Protokoll der Sitzung vom 28.06.2018

Abgegebene Stimmen: 157

Ungültige Stimmen:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Karin Klingen ist damit zur Präsidentin des Rechnungshofes gewählt.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller und Bürgermeisterin Ramona Pop]

Frau Klingen! Ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

Karin Klingen:

Ja!

Dann gratuliere ich Ihnen im Namen des ganzen Hauses!

Gemäß Artikel 95 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin wird der Präsident bzw. die Präsidentin des Rechnungshofs vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt, und nach § 6 Abs. 4 Rechnungshofgesetz werden Sie, Frau Karin Klingen, vor dem Abgeordnetenhaus vereidigt. Ich bitte Sie, zur Ernennung und Vereidigung nach vorne zu kommen.

[Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.]

Frau Karin Klingen! Ich ernenne Sie hiermit zur Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin und verlese die Ernennungsurkunde: „Ernennungsurkunde. Frau Karin Klingen wird gemäß Artikel 95 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 – Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 797 – zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. März 2016 – Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 114 – mit Wirkung vom 28. Juni 2018 unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Präsidentin des Rechnungshofes von Berlin ernannt. Berlin, den 28. Juni 2018. Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin Ralf Wieland.“

[Präsident überreicht die Urkunde – Beifall bei der SPD, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP]

Ich habe Ihnen die Ernennungsurkunde überreicht. Nach § 6 Abs. 4 des Rechnungshofgesetzes hat die Präsidentin des Rechnungshofes vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ oder mit einer anderen religiösen Beteuerung geleistet werden. – Ich bitte Sie, den Amtseid zu leisten.

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.

Herzlichen Glückwunsch!

(Präsident Ralf Wieland)

[Beifall bei der SPD, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Sie haben den Eid geleistet. Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle Berlins.

Vielen Dank!

Jetzt gibt es zwei Minuten zum Gratulieren – aber nicht länger!

So, dann bitte ich, wieder die Plätze einzunehmen! Die frisch gewählte und vereidigte Rechnungshofpräsidentin bekommt jetzt gezeigt, wo künftig ihr Platz ist.

Wir machen weiter in der Tagesordnung. Ich rufe auf

lfd. Nr. 12 A:

Wahl von einem Abgeordneten zu einem Ersatzmitglied des Landesjugendhilfeausschusses

Dringliche Wahl Drucksache 18/1184

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt.

Herr Abgeordneter Weiß, AfD, hat seinen Sitz im Landesjugendhilfeausschuss niedergelegt. Für das ausgeschiedene Mitglied ist gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein Ersatzmitglied aus dem Kreis der Abgeordneten zu wählen.

Das Vorschlagsrecht steht nach § 38 Abs. 5 Satz 3 des zuvor genannten Gesetzes der AfD-Fraktion zu. Die AfDFraktion hat Herrn Abgeordneten Tommy Tabor für die Wahl nominiert, wie Sie auch der Tischvorlage auf rosa Papier zu diesem Tagesordnungspunkt entnehmen können.

Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Zur erfolgreichen Wahl ist gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.

Wer also Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die FDP- und CDU-Fraktion sowie ein fraktionsloser Kollege. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Enthaltungen bei den Koalitionsfraktionen. Damit sind Sie, Herr Tabor, zum Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Herzlichen Glückwunsch!

[Beifall bei der AfD]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12 B:

Wahl eines Abgeordneten zum Mitglied der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLBStiftung)

Dringliche Wahl Drucksache 18/1185

Der Dringlichkeit hatten Sie auch hier bereits eingangs zugestimmt.

Herr Abgeordneter Graf hat mit Schreiben vom 7. Juni 2018 sein Amt als Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie niedergelegt. Nach § 14 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin wählt das Abgeordnetenhaus für die verbleibende Dauer der

18. Wahlperiode eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten zum Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin.

Die Fraktion der CDU, der nach d’Hondt das Vorschlagsrecht zusteht, hat Herrn Abgeordneten Burkhard Dregger zur Wahl nominiert. Diesen Vorschlag können Sie auch der zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Tischvorlage – ebenfalls auf rosa Papier – entnehmen.

Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen ist. Zur erfolgreichen Wahl ist gemäß § 74 Abs. 3 der Geschäftsordnung die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.

Wer also Herrn Abgeordneten Burkhard Dregger zum Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich das sehe, alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist Herr Kollege Dregger einstimmig gewählt. Herzlichen Glückwunsch!

[Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 12 C:

Wahl des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses „Terroranschlag Breitscheidplatz“ auf Vorschlag der Fraktion der CDU

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1188