Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

II.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2010 – Drucksache 17/0014 –

A. Fehlendes Finanzierungskonzept für das „Entwicklungskonzept Zitadelle Spandau“

T 264 bis 278 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau dem Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 11. Juni 2015 nicht entsprochen hat.

T 264 bis 278 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Spandau bis spätestens 30. September 2016 das fortgeschriebene Entwicklungskonzept für die Zitadelle und ein schlüssiges und tragfähiges Finanzierungskonzept zum Entwicklungskonzept vorlegt. In dem Gesamtfinanzierungskonzept sind alle bereits bekannten und aufgrund der geplanten Investitionen zu erwartenden Kosten für den Unterhalt der Zitadelle unter Berücksichtigung der aus dem Kulturbetrieb der Zitadelle erzielbaren Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Vermietung und Verpachtung darzustellen.

III.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anläss

lich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2011 – Drucksache 17/1707 –

A. Erhebliche Versäumnisse sowie rechtswidrige und unwirtschaftliche Entscheidungen bei der Planung und Errichtung einer Straßenbahnstrecke

T 224 bis 243 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erneut den an sie gerichteten Auflagen nicht vollständig entsprochen hat.

IV.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2012 – Drucksache 17/2319 –

A. Unzureichende Steuerung der Aufgabenverlagerung an Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Vollzeitpflege

T 130 bis 140 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die angekündigten Maßnahmen für eine zielgerichtete Steuerung der Vollzeitpflege umsetzt und unverzüglich (ohne weitere Fristverlängerung) über die Umsetzung berichtet.

B. Vermeidbare Risiken aus der Vereinbarung zur Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Berlin und der Berlinovo-Gruppe

T 195 bis 210 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Haftungsfreistellung, die das Land Berlin der Geschäftsführung der Berlinovo GmbH und fünf ihrer Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit der Neuordnungsvereinbarung erteilt hat, auf die Nachteile beschränkt, die aus dem Verzicht auf die Ansprüche aus der Erfüllungsübernahme entstehen können.

Zumindest ist mit den von der Haftung freigestellten Geschäftsführungen schriftlich klarzustellen, dass sich die Haftungsfreistellung nicht auf Nachteile erstreckt, die den betroffenen Gesellschaften der Berlinovo-Gruppe aus Neugeschäft erwachsen können.

Die Haftungsfreistellung gilt zudem nicht für zukünftig in die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften der Berlinovo-Gruppe eintretende Personen.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 17/1635) werden für erledigt erklärt.

Zu lfd. Nr. 19 T:

Empfehlungen der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ umsetzen: Berlin als Divestment-Hauptstadt – für ökologisch nachhaltige Finanzanlagen des Landes Berlin

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3074

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2669

Der Senat wird aufgefordert, entsprechende Schritte zu unternehmen, um Berlin zur „Divestment-Hauptstadt“ zu machen, indem er sich verpflichtet, Anlagen aus Unternehmen, deren Geschäftsmodell dem Ziel der Klimaneutralität widerspricht, innerhalb der nächsten fünf Jahre abzuziehen und diese Investitionen in Zukunft durch Anlagerichtlinien auszuschließen.

Zu lfd. Nr. 19 U:

Seniorenwohnhäuser erhalten!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales 13. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3075

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/2257

Der Senat wird aufgefordert, auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass vorhandene Seniorenwohnhäuser in städtischem Besitz bleiben bzw. in eine bezirkliche Stiftung nach Charlottenburg-Wilmersdorfer Vorbild überführt werden. Wo die Möglichkeit dazu besteht, sollten die städtischen Wohnungsunternehmen bei entsprechenden Angeboten zum Kauf von Seniorenwohnhäusern und damit zur Bestandsvermehrung angehalten werden.

Insgesamt ist die kontinuierliche Instandhaltung und Modernisierung mieterfreundlich sicherzustellen, ohne dass damit unvertretbar hohe Mietsteigerungen verbunden sind.

Ansonsten sollte die Bautätigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaften so ausgerichtet sein, dass Neubauwohnungen barrierefrei und damit auch für junge Menschen mit Kindern, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen zu inklusivem Wohnen geeignet sind.

Zu lfd. Nr. 19 J:

Nr. 09/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3053

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Teilfläche des Grundstückes zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 1. Januar 2016 zu:

Liegenschaft Bezirk Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche

in m²

Thomas-Dehler-Str.

Berlin

Mitte

Tiergarten 54 154 ca. 1.164 m² (Teilfläche)

Zu lfd. Nr. 19 K:

Nr. 11/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2016 Drucksache 17/3054

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung in das Vermögen der Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften (BEFU) mittels Sachwerteinlage zum Zeitpunkt des Nutzen-, Lastenwechsels zu:

Liegenschaft Bezirk Berlin