Das Stichwort Bürgerbeteiligung – gerade erst relativ erfolgreich zur Berliner Mitte durchgeführt – fehlt im Landschaftsplan komplett, obwohl die Entwicklung klar zu mehr Information und Mitbestimmung bei der Gestaltung unserer Stadt geht. Dazu hätte es meines Erachtens zumindest noch eines angemessenen Abschnitts im Landschaftsprogramm bedurft. Das kommt hoffentlich nicht erst in 22 Jahren!
Zum Entschließungsantrag der Grünen: Ich finde es gut, dass hier konkretisiert wird, proaktiv vorzugehen, und dass auch einmal der Gifteinsatz thematisiert wird. Frau Hendricks hat sich gerade erst dazu entschieden, Glyphosat vorsichtiger zu behandeln und nicht mehr einzusetzen, solange wir nicht wissen, welche Auswirkungen es hat.
Der Senat sollte sich auch dazu bekennen und sagen: Glyphosat werden wir nicht mehr einsetzen, die BSR soll nicht mehr zu Glyphosat greifen.
Das ist aber nur eine Nuance. – Das Landschaftsprogramm ist ein strategisches gesamtstädtisches Instrument
zur aktiven Planung integrativer Umweltvorsorge, zur Freihaltung grüner Achsen, und betrifft ökologische Belange im Städtebau auf gesamtstädtischer Ebene. Meines Erachtens muss das Aktive daran betont werden, damit ist gemeint, die entsprechende Entschließung auch umzusetzen – das will der grüne Entschließungsantrag. Ein Landschaftsplan ist nur so viel wert, wie von ihm am Ende auch umgesetzt wird.
Uns dazu zu bekennen, den Senat aufzufordern, hier proaktiv tätig zu werden, sollte zwar selbstverständlich sein, aber bei der jetzigen Senatskonstellation ist es leider nicht selbstverständlich. – Besten Dank!
Vielen Dank ebenfalls, Kollege Magalski! –Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Vorlage auf Drucksache 17/2833 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Jetzt müsste eigentlich Einstimmigkeit herauskommen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Vorlage einstimmig angenommen.
Zum Antrag auf 17/2936 hat die antragstellende Fraktion die sofortige Abstimmung beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und mitberatend an den Bauausschuss. Hierüber lasse ich zuerst abstimmen: Wer den Ausschussüberweisungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind alle Oppositionsfraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das Erstere war die Mehrheit; damit ist überwiesen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 09/2015 zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist dem Vermögensgeschäft einstimmig zugestimmt worden.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat auch hier einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt. Wer also diesem Vermögengeschäft 04/2016 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Linken ist das Vermögensgeschäft trotzdem einstimmig angenommen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Auch hier hat der Hauptausschuss der Vorlage einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt. Wer also 05/2016 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist das Vermögensgeschäft einstimmig angenommen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 23. Mai 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. Mai 2016 Drucksache 17/2942
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag auf Drucksache 17/2594 wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. Damit ist die Beschlussempfehlung gegenstandslos geworden.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2927