Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sportfreifläche Albrechtstraße 27 im Bezirk Mitte
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Grüne Trift 169 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick-Süd, zwecks Überführung des Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Gebäudesubstanz des Strandbades Müggelsee zwecks Nutzung für nichtsportliche Zwecke
Der Senat wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des StEP Verkehr die politisch diskutierten Erweiterungen des U-Bahn Streckennetzes in Berlin hinsichtlich ihrer verkehrlichen Nutzung zu prüfen, z. B.
U8 Märkisches Viertel U7 BER und Heerstraße Nord U1 Ostkreuz U3 Mexikoplatz U6 Tegel U2 Pankow und Falkenhagener Feld
Dazu sind die aktuellen Kosten und verkehrlichen Auswirkungen zu ermitteln und die zeitlichen Perspektiven einer Realisierung darzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass andere prioritäre Projekte beim Ausbau der Schieneninfrastruktur nicht gefährdet werden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement vom 13. Juni 2016 Drucksache 17/3018
Der Senat wird aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, auf welche Weise Menschen mit Behinderung in Ehrenamtlichkeit eingebunden sind und dabei in ihrer täglichen Arbeit bereits Unterstützung finden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement vom 13. Juni 2016 Drucksache 17/3019
Das Abgeordnetenhaus von Berlin unterstützt den Senat nachhaltig bei seinen Bemühungen zur Steigerung der Attraktivität der Berliner Ehrenamtskarte und fordert ihn auf, folgende Schwerpunkte aufzugreifen bzw. weiterzuentwickeln:
Die Berliner Ehrenamtskarte soll mit ihren Angeboten noch vielfältiger werden und dabei interessante Vergünstigungen für alle Generationen von Ehrenamtlichen vermehrt aufweisen. Dabei sollen insbesondere Partner aus dem vorpolitischen Raum gewonnen werden, wie z. B. die Clubkommission Berlin und die Spitzenvereine des Berliner Sports.
In Abstimmung mit dem Land Brandenburg soll die weitere Verzahnung der jeweiligen Ehrenamtskarte mit übereinstimmender Laufzeit von drei Jahren, gemeinsamen Layout und gemeinsamen Angeboten vollendet werden.
Die Voraussetzung zur Gewährung der Ehrenamtskarte sollte eine ehrenamtliche Tätigkeit von 200 Stunden im Jahr sein. Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob mit Blick auf jugendliche Ehrenamtliche die Gesamtstundenzahl reduziert werden sollte bzw. ob die Erbringung der erforderlichen Stunden im Projektrahmen erfolgen kann. Die Stunden können auch bei verschiedenen Trägern geleistet werden.
Die Ausgabe der Ehrenamtskarten sollte bei einer Stelle im Senat (Senatskanzlei) angesiedelt werden und in feierlicher Form vorrangig durch den Regierenden Bürgermeister bzw. die Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister erfolgen.
Ferner soll der Senat prüfen, auf welche Weise eine Kombination der Jugendleiterkarte mit der Ehrenamtskarte vorgenommen werden könnte.
Schließlich wird der Senat aufgefordert, auch in der kommenden Legislaturperiode einen Beirat mit der Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte zu betrauen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 15. Juni 2016 Drucksache 17/3032
Der Senat wird gebeten, ein Konzept für die regulierte Durchführung von Kutschfahrten durch Pferdefuhrwerksbetriebe im Land Berlin zu erarbeiten. Das Konzept soll insbesondere die Belange des Tierschutzes und der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Anforderungen an die Sicherheit des Straßenverkehrs besonders berücksichtigen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 16. Juni 2016 Drucksache 17/3040
Der Senat wird aufgefordert, ein „Berliner Programm gegen Gewalt an Schulen“ zu erarbeiten und bereits bestehende Präventionsmaßnahmen in das Programm zu integrieren, um allen Schülerinnen und Schülern das Lernen in einem gewaltfreien Umfeld zu ermöglichen.