Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ergebnis einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit von fünf Fraktionen liegt nun ein Entwurf vor, der sich wirklich sehen lassen kann. Er knüpft an Bewährtes an, entwickelt aber dennoch die bisher bestehende gesetzliche Grundlage sichtbar, aber eben auch behutsam weiter.
Als Grundlage für die Novellierung stand die Auswertung der Gesetze in den anderen fünf neuen Bundesländern an, wobei wir jeweils nach den besten Ansätzen gesucht haben, dabei aber auch in aller Bescheidenheit gesehen haben, dass das Land Berlin durchaus Vorreiter war und ist – es war ja auch das erste Bundesland, das damals ein eigenes Gesetz hatte. Die anderen neuen Länder haben das im Wesentlichen nachvollzogen. Gleichwohl gibt es einige Beispiele wie Thüringen, die man hier hat einfließen lassen können und die entsprechend Anklang gefunden haben.
Herr Trefzer! In zwei Punkten muss ich Sie korrigieren. Sie haben einen Entwurf vorgelegt, der nur auf die Verlängerung des Status quo abzielte. Damit war für die anderen Fraktionen sichtbar: Das will die AfD, mehr nicht. – Den anderen fünf Fraktionen war das zu wenig. Deswegen haben wir uns zusammengesetzt und geschaut: Was kann man besser machen? Insofern bestand keine Notwendigkeit, Sie einzubeziehen, denn Sie haben ja schon dokumentiert, dass Ihnen das bestehende Gesetz ausreicht. Warum sollen wir Sie also nach Verbesserungen fragen, wenn Sie gar keine haben wollten?
[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Stefan Franz Kerker (AfD): Man muss ja nicht miteinander reden!]
Wenn Sie heute in einem Anflug von Panik Änderungsanträge auf den Tisch legen, zum Beispiel den Beirat betreffend,
muss ich Ihnen sagen: Der Kollege Juhnke hatte die Idee des Beirats schon vor einigen Wochen einmal in die Diskussion eingestreut, und wir haben gesagt, wir wollen sie weiterentwickeln und behutsam diskutieren. Die Rede von Herrn Juhnke war also keine Reaktion auf Ihren hastig eingereichten Antrag, sondern die Fortsetzung dessen, was er uns bereits vor Wochen mitgeteilt hat. Auch das gehört zur Redlichkeit dazu.
Ansonsten haben wir in dieser Novellierung einige Verbesserungen, insbesondere bei der Beschreibung des Arbeitsauftrags, die deutlich machen, diese Vernetzungsfunktion, die der Landesbeauftragte jetzt schon ausübt – Herr Zillich hat darauf hingewiesen – soll entsprechend ausgebaut und fortgesetzt werden. Beim Thema Rechtsstellung wird noch einmal klargemacht, dass der Beauftragte, beziehungsweise künftig sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin, den oder die wir bald zu wählen haben, das Gesetz unabhängig von fachlichen Weisungen ausübt und die Anbindung bei der Berliner Datenschutzbeauftragten eben nur eine formale Anbindung ist, mit der aber keine Fachaufsicht verbunden ist.
Sehr geehrter Herr Kollege Förster! Wie erklären Sie es sich, dass die Überlegungen von Herrn Dr. Juhnke und offensichtlich auch von Ihnen bislang noch keinen Niederschlag in einem Antrag oder einem nachvollziehbaren Vorgehen gefunden haben? Und wie definieren Sie Ihre Position zum Beirat?
Ich hatte ja darauf verwiesen, dass Herr Juhnke die Idee schon in die Diskussion eingespeist hat, wir aber aufgrund der fortschreitenden Zeit, die wir für die Beratung im parlamentarischen System brauchten, das nicht haben ausdiskutieren können. Wir haben aber gesagt, wir werden das in den nächsten Wochen vertiefend fortführen
und uns der Idee des Beirats, auch nach dem Thüringer Modell, konstruktiv nähern. Wir müssen noch einmal Rücksprache mit den Fraktionen nehmen und uns die Thüringer Beispiele ansehen. Insofern ist das das Ergebnis eines normalen Diskussionsprozesses und nicht etwa einer hektischen Reaktion auf einen noch hektischer eingereichten Antrag.
Auch die Frage einer Präambel haben wir diskutiert, haben aber durchaus gesagt – ich darf das ein wenig zuspitzen –, dass es ein Stück weit Lyrik ist, in die Präambel Dinge hineinzuschreiben, wie Sie es wollten, die im Gesetz an anderer Stelle mehrfach auftauchen. Auch dafür haben wir keine Notwendigkeit gesehen. Wir haben aber über eine Präambel gesprochen – auch da soll keine Legendenbildung entstehen.
Damit das Thema nicht untergeht: Wir haben im Übrigen auch über die Frage gesprochen, ob man wie in Brandenburg das Thema Heimkinder noch einmal explizit aufnehmen soll. Im Brandenburger Gesetz ist das enthalten. Das ist aber zum Teil eine Aufgabe, die jetzt wegfällt, weil der Fonds aufgelöst wird. Andererseits hat Brandenburg eine andere Aufstellung in diesem Bereich. Was in Brandenburg bei der strafrechtlichen Rehabilitierung gemacht wird, wird in Berlin an anderer Stelle gelöst. Auch das ist also durchaus vernünftig geregelt.
Der Antrag zur Aufarbeitung und Evaluierung der Folgen der SED-Diktatur hat ein breites Zielfeld und entspricht dem, was uns die Opferverbände immer wieder ins Stammbuch geschrieben haben: dass das einmal gemacht werden muss. Danach kann man schauen, in welche Richtungen noch Handlungsbedarf besteht. Wo muss noch nachgebessert werden, und wo ist man schon gut aufgestellt?
Im Ergebnis kann ich den Kolleginnen und Kollegen für eine gute Zusammenarbeit danken – namentlich hervorgehoben Herrn Otto für die wunderbare und exzellent formulierte Begründung des Gesetzentwurfs, und der Kollegin Clara West herzlichen Dank für die Mühen der umfangreichen Koordination. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Nunmehr wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Den Überweisungen zur Mitberatung haben Sie bereits eingangs zugestimmt.
Für die Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Gesetzesantrag Drucksachen 18/0416-1 und 18/0416-2 wird
die Überweisung federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Zum Antrag Drucksache 18/0427 wurde die sofortige Abstimmung beantragt. Wer nun diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die CDU, die FDP, die AfD und auch der fraktionslose Abgeordnete. Das sind alle. Damit kann ich keine Gegenstimmen und auch keine Enthaltungen feststellen. Damit ist der Antrag beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0460
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Berlin-Energie“ für die
Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Wahlvorschläge entnehmen Sie bitte der Ihnen zu diesem Tagesordnungspunkt auf rosa Papier vorliegenden Tischvorlage. Vorschlagsberechtigt als stärkste Fraktion nach d´Hondt ist die Faktion der SPD sowohl für das Mitglied als auch für das stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrats.
Ich komme zunächst zur Wahl des Mitglieds für den Verwaltungsrat. Zur Wahl wird vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Jörg Stroedter (SPD). Wer Herrn Abg. Stroedter wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die CDU, die FDP. Wer stimmt gegen diesen Vorschlag? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltung der AfD und des fraktionslosen Kollegen ist der Herr Stroedter gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
Damit komme ich nun zur Wahl des stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat. Zur Wahl als stellvertretendes Mitglied wird vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Harald Wolf (LINKE). Wer den Genannten wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die CDU, die FDP. Wer stimmt gegen diesen Vorschlag? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete. – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch der Abgeordnete Herr Wolf gewählt. – Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch!