Protokoll der Sitzung vom 19.10.2017

b) Gemeinschaftsschule als eine schulstufenübergreifende Regelschule im Schulgesetz verankern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. September 2017 Drucksache 18/0560

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0428

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf für eine Verankerung der Gemeinschaftsschule im Schulgesetz als schulstufenübergreifende Regelschulart, die Grund- sowie Sekundarstufe I und II umfasst, vorzulegen.

Diese Änderung des Schulgesetzes soll spätestens zum Schuljahr 2018/19 in Kraft treten.

Mit der vorgesehenen Änderung des Schulgesetzes soll die im Schuljahr 2008/09 gestartete Pilotphase der Gemeinschaftsschule den Status des Schulversuchs beenden und die Gemeinschaftsschule als schulstufenübergreifende Regelschule im Schulgesetz verankert werden. Die Gemeinschaftsschule bekommt als Regelschule einen festen Platz in der Berliner Schullandschaft.

Zu lfd. Nr. 13:

Konzept für ein Jugendzentrum für LSBTTIQ*Jugendliche auf den Weg bringen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. September 2017 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Oktober 2017 Drucksache 18/0570

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0330

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Fachrunde von Bezirksjugendpolitiker*innen sowie den in der AG queere Jugendhilfe zusammenarbeitenden queeren Projektträgern im Bereich der Jugendbildung, Jugendberatung sowie Jugendhilfe ein Konzept zur Entwicklung eines landesweiten Jugendzentrums für LSBTTIQ*Jugendliche zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere der Peer-to-Peer-Ansatz zu berücksichtigen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2017 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 14:

Verbesserter Zugang zu allen Bürgerdienstleistungen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. September 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Oktober 2017 Drucksache 18/0593

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0181

Der Senat wird aufgefordert, bis Ende 2017 den Zugang und die Abwicklung zu Bürgerdienstleistungen über das

Serviceportal Berlin und in einer Service-App Berlin stärker zu vereinheitlichen und auszubauen.

Folgende Maßnahmen sollen dabei ergriffen werden:

• Alle Berlinerinnen und Berliner können sich über ein persönliches Servicekonto anmelden und künftig möglichst viele Verwaltungsabläufe von der Antragsstellung bis zur Zustellung eines Bescheides komplett online abwickeln. Die elektronische Abwicklung sollte dabei präferiert werden, wenn kein Schriftlichkeitserfordernis oder persönliches Erscheinen notwendig ist.

• Um den Erfordernissen für die IT-Sicherheit und den Datenschutz gerecht zu werden, sollen die Nutzerinnen und Nutzer aktiv über eine sichere Nutzung informiert und die eingesetzte IT-Infrastruktur bestmöglich gegen Angriffe geschützt werden.

• Die entsprechenden IT-Fachverfahren der Verwaltung werden Stück für Stück an das Serviceportal angeschlossen, so dass alle Onlinedienstleistungen der Berliner Verwaltung über das Serviceportal und sukzessive über das Servicekonto abgerufen werden können. Ergänzende Onlineangebote der Bundesbehörden werden auf der Seite verlinkt.

• Darstellung und Aufbau der Seite sollen intuitiv nutzbar, nutzerfreundlich und barrierefrei sein. Auch die Mehrsprachigkeit soll insbesondere bei den meistgenutzten Dienstleistungen ausgebaut werden. Dazu gehört auch ein mehrsprachiges Angebot von Formularen.

• Die Onlineterminvergabeseiten der Bürgerämter werden unter dem Dach des Serviceportals zu einem übergreifenden Onlineterminmanagement ausgebaut. Es soll durch eine „elektronische Warteliste“ ergänzt werden; d. h., ein Algorithmus sucht automatisch nach freiwerdenden Terminen und weist auf Wunsch den nächsten freiwerdenden Termin zu. Darüber hinaus werden die Onlineterminvergaben aller Berliner Behörden analog vereinheitlicht und an das Onlineterminmanagement angeschlossen. Zusätzlich werden auf der Seite künftig aktuelle Wartezeiten in den Außenstellen angezeigt.

• Auch das Bürgertelefon 115 soll ausgebaut werden. Ziel ist, alle verwaltungsbezogenen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen kompetent zu beantworten (Dienstleistungsdatenbank mit im Ergebnis allen Aufgaben der Verwaltung). Auf vorhandene elektronische Möglichkeiten ist zu verweisen. Ziel ist, die Notwendigkeit des persönlichen Aufsuchens von Behörden zu vermeiden.

• Es sollen außerdem wieder mehr Möglichkeiten geschaffen werden, auch ohne vorherige Terminvereinbarung zum Bürgeramt zu gehen.

Dem Abgeordnetenhaus ist beginnend mit dem 1. Januar 2018 halbjährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 15:

Effektive Bürger- und Standesämter

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. September 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Oktober 2017 Drucksache 18/0594

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0182

Der Senat wird aufgefordert, die Handlungsempfehlungen der bereits durchgeführten Organisationsuntersuchung zu den Bürgerämtern umzusetzen. Hierfür wird zwischen allen zwölf Bezirken und dem Senat eine Zielvereinbarung abgeschlossen, die zum einen die Verantwortung des jeweiligen Bezirks für das Leistungsziel, die verbindliche Mindestressource und die Anwendung von Standards und zum anderen die Verantwortung des Senats für Planung, Finanzierung und Realisierung zentraler Rahmenbedingungen beinhaltet. Leistungsziel für 2017 aller Bürgerämter der Berliner Bezirke ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 14 Tagen ihr Anliegen in einem Bürgeramt erledigen können.

Es soll darüber hinaus eine ergänzende Untersuchung der Abläufe bei den Berliner Standesämtern durchgeführt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist beginnend mit dem 1. Januar 2018 halbjährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 16:

Sportvereinen Perspektiven geben – rechtssichere Vergabe von Grundstücken durch Erbbaurecht

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 29. September 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Oktober 2017 Drucksache 18/0595

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0334

Der Senat wird aufgefordert, sich für den mittel- und langfristigen Erhalt städtischer Sportflächen vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt einzusetzen und sicherzustellen, dass

- den interessierten förderungswürdigen Sportvereinen ihre selbstgenutzten Vereinsgrundstücke

langfristig, zweckgebunden und rechtssicher im Rahmen von Erbbaurechtsverträgen oder anderen langfristigen Nutzungsverträgen zu ermäßigten Sätzen zur Verfügung gestellt werden;

- bei auslaufenden Erbbaurechtsverträgen bereits langfristig Gespräche zur Verlängerung der Vertragsverhältnisse geführt werden, insbesondere bei Interesse des Vereins;

- die Regelungen durch die Landeshaushaltsordnung zur parlamentarischen Beschlussfassung davon unberührt bleiben;

- ein Bürgschaftsprogramm zur Ermöglichung von Investitionen von Sportvereinen geprüft wird.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2017 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 7:

Wahl des Landesbeirats für psychische Gesundheit

Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 9. Oktober 2017 Drucksache 18/0580

zur Wahl Drucksache 18/0309

Es wurden gewählt:

Mitglieder: