Protokoll der Sitzung vom 08.03.2018

Blankenburger Süden mit ca. 70 ha, – Buch mit ca. 54 ha, – Buckower Felder mit ca. 10 ha, – Europacity/Lehrter Straße mit ca. 44 ha, – Wasserstadt Oberhavel mit ca. 76 ha. – Insel Gartenfeld mit ca. 34 ha, – Johannisthal/Adlershof mit ca. 20 ha, – Köpenick mit ca. 50 ha, – Lichterfelde Süd mit ca. 96 ha – Michelangelostraße mit ca. 30 ha, – Schumacher-Quartier.

Im Rahmen einer gesamtstädtischen Betrachtung soll zeitnah geprüft werden, welche weiteren Standorte für eine städtebauliche Entwicklung geeignet sind. Dabei ist auch die Entwicklung des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow mit ca. 33 ha zu prüfen.

Die neuen Stadtquartiere sind als lebendige Quartiere, das heißt sozial gemischt, grün und partizipativ sowie mit einer leistungsfähigen ÖPNV-Anbindung zu entwickeln. Die Planung erfolgt mit den betroffenen Bezirken und breiter Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Entwicklung der Stadtquartiere ist durch Städtebauförderung zu begleiten, um die Verflechtung in die benachbarten Gebiete sicherzustellen, u. a. durch die ergänzende Finanzierung von sozialer Infrastruktur und die Verbesserung des öffentlichen Raums, um einen Mehrwert für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Quartiere sind nach folgenden grundsätzlichen Leitlinien zu entwickeln:

Quartiersgestaltung mit eigener Identität; besondere

Einbeziehung des „genius loci“ wie etwa prägende

Denkmale, geschichtliche oder natürliche Bestandteile oder andere den Ort prägende Elemente;

enge Verknüpfung mit benachbarten Gebieten, die

Synergien nutzen und entwickeln;

geeignete Grundstücksparzellierung und Mischung

mit gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen, insbesondere in den Erdgeschosszonen;

Vergabe von landeseigenen Flächen für den Woh

nungsbau ausschließlich an städtische Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Bauherren im Zuge der Gewährung von Erbbaurechten oder der Grundstückseinbringung;

Erlass weiterer Vorkaufsrechtsgebiete prüfen, um

aktiv den Erwerb von Flächen zu betreiben;

aus städtebaulichen Gründen ist die Festsetzung von

Flächen mittels Bebauungsplänen vorzunehmen, um Bebauungen nach den §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) und über Freistellungen zu vermeiden;

verbindliche Anwendung des Berliner Modells der

kooperativen Baulandentwicklung zur Errichtung von bezahlbarem Wohnraum und ergänzender Finanzierung von sozialer und grüner Infrastruktur;

grün geprägte Quartiere mit geringer Bodenversiege

lung, Dach- und Fassadenbegrünung und neuen Formen urbanen Gärtnerns; darauf hinwirken, dass die anerkannten Richtwerte für die Versorgung der Bevölkerung mit Freiflächen eingehalten werden: wohnungsnaher Freiraum: 6 m² /EW, siedlungsnaher Freiraum: 7 m²/EW, ein Kleingarten pro acht Geschosswohnungen (17m²/Einw.); einschließlich der Behebung von Defiziten angrenzender Kieze bei der Freiflächenversorgung;

flächensparendes Bauen mit nachhaltigen Baustoffen

(z. B. Holz);

Integration von energiesparendem Bauen und innova

tiven energie- und wasserwirtschaftlichen Konzepten in die städtebauliche Planung;

zeitgleiche Schaffung und Bereitstellung der für das

Quartier erforderlichen sozialen Infrastruktur einschließlich der Behebung von Defiziten angrenzender Kieze bei der sozialen Infrastruktur;

Bereitstellung öffentlicher Flächen für (Frei-)Räume

alternativer, nichtkommerzieller Kunst und Kultur, auch der Jugend; Stärkung der Berliner Clubkultur durch Vergabe landeseigener Liegenschaften; alternative Stadtfreiräume als integraler Bestandteil einer neuen Stadtentwicklung;

Umsetzung nachhaltiger Mobilität: sehr gute Er

schließung durch den öffentlichen Personennahverkehr, vordringlich ÖPNV auf der Schiene, sichere Fuß- und Radwege, Verkehrsberuhigung, Prüfung von Quartiersgaragen und autofreien Bereichen im Innern des Quartiers;

Unterstützung von innovativen, gemeinschaftlichen

und generationenübergreifenden Wohnformen; Sicherung architektonischer und städtebaulicher Qualität durch verbindliche Wettbewerbe.

Für neue Stadtquartiere, die in der Entwicklung bereits sehr weit sind (erschlossen, abgeschlossene städtebauliche Verträge, Bebauungspläne teilweise bereits rechtskräftig), soll der Senat prüfen, wie er auch noch nachträglich, ggf. durch Nachverhandlungen, das Quartier nach den grundsätzlichen Leitlinien entwickeln kann. Für neue Stadtquartiere, die sich in der städtebaulich-planerischen Umsetzungsphase befinden, sind die grundsätzlichen Leitlinien Richtschnur für die Erstellung der Bebauungspläne, der Verkehrsplanung, der Planung der sozialen Infrastruktur und der Grün- und Freiflächen. Für neue Stadtquartiere, die erst am Beginn der Planung stehen, sind die Grundzüge der Planung des neuen Quartiers nach Möglichkeit durch Varianten in Alternativen (beispielsweise mit und ohne einer überörtlichen Straßenverbindung) darzustellen und diese mit den betroffenen Bezirken und der Öffentlichkeit zu erörtern. In allen Fällen sind – soweit möglich – die Kosten für die Erschließung und andere Maßnahmen darzulegen.

Dem Abgeordnetenhaus ist halbjährlich, erstmals zum 30.06.2018, zu berichten.

Zu lfd. Nr. 18:

Nr. 24/2017 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Februar 2018 Drucksache 18/0879

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des ca. 14 947 m² großen Grundstücks Wildhüterweg 41/43 in Berlin Neukölln zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) im Kaufvertrag vom 16.06.2017 – UR-Nr. RN

300/2017 des Notars Reinhard Nasdal in Berlin – vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 19:

Nr. 2/2018 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Februar 2018 Drucksache 18/0880

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Ankauf des Grundstücks Josef-Orlopp-Str. 62 in Berlin-Lichtenberg zu den im notariellen Kaufangebot vom 29.04.2016 zur UR-Nr. W 415/2016 des Notars Klaus-Hinrik Woddow in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 19 A:

Saubere Luft durch schadstoffarme Schiffe

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 1. März 2018 Drucksache 18/0896

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0723