Protokoll der Sitzung vom 08.03.2018

Und wenn man sich dann auch mal anguckt, welche anderen Quartiere dort noch genannt werden, abgesehen vom Tegel-Thema, und da finde ich es auch witzig, den Vergleich mit Tempelhof aufzumachen. Wir als FDP haben immer gesagt, wir nehmen Volksentscheide ernst, auch wenn sie uns vielleicht an der einen oder anderen Stelle mal nicht gefallen. Und bei Tempelhof hat der

Souverän gesprochen und ein Gesetz gemacht, und das ist zu akzeptieren. So ist es. Es wäre nur dann zu ändern, wenn es einen neuen Volksentscheid gäbe, der zu einem gegenteiligen Ergebnis käme. Dann wäre das zu akzeptieren, sonst nicht. Und das Gleiche, was wir bei Tempelhof anerkennen, möchten wir aber auch bei Tegel einfordern. Liebe Regierung, seid doch da mal konsequent! Darum geht es doch.

[Vereinzelter Beifall bei der FDP und der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Bravo, richtig!]

Man kann sich nicht immer nur den Volksentscheid raussuchen, der einem gefällt, sondern der Souverän entscheidet auch, wer dann am Ende etwas umsetzen kann. Und dann sind wir konsequent, das gilt auch für alle künftigen Volksentscheide. Wir akzeptieren Mehrheitswillen, auch wenn er uns im Einzelfall nicht gefallen sollte.

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Gennburg?

Jederzeit gern, bitte schön!

Herr Förster! Können Sie mir noch mal sagen, wo der Unterschied zwischen der Initiative zum zu Tempelhof vorgelegten Gesetz und dem Volksentscheid um Tegel ist?

Es gab zwei erfolgreiche Volksentscheide; einen, Tempelhof von der Bebauung freizuhalten. Da haben wir gesagt, das respektieren wir. Es gab genauso einen erfolgreichen Volksentscheid, den Flughafen Tegel weiterzubetreiben. Den akzeptieren wir auch. Aber Sie akzeptieren den einen nicht, das ist das Problem, was wir an der Stelle haben. Wir akzeptieren beide.

[Beifall bei der FDP]

Und dann ist es richtig, dass wir in den neuen Stadtquartieren vielleicht 40 000 Wohnungen gestalten können, und das ist ein guter Schritt, da voranzukommen. Aber wir reden über Zeithorizonte bis 2035. Liebe Leute! Wir haben jetzt schon Zehntausende Wohnungen zu wenig in der Stadt, und das ist ein Problem. Das einzige dieser elf Quartiere, das dort genannt ist, das irgendwie vielleicht noch, wenn es sehr gut läuft, den ersten Spatenstich in dieser Wahlperiode erleben kann, ist Köpenick bei mir vor der Haustür, die 1 700 Wohnungen, die ich aus vollem Herzen unterstütze, wo es im Übrigen auch keine aufgeregten Bürger gibt. Die, die bei der Bürgerinformationsveranstaltung waren und die sich da aufregten – ich

fragte mich nachher, wo die herkamen –, kamen aus Kreuzberg. Das ist nämlich der Betroffenheitstourismus, die den ganzen Tag Zeit haben, durch die Gegend zu reisen und ihre Bürgereinwände geltend zu machen. Auch das gibt es. Und diese Ausuferung muss man austrocknen. Das will ich auch ganz klar sagen.

[Beifall bei der FDP]

Und wenn wir heute in der Zeitung lesen, dass 153 000 Wohnungen in dieser Stadt perspektivisch möglich seien, dann sind 40 000 nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber wären doch erst mal ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich ein Drittel dieser Summe. Insofern sollten wir doch gemeinsam die Anstrengungen dahin unternehmen, dass es mit dem Bauen vorangeht, auch in der Elisabeth-Aue übrigens, wo sich aber die Kollegen von CDU und AfD bei unserem Antrag kraftvoll enthalten haben. Das gehört dann auch zur Wahrheit, das hier einmal auszusprechen. Also wenn Bauen in dieser Stadt, dann auf möglichst vielen Flächen, dann auch mit einer Bürgerbeteiligung, die die Nachbarn einbezieht, aber nicht die ganze Stadt. Das werden wir nicht hinbekommen. Und vor allen Dingen schneller, preiswerter und so, dass Investoren auch geneigt sind, wirklich zu bauen und nicht nur Flächen zu verwalten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 18/0724 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Annahme. Wer dem Antrag Drucksache 18/0724 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag damit angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 4:

