Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

fügbar, rund 120 Ladepunkte mit unterschiedlichster Technik befinden sich in der Planungs-, Antrags- oder Genehmigungsphase. Der weitere Ausbau erfolgt entsprechend der Nachfrageentwicklung.

werden gestrichen und durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Bis 2020 sollen mindestens 1000 Ladepunkte errichtet werden. Hierbei sollen auch verdichtete Bereiche außerhalb des S-Bahn-Rings ausreichend berücksichtigt werden.“

61. Seite 109, Absatz 5

Nach dem fünften Absatz werden eine neue Überschrift „4.3.15. Reduzierung Luftverkehrsemissionen“ und die folgenden Absätze eingefügt:

„Zur Reduzierung der Luftverkehrsemissionen sind insbesondere die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

emissionsabhängige Start- und Landegebühren: An den Flughäfen Tegel und Schönefeld werden derzeit fluglärmbezogene Start- und Landeentgelte nach Lärmklassen erhoben. Zum Zwecke des Klimaschutzes wird sich das Land Berlin als Gesellschafter der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH dafür einsetzen, dass zusätzlich eine CO2basierte Entgeltverordnung für den zukünftigen BER geprüft und umgesetzt wird.

Kompensationsmaßnahmen: Im Rahmen des Klimaschutzes wird sich das Land Berlin als Gesellschafter der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH dafür einsetzen, dass verpflichtende CO2-Kompensationsmaßnahmen nach Gold Standard in die Umweltrichtlinien der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH geprüft, umgesetzt und im Zuge der kontinuierlichen Umweltberichterstattung dokumentiert werden.

Energiebesteuerung Luftverkehr bzw. Anhebung der Luftverkehrssteuer auf das Maß einer Energiebesteuerung: Um die Luftverkehrsemissionen zu reduzieren und die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern zu harmonisieren, wird das Land Berlin in den Bund-Länder-Gremien initiativ mit dem Ziel, dass sich die Bundesregie

rung auf EU-Ebene für eine europaweit einheitliche Energiebesteuerung des gewerblich verwendeten Kerosins im Luftverkehr einsetzt. Bis zu einer Einigung auf EU-Ebene soll der Bund die bestehende Luftverkehrssteuer bis zu der Höhe anheben, die sich aus einer Besteuerung des in Deutschland gewerblich verwendeten Kerosins ergeben würde.

Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flugtickets: Um die Luftverkehrsemissionen zu reduzieren und die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern zu harmonisieren, wird das Land Berlin in den Bund-Länder-Gremien initiativ mit dem Ziel, dass der Bund internationale Flugtickets für den auf deutschem Gebiet anteiligen Weg mit dem vollen Umsatzsteuersatz besteuert.

Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Bahn: Das Land Berlin wird gegenüber der FBB GmbH, den am BER tätigen Luftverkehrsunternehmen, der Deutschen Bahn AG und weiteren Eisenbahnbetriebsunternehmen tätig mit dem Ziel, den innerdeutschen Luftverkehr auf die Bahn zu verlagern.“

62. Seite 112, Absatz 1, letzter Satz:

a) In dem letzten Satz des ersten Absatzes („Zudem muss eine Funktionalitätsäquivalenz vorliegen, d.h. es kann z.B. keine neue Stereoanlage einen alten Kühlschrank ersetzten“) wird das Wort „ersetzten“ wird durch das Wort „ersetzen“ ersetzt.

b) Dem so geänderten Absatz wird der folgende Satz angefügt

„Einkommensschwache Haushalte sollen bei der Anschaffung energiesparender Haushaltsgerate stärker unterstützt werden.“

63. Seite 113, Absatz 2, Satz 1:

Der folgende erste Satz des zweiten Absatzes

„Ziel der erst genannten Maßnahme ist die zielgruppenspezifische aufsuchende Energiesparberatung bei der bestehenden Klientel der Transferbezieher (rund 20 % der Berliner Haushalte) sowie die Ausweitung auf andere

Zielgruppen (Studierende, Rentner, Alleinerziehende, etc.).“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Ziel der erst genannten Maßnahme ist die zielgruppenspezifische aufsuchende Energiesparberatung auszuweiten.“

64. Seite 123, Absatz 3, letzter Satz:

Der folgende letzte Satz des dritten Absatzes

„Deshalb ist geplant, die Stadtbaumkampagne fortzusetzen und auszuweiten.“

wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

„Deshalb ist vorzusehen, alle abgängigen Stadt- und Straßenbäume durch mindestens ebenso viele Neuanpflanzungen zu kompensieren und die Baumpflege zu intensivieren.“

65. Seite 133, Absatz 2:

Nach dem zweiten Absatz werden die folgende Überschrift

„10. Zeitliche Konkretisierung und haushalterische Untersetzung der Maßnahmen“

und die folgenden Sätze angefügt:

„Im Rahmen des Monitoring hat der Senat dem Abgeordnetenhaus jährlich über den erreichten Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten. Für die folgenden Jahre sind Zeit- und Kostenpläne sowie zu erreichende Meilensteine darzustellen.“

Zu lfd. Nr. 12:

Bahnflächen für verkehrliche Nutzungen sichern und freigestellte Bahnflächen für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung nutzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 13. Dezember 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Januar 2018 Drucksache 18/0781

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0465

Der Senat wird aufgefordert, derzeit ungenutzte Bahnflächen in seine strategische Stadtentwicklungsplanung einzubeziehen.

Alle in Berlin befindlichen Bahnflächen sollen in einem öffentlich zugänglichen Kataster erfasst, kartiert und veröffentlicht werden; ggf. wird aus rechtlichen Gründen auf die Angaben zum Eigentümer verzichtet.

Mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Deutschen Bahn AG ist eine Vereinbarung zum Umgang mit Plänen zur Stilllegung, zur Entwidmung und zum Verkauf von Bahnflächen abzuschließen.

Bei der angezeigten Absicht zur Entwidmung von Bahnflächen soll über die Frage, ob Eisenbahnflächen nicht mehr zum Zwecke des Bahnbetriebes benötigt werden, Einvernehmen zwischen EBA und Land Berlin hergestellt werden. Die Bezirke sind frühzeitig über geplante Entwidmungen zu informieren und um Stellungnahme zu bitten.

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen einer vorausschauenden Liegenschaftspolitik stets den Ankauf entwidmeter Bahnflächen – auch aus strategischen Gründen der Bevorratung zur Erfüllung der Aufgaben Berlins in absehbarer Zeit (insbesondere der sozialen Wohnraumversorgung, der Errichtung sozialer Infrastruktur, des Abbaus von Defiziten in der Grün- und Freiflächenversorgung) – zu prüfen. Bei positivem Ergebnis soll das Land Berlin vom gezielten Ankauf oder von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Die Bezirke sind in die Nutzungsprüfung einzubeziehen und für den Fall, dass bezirkliche Nutzungen realisiert werden sollen, beim Ankauf der Flächen finanziell zu unterstützen.

Mit der Entwidmung von Bahnflächen sollen das Land Berlin und die Bezirke ihre Planungshoheit dahingehend nutzen,

die betreffenden Flächen auf ihre Nutzung für verkehrliche Zwecke hin zu überprüfen und gegebenenfalls planerisch zu sichern,

einen Beitrag insbesondere zur Beseitigung von Defiziten in der grünen und sozialen Infrastruktur sowie zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit Problemen in der Wohnraumversorgung zu leisten,

die Stadtöffentlichkeit frühzeitig und umfassend über die gesetzlichen Pflichten hinaus zu informieren und zu beteiligen, etwa in Ideenwerkstätten, Planungsbeiräten und Zwischennutzungsprojekten etc.,

in städtebaulichen Verträgen die Umsetzung des Modells der kooperativen Baulandentwicklung durch verbindliche Auflagen zur sozialen und ökologischen Stadtentwicklung standortangemessen sicherzustellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmalig bis zum 15. April 2018 und künftig jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 13:

Gemeinsames Konzept zur Ertüchtigung des Mauerweges

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 7. Dezember 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 17. Januar 2018 Drucksache 18/0782