Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Das Ziel ist eine Verbesserung des Schulklimas und der demokratischen Schulkultur. Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Konflikte in der Schule ohne Gewalt zu lösen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen gegen undemokratische, diskriminierende, rassistische bzw. menschenverachtende und gewaltorientierte Haltungen und Verhaltensweisen sensibilisiert werden. Ziel ist es, sie zu befähigen, eine von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Toleranz geprägte Haltung zu entwickeln.

Um das zu erreichen, wird eine enge Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern, den Schulstationen, den Eltern- und Familienzentren sowie dem

Ganztagsbetrieb der Schule angestrebt. Die Einbeziehung von Schlüsselpersonen wie die erweiterte Schulleitung, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern als Bildungspartner ihrer Kinder spielt eine zentrale Rolle.

Folgende Zielvorgaben für die Erarbeitung des „Berliner Programms gegen Gewalt an Schulen“ sind zu berücksichtigen:

1. Prävention, Aufklärung und Anti-Gewalt- sowie AntiMobbing-Trainings in den Schulen werden intensiviert, Präventionsgespräche der Polizeiabschnitte in den Schulen verstetigt und Lehrerinnen und Lehrer stärker in der Bekämpfung von Aggression und Gewalt im Schulbereich fortgebildet. Es soll geprüft werden, wie an den Schulen pädagogische Fachkräfte zu Konflikt-Mediatorinnen und -Mediatoren ausgebildet werden können.

2. Das Soziale Lernen in Schulen soll erweitert und zugleich für eine angemessene Ausstattung mit Jugendsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern und Schulpsychologinnen und -psychologen gesorgt werden.

3. Jede Schule erarbeitet unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler und Eltern eine Hausordnung mit Schulregeln, die allen Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres zur Kenntnis gegeben und von beiden unterschrieben wird. Die Schulen werden aufgefordert, ihre jeweilige Hausordnung und Schulregeln konsequent durchzusetzen.

4. In allen Schulen werden Schülerinnen und Schüler altersgerecht zu Pausenbuddys und Konfliktlotsinnen und -lotsen geschult.

5. Jede Schule erarbeitet ein Gewaltpräventions- und Konfliktmanagementkonzept mit dem Ziel, präventive Strukturen aufzubauen und schulische Akteure zur aktiven Konfliktbewältigung zu befähigen. Es könnte ein Mitglied der erweiterten Schulleitung zur oder zum Gewaltpräventionsbeauftragten ernannt werden.

6. Jede Schule richtet eine „Koordinierungsrunde Konfliktbearbeitung“ ein mit Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichen Gruppen (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Schülerinnen und Schüler, Elternvertreterinnen und -vertreter, Polizei und weiteren externen Kooperationspartnerinnen und -partnern), um die laufenden gewaltpräventiven Maßnahmen zu bewerten, weitere Bedarfe festzustellen, zukünftige Maßnahmen zu planen und enger zusammenzuarbeiten.

7. Jede Schule ernennt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Elternarbeit. Die Elternarbeit, elternorientierte Gewaltprävention und Stärkung der Erziehungskompetenz sind durch schulspezifische Maßnahmen (bspw. Einrichtung eines Elterncafés, themenbezogene Elternabende u.a. zur Bekämpfung von Gewalt in Schulen und Einhaltung schulischer Regeln in Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnerinnen und -partnern wie den Stadtteilmüttern, der Präventionsabteilung der Polizei, dem Quartiersmanagement, dem Gesundheitsamt, u.v.m.) zu intensivieren. Dabei soll das Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ einbezogen werden. Das Thema Gewalt im Elternhaus ist im Rahmen der intensiven Elternarbeit zu berücksichtigen.

8. Bei Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht. Bei Gewaltvorfällen werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich einbezogen und Gespräche geführt, die im Rahmen der Schulmediation mit Tätern und Opfern stattfinden. Um die Information der Eltern sicherzustellen, wird der Täter-Opfer-Ausgleich auch von den Eltern unterschrieben.

9. Die Schulen werden verpflichtet, Vorfälle des Gefährdungsgrades I innerhalb von fünf Werktagen und Vorfälle der Gefährdungsgrade II und III innerhalb von 24 Stunden beim bezirklichen Schulamt, der Schulaufsicht, beim zuständigen Jugendamt, den G/KSchulpsychologinnen und -psychologen und dem Bereich Gewaltprävention und Krisenintervention der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu melden. Die Einbeziehung von Polizei und/oder Feuerwehr bei Vorfällen der Gefährdungsgrade II und III gemäß des Informationsschreibens „Gewalt und Notfälle“ vom 1. Februar 2011 bleiben unberührt.

10. Zukünftig werden Meldungen von Schulen über Gewaltvorfälle der Gefährdungsgrade I, II, III sowie Übergriffe auf Schulpersonal zentral vom Senat nach Schulform, Bezirk sowie nach Geschlecht der Täterin bzw. des Täters und der Opfer erfasst. Der jährliche Bericht zur Gewaltprävention und Krisenintervention in Schulen wird wieder vom Senat veröffentlicht und vorgestellt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2016 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 19 B:

b) Frühzeitige Jugendkriminalitätsprävention verbessern

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 16. Juni 2016 Drucksache 17/3041

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2972

Der Senat wird aufgefordert, die frühzeitige Jugendkriminalitätsprävention und den Jugendarrestvollzug zu verbessern. Hierzu werden/wird

1. der Datenaustausch zwischen Schulen, Jugendämtern, Polizei und Staatsanwaltschaft verbessert, zum Beispiel durch das Einholen von Einverständniserklärungen der Eltern für wohnortbezogene und ressortübergreifende Fallkonferenzen in den Bezirken, notwendige Gesetzesänderungen sind zu initiieren;

2. nach Auswertung der Evaluation des Pilotprojektes „Täterorientierte Intervention (TOI)“ zügig über eine landesweite Einführung entschieden. Wird in einem Fall weiterer Handlungsbedarf gesehen, ist dieser nach den Präventionsgesprächen an die Jugendhilfe zu übergeben;

3. zeitnah geprüft, ob das Wohnortprinzip zur Bearbeitung von Jugendstrafsachen bei der gesamten Berliner Polizei eingeführt werden sollte;

4. Jugendkommissariate in den Polizeidirektionen oder Polizeiabschnitten eingerichtet zur präventiven engen Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendämtern und Staatsanwaltschaft;

5. das Pilotprojekt „Staatsanwaltschaft für den Ort“ mit seinem Wohnortprinzip für die Bearbeitung von Jugendstrafsachen bei der Berliner Staatsanwaltschaft evaluiert und bei positivem Evaluationsergebnis eine Ausweitung auf alle Berliner Bezirke geprüft;

6. das Amtsgericht Tiergarten als federführende Stelle sowie die beteiligten Strafverfolgungsbehörden und die Polizei gebeten und bei Bedarf dabei unterstützt, die Anwendung des besonders beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens nach dem „Neuköllner Modell“ weiter zu verbessern und dabei insbesondere durch Schulungen auf eine sichere Anwendung der Konzeption bei der Polizei hinzuarbeiten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2016 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 19 D:

Studie zur Videospielbranche in Berlin

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie vom 20. Juni 2016 Drucksache 17/3045

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2777

Um den Berliner Standort der Videospielbranche zu stärken, sollen folgende Schritte durch den Senat unternommen werden:

Der Senat lässt zur zielgenauen Konzeptentwicklung die branchenspezifischen Zahlen erfassen und beauftragt dazu eine umfassende Studie. In dieser Studie werden insbesondere folgende Elemente branchenspezifisch abgebildet:

Allgemeine wirtschaftliche Kennzahlen wie Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, Selbstständigen, Freiberufler/innen, geringfügigen Beschäftigungen, Unternehmen sowie Umsatz und Steueraufkommen,

Arbeitnehmerkenndaten wie Lohnniveau, durchschnittliche Arbeitszeiten, Ausbildungsniveau,

Qualitative Interviews zu weichen Faktoren wie Standortempfinden der ansässigen Unternehmen, Bedürfnisse der Marktteilnehmer, Internationale Beurteilung des Standorts Berlin, Investitionsklima,

Vergleich des Standorts Berlin mit weiteren internationalen Standorten der Gaming-Branche.

Mit Bezugnahme auf die Erkenntnisse der vorgenannten Studie entwickelt der Senat eine spezifische Konzeptualisierung der Maßnahmen und Förderungsinstrumente für die Videospielbranche.

Die Erkenntnisse aus der Studie sollen dem Senat zur Vorbereitung einer Bundesratsinitiative dienen. Auf Bundesebene setzt sich der Senat für eine Änderungsinitiative zu den europäischen NACE-Klassifikationen ein, um eine zielgenaue Erfassung der Videospielunternehmensdaten zu ermöglichen; weiterhin initiiert er eine bundesweite Zusammenarbeit, um den deutschen Standort gegenüber den Herausforderungen des internationalen Markts mit gemeinsamen Projekten, Konzepten und Initiativen zu stärken.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2016 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 19 E:

Bewerbung des Landes Berlin als Austragungsort eines ICANN Public Meetings

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3047

zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Drucksache 17/2945

Der Senat wird aufgefordert, das Land Berlin als Austragungsort eines Public Meetings der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zu bewerben und die internationale ICANN-Gemeinschaft in Berlin zu begrüßen.

Zu lfd. Nr. 19 F:

Vergleichsvereinbarung sowie Anteilskauf- und Abtretungsvertrag betreffend die KWB Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3049

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2978

I. Das Abgeordnetenhaus stimmt der Vergleichsvereinbarung betreffend die KWB Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH gemäß § 3 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu.