Protokoll der Sitzung vom 28.06.2018

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Juni 2018 Drucksache 18/1170

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 27. Juni 2018 Drucksache 18/1191

zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0915

Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss ein, der die Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) untersuchen soll.

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern (drei Mitglieder der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Fraktion Die LINKE, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion der AfD und ein Mitglied der Fraktion der FDP) sowie elf Stellvertreter/-innen.

III.

Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese beträgt für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses bis zu 5 000 Euro monatlich (Arbeitgeberbrutto); § 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend.

Der Untersuchungsausschuss soll folgende Sachverhalte prüfen:

A. Technik

1. Wie ist der aktuelle Status der Funktionsfähigkeit der technischen Gebäudeausstattung (TGA) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER), insbesondere der Brandschutzanlage?

2. Welche Veränderungen wurden an der technischen Gebäudeausstattung (TGA) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER), insbesondere der Brandschutzanlage, zwischen März 2014 und dem Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses vorgenommen?

Welcher Kenntnisstand bezüglich weiterer Änderungen, die für eine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der technischen Gebäudeausstattung erforderlich sind, bestand seitens der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses?

3. Welche Kosten wurden für die gesamte technische Gebäudeausstattung (TGA) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER), insbesondere der Brandschutzanlage, ursprünglich geplant und von welchen Kosten wird derzeit ausgegangen?

4. Wie begründen sich Mehrkosten, Umplanungen und Veränderungen der technischen Gebäudeausstattung (TGA) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER), insbesondere der Brandschutzanlage?

5. Welche konkreten zeitlichen Verzögerungen bezüglich Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) haben sich aufgrund der technischen Gebäudeausstattung (TGA), insbesondere der Brandschutzanlage, seit März 2014 ergeben?

6. Welche Unternehmen sind seitens der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) derzeit mit Planung, Errichtung und Veränderung der technischen Gebäudeausstattung (TGA) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER), insbesondere der Brandschutzanlage, beauftragt?

7. Wie sind die Vertragsverhältnisse der mit Planung, Errichtung und Veränderung der technischen Gebäudeausstattung (TGA) des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER), insbesondere der Brandschutzanlage, beauftragten Unternehmen konkret ausgestaltet und welche Maßnahmen wurden zur Beschleunigung der Fertigstellung der TGA verabredet?

8. Seit wann waren die Probleme mit der TGA, u. a. mangelnde/fehlende „As-Build-Dokumentatio

nen“, bekannt? Wann wurden der Aufsichtsrat, die Gesellschafter oder andere Akteure wie das Parlament, die Konsortialbanken oder die EUKommission darüber informiert?

9. Wie war der Baustellenbetrug von Imtech und ggf. anderen konkret ausgestaltet? Welche Folgen hatte die Imtech-Pleite? Welche Konsequenzen hat die FBB daraus gezogen?

10. Warum wurde bis heute kein forensisches Gutachten erstellt?

B. Finanzierung

1. Welche Gründe führten zu dem im Juni 2014 im Aufsichtsrat beratenen zusätzlichen Finanzbedarf der FBB in Höhe von 1,1 Mrd. Euro?

a) Wann, von wem und in welcher Form wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Aufsichtsrat, die Gremien des Aufsichtsrates, die Gesellschafter, die Öffentlichkeit, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin über den Mittelbedarf seitens der FBB informiert?

b) Wie setzte sich der Finanzierungsbedarf konkret zusammen?

c) Aus welchen Gründen erfolgte eine Finanzierung durch die Gesellschafter und keine externe Kreditaufnahme seitens der FBB oder andere Finanzierungsformen?

d) Welche Daten und Prognosen wurden der Europäischen Kommission im Rahmen des

aufgrund der gewählten Finanzierung notwendigen Notifizierungsverfahrens (Private Investor Check) genannt?

e) Welche der Flughafengesellschaft bekannten Informationen wurden der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang vorenthalten?

f) Auf welcher Grundlage sind diese Daten erhoben und Prognosen erstellt worden? Treffen diese objektiv zu? Falls nein, welche Auswirkungen hätte dies auf das Notifizierungsverfahren gehabt?

g) Welche wirtschaftlichen Folgen hätten sich aus einer abweichenden Entscheidung der Europäischen Kommission für die FBB ergeben?

2. Welche Gründe führten zu dem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 2,2 Mrd. Euro, für den im Januar 2016 ein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission eingeleitet wurde?

a) Wann, von wem und in welcher Form wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Aufsichtsrat, die Gremien des Aufsichtsrates, die Gesellschafter, die Öffentlichkeit, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin über den Mittelbedarf seitens der FBB informiert?

b) Wie setzte sich der Finanzierungsbedarf konkret zusammen?

c) Aus welchen Gründen erfolgte eine direkte Kreditvergabe an die FBB durch die Gesellschafter und nicht ausschließlich eine externe Kreditaufnahme seitens der FBB oder eine andere Form der Finanzierung?

d) Welche Fakten und Prognosen wurden der Europäischen Kommission im Rahmen des aus der geplanten Finanzierung folgenden Notifizierungsverfahrens (Private Investor Check) vorgetragen?

e) Welche der Flughafengesellschaft bekannten Informationen wurden der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang vorenthalten?

f) Ist ursprünglich ein höherer Finanzbedarf ermittelt worden und falls ja, von wem und auf Grundlage welcher von der Flughafengesellschaft oder dem Senat berechneten

Szenarien, und warum erfolgte keine Finanzierung bzw. Notifizierung in der erforderlichen Höhe?

3. Wie stellt sich die finanzielle Situation der FBB zum Zeitpunkt des Einsetzungsbeschlusses dar (kurz- und mittelfristige Liquiditätsprognose, Aktiva und Passiva und deren Bewertung) und wie hat sich diese seit 2006 entwickelt?

4. Welche Höhe hatten seit April 2014 die monatlichen Betriebskosten des noch nicht fertiggestellten Flughafens Berlin Brandenburg „Willy

Brandt“ (BER) bzw. anderer Akteure, wie z.B. der Deutsche Bahn für ungenutzte Eisenbahnverkehrsinfrastruktur, wie setzen sich diese zusammen und wie begründen sie sich jeweils?

5. Wie hoch waren seit April 2014 die der FBB jeweils monatlich entgehenden Umsätze anzusetzen, die durch die noch nicht erfolgte Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) entstanden, wie setzen sich diese zusammen und wie begründen sich diese jeweils bzw. wie hoch sind darüber hinaus die volkswirtschaftlichen Verluste insgesamt, die jeweils auf Berlin und Brandenburg entfielen?

6. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen den Gesellschaftern und/oder zwischen den Gesellschaftern und der FBB bezüglich der weiteren Finanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) und welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen?

7. Wie stellt sich die Situation des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) im Hinblick auf die Regelungen der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (2014/C 99/03) der EU-Kommission dar, insbesondere im Hinblick darauf, dass Flughäfen mit mehr als 5 Mio. Fluggästen pro Jahr nach dieser Richtlinie in der Regel rentabel und in der Lage sind, „all ihre Kosten selbst zu tragen“?

8. Welche Auswirkungen hat die Insolvenz von Air Berlin auf den Finanzbedarf der FBB?