[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Bürgermeisterin Ramona Pop]
Gemäß Artikel 95 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin wird der Präsident bzw. die Präsidentin des Rechnungshofs vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt, und nach § 6 Abs. 4 Rechnungshofgesetz werden Sie, Frau Karin Klingen, vor dem Abgeordnetenhaus vereidigt. Ich bitte Sie, zur Ernennung und Vereidigung nach vorne zu kommen.
Frau Karin Klingen! Ich ernenne Sie hiermit zur Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin und verlese die Ernennungsurkunde: „Ernennungsurkunde. Frau Karin Klingen wird gemäß Artikel 95 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 – Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 797 – zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. März 2016 – Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 114 – mit Wirkung vom 28. Juni 2018 unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Präsidentin des Rechnungshofes von Berlin ernannt. Berlin, den 28. Juni 2018. Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland.“
Ich habe Ihnen die Ernennungsurkunde überreicht. Nach § 6 Abs. 4 des Rechnungshofgesetzes hat die Präsidentin des Rechnungshofes vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin folgenden Eid zu leisten:
Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ oder mit einer anderen religiösen Beteuerung geleistet werden. – Ich bitte Sie, den Amtseid zu leisten.
Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.
Sie haben den Eid geleistet. Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle Berlins.
So, dann bitte ich, wieder die Plätze einzunehmen! Die frisch gewählte und vereidigte Rechnungshofpräsidentin bekommt jetzt gezeigt, wo künftig ihr Platz ist.
Herr Abgeordneter Weiß, AfD, hat seinen Sitz im Landesjugendhilfeausschuss niedergelegt. Für das ausgeschiedene Mitglied ist gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein Ersatzmitglied aus dem Kreis der Abgeordneten zu wählen.
Das Vorschlagsrecht steht nach § 38 Abs. 5 Satz 3 des zuvor genannten Gesetzes der AfD-Fraktion zu. Die AfDFraktion hat Herrn Abgeordneten Tommy Tabor für die Wahl nominiert, wie Sie auch der Tischvorlage auf rosa Papier zu diesem Tagesordnungspunkt entnehmen können.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Zur erfolgreichen Wahl ist gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.
Wer also Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die FDP- und CDU-Fraktion sowie ein fraktionsloser Kollege. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Enthaltungen bei den Koalitionsfraktionen. Damit sind Sie, Herr Tabor, zum Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Herr Abgeordneter Graf hat mit Schreiben vom 7. Juni 2018 sein Amt als Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie niedergelegt. Nach § 14 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin wählt das Abgeordnetenhaus für die verbleibende Dauer der
18. Wahlperiode eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten zum Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin.
Die Fraktion der CDU, der nach d’Hondt das Vorschlagsrecht zusteht, hat Herrn Abgeordneten Burkhard Dregger zur Wahl nominiert. Diesen Vorschlag können Sie auch der zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Tischvorlage – ebenfalls auf rosa Papier – entnehmen.
Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen ist. Zur erfolgreichen Wahl ist gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.
Wer also Herrn Abgeordneten Burkhard Dregger zum Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich das sehe, alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist Herr Kollege Dregger einstimmig gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Wahl des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses „Terroranschlag Breitscheidplatz“ auf Vorschlag der Fraktion der CDU