Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Nach dem dritten Satz des zweiten Absatzes („Das Monitoring des BEK 2030 dient dabei insbesondere der Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen […] und Nachsteuerung.“) wird der folgende Satz eingefügt:

„Entsprechend der Logik des Klimaabkommens von Paris dürfen Ziele dabei nur nach oben angepasst werden.“

14. Seite 60, Absatz 3, Satz 4:

Im vierten Satz des dritten Absatzes („Des Weiteren leisten im zukünftigen Energieversorgungssystem Berlins die zunehmend miteinander verknüpften, bereits vorhandenen urbanen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme und Mobilität […] Überschussstrom aus erneuerbaren Energien.) werden nach dem Wort „Wärme“ ein Komma und das Wort „Gas“ eingefügt.

15. Seite 61, Absatz 4, Satz 2:

Am Ende des zweiten Satzes im vierten Absatz („Ein weiterer wesentlicher Hebel ist […] die direkte Einbindung von erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung, insbesondere in Form von Power-to-Heat.) wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und es werden die Wörter „Solarthermie und Wärmepumpen.“ angefügt.

16. Seite 63, Absatz 2, Satz 1:

Im ersten Satz des zweiten Absatzes („Aus diesen Gründen wird sich das Land Berlin auf Bundesebene […] Power-to-Heat-Anwendungen sowie […] zu fördern.“) wird die Wortverbindung „Power-to-Heat-Anwendungen“ ersetzt durch die Wortverbindung „Power-to-X-Anwendungen“.

17. Seite 63, Absatz 2, Satz 3:

Im dritten Satz des zweiten Absatzes („Außerdem setzt sich das Land Berlin für Netzinfrastrukturanpassungen, wie die Weiterentwicklung der Wärmenetze für Power-to-Heat-Anwendungen, […] ein.“) werden nach den Wörtern „…wie die Weiterentwicklung“ die Wörter „der Gasnetze für Power-to-Gas-Anwendungen,“ eingefügt.

18. Seite 63, Absatz 3, Sätze 1 und 2:

a) Im dritten Absatz wird der folgende erste Satz

„Das Land Berlin wird sich weiterhin für einen starken Emissionshandel und einen möglichst angemessenen CO2

Preis einsetzen, um Wettbewerbsverzerrungen im Energiemarkt durch bestehende Subventionen in fossile Erzeugung zu reduzieren und Investitionssicherheit in CO2-arme Technologien sowie die Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.“

gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Das Land Berlin wird sich weiterhin für einen starken Emissionshandel durch eine Löschung überzähliger Zertifikate und zur signifikanten Steigerung des CO2-Preises und einen möglichst angemessenen CO2-Mindestpreis einsetzen, um Wettbewerbsverzerrungen im Energiemarkt durch bestehende Subventionen in fossile Erzeugung zu reduzieren und Investitionssicherheit in CO2-arme Technologien sowie die Klimaschutzziele unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.“

b) Nach dem so geänderten ersten Satz wird der folgende neue Satz zwei eingefügt:

„Darüber hinaus wird das Land Berlin prüfen, ob die verwendeten Energieträger zusätzlich im Rahmen des geltenden EU-Rechts mit einer CO2-Steuer belastet werden können.“

19. Seite 63, Absatz 3, letzter Satz:

Dem letzten Satz des dritten Absatzes („Die oft hohen Investitionskosten von Energieeffizienzmaßnahmen rechnen sich häufig erst nach längerer Zeit durch die eingesparten Betriebskosten.“) wird der folgende neue Satz angefügt:

„Das Land Berlin wird sich für einen sozial abgesicherten, den Strukturwandel unterstützenden gesetzlichen Ausstieg aus der Kohleverstromung zur Einhaltung der Pariser Klimaziele einsetzen.“

20. Seite 64, Absatz 1, letzter Satz:

Dem letzten Satz des ersten Absatzes („Folglich müssen private und professionelle Investoren sowie Gebäudeeigentümer ermutigt werden, das vorhandene Potential zu heben und auf Dach- und Fassadenflächen Photovoltaik- und Solarthermie

Anlagen zu installieren.“) wird der folgende neue Satz angefügt:

„Leitlinie ist es, möglichst schnell ein Viertel der Berliner Stromversorgung durch Solarenergie zu decken.“

