zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung von Teilflächen des nachfolgend genannten Grundstücks zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Zwecke der Nutzung für Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten zum 01.08.2017 zu.
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Herauslösung der nachfolgend unter 1-14 genannten Grundstücke und Grundstücksteilflächen aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin mit Wirkung zum 01.01.2018 zu.
3. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt gleichzeitig der Zuordnung der unter 1-14 genannten Grundstücke und Grundstücksteilflächen zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Zwecke der Nutzung als Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten zum 01.01.2018 zu.