Sechstes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin zur Integration von baulichen Sicherheitsanlagen im öffentlichen Raum

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 19. Februar 2018 Drucksache 18/0850

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0299

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und die Beratung über den einzelnen Paragrafen des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie den Paragrafen, Drucksache 18/0299. Eine Beratung ist hierzu nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag

Drucksache 18/0299 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung von CDU und AfD die Ablehnung, auch mit Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen, Enthaltungen von CDU-Fraktion, AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzesantrag damit abgelehnt.

Ich komme zur

lfd. Nr. 5:

Gesetz zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und zur Änderung zuständigkeitsrechtlicher Vorschriften

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 1. März 2018 Drucksache 18/0881

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0625

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der neun Artikel miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 9, Drucksache 18/0625. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/0625 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen einschließlich des fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und zur Änderung zuständigkeitsrechtlicher Vorschriften so beschlossen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 6:

Gesetz zur Änderung besoldungs- und personalvertretungsrechtlicher Regelungen im Polizeibereich

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0860

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich komme zur

(Stefan Förster)

lfd. Nr. 7:

Drittes Gesetz zur Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) – Zuweisung eines Grundwassermanagements in den Aufgabenbereich der Berliner Wasserbetriebe

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0865

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, hier der Kollege Gräff. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Studie der IHK Berlin durch das Institut IGB von ungefähr vor zwei Jahren ist festgestellt worden, dass der Grundwasserspiegel in Berlin seit 1989, also in einem sehr kurzen Zeitraum, um einen halben Meter gestiegen ist.

[Daniel Buchholz (SPD): Wahnsinn!]

Ungefähr 200 000 Berlinerinnen und Berliner sind direkt davon betroffen. Ein Drittel des bestehenden Siedlungsgebiets ist vom erhöhten Grundwasserspiegel betroffen. Vor allem die Bezirke Spandau, Reinickendorf, Pankow, Treptow-Köpenick, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf, insbesondere in den südlichen Teilen Berlins, sind von steigenden Grundwasserspiegeln betroffen.

In der letzten Legislaturperiode hat die CDU-Fraktion in der damaligen Koalition eine Initiative gestartet und sich zumindest für die Umsetzung von sogenannten Pilotprojekten zur Senkung des Grundwasserspiegels stark gemacht. Wir bedauern sehr, dass schon in der letzten Legislaturperiode diese Pilotprojekte von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum großen Teil blockiert und nicht umgesetzt worden sind.

Ende des letzten Jahres beim Beschluss über den neuen Doppelhaushalt 2018/2019 haben wir als CDU-Fraktion beantragt, 30 Millionen Euro bei den Berliner Wasserbetrieben einzustellen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, an den Stellen, wo es wirklich sehr viele Betroffene gibt, etwas zu tun. Das ist leider von Ihnen als Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. Jetzt beantragen wir, die Berliner Wasserbetriebe damit zu beauftragen, Grundwassermanagement in Berlin vorzunehmen und grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, um den Betroffenen zu helfen.

[Beifall bei der CDU]

Es gibt nicht nur viele Betroffene in Einfamilienhausgebieten. Inzwischen ist das auch ein großes wirtschaftliches Problem für Berlin, weil viele Betriebe, Unternehmerinnen und Unternehmer von dem hohen Grundwasserspiegel, der ständig steigt, betroffen sind und darunter leiden. Auch der Neubau in Berlin, auch die Projekte,

über die wir gerade eben gesprochen haben, werden unter dem steigenden Grundwasserspiegel in Berlin leiden. Deswegen gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen dieses Hauses dem richtigen und wichtigen Anliegen der CDUFraktion folgen werden. Das werden wir in den Ausschüssen noch miteinander besprechen. Es gibt, glaube ich, niemanden, der vor diesem Problem für die Vergangenheit, Gegenwart und vor allen Dingen für die Zukunft Berlins – nicht nur für die Zukunft des Wohnens, sondern auch für die wirtschaftliche Zukunft – die Augen verschließen kann.