und der Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft die Anforderungen im Zusammenhang mit lebenslangem Lernen, Weiterbildung, Leseförderung und der Vermittlung von Medienkompetenz, der Bewahrung des kulturellen Erbes sowie der gesellschaftlichen Veränderungen wie der Digitalisierung formulieren;
gemeinsamer Aufgabenstellungen und Strategien im Kontext für das öffentliche Bibliothekswesen, insbesondere für die ZLB, berücksichtigen sowie die Kooperation mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen vorantreiben;
spektivisch die personellen, finanziellen und technischen Ausstattungsmerkmale und Standards vorschlagen;
gungen auch hinsichtlich der Frage, wie eine auskömmliche Finanzierung der Aufgaben der Berliner Bibliotheken gesichert werden kann, präzisieren und
Bei der Erarbeitung des neuen Bibliothekskonzepts sollen auch frühere Berichte und Konzepte wie die 2005 veröffentlichten Ergebnisse der gemeinsamen Expertenkommission, das sogenannte Olympia-Modell, der Senatsbeschluss „Attraktive Bibliotheken für die Metropole Berlin“ vom 05.07.2016, sowie Best-Practice-Beispiele einbezogen werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist erstmalig zum 30. Juni 2019 ein Zwischenbericht mit einem Abschlusstermin für die Vorlage des Abschlussberichtes vorzulegen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus stimmt der Gründung einer landeseigenen Digitalagentur Berlin GmbH zur Förderung der Digitalisierung von Unternehmen in Berlin nach Maßgabe der den Mitgliedern des Unterausschusses Vermögensverwaltung des Hauptausschusses vorgelegten Vorlage zu. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 25 000 Euro ausgestattet und hat ihren Sitz in Berlin.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf des Grundstücks Heidestraße, Perleberger Straße in Berlin-Mitte zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Kaufvertrag vom 13.12.2017 zur UR-Nr. P 1131/2017 des Notars Rüdiger Probst in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Dem Verkauf von insgesamt 39 278 m² großen Grundstücken in der Gemarkung Rüdersdorf, Flur 4, Flurstücke 409, 412, 413, 414, 419 und 513, eingetragen beim Amtsgericht Strausberg, Grundbuch von Rüdersdorf Blatt 3865 sowie Flur 38, Flurstück 144, eingetragen beim Amtsgericht Strausberg, Grundbuch von Rüdersdorf Blatt 2603 zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 3. Mai 2018 (UR-Nr.: N 55/2018 des Notars Robert Neixler, Berlin) wird zugestimmt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung des nachfolgend genannten Grundstückes zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend vom 01.06.2018 zu:
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung des nachfolgend genannten Grundstücks zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 01.05.2018 zu: