offengelegte Missstände nicht zügig durch die Betreiber beseitigt, zieht der Senat als Auftraggeber die nötigen Konsequenzen und nutzt seine Möglichkeiten zur rechtlichen Durchsetzung von vertraglich vereinbarten Standards.
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrech
nung von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2015 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung.
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2017 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 18/0424 mit vertraulichem Teil mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2015 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drucksache 18/0566 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende
T 43 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat es unterlassen hat, Haushaltsreste aus zweckgebundenen Einnahmen aus dem Haushaltsjahr 1998 ordnungsgemäß zu bilden.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat alle eingegangenen, nicht verausgabten oder zurückgezahlten zweckgebundenen Einnahmen als Ausgabereste in der Haushaltsrechnung ausweist.
T 68 bis 130 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in Bezug auf den Schulbau eine gesamtstädtische Strategie samt Rahmenplanung entwickelt, um ein einheitliches, sachgerechtes, systematisches, planmäßiges und wirtschaftliches Vorgehen der Bezirksämter bei der baulichen Instandhaltung der Schulinfrastruktur (systematisches Instandhaltungsmanagement) zu ermöglichen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet hierzu in Bezug auf den Schulbau insbesondere, dass der Senat im Zusammen
rechte Ermittlung des Instandhaltungs- und Finanzbedarfs durch Aufnahme der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in die Investitionsplanung schafft sowie den Bezirken weiterhin kennzahlengestützt Bauunterhaltungsmittel zuweist, baufachliche Vorgaben sowie Vorgaben für die Höhe des laufenden baulichen Unterhalts entwickelt und deren Einhaltung bzw. Verwendung der finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft nachhält;
lage der Investitionsplanung und des Haushalts (Sanierungsfahrplan) mit Zeitplan zum Abbau des (noch konkret zu ermittelnden) Instandhaltungsrückstands aufstellt (mehrjähriger Abbaupfad);
haltungsaufgaben transparent darstellt, indem im Rahmen der Umsetzung der Auflage Nr. 61 zum Haushalt 2018/2019 ergänzend eine schulscharfe Darstellung der Bauunterhaltungsmittel im Sinne einer Bauunterhaltungsplanung erfolgt und die bezirksweise Ausschöpfung der Mittel für Bauunterhalt in Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Gebäude dargestellt wird;
3. Erhebliche systemische Mängel bei der Veranschlagung von Ausgaben für Baumaßnahmen in Bezirkshaushaltsplänen
T 194 bis 238 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter entsprechend den Ankündigungen künftig Ausgaben für Baumaßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen grundsätzlich auf der Basis fertiggestellter Bauplanungsunterlagen nach § 24 Abs. 1 LHO veranschlagen und Etatisierungen nach § 24 Abs. 3 LHO strikt auf Ausnahmefälle begrenzen.
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die Bezirksämter bei ausnahmsweiser Veranschlagung von Ausgaben für Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 LHO in den Bezirkshaushaltsplänen:
T 259 bis 269 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die angekündigten Maßnahmen zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln) realisiert und
lung des § 20 Abs. 3 EGovG Bln sicherstellt, indem umgehend eine Verwaltungsvorschrift gemäß § 25 Abs. 1 EGovG Bln erarbeitet wird,