zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
nung der nachfolgend genannten Grundstücke zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Wirkung vom 01.01.2018 zu:
Die Zuweisung zum SILB steht unter dem Vorbehalt des Eintritts der im Zusammenhang mit dem Erwerb der Grundstücke vereinbarten Bedingungen zum Besitz- und Lastenwechsel des am 12.10.2017 beurkundeten Kaufvertrages zur UR-Nr. S 374/2017 des Notars Dr. Christian R. Schmidt.
lösung der nachfolgend genannten Grundstücksfläche aus dem Vermögen der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin mit Wirkung vom 01.01.2018 zu.
der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücksfläche zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) mit Wirkung vom 01.01.2018 zu:
Die Wirksamkeit der Herauslösung der Grundstücksfläche aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG und die Wirksamkeit der Zuweisung zum SILB stehen un
ter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrages über die Herauslösung der genannten Grundstücksfläche aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds.