Protokoll der Sitzung vom 28.06.2018

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1094

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 29. Mai 2018 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans II – 200 ib zu.

Zu lfd. Nr. 33:

Aufgabe einer Betriebssportfreifläche zugunsten des Baues einer Modularen Flüchtlingsunterkunft (MUF) Am Beelitzhof 24, 14129 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. Juni 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1171

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0998

Der Aufgabe einer Betriebssportfreifläche zugunsten des Baues einer Modularen Flüchtlingsunterkunft (MUF) Am Beelitzhof 24, 14129 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 34:

Aufgabe eines Großspielfeldes im Bezirk Spandau Grützmacherweg 3, 13599 Berlin zugunsten der Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaues (16 MEB), eines Jugendspielfeldes und der Erweiterung der Spiel- und Pausenfläche gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 15. Juni 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1172

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1058

Der Aufgabe eines Großspielfeldes im Bezirk Spandau Grützmacherweg 3, 13599 Berlin zugunsten der Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaues (16 MEB), eines Jugendspielfeldes und der Erweiterung der Spiel- und Pausenfläche gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 35:

Nr. 26/2017 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1174

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem An- und Verkauf von Grundstücksflächen an der Hauptstraße 1, 2 und 3 in Berlin-Lichtenberg und dem Abschluss einer Abwendungsvereinbarung zu den im

Vertrag vom 13.06.2017 zur UR-Nr. B 182/2017 des Notars Frieder Buchmann in Berlin in Verbindung mit der Nachtragsvereinbarung vom 10.11.2017 zur UR-Nr.: B 358 des vorgenannten Notars vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 36:

Nr. 4/2018 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1175

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf von insgesamt 119 614 m² großen Grundstücken in der Gemarkung Güterfelde, Flur 2, Flurstücke 146, 191, und Flur 3, Flurstück 3, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam, Grundbuch von Güterfelde Blatt 176 sowie Gemarkung Güterfelde Flur 2, Flurstück 145 eingetragen beim Amtsgericht Potsdam, Grundbuch von Güterfelde Blatt 193 sowie Gemarkung Stahnsdorf, Flur 6, Flurstück 495 eingetragen beim Amtsgericht Potsdam, Grundbuch von Stahnsdorf Blatt 5246 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 4. Dezember 2017 (UR-Nr.: L 100/2017 der Notarin Ulrike Lachmann, Berlin) wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 37:

Nr. 7/2018 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1176

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf von insgesamt 29 505 m² großen Grundstücken in der Gemarkung Birkholz, Flur 1, Flurstücke 210, 212, 336, 437 und 438, eingetragen beim Amtsgericht Bernau bei Berlin, Grundbuch von Birkholz Blatt 569 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 19. Februar 2018 (UR-Nr.: N 26/2018 des Notars Robert Neixler, Berlin) wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 37 B:

Schwimmunterricht weiter qualifizieren und ausbauen

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. Juni 2018 Drucksache 18/1183

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1059

Der Senat wird aufgefordert, ein „Gesamtkonzept Schulschwimmen“ zur Qualifizierung und zum Ausbau des Schwimmunterrichts an Berliner Schulen zu erarbeiten. Das Konzept soll unter Einbeziehung von Landessportbund, Schwimmsportverband, pädagogischen Fachkräften, Vertreter*innen der Sportwissenschaft, den Berliner Bäder-Betrieben und den Bezirken erarbeitet werden. Dabei sollen, gegebenenfalls zunächst modellhaft, Projekte entwickelt und erprobt werden, die geeignet sind, die Zahl der Schüler*innen, die das Schwimmen sicher beherrschen, deutlich zu erhöhen.

Das Konzept ist unter anderem gemäß folgender Maßgaben zu erstellen:

Es ist sicherzustellen, dass der Schwimmunterricht

auch künftig nur von dafür qualifizierten Lehrkräften erteilt wird.

Schüler*innen, die das Lernziel „Schwimmen“ nicht

erreicht haben bzw. die am regulären Schwimmunterricht in der Schule nicht teilnehmen konnten, sollen mithilfe zusätzlicher obligatorischer Angebote bis zum sicheren Beherrschen des Schwimmens in der Regelschulzeit nachgeschult werden.

Die Wassergewöhnung in Berliner Kitas soll stärker

als bisher als Regelangebot in der vorschulischen Bildungsarbeit verankert und als Ziel ins Berliner Kitabildungsprogramm aufgenommen werden.

Es soll geprüft werden, ob und unter welchen Voraus

setzungen der Beginn des Schwimmunterrichts altersmäßig vorverlegt werden kann.

Einmal jährlich soll zum Ende des Schuljahres ein

Bericht über die Qualitätsentwicklung des Schwimmunterrichts erstellt werden. Dieser soll neben der Entwicklung der Nichtschwimmerquote auch eine Übersicht über den Unterrichtsausfall und dessen Gründe sowie Handlungsempfehlungen beinhalten, wie die Unterrichtsqualität weiter gesteigert und der Ausfall von Schwimmunterricht deutlich reduziert werden kann.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 37 C:

Klimawandel: Berlin steht in der Hitzewelle zusammen: Straßenbäume und Grünanlagen wegen anhaltender Trockenheit gemeinsam retten!

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 25. Juni 2018 Drucksache 18/1186

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1025

Der Senat wird aufgefordert, zusammen mit den Bezirken einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der nachhaltig dafür sorgt, dass Straßenbäume, Parks und öffentliche Grünanlagen in den kommenden Jahren ausreichend mit Wasser und Dünger versorgt werden. Hierfür sind ausreichende professionelle Beregnungsanlagen einzubauen und verstärkt mobil betriebene Wassertanks auf Fahrzeugen anzuschaffen.

Insbesondere Stadtbäume, die auf U-Bahntunneln oder anderen unterirdischen Bauanlagen stehen, die geringere Möglichkeiten haben, sich über das Grundwasser selbst zu versorgen, sollen identifiziert und künftig regelmäßig gewässert und gedüngt werden.