Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Juli 2018 ein entsprechender Zeit- und Kostenplan vorzulegen. Anschließend ist halbjährlich über den Fortgang der Planungen und der Planfeststellungsverfahren zu berichten.
2. Zur Verbesserung der Verbindungen a. S+U-Bahnhof Alexanderplatz – Kulturforum – Kleistpark – S+U-Bahnhof Rathaus Steglitz
werden alle notwendigen Vorarbeiten zur zügigen Einleitung von Planfeststellungsverfahren vorgenommen, sodass der Bau dieser Strecken bis 2019, spätestens im Jahr 2021, begonnen werden kann. Dabei ist auf gegebenenfalls bereits vorliegende Planungsergebnisse zurückzugreifen.
Für die Straßenbahnstrecke Alexanderplatz – Kulturforum sind die städtebaulichen Rahmenbedingungen am Spittelmarkt unverzüglich festzulegen und alle notwendigen Maßnahmen (z. B. Brückenertüchtigung, ggf. -neubau) prioritär in die Brückenbauplanung einzuordnen. Dies gilt auch für die Mühlendammbrücke.
Die Kosten für die Vorarbeiten und die Finanzierung der Investitionen sind über den Haushalt 2018/2019 bzw. die Finanz- und Investitionsplanung 2020 ff. abgesichert.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Juli 2018 ein entsprechender Zeit- und Kostenplan vorzulegen. Anschließend ist halbjährlich über den Fortgang der Planungen und der Planfeststellungsverfahren zu berichten.
Aufgabe einer Sporthalle und Sportfreifläche zugunsten eines Wohnungsbauprojektes am Standort des ehem. Diesterweg-Gymnasiums, Putbusser Str. 12, 13355 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 12. Januar 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2018 Drucksache 18/0834
Der Aufgabe der Sporthalle sowie anliegenden Sportfreifläche am Standort des ehemaligen DiesterwegGymnasiums, Putbusser Str. 12 im Bezirk Mitte, zugunsten von Wohnungsbau gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.
Entwurf des Bebauungsplans XV-55a-1-2 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „BerlinJohannisthal/Adlershof“ zwischen Karl-ZieglerStraße und Hermann-Dorner-Allee und nordwestlich der öffentlichen Grünfläche „Oktogon“ im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 24. Januar 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2018 Drucksache 18/0835
Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 28. November 2017 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans XV-55a-1-2 zu.
Gründung einer BVG-Ausbildungszentrum gGmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts –
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 4, § 26 des Berliner Betriebe-Gesetzes
Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung einer BVGAusbildungszentrum gGmbH mit den Berliner Verkehrsbetrieben als alleinigem Gesellschafter zu.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 15. Februar 2018 Drucksache 18/0841
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0725 Neu
Der Senat wird aufgefordert, umgehend alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Rad- und Wanderweg entlang der Spree schnellstmöglich fertig zu stellen.
Die noch fehlenden Bauplanungsunterlagen (BPU) für Abschnitte in den Bezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau sind umgehend zu erstellen. Bürgerinitiativen und Anwohnerschaft sind im Vorfeld früh genug zu informieren und in die Planungen einzubeziehen. Im Anschluss sind die entsprechenden Baumaßnahmen umzusetzen und abzuschließen.
Notwendige Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) sind umgehend mit den betreffenden Bundesbehörden herbeizuführen und Baumaßnahmen koordiniert zwischen beiden Vorhaben umzusetzen. Für die vorgesehene neue Spreebrücke Nähe Grützmachergraben in Spandau sind vorbereitende Planungen umgehend zu beginnen und der Bau umzusetzen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0817
Der Senat wird aufgefordert, mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr bei abbiegenden Lkws zu erhöhen. Durch die verbindliche Vorschrift von sicherheitswirksamen technischen Einrichtungen wie Abbiegeassistenten und mit optimierten Fahrerhäusern ist die Gefährdung von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden durch abbiegende Lkws zu reduzieren. Die optimierten Fahrerhäuser sollen bessere direkte Sichtbeziehungen für das Fahrpersonal vor dem Fahrzeug und seitlich des Fahrzeuges ermöglichen.
Die geforderten technischen Einrichtungen sind für in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge sofort verpflichtend einzuführen. Mit dieser Bundesratsinitiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob auch die Nachrüstung von Bestands-Lkws mit wirksamen Abbiegeassistenten möglich ist. In diesem Fall sollen auch diese verpflichtend eingeführt werden, ggf. sind dafür Fördermöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig soll sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass entsprechende Regelungen in allen Mitgliedsstaaten umgehend eingeführt werden.
Alle Lkws (EG Fahrzeugklasse N) im Fuhrpark des Senats, der obersten Landesbehörden sowie der nachgeordneten Behörden der Senatsverwaltungen, der Bezirksverwaltungen sowie der landeseigenen Betriebe sind unabhängig von der Einführung einer bundesweiten Regelung mit Abbiegeassistenten bei der Neubeschaffung auszustatten, sofern entsprechende Systeme für den jeweiligen Fahrzeugtyp erhältlich sind.
Der Senat wird aufgefordert, anhand internationaler Erfahrungen zu prüfen, welche infrastrukturellen Maßnahmen dazu beitragen, Lkw-Abbiegeunfälle weitgehend zu minimieren, z. B. durch eigene Grünphasen für Rechtsabbieger.