Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

54.* Die zuständige Senatsverwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 28. Februar über die Kriterien und Aufteilung der Mittel für den Karneval der Kulturen zu berichten sowie den Stand der Prüfung der Verwendungsnachweise darzulegen.

Einzelplan 09 – Gesundheit, Pflege und Gleichstellung –

55.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2018 ein Konzept zur Umsetzung der Clearingstelle für nichtkrankenversicherte Berliner/-innen vorzulegen. Zusätzlich wird der Senat aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die Arbeit dieser Clearingstelle zu berichten.

56.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2018 ein Konzept zur Umsetzung des Modellprojektes PrEP und zur Errichtung des Checkpoints MSM vorzulegen.

Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Familie –

57.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, zum 31. Januar, über die Umsetzung der Maßnahmen im Bonusprogramm und der Mittelverteilung auf die Schulen zu berichten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus zum 30. Juni 2018 über die Ergebnisse der Evaluation zum Bonusprogramm zu berichten.

58.* a) Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken inklusive der Sozialpädagogen/innen, Verwaltungskräfte und anderen an der Schule Beschäftigten) dem Hauptausschuss vorzulegen.

b) Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur und die geplante Umsetzung zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken) dem Hauptausschuss vorzulegen.

59.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 31. Dezember über die Entwicklung eines integrierten IT-Managements für Berliner Schulen, orientiert am „Projekthandbuch für die Einführung und den Betrieb der IT-Plattform des Berliner Schulwesens“, einschließlich des zugehörigen Personals, zu berichten. Der Bericht ist dem Hauptausschuss vorzulegen.

60.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, jährlich bis zum 31. Juli zu berichten, wie sich die Angleichung der Ausstattung an den 7. Klassen der Gymnasien an die Ausstattung der Integrierten Sekundarschulen (ISS) ab dem Schuljahr 2016/17 auf das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probejahres am Gymnasium ausgewirkt hat (fortlaufende Statistik zur Anzahl und dem Anteil der Schülerinnen und Schüler, die das Probejahr nicht bestanden haben).

61.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Rahmen des Maßnahmen- und Finanzcontrollings zum Schulbauprogramm halbjährlich, erstmalig zum 31. März 2018, schulscharf über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive zu berichten und hierbei insbesondere die Gesamtkosten, Mittelverteilung nach Jahresscheiben, -abfluss und -herkunft (z.B. Landes-, Bundes-, EU-Mittel), zu schaffende Kapazitäten (Schulplätze) sowie die Umsetzung der Maßnahmen (Priorisierung, Aufgabenträger, Planungsstand [Bedarfsprogramm, VPU, BPU bzw. EVU], Schulart, Sporthalle, Standort, Standortprobleme, Zuständigkeiten für die Planung und die Baumaßnahme, Bauart [MEB,

MOBS, Typenbau, Erweiterung, Sanierung], Baubeginn, Fertigstellung, Veränderungen/ Abweichungen und deren Gründe, Nutzungsbeginn, Gebäudewert laut Anlagenbuchhaltung) darzustellen.

Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss im Rahmen des Organisations- und Prozesscontrollings zum Schulbauprogramm jährlich, erstmalig zum 30. Juni 2018, schulscharf zu berichten über den Stand der Organisationsentwicklung (Struktur, Personal [-bedarf, - bestand, -gewinnung], Controllinginstrumente, Vertragsgestaltung und -abwicklung mit den Schulträgern) und die Prozesse (Form und Inhalt der Kooperationen, Konzept HOWOGE sowie ggfs. Wirtschaftsplan der HOWOGE, Struktur und Verfahren der ressortübergreifenden Zusammenarbeit/Abstimmung inkl. Realisierungszeitrahmen zum Aufbau dieser Struktur und deren inhaltlicher Fortschreibung, Instrumente der Verbesserung von Effizienz und Qualität bei der Umsetzung des Bau- und Sanierungsprogramms), Realisierung von Baustandards (energetisch, ökologisch, gesundheitlich, pädagogisch, verwendete Baustoffe, Erläuterungen zum Modulbau, Darstellung von „Amtsentwürfen“ u. Ä., Raumstandards, Musterraumprogramme, Musterfunktionsprogramme und Musterausstattungsprogramme), Entwicklung des Bedarfs an Erweiterung von Schulplatzkapazität (Monitoring-Ergebnis jährlich) entsprechend veränderter Schülerzahlprognosen, wesentliche Ergebnisse der Taskforce Schule, themenrelevante Stellungnahmen des Rates der Bürgermeister und deren Bewertung, Risiken der Umsetzung der Schulbauoffensive und Gegenmaßnahmen, Aktivitäten zur Beschleunigung sowie im Hinblick auf die Gewährleistung der Partizipation von Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräften und hinsichtlich des Öffentlichkeitskonzepts.

Der Senat wird aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Berichterstattung und Mittelentsperrung im Rahmen der Schulbauoffensive für die Fälle des § 24 Abs. 3 LHO erfolgen kann. Das Abgeordnetenhaus ermächtigt den Hauptausschuss, die Auflagenbeschlüsse Nr. 8, 21, 61 entsprechend anzupassen.

62. Die Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss über die Umsetzung und Inanspruchnahme der Maßnahmen, die zum Qualitätspaket Quereinstieg bei Lehrkräften in Berliner Schulen gehören, zum 31. Juli 2018 einen ersten Gesamtbericht mit einer Einschätzung zur Wirkung des Maßnahmenpaketes vorzulegen, der

bis einschließlich 2019 halbjährlich und ab 2020 jährlich fortgeschrieben wird.

63. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Umsetzung des Vorhabens, die berufliche Orientierung an Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Basis eines von Teach First erarbeiteten Konzeptes zu stärken, erstmalig zum 31. Januar 2019 und dann jährlich über die erreichten Fortschritte zu berichten.

64. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zum 30. Juni 2019 über die Umsetzung des Vorhabens des Einstiegs in die Abschaffung der Bedarfsprüfung und der Einführung der Beitragsbefreiung im so genannten „Hortbereich“ (Offener Ganztagsbereich) zu berichten.

65.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni über die Jahresabschlüsse sowie die Wirtschaftspläne der Kita-Eigenbetriebe zu berichten. Ergänzend soll in dem Bericht pro KitaEigenbetrieb dargestellt werden, welche Qualitätsverbesserung bei der Betreuung (ErzieherKind-Relation) in den Kita-Einrichtungen tatsächlich erreicht werden konnte. Zudem sollen unbesetzte Stellen nach Umfang und der Dauer der Vakanz aufgeschlüsselt werden. Die Verwendung von nicht eingesetzten Personalmittel ist in diesem Zusammenhang genauer zu erläutern.

66. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Umsetzung der Qualitätsoffensive gemäß Kindertagesstättenförderungsgesetz jährlich einen Fortschrittsbericht mit Stand 1. August, beginnend im Jahr 2018, vorzulegen.

67. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss über die Umsetzung des Vorhabens, die Anleitungsstunden für Erzieherinnen und Erzieher in berufsbegleitender Ausbildung sowie für Quereinsteigende in den Erzieherberuf auszuweiten, trägerscharf erstmalig bis zum 31. Juli 2018, in Folge dann jährlich, zu berichten. Dabei soll vergleichend aufgeführt werden, wie viel mehr Anleitungsstunden für wie viele Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung pro Einrichtung tatsächlich beansprucht wurden.

68.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung des Kindertagesstättenausbauprogramms zu berichten

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird außerdem aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 30. Juni über die Bedarfsentwicklung und die Fachkräfteausstattung in den Kindertagesstätten zu berichten.

69.* Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. Januar über die Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) zu berichten.

70.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich per 31. März über Aufbau und Umsetzung der Jugendberufsagentur zu berichten.

71. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur Umsetzung sowie zu dem vorgesehenen Ausbau des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Schulen projektscharf erstmalig zum 31. Januar 2019 und fortan jährlich zu berichten.

72. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken jährlich zum 30. April über die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung des Unterhaltsvorschusses zu berichten. Insbesondere sind bezirkskonkret darzustellen:

die Entwicklung der Antragslage,

die Zahl der bewilligten Anträge im Vergleich zu den eingereichten Anträgen sowie Darlegung der wesentlichen Gründe für die Nichtbewilligung der Anträge,

die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge einschließlich des damit verbundenen Beratungsaufwandes,

die personelle Ausstattung und der Besetzungsstand für die Antragsbearbeitung,

die Entwicklung des Finanzierungsaufwandes zur Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche unter besonderer Berücksichtigung der Mittel, die auf das Land Berlin entfallen.

Außerdem soll der Bericht eine tabellarische Darstellung zu den Rückholquoten von ausgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen in den Bezirken mit Angaben der tatsächlichen Einnahmen und dem prozentualen Verhältnis zu den geleisteten Auszahlungen enthalten. Ergänzend soll aufgeführt werden, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich wie viele Arbeitsstunden mit der Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen beschäftigt sind.

Einzelplan 11 – Integration, Arbeit und Soziales –

73.* Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauer der Arbeitsgerichtsbarkeit jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

74. Der Senat wird aufgefordert, zum 31. März 2018 über die Aktivitäten der in 2017 gegründeten Transfergesellschaft für den Betriebsteil „Boden“ für die von Arbeitslosigkeit betroffenen Air Berlin-Arbeitnehmer/-innen (Aktivitäten, Unterstützungsmaßnahmen, Anzahl der erreichten Personen, Ausgabenstand etc.) zu berichten.

75.* Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, bis zum 31. März 2018 ein Konzept von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Beschleunigung von Antragsverfahren im Bereich Schwerbehinderung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zu erarbeiten. Dieses sollte die E-Governmentstrategie des Landes Berlin, Personalentwicklungsmaßnahmen und die Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit berücksichtigen.

76. Der Senat berichtet dem Hauptausschuss zum 31. Mai 2018 über Konzeptentwicklung und Verfahrensstand beim Inklusionstaxi.

77. Der Senat wird aufgefordert, zum 31. Mai 2018 über den Ausbau und Finanzierungsstand der im „Integrierten Sozialprogramm“ (ISP) verankerten Maßnahmen im Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe sowie über die sog. „Modellprojekte zur Überwindung von Obdachlosigkeit und ihren Folgen“ zu berichten. Der Senat erstellt darüber hinaus einen zusammenfassenden Bericht über die Maßnahmen, Kosten, Unterbringungsangebote und Belegungszahlen im Rahmen der Kältehilfe für den Zeitraum Oktober 2017 bis April 2018.

78. Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni, erstmals im Jahr 2018, zur Umsetzung des Leitprojektes „Unterbringung obdachloser und geflüchteter Menschen“ zu berichten.

Einzelplan 12 – Stadtentwicklung und Wohnen –

79.* Der Senat wird aufgefordert, für die städtischen Sanierungsgebiete jährlich zum 30. September

eine Kosten- und Finanzierungsübersicht – analog zur Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsgebiete – zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.

Der Senat und die Bezirke werden darüber hinaus aufgefordert, sicherzustellen, dass bei der Aufhebung von Sanierungsgebieten die volle Abrechnung und Einziehung von Ausgleichsbeträgen gewährleistet wird. Dazu ist dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zu berichten und das abgestimmte und vorgelegte Konzept fortzuschreiben.

80.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss nachträglich einmal jährlich nach Abschluss der Beratungen der Quartiersräte in der zweiten Jahreshälfte über die konkreten Maßnahmen und Projekte ab einer Größenordnung von 50.000 Euro zu berichten. Soweit sich daraus Erkenntnisse ergeben, die Korrekturen erforderlich machen, können die Förderbedingungen des Programms im darauffolgenden Jahr entsprechend angepasst werden.

81.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss fortlaufend und regelmäßig, mindestens jedoch jährlich zum 1. April, über die Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel sowie über die anderen neuen Entwicklungsgebiete zu berichten. Dabei sollen die jährlich neu beginnenden Maßnahmen und deren Planrechtfertigung, der Sachstand der im Bau befindlichen Maßnahmen und ggf. Gründe für relevante Kostenüberschreitungen dargestellt werden.

82.* Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zur ersten Lesung des Einzelplans 12 der Haushaltsberatungen 2020/2021 eine Übersicht über die konkreten Planungsvorhaben und ihren jeweiligen Stand vorzulegen.

83.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils bis 30. Juni detailliert über die Planungen und Entwicklungen des Flughafenareals in Tempelhof inklusive des Flughafengebäudes, zu berichten. Die Wirtschaftspläne sind jährlich vorzulegen.

84.* Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich zum 1. Mai zu den Programmen Stadtumbau Ost und Stadtumbau West sowie zu den sog. Begegnungszonen (Evaluation Modellprojekte 5 und 6).