zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf von zwei insgesamt ca. 6 287 m² großen Teilflächen der Grundstücke Sachsendamm 61, 62, 63 und Tempelhofer Weg 29, 30 in Berlin TempelhofSchöneberg zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) im Kaufvertrag vom 22.07.2016 – UR-Nr. 1658/2016 des Notars Dr. Martin Mulert in Hamburg vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Aufgabe einer Sporthalle gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz für eine Schulplatzerweiterung der Grundschule an der Wuhle, Teterower Ring 79, 12619 Berlin
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 24. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. September 2016 Drucksache 17/3144
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle der Grundschule an der Wuhle, Teterower Ring 79 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, zugunsten von Schulneubau wird zugestimmt.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Grüne Trift 169 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick-Süd, zwecks Überführung des Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 24. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. September 2016 Drucksache 17/3145
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Sporthalle Grüne Trift 169 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick-Süd, zwecks Überführung des Schulstandortes in Erbbaurecht an einen privaten Schulträger wird zugestimmt.
Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Gebäudesubstanz des Strandbades Müggelsee zwecks Nutzung für nichtsportliche Zwecke
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 24. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. September 2016 Drucksache 17/3146
Der Aufgabe gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz der Gebäudesubstanz des Strandbades Müggelsee zwecks Nutzung für nichtsportliche Zwecke wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert, analog zu der Machbarkeitsstudie für den Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark einen Masterplan für die zukünftige Entwicklung und Sanierung des Sportforums Hohenschönhausen zu entwerfen. Diese Studie soll neben einer ausführlichen Bedarfspla
nung ebenso eine Musterplanung des gesamten Areals des Sportforums und zudem eine realistische Kosteneinschätzung über die Ausbau- und Sanierungsparameter beinhalten. Ferner wird der Senat aufgefordert zu prüfen, inwiefern Bundesmittel sowohl für die Erstellung des Masterplans als auch für die tatsächliche Umsetzung des Projektes zur Verfügung stehen.
a) Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt weiterentwickeln (III) – Gegen Gewalt und Diskriminierung
a) Das Land Berlin mit all seinen Institutionen und Vertreterinnen/Vertretern setzt sich weiterhin nachdrücklich für den Respekt gegenüber Vielfalt innerhalb der Stadt, in allen Gremien des Bundes und über die Grenzen Deutschlands hinaus ein. Die Vertreterinnen/Vertreter von Senat und Abgeordnetenhaus stellen sich aktiv gegen Diskriminierung jeglicher Art und setzen sich auch im Ausland für den Respekt gegenüber Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI) ein (siehe Charta der Vielfalt).
b) Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Entwicklung eines Konzeptes zur Erfassung und Dokumentation (Monitoring) von vorurteilsmotivierter Gewalt zu prüfen.
c) Der Senat wird aufgefordert, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeigebereitschaft von Opfern homophober oder transphober Straftaten zu erhöhen. Dabei sollen staatliche Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft stärker mit Opferverbänden und Trägern der Opferhilfe sowie mit Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern und Psychologinnen/Psychologen zusammenarbeiten.
a) Die Sensibilisierungs- und Antidiskriminierungsschulungen bei der Berliner Polizei sollen weiter verstetigt werden. Einem Diversity-Ansatz folgend, sollen diese Schulungen verstärkt nicht nur
auf Homo- und Transphobie, sondern auch auf Mehrfachdiskriminierungen eingehen und selbstreflexive Anteile beinhalten. Die Implementierung entsprechender Schulungsmodule in das Curriculum der Ausbildung von Führungskräftenachwuchs bzw. Führungskräften der Landespolizeischule soll erfolgen.
b) Um die Sensibilisierungsarbeit bei der Polizei zudem in der Breite zu stärken, sollen alle sechs Berliner Polizeidirektionen im Dialog mit den Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Berliner Polizei jeweils eine Kontaktperson für LSBTI benennen. Es ist zu prüfen, wie innerhalb der Polizeidirektionen ein Netzwerk von Ansprechpartnern aufgebaut werden kann. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung soll mit den Ansprechpartnern für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Berliner Polizei befördert werden.
c) Der Senat soll prüfen, welche Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote auch bei der Justiz und im Justizvollzug durchgeführt bzw. fortgesetzt und weiterentwickelt werden können. Der Senat wird hierbei aufgefordert, in Zukunft besonders solche Angebote zu fördern, die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Rahmen eines DiversityAnsatzes thematisieren (und zugleich die Spezifik von Diskriminierung bzw. Mehrfachdiskriminierung gegenüber LSBTI betonen).
d) Die in der ersten Förderphase der Initiative Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt (ISV) geschaffenen Projekte zur Sensibilisierungsarbeit in der Zivilgesellschaft (u.a. bei Migrantinnen-/Migrantenverbänden, Sportverbänden und innerhalb der LSBTI-Community) sollen weiter ausgebaut und ggf. verstetigt werden. Zusätzliche Projektschwerpunkte sind entsprechend den Evaluationsergebnissen bei Bedarf zu entwickeln und zu fördern. Die Projekte sind verpflichtet, Qualitätsstandards im Hinblick auf die Beratung und die Vielfalt der Mitarbeitenden und Zielgruppen und zur Bekämpfung von Rassismus, Sexismus und Transphobie zu berücksichtigen. Eine aktivere Zusammenarbeit von Projekten und Bezirksämtern wird angeregt.
e) Die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) verstärkt ihre Öffentlichkeitsarbeit und vermittelt weiterhin Hilfesuchende an das Berliner AntidiskriminierungsBeratungsnetzwerk. Sie führt Diversity-Trainings zu unterschiedlichen Diskriminierungsschwerpunkten durch, auch zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Die Vernetzung der
f) Um Vorurteilen und Ablehnungen im Sport gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt entgegenzuwirken, sind Projekte bei Sport- und Fanclubs, die zur Akzeptanz und zum Verständnis beitragen, zu fördern und auszubauen. Die derzeitige Verbands- und Multiplikatorinnen-/Multiplikatorenarbeit ist auf Arbeit mit Sportlerinnen/Sportlern und Fans auszuweiten. Hierbei ist auch die Zusammenarbeit mit dem Landessportbund angeraten. Öffentlichen Anfeindungen auf Sportplätzen und in Berliner Fankurven ist offensiv von jeder Seite aus zu begegnen.
a) Regelmäßig aktualisierte Informationen zu Trägern, die Opferschutz anbieten, sollen in jeder Polizeiwache sowie jeder Notaufnahme von Krankenhäusern in Papierform zur Verfügung stehen. Zudem muss die Polizei sicherstellen, dass die Internetwache über vollständige und regelmäßig aktualisierte Informationen zum Opferschutz verfügt. Auf Informationsveranstaltungen und als Teil von entsprechenden Fortbildungen sollen Polizeiangehörige und Krankenhauspersonal auf dieses Informationsmaterial hingewiesen und dazu animiert werden, sofort neues Material anzufordern, wenn keines mehr zur Verfügung steht.
b) Bestehende Angebote der Opferhilfe und des Opferbeauftragten sollen um den Aspekt Mehrfachdiskriminierungen erweitert werden.
c) Das Land Berlin setzt sich in Kriseneinrichtungen und Wohnungslosenhilfen dafür ein, dass Diskriminierungen und Gewalterfahrungen aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität bei der Begleitung und Unterbringung von Menschen stärker berücksichtigt werden. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Beschäftigten und Ehrenamtlichen in den Kriseneinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe mit Informationen und Schulungsangeboten zum Themenbereich LSBTI zu unterstützen.
d) Der Senat soll prüfen, wie vor dem Hintergrund der Evaluationsergebnisse der ISV in der vergangenen Förderphase eine Schutzwohnung als Modellprojekt eingerichtet werden kann, insbesondere für trans- und intergeschlechtliche Jugendliche sowie für schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche, männlich identifizierte Erwachsene.
Es ist außerdem zu prüfen, wie das vom Senat geförderte Angebot der Frauenhäuser dahingehend erweitert werden kann, der spezifischen Situation transgeschlechtlicher Frauen gerecht zu werden. Zu prüfen ist hierbei auch, inwiefern der Begriff der häuslichen Gewalt als Unterbringungsursache sowie Finanzierungsgrundlage für einen Aufenthalt in einer Schutzwohnung oder vergleichbaren Einrichtung um den der Gewalt wegen der Geschlechtsidentität erweitert werden muss, um eine Unterbringung zu gewährleisten.
e) In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern, der Industrie- und Handelskammer, den am Bündnis gegen Homophobie beteiligten Unternehmen sowie den Fachträgern aus der LSBTI-Community lässt der Senat ein Konzept für die bessere Begleitung und Unterstützung von Diskriminierungsopfern im Erwerbsleben bzw. deren Reintegration ins Erwerbsleben erarbeiten. Hierbei sind sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität und HIV-Status als Diskriminierungsmerkmale zu berücksichtigen. Das Land Berlin lässt zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Situation trans- und intergeschlechtlicher Menschen auf dem Arbeitsmarkt entwickeln.
f) Der Senat wird aufgefordert, die Weiterentwicklung der bestehenden Selbsthilfe- und Beratungsstrukturen für transgeschlechtliche Menschen zu fördern und sich für den Aufbau qualifizierter Projekte zur Unterstützung intergeschlechtlicher Menschen und deren Angehöriger einzusetzen. Das Land Berlin unterstützt die Erstellung und die Verteilung von spezifischem Informationsmaterial.