Protokoll der Sitzung vom 14.06.2018

5. Werden durch den Bericht der Qualitätskontrolle

offengelegte Missstände nicht zügig durch die Betreiber beseitigt, zieht der Senat als Auftraggeber die nötigen Konsequenzen und nutzt seine Möglichkeiten zur rechtlichen Durchsetzung von vertraglich vereinbarten Standards.

Zu lfd. Nr. 17:

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2015

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. Juni 2018 Drucksache 18/1117

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0025

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrech

nung von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2015 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung.

Anlage

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2017 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 18/0424 mit vertraulichem Teil mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2015 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drucksache 18/0566 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Haushalts- und Vermögensrechnung

T 43 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat es unterlassen hat, Haushaltsreste aus zweckgebundenen Einnahmen aus dem Haushaltsjahr 1998 ordnungsgemäß zu bilden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat alle eingegangenen, nicht verausgabten oder zurückgezahlten zweckgebundenen Einnahmen als Ausgabereste in der Haushaltsrechnung ausweist.

2. Fehlendes systematisches Instandhaltungsma

nagement für Schulgebäude in den Bezirken

T 68 bis 130 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat in Bezug auf den Schulbau eine gesamtstädtische Strategie samt Rahmenplanung entwickelt, um ein einheitliches, sachgerechtes, systematisches, planmäßiges und wirtschaftliches Vorgehen der Bezirksämter bei der baulichen Instandhaltung der Schulinfrastruktur (systematisches Instandhaltungsmanagement) zu ermöglichen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet hierzu in Bezug auf den Schulbau insbesondere, dass der Senat im Zusammen

wirken mit den Bezirken und der Geschäftsstelle der Bezirke

gesamtstädtisch die Voraussetzungen für eine sachge

rechte Ermittlung des Instandhaltungs- und Finanzbedarfs durch Aufnahme der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in die Investitionsplanung schafft sowie den Bezirken weiterhin kennzahlengestützt Bauunterhaltungsmittel zuweist, baufachliche Vorgaben sowie Vorgaben für die Höhe des laufenden baulichen Unterhalts entwickelt und deren Einhaltung bzw. Verwendung der finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft nachhält;

einen gesamtstädtischen Maßnahmenplan auf Grund

lage der Investitionsplanung und des Haushalts (Sanierungsfahrplan) mit Zeitplan zum Abbau des (noch konkret zu ermittelnden) Instandhaltungsrückstands aufstellt (mehrjähriger Abbaupfad);

die wirtschaftliche Erfüllung der laufenden Instand

haltungsaufgaben transparent darstellt, indem im Rahmen der Umsetzung der Auflage Nr. 61 zum Haushalt 2018/2019 ergänzend eine schulscharfe Darstellung der Bauunterhaltungsmittel im Sinne einer Bauunterhaltungsplanung erfolgt und die bezirksweise Ausschöpfung der Mittel für Bauunterhalt in Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Gebäude dargestellt wird;

bestehende Programme zur Finanzierung von Sanie

rungsaufgaben (z.B. Schulanlagensanierungspro

gramm) durch systematische Erfolgskontrollen im Rahmen der Auflage Nr. 61 evaluiert;

parallel prozessbegleitend eine berlinweit einheitliche

IT-Datenbank aufbaut bzw. weiterentwickelt und hierüber berichtet (Auflage 61).

3. Erhebliche systemische Mängel bei der Veranschlagung von Ausgaben für Baumaßnahmen in Bezirkshaushaltsplänen

T 194 bis 238 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter entsprechend den Ankündigungen künftig Ausgaben für Baumaßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen grundsätzlich auf der Basis fertiggestellter Bauplanungsunterlagen nach § 24 Abs. 1 LHO veranschlagen und Etatisierungen nach § 24 Abs. 3 LHO strikt auf Ausnahmefälle begrenzen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass die Bezirksämter bei ausnahmsweiser Veranschlagung von Ausgaben für Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 LHO in den Bezirkshaushaltsplänen:

das Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen

für die Ausnahmeveranschlagung sorgfältig prüfen, feststellen und dokumentieren,

für ordnungsgemäße Erläuterungen mit den erforder

lichen Angaben in den Bezirkshaushaltsplänen sorgen,

die Bauplanungsunterlagen zügig fertigstellen und

für eine rechtzeitige Entsperrung und Inanspruchnah

me der Ausgabemittel zur Inangriffnahme und Durchführung der Baumaßnahmen sorgen.

4. Erhebliche Mängel bei der Konsolidierung der ITVerfahren in der Berliner Verwaltung

T 259 bis 269 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die angekündigten Maßnahmen zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln) realisiert und

die zügige Umsetzung der neuen Zuständigkeitsrege

lung des § 20 Abs. 3 EGovG Bln sicherstellt, indem umgehend eine Verwaltungsvorschrift gemäß § 25 Abs. 1 EGovG Bln erarbeitet wird,

die IT-Organisationsgrundsätze an die Erfordernisse

des EGovG Bln anpasst,

dafür sorgt, dass eine „Prozessbibliothek“ für die