislose Asylbewerber, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen.
Dazu ist es notwendig, dass eine Unterbringung auf dem Flughafengelände während des Verfahrens möglich ist, denn beim Flughafenverfahren wird das Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens durchgeführt,
wofür die Ausländer dort untergebracht werden. – Herr Lux! Wenn Sie es nicht aushalten, dann gehen Sie raus und trinken Malzbier oder was auch immer.
Es wird auch niemand gegen seinen Willen unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten, sondern er kann selbstverständlich auch wieder ausreisen in sein Land, woher er gekommen ist.
Deshalb ist es völliger Blödsinn, wenn Sie so tun, als wenn die Leute dort in irgendeinem Knast auf Drittweltniveau festgehalten würden. Das ist einfach polemischer Unsinn!
Die Regelung orientiert sich im Übrigen an erfolgreichen Vorbildern aus den Niederlanden, Dänemark und Frankreich. Das Flughafenverfahren wird an den fünf größten
deutschen Flughäfen angewandt, zu denen nach seiner Inbetriebnahme auch der Großflughafen BER Willy Brandt gehören wird. Insofern ist es natürlich richtig, dass das an den meisten deutschen Flughäfen und Flugplätzen nicht gemacht wird. Ich weiß nicht, wie viel hundert oder tausend das sind, aber da gibt es auch keine internationalen Flüge, deshalb ist das vollkommen logisch.
Dort soll eine Einrichtung mit bis zu 30 Plätzen entstehen. Wenn also in der Antragsbegründung der Grünen der Eindruck erwächst, diese Hafteinrichtung solle zehnmal so groß sein, dann ist es entweder grob fahrlässig oder eine bewusste Irreführung.
Das Verfahren hat sich in der Frage der raschen Bearbeitung von offensichtlich unberechtigten Asylanträgen bewährt. Selbstverständlich ist ein Rechtsschutz gegeben. Und wenn die Verfahren nicht in einer bestimmten Zeit abgeschlossen sind, hat der Asylsuchende automatisch das Recht auf ein klassisches Asylverfahren. Von einer inhumanen oder rechtlich fahrlässigen Regelung kann also keine Rede sein.
Im Gegenteil! Ein rascher Abschluss von letztendlich unberechtigten Asylanträgen führt im Sinn aller Beteiligten zu einer humaneren und effizienteren Lösung. Ein rascher Abschluss ist weiterhin geeignet, Armutsflüchtlinge, die von einer gewissenlosen Industrie aus vielen Akteuren im In- und Ausland
meist unter Verlust ihres gesamten Vermögens und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu animiert werden, diesen Weg zu gehen, vor Enttäuschungen und fatalen Illusionen zu bewahren. Aus diesen Gründen lehnt die CDU-Fraktion auch die beiden Anträge, deren Beschlussgegenstände, wie schon erwähnt, sich übrigens vollständig außerhalb der Entscheidungsgewalt des Landes Berlin befinden, ab.
Sie kann sich gerne danach äußern. – Ich habe zu Frau Bayram auch noch zwei Dinge zu sagen: Zum wiederholten Male stellen Sie Anträge, bei denen der leise Verdacht aufkommt, dass er durchaus Ihre Interessen als
Anwältin für Ausländerrecht tangiert. Nun könnte man Ihnen wohlwollend zugute halten, dass Sie dadurch eine besondere Kenntnis der Materie haben. Ich erachte diesen Umstand aber zumindest für bemerkenswert und bin mir nicht sicher, wie Ihre Fraktion der Grünen an anderer Stelle mit anderen Fragestellungen und Kollegen aus anderen Fraktionen umgehen würde, wenn das umgekehrt der Fall wäre.
Danke schön! – Frau Kollegin Bayram! War das jetzt die Wortmeldung für eine Kurzintervention? – Bitte schön, dann haben Sie jetzt das Wort für eine Kurzintervention.
[Benedikt Lux (GRÜNE): Was hier an die Regierung gespült wurde! – Peter Trapp (CDU): Das ist der Stil der Grünen!]
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich erstaunlich, dass sich der Kollege von der SPD-Fraktion kaum zu dem Thema äußern wollte, –
wohingegen dann der Herr Kollege Juhnke, um sich in das Thema nicht einarbeiten zu müssen, mit Anwürfen, die völlig neben der Sache liegen, loslegt. Ich meine eigentlich immer gedacht zu haben, dass Asyl in der Kirche e. V., dass das Erzbistum Berlin, der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin, dass der Jesuiten Flüchtlingsdienst, dass das alles Institutionen sind, die Ihnen nicht so fremd und so gleichgültig sind. Umso mehr erstaunt es mich, dass Sie zur Stellungnahme des Flüchtlingsrats – dieses Papier haben Sie von ihnen auch erhalten – gar nichts sagen, sondern sich hierhin stellen, obwohl dort solche Dinge gesagt werden wie folgende:
Und weiter: Es wurden Asylanträge von Menschen aus Eritrea als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Danach hat sich herausgestellt, dass die eben begründet waren. Da waren die Menschen schon abgeschoben. Das hat dann dazu geführt, dass diese Menschen in ihren Rechten, auch in ihrem Rechtschutz beschnitten wurden.
Da finde ich es wirklich erstaunlich, dass Sie sich hier hinstellen und sagen: BBI ist jetzt auch ein ganz großer Flughafen. Alle großen Flughäfen machen dieses Verfahren, deswegen wollen wir das hier in Berlin auch haben. Ich denke, da wird es schon nötig sein, dass Sie sich im Ausschuss besser informieren. Gegebenenfalls sollten wir überlegen, ob wir dort auch eine Anhörung machen, denn so leicht kommen Sie mir nicht davon, wie Sie das hier vorgetragen haben. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Das beschäftigt die Menschen. Mehrere haben sich zusammengetan und haben in einer gemeinsamen Erklärung deutlich gemacht, dass sie ein solches Vorgehen mit Menschen, die in unser Land kommen und hier unsere Hilfe brauchen und Unterstützung von uns erwarten, nicht billigen. Wir dürfen sie nicht vor den Kopf stoßen, sie in ihren Rechten nicht beschneiden, sondern müssen ihnen die Unterstützung geben, die die Menschen nicht nur brauchen, sondern die wir ihnen auch gewähren sollten.
Ich freue mich, dass die Grünen beginnen, dem Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit etwas abgewinnen zu können. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Benedikt Lux (GRÜNE): Und Sie sind vom Glauben abgefallen!]
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Juhnke! – Für die Fraktion der Piraten hat jetzt der Kollege Reinhardt das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reihen haben sich um diese Uhrzeit schon etwas gelichtet, aber einige Kollegen sind ja noch da. Für diejenigen, die noch da sind, habe ich ein kleines Geschenk mitgebracht, und zwar unser Grundgesetz. Dort
steht auf Seite 165, Artikel 16a Asylrecht, Absatz 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Herr Dr. Juhnke, dort steht nicht: Politisch Verfolgte haben Asylrecht, müssen aber innerhalb von 48 Stunden alle Unterlagen zusammenklauben, damit sie es schaffen, unter widrigsten Umständen zu belegen, warum ihr Fall ausreichend begründet ist. – Asylrecht ist Asylrecht. Dazu gehört eben auch, dass man die Möglichkeit dazu bekommt, die Unterlagen zusammenzusuchen, ausreichend Zeit zu haben – und das unter angemessenen Umständen. Deswegen ist mit diesem Flughafenverfahren dem Asylrecht, so wie es in unserem Grundgesetz vorgesehen ist, nicht ausreichend stattgegeben.
[Uwe Doering (LINKE): Jetzt könnten die Piraten mal klatschen! Benedikt Lux (GRÜNE): Fabio! Komm zu uns!]