Protokoll der Sitzung vom 06.07.2017

Dem Hauptausschuss ist über den Stand der Umsetzung des Auflagenbeschlusses bis zum 31. Oktober 2017 zu berichten, notfalls ist ein Zwischenbericht aufzuliefern.

B. Grundlegende Mängel bei den Bewertungen von Leitungsstellen in den Bezirksämtern

T 116 bis 127 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen

die Stellen der Amtsleitungen landesweit bewertet,

gemeinsam mit den Bezirken Kriterien erarbeitet, die eine Bewertung zunächst der Stellen der Fachbereichsleitungen nach einheitlichen Maßstäben ermöglichen und

dem Hauptausschuss zum 31. Januar 2018 über den Sachstand berichtet.

C. Verstöße gegen zuwendungsrechtliche Vorschriften bei der Förderung internationaler Sportveranstaltungen

T 156 bis 163 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat unverzüglich eine zuwendungs- und haushaltsrechtlich ordnungsgemäße Förderung sicherstellt.

D. Fehlende Standards des Trägers der Sozialhilfe für die Beförderung behinderter Menschen zu teilstationären Angeboten im Land Berlin

T 195 bis 202 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat seiner Steuerungspflicht nachkommt und ihm über den Stand der Implementierung eines einheitlichen, berlinweit geltenden Systems der Kostenübernahme von Fahrtkosten im Bereich der Eingliederungshilfe berichtet.

E. Schwere Versäumnisse bei der Kontrolle von entgeltfinanzierten Leistungen für behinderte Menschen

T 203 bis 216 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Personal-Solls systematisch kontrolliert und Vertragsverletzungen entsprechend ahndet. Ferner sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um bei Nichteinhaltung des Personal-Solls finanzielle Nachteile für das Land Berlin auszuschließen.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2016 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 18/0110 (alt 17/2899) mit vertraulicher Anlage mit Bemerkungen nach §97 Absatz 4 LHO) werden für erledigt erklärt.

Zu lfd. Nr. 24:

Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung als wirksamen Teil der Klimafolgenanpassung voranbringen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 15. Juni 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Juni 2017 Drucksache 18/0447

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0212

Der Senat wird aufgefordert, Maßnahmen und Instrumente für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung unter Beachtung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und

mit den Zielen der weiteren Entlastung der Kanalisation und des Gewässerschutzes nachhaltig zu entwickeln.

Die Ergebnisse von Forschungsprojekten wie KURAS sind in die Praxis zu überführen und weiterzuentwickeln.

Zu den Maßnahmen gehören vordringlich:

die Gebäude- und Grundstücksflächen, von denen Regenwasser direkt in die Mischwasserkanalisation eingeleitet wird, jährlich um 1 Prozent zu reduzieren,

ein Pilotprojekt für eine gezielte urbane Regenwasserbewirtschaftung in einem bestehenden Stadtquartier im Bereich der Mischwasserkanalisation aufzulegen,

neue Wohnquartiere bereits in der Planung an einem dezentralen Regenwassermanagement auszurichten.

Der Senat wird zudem aufgefordert, mit den Berliner Wasserbetrieben eine Vereinbarung zur Schaffung einer „Berliner Regenwasseragentur“ abzuschließen.

Die zu gründende kommunale Berliner Regenwasseragentur soll unter Einbeziehung sowohl privater wie auch öffentlicher Akteure, aber auch engagierten Bürger und Bürgerinnen, das Land Berlin bei der Erstellung und Umsetzung eines Berliner Regenwasserkonzeptes und der Realisierung eines 1000-Grüne-Dächer-Programms unterstützen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2017 erstmals und dann jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 25:

Mindestentgelt nach Vergabegesetz anheben

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 19. Juni 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Juni 2017 Drucksache 18/0448

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0332

Der Senat wird aufgefordert, das Mindestentgelt nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie den Landesmindestlohn nach dem Mindestlohngesetz für das Land Berlin (MindLohnG BE) durch Rechtsverordnung auf neun Euro anzuheben.

Die Höhe des Mindestentgeltes nach BerlAVG sowie des Landesmindestlohns nach MindLohnG BE ist jährlich zu überprüfen und eine Anpassung in der Regel jährlich, mindestens jedoch alle zwei Jahre, vorzunehmen.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 30. September 2017 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 25 A:

Bericht über zeitnah zu realisierende Straßenbahnneubaumaßnahmen in Berlin

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 29. Juni 2017 Drucksache 18/0459

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0249

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich, beginnend zum 31. Oktober 2017, über den Sachstand der folgenden Straßenbahnneubaumaßnahmen, die zeitnah realisiert werden sollen, zu berichten:

Verbindung Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße

Trassenverlegung Ostkreuz

S-Bhf. Schöneweide – Wista Adlershof

Ausbau zum S-Bhf. Mahlsdorf.

Zudem wird der Senat aufgefordert, die Vorbereitung der entsprechenden Planfeststellungsverfahren so zu beschleunigen, dass alle Planfeststellungsverfahren noch im Jahr 2017 eröffnet werden können.

Zu lfd. Nr. 25 B:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 5. Juli 2017 Drucksache 18/0462

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0392