21. Seite 64, Absatz 2, Satz 3:

a) Im dritten Satz des zweiten Absatzes werden die Wörter „bis 2030“ ersetzt durch die Wörter „bis spätestens 2030“.

b) Nach dem so geänderten Satz drei („Des Weiteren wird im Rahmen dieser Maßnahme, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gestärkt, indem bis spätestens 2030 möglichst alle geeigneten landeseigenen Dachflächen einer solaren Nutzung zugeführt werden […].“) wird der folgende neue Satz vier eingefügt:

„Bis zum 31.12.2018 sind alle Dachflächen öffentlicher Gebäude auf ihre Eignung zur Installation von Solaranlagen zu überprüfen.“

22. Seite 64, Absatz 2, letzter Satz:

Nach dem letzten Satz des zweiten Absatzes („Umsetzungsmöglichkeiten durch eine zentrale Beratungsstelle sind zu prüfen.“) wird der folgende neue Satz angefügt:

„Es wird eine Koordinierungsstelle Solarenergie geschaffen.“

23. Seite 64, Absatz 3, letzter Satz:

In dem letzten Satz des dritten Absatzes („Ziel der Maßnahme ist es, die Anzahl der GWEA und KWEA auf Berliner Gebiet zu erhöhen, um bis 2050 einen höheren Anteil des Strombedarfs mit eigenem Windstrom decken zu können.“) werden die Ziffern „2050“ durch die Ziffern „2030“ ersetzt.

24. Seite 64, letzter Absatz, letzter Satz:

Der letzte Satz des letzten Absatzes („Darüber hinaus wird Berlin die Möglichkeiten für die Steigerung der Windenergienutzung auf den Berliner Stadtgütern prüfen.“) wird gestrichen und durch die folgenden zwei Sätze ersetzt:

„Das Berliner Stadtwerk investiert bereits jetzt in GWEA auf den Berliner Stadtgütern. Diese Anstrengungen sollen verstärkt werden.“

25. Seite 65, Absatz 1:

Der folgende erste Absatz

„Die Berliner Potenziale für erneuerbare Energien sind noch weitgehend ungenutzt. Ein großer Teil dieser Potenziale liegt auf Flächen, die dem Land Berlin selbst gehören und daher entsprechend auch durch das Land bzw. landeseigene Unternehmen erschlossen werden können. Ziel der Maßnahme ist es, über Pilotprojekte erste Impulse für Investitionen durch weitere Akteure zu setzen.“

wird gestrichen und durch den folgenden Absatz ersetzt:

„Die Berliner Potenziale für erneuerbare Energien sind noch weitgehend ungenutzt. Ein großer Teil dieser Potenziale liegt auf Flächen, die dem Land Berlin selbst gehören. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und das Stadtwerk haben bereits Erfahrungen mit EE-Pilotprojekten gesammelt und sollen nun breit investieren können, dazu werden geeignete landeseigene Flächen zur Verfügung gestellt.“

26. Seite 65, Absatz 2, Satz 2:

Der folgende zweite Satz des zweiten Absatzes

„Entsprechend der Empfehlungen der Enquete-Kommission ‚Neue Energie für Berlin‘ wird der Aufgabenkatalog der Berliner Stadtwerke in diesem Rahmen erweitert.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Entsprechend der Empfehlungen der Enquete-Kommission ‚Neue Energie für Berlin‘ hat das Abgeordnetenhaus von Berlin den Aufgabenkatalog der Berliner Stadtwerke in diesem Rahmen erweitert“.

27. Seite 65, Absatz 4:

Der folgende vierte Absatz

„Mit der Maßnahme wird angestrebt, Bürgerbeteiligung, bspw. in Form von Bürgersolaranlagen, die von Energieversorgern initiiert werden, oder durch eine direkte Beteiligungsmöglichkeit von Mietern an den auf ihrem Gebäude installierten Anlagen, zu ermöglichen. Daher wird das Land Berlin in einem ersten

Schritt, Pilotvorhaben initiieren und diese wissenschaftlich begleiten, um daraus Beratungshilfen und Informationskampagnen für unterschiedliche Versorgungskonstellationen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang werden auch die Berliner Stadtwerke die Möglichkeiten von Bürgerbeteiligungen bei der Umsetzung ihrer Projekte prüfen.“