b) Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt weiterentwickeln (IV) – Öffentlicher Dienst im Land Berlin
1. Der Senat entwickelt eine Gesamtstrategie zur Förderung eines kompetenten Umgangs der Verwaltung mit Vielfalt (mit besonderer Berücksichtigung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt). In dieser Strategie
soll Diversity als verbindlicher Bestandteil der Ausbildung in den Berliner Verwaltungen eingebracht werden.
2. Die im Rahmen der Initiative Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt (ISV) begonnenen Schulungen und Fortbildungen von Schlüsselpersonen sind durch die jeweiligen Berliner Verwaltungen fortzuführen bzw. zu initiieren. Es ist sicherzustellen, dass mittelfristig alle Führungskräfte über Kompetenzen im Bereich Diversity (auch hinsichtlich sexueller und geschlechtlicher Vielfalt) verfügen.
3. Die Mitarbeitenden der Landes- und Bezirksverwaltungen sind zu einer stetigen Fortbildung im Bereich Diversity angehalten. Das Land Berlin forciert zudem Sensibilisierungs- und Antidiskriminierungsschulungen bei den Ordnungsämtern sowie der Ausländerbehörde. Der Senat prüft, inwieweit Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, denen keine Schulung angeboten werden kann, mittels E-Learning-Angeboten bzw. eines zu erstellenden Diversity-Handbuches Zugang zu den Informationen und Angeboten verschafft werden kann. Als Basis für die Entwicklung eines E-Learning-Tools kann das von der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) entwickelte Diversometer dienen. Angebotene Fortbildungen werden regelmäßig evaluiert und ggf. entsprechend überarbeitet.
4. Formulare in der Berliner Melderecht- und Verwaltungspraxis werden bis 2016 überarbeitet. Es ist zu prüfen, wo auf öffentlichen Formularen auf den Geschlechtseintrag verzichtet oder eine neutrale Kategorie zur Wahl gestellt werden kann.
5. Für Leistungsverträge und Zielvereinbarungen innerhalb der Verwaltung oder mit Dritten sind DiversityBelange als ein Kriterium zu berücksichtigen, soweit es der thematische Kontext erfordert.
6. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Entwicklung und Umsetzung der ISV stärker einzubeziehen, beispielsweise durch die Einbindung der Quartiersmanagements in Sensibilisierungs- und Antidiskriminierungsschulungen.
7. Das Abgeordnetenhaus würdigt die Ergebnisse, die im Rahmen des Berliner Projektes „Trans/-in Arbeit“ gemeinsam mit Unternehmen, Verwaltungen, Gewerkschaften sowie Jobcentern entstanden sind. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse auch in der Verwaltung umgesetzt werden. Insbesondere sind für alle Verwaltungen einheitliche sog. Transitionsrichtlinien für transgeschlechtliche Führungskräfte und Mitarbeitende zu entwickeln und ggf. öffentlich zu machen.
c) Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt weiterentwickeln (V) – Internationale Zusammenarbeit und Dialog
Das Land Berlin verurteilt jegliche Art von Diskriminierung und Hassgewalt sowie von Homo- und Transphobie. Das Land Berlin setzt sich zudem für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Städten ein, mit denen Berlin eine Städtepartnerschaft betreibt.
a) Um Berlin weiterhin als eine Hochburg des internationalen queeren Tourismus zu stärken, ist die Zusammenarbeit mit der Berlin Tourismus und Kongress GmbH („visit Berlin“), der Tourismusbranche und gastronomischen Einrichtungen zu intensivieren. Der Senat soll darauf hinwirken, dass „visit Berlin“ seine Strategie im Bereich des queeren Tourismus ausbaut und weitere mehrsprachige Informationsmaterialien bereitstellt sowie Onlineinformationen über LSBTIVeranstaltungen und -Orte über www.berlin.de zugänglich macht. Eine Vernetzung zum Beispiel über das Netzwerk der Internationalen Regenbogenstädte im Bereich des queeren Tourismus ist anzustreben.
b) Der Senat setzt sich dafür ein, dass wichtige internationale LSBTI-Großevents von der Verwaltung durch eine kooperative, rechtzeitige Kommunikation und Planungssicherheit unterstützt werden. Zudem werden die Bezirke dazu ermuntert, eigenständig Angebote im Rahmen der „Prideweeks“ zu machen und die Veranstaltungen (insbesondere die Großveranstaltungen) aktiv zu fördern und zu begleiten.
c) Berlin verstärkt die Zusammenarbeit und den Austausch mit Bundesländern, die ähnliche Aktionspläne wie die Initiative Sexuelle Vielfalt besitzen. Verbesserungen sind nach einem Best-Practice-Prinzip vorzunehmen. Gegenüber der Bundesregierung setzt sich das Land Berlin für einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ein. Es ist zu prüfen, ob durch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit von Bund und Ländern Synergieeffekte zu erzielen sind. Der Senat verstärkt auch die Zusammenar
beit und den Austausch mit anderen europäischen Regionen und den Mitgliedstaaten und fordert die Bundesregierung über entsprechende Anträge etc. auf, sich auf EU-Ebene stärker für LSBTI-Rechte stark zu machen. Darüber hinaus prüft der Senat, wie er auch auf europäischer Ebene die Idee der sog. LGBT-RoadMap unterstützen kann.
d) Den Evaluationsergebnissen der ISV folgend ist der Runde Tisch „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ ggf. fortzuführen und auszubauen. Die Vernetzung mit dem Bündnis gegen Homophobie wird angeregt.
e) Der Senat setzt sich im Rahmen des geltenden Aufenthaltsrechts für ein sicheres Bleiberecht von Menschen ein, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität in ihrem Heimatland verfolgt werden. Dazu dient etwa die Sensibilisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, um eine Verbesserung der Entscheidungspraxis zu erreichen.
f) Der Senat nimmt den 17. Mai (Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie) eines jeden Jahres zum Anlass, um auf die Situation von LSBTI öffentlichkeitswirksam aufmerksam zu machen. Eine stärkere Zusammenarbeit mit den Bezirken ist in diesem Zusammenhang zu prüfen.
Bahnflächen für verkehrliche Nutzungen sichern und freigestellte Bahnflächen für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung nutzen
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 22. Juni 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. September 2016 Drucksache 17/3154
Der Senat wird aufgefordert, derzeit ungenutzte Bahnflächen in seine strategische Stadtentwicklungsplanung einzubeziehen.
Alle in Berlin befindlichen Bahnflächen und alle im Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesenen Flächen sollen in einem öffentlich zugänglichen Kataster erfasst, kartiert und veröffentlicht werden.
Mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Deutschen Bahn AG ist eine Vereinbarung zum Umgang mit Plänen zur Stilllegung, zur Entwidmung und zum Verkauf von Bahnflächen abzuschließen.
Bei der angezeigten Absicht zur Entwidmung von Bahnflächen soll über die Frage, ob Eisenbahnflächen nicht mehr zum Zwecke des Bahnbetriebes benötigt werden, möglichst eine Verständigung zwischen EBA und dem Land Berlin erzielt werden. Die Bezirke sind frühzeitig über geplante Entwidmungen zu informieren und um Stellungnahme zu bitten.
Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen einer vorausschauenden Liegenschaftspolitik stets den Ankauf entwidmeter Bahnflächen zu prüfen und bei positiver Prüfung von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist erstmalig bis zum 31. Oktober 2016 und künftig jährlich zu berichten.
Entwurf des Bebauungsplans 1-62a für die Grundstücke Döberitzer Straße 2-3, Döberitzer Straße 1/Heidestraße 55 und Heidestraße 45-54, die nördlich und westlich angrenzenden Flurstücke 305 und 375, Teilflächen der Flurstücke 345 und 285 (westlich der Heidestraße) sowie einen Abschnitt der Döberitzer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 5. September 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. September 2016 Drucksache 17/3157
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 16. August 2016 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1-62a zu.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung des nachfolgend genannten Grundstückes zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 01.01.2016 zu: