Protokoll der Sitzung vom 18.10.2018

Ausbildungsnavigatoren) an den Schulen, die besonders viele auszubildende Lehrkräfte betreuen, die mit zusätzlichen Betreuungspoolstunden gezielt auszubildende Lehrkräfte anleiten und begleiten und die Unterstützung des Erfahrungsaustausches in kollegialen Austauschgruppen organisieren;

11. das Achtgeben darauf, dass es an einzelnen Schulen

zu keiner unangemessenen Konzentration von Quereinsteigenden unter den neu eingestellten Lehrkräften kommt.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 20. Dezember 2018 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 15:

Sozial- und Erzieherberufe deutlich aufwerten und Einkommen von Berliner Erziehern/Erzieherinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen verbessern!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 6. September 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. Oktober 2018 Drucksache 18/1380

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1085

Der Senat wird aufgefordert, sich in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder für eine deutlich bessere Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst einzusetzen.

In diesem Sinne soll der Senat als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) die Initiative für den Abschluss einer neuen tarifvertraglich geregelten Eingruppierung der Sozial- und Erzieherberufe ergreifen. Ziel muss es sein, den Berufsstand entsprechend den gewachsenen Anforderungen und der großen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte aufzuwerten und die Bezahlung entsprechend zu verbessern.

Darüber hinaus soll der Senat alle Möglichkeiten ausloten, wie unter Nutzung der Erfahrungen Hamburgs andere Wege beschritten werden können, um für Fachkräfte des Sozial- und Erziehungsdienstes in Berlin die Differenz zwischen TV-L und TVöD-SuE zu überwinden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2019 erstmals zu berichten.

Zu lfd. Nr. 16:

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. Oktober 2018 Drucksache 18/1381

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1240

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat und von den Bezirksämtern zugelassenen, in den vorgelegten Übersichten – Anlage zur Drucksache 18/1240 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge für den Gesamthaushalt teilen sich wie folgt auf:

Ausgaben Hauptver- waltung

215.054.529,21 Euro

Bezirke 126.818.297,21 Euro

Gesamt 341.872.556,42 Euro

Verpflichtungsermächtigungen

Hauptverwaltung

138.418.250,56 Euro

Bezirke 5.091.760,88 Euro

Gesamt 143.510.011,44 Euro

Zu lfd. Nr. 17:

Aufgabe einer Teilfläche der Sportanlage Rennbahnstraße 45, 13086 Berlin zugunsten des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle und Neubau eines Modularen Ergänzungsbaus (MEB) 16 mit einer Mensa gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 28. September 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. Oktober 2018 Drucksache 18/1382

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1259

Der Aufgabe einer Teilfläche der Sportanlage Rennbahnstraße 45, 13086 Berlin zugunsten des Neubaus einer Grundschule mit Sporthalle und Neubau eines Modularen Ergänzungsbaus (MEB) mit 16 UR mit einer Mensa gