Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

Mit der zukünftigen Schließung des Flughafens Tegel und der Inbetriebnahme des BER würden gemäß der statistischen Methodik die CO2-Emissionen nach dem Territorialprinzip dem Land Brandenburg zuzurechnen sein. Der Senat prüft zusammen mit dem Land Brandenburg, welche Aktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene zur Änderung der ordnungspolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen möglich und zielführend wären.“

werden gestrichen und durch die folgenden Absätze ersetzt:

„Der Berliner Luftverkehr emittierte mit dem Flughafen Tegel (TXL) 1,01 Mio. Tonnen CO2 im Jahr 2014 (laut Berliner Energie- und CO2-Bilanz, Verursacherbilanz). Mit diesen Werten sind aber nicht einmal annäherungsweise die realen Klimabelastungen durch den Berliner Luftverkehr beschrieben.

Die Klimawirkungen durch das Fliegen in großer Höhe sind mindestens dreimal so hoch wie die direkten CO2-Emmissionen durch die Verbrennung des Treibstoffs. Hinzuzurechnen sind Treibhausbelastungen durch so genannte „nicht-CO2-Effekte“ wie Stickoxide, Schwefeloxide, Wasserdampf, Ruß, Kondensstreifen, Zirren und weiteres. Mit diesem Korrekturfaktor ergeben sich Emissionswerte von rund 3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten für den Berliner Luftverkehr vom Flughafen Tegel. Der Wert für den gesamten Berliner Verkehr erhöht sich folglich auf 7,5 Mio. CO2

Äquivalente. Die Anteile an den Berliner Klimabelastungen durch den Verkehrsbereich liegen danach bei 53% für den Straßenverkehr und 40% für den Luftverkehr. Auch diese Betrachtung bildet nur einen Teil der realen Klimawirkungen des Luftverkehrs ab, da Rück- und Anschlussflüge komplett unberücksichtigt bleiben. Bei einer vollständigen Einbeziehung würde der Luftverkehr die Klimabelastungen durch den Berliner Verkehr dominieren.

Mit der zukünftigen Schließung des Flughafens Tegel und der Inbetriebnahme des BER würden gemäß der statistischen Methodik die CO2-Emissionen nach dem Territorialprinzip dem Land Brandenburg zuzurechnen sein.

Der Flughafen BER ist ein wichtiger Luftverkehrsstandort für die Region. Berlin und Brandenburg werden ökonomisch und ökologisch gemeinsam Verantwortung für den BER übernehmen. Nach Inbetriebnahme des BER ist zu bestimmen, wie sich im Hinblick auf die Emissionen die Anteile zwischen Flugreisenden aus Berlin, Brandenburg, Ostdeutschland und Polen verteilen.

Zur Erreichung der Klimaschutzziele besteht im rasant wachsenden Luftverkehr mit den entsprechend negativen Klimaauswirkungen erheblicher Handlungsbedarf. Der Senat hält dazu auf nationaler und europäischer Ebene die Prüfung der Änderung der ordnungspolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen im Verkehr zum Abbau umweltschädlicher Subventionen für notwendig.“

49. Seite 94, Absatz 4, Satz 1:

Der folgende erste Satz des vierten Absatzes

„Vor dem Hintergrund der oben genannten Faktoren werden die CO2-Emissionen in der Trendentwicklung (ohne zusätzliche Maßnahmen) von 4,9 Mio. (2012) auf 4,1 Mio. t CO2/Jahr (2020) sinken.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„In der Trendentwicklung werden die direkt zurechenbaren CO2-Emissionen (ohne zusätzliche Maßnahmen) von 4,9 Mio. (2012) auf 4,1 Mio. t CO2/Jahr (2020) sinken.“

50. Seite 94, Absatz 5, Satz 1:

Im ersten Satz des fünften Absatzes („Der Arbeitsschwerpunkt im Handlungsfeld Verkehr liegt im Wesentlichen beim Stadtverkehr unter Beachtung aller Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsträgern [MIV, ÖPNV, Fuß und Rad]“) werden die Wörter „im Wesentlichen“ ersetzt durch die Wörter „neben dem Luftverkehr“.

51. Seite 94, Absatz 5, Sätze 4 und 5:

Die folgenden Sätze vier und fünf werden gestrichen:

„Im Luftverkehr bestehen zudem methodische Abgrenzungsprobleme bei der Energie- und CO2-Bilanz, da perspektivisch durch Schließung des Flughafens Tegel der Endenergieverbrauch dem Land Brandenburg zugewiesen wird, allerdings der verursachte Luftverkehr maßgeblich dem Land Berlin zuzurechnen ist. Insofern ist in Bezug auf die Reduzierung der Luftverkehrsemissionen eine noch zu entwickelnde gemeinsame Strategie der Länder Berlin und Brandenburg sowie dem Bund erforderlich.“.

52. Seite 95, Absatz 1, letzter Satz:

Der folgende letzte Satz des ersten Absatzes

„Das Land Berlin setzt sich für ein bundesweites Förderprogramm zur Nachbesserung von Diesel-Kfz ein.“

wird gestrichen und durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Schließlich ist die steuerliche Absetzbarkeit von Dienstwagen durch Deckelung der Steuervorteile zu begrenzen und die Kraftstoffbesteuerung von Diesel bzw. die Kfz-Steuer von Diesel-Pkw an die von Benzin bzw. von Benzin-Pkw anzugleichen. Das Land Berlin setzt sich für eine bundesweite Nachbesserung von Diesel-Kfz ein, bei der neben SoftwareUpdates auch eine Hardware-Umrüstung auf Kosten der Hersteller erfolgt.“

53. Seite 98, Absatz 3, letzter Satz:

Der folgende letzte Satz des dritten Absatzes

„Ein verträgliches Miteinander von Auto-, Fuß- und Radverkehr in Berliner ‚Begegnungszonen‘ und anderen ähnlichen Modelle soll nachhaltig gefördert werden.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Ein verträgliches Miteinander von Auto-, Fuß- und Radverkehr in Berliner ‚Begegnungszonen‘ und anderen ähnlichen Modellen soll mit Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner weiterentwickelt und nachhaltig gefördert werden.“

54. Seite 102, Absatz 2:

Im zweiten Absatz („Im Rahmen einer umfassenden Machbarkeitsstudie sollen mittelfristig die Einführung einer Nahverkehrs- oder Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet des VBB und die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB geprüft werden.“) wird das Wort „mittelfristig“ durch die Wörter und Ziffern “bis Ende 2019“ ersetzt.

55. Seite 103, Absatz 3:

Im dritten Absatz („Teile der Maßnahme sind bereits Bestandteil laufender Planungen bzw. in Umsetzung. Eine mit zusätzlichen Kosten verbundene Intensivierung [z.B. Flächenausweitung, Be- auflagungen für den Wohnungsneubau] ist für den Zeitraum 2025 bis 2050 vorgesehen.“) werden die Wörter und Ziffern „für den Zeitraum 2025 bis 2050“ durch das Wort „schnellstmöglich“ ersetzt.

56. Seite 105, Absatz 6:

Nach dem sechsten Absatz („In den letzten Jahren […] zur Verfügung stehen“) wird ein neuer Absatz mit dem folgenden Wortlaut eingefügt:

„Erste Ansätze finden sich verkehrsträgerübergreifend auf der Internetseite der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) sowie in den mobil zugänglichen Angeboten zu CarsharingStandorten von BVG und VBB. Hierbei ist eine weitere Vernetzung und Zusammenführung der bei den Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbietern verfügbaren Daten und Angeboten anzustreben.“

57. Seite 105, Absatz 8:

a) Nach dem achten Absatz („Ein weiterer Ansatz ist […] Neubürger und Senioren.“) wird ein neuer Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„Bei Veranstaltungen mit hohem Besucherverkehrsaufkommen sollen prinzi

piell Kombitickets für die Nutzung des ÖPNV angeboten werden. Hierfür sind Kooperationen mit den Veranstaltern einzugehen. Der Nahverkehrsplan sieht vor, dass für kommerzielle Veranstaltungen, die auf Flächen des Landes Berlin durchgeführt werden, bzw. für landeseigene Veranstaltungen eine Verpflichtung für Kombitickets umgesetzt werden soll. Dies gilt auch für landeseigene Unternehmen. Die Durchsetzbarkeit soll auch für alle anderen Veranstaltungen geprüft werden.“

b) In dem unter a) eingefügtem neuen Absatz werden die folgenden Satzteile in Fettdruck gesetzt: „Veranstaltungen mit hohem Besucherverkehrsaufkommen“, „prinzipiell Kombitickets für die Nutzung des ÖPNV“ und „sind Kooperationen mit den Veranstaltern“.

58. Seite 106, Absatz 1, Satz 1:

Im ersten Satz des ersten Absatzes („Ziel der Maßnahme ist es, die Durchdringung der Fahrzeugflotten mit alternativen, schadstoff- und lärmminimierten Antrieben zu beschleunigen bzw. deren Wirkungsgrad weiter zu erhöhen sowie die sukzessive Umstellung des Fahrstroms bei Schienenfahrzeugen der BVG, S-Bahn und EVU im Regionalverkehr auf erneuerbare Energien.“) wird das Wort „sukzessive“ durch das Wort „schnellstmögliche“ ersetzt.

59. Seite 106, Absatz 1, letzter Satz:

Der folgende letzte Satz des ersten Absatzes

„Darüber hinaus wird angestrebt, die bereits elektrifizierten Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben.“

wird gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:

„Diese müssen – um den klimapolitischen Effekt zu garantieren – mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.“

60. Seite 106, Absatz 6, Sätze 3 bis 5 :

Die folgenden Sätze drei bis fünf des sechsten Absatzes

„Seit April 2015 wird der Aufbau einer diskriminierungsfrei nutzbaren Ladeinfrastruktur durch das Land Berlin unterstützt. Bis Ende Jahr 2016 waren 321 dieser Ladepunkte ver

fügbar, rund 120 Ladepunkte mit unterschiedlichster Technik befinden sich in der Planungs-, Antrags- oder Genehmigungsphase. Der weitere Ausbau erfolgt entsprechend der Nachfrageentwicklung.