Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

Zu lfd. Nr. 30:

Nr. 28/2017 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. März 2018 Drucksache 18/0929

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuord

nung der nachfolgend genannten Grundstücke zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Wirkung vom 01.01.2018 zu:

Liegenschaft Bezirk

Berlin Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche

in m² Bemerkung

Karl-MarxAllee 1 Ecke OttoBraun-Str. 70, 72

Mitte Mitte 918 1044 14.132 m² Ehemalige Eigentümerin BImA

Mollstr. 4 Mitte Mitte 918 1048 476 m² Ehemalige Eigentümerin BImA

Die Zuweisung zum SILB steht unter dem Vorbehalt des Eintritts der im Zusammenhang mit dem Erwerb der Grundstücke vereinbarten Bedingungen zum Besitz- und Lastenwechsel des am 12.10.2017 beurkundeten Kaufvertrages zur UR-Nr. S 374/2017 des Notars Dr. Christian R. Schmidt.

2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Heraus

lösung der nachfolgend genannten Grundstücksfläche aus dem Vermögen der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin mit Wirkung vom 01.01.2018 zu.

3. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt gleichzeitig

der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücksfläche zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Wirkung vom 01.01.2018 zu:

Liegenschaft Bezirk

Berlin

Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche

in m²

Bemerkung

Otto-Braun

Str. 70,72

Mitte Mitte 918 1043 7.745 m² Innenhoffläche

Die Wirksamkeit der Herauslösung der Grundstücksfläche aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG und die Wirksamkeit der Zuweisung zum SILB stehen un

ter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrages über die Herauslösung der genannten Grundstücksfläche aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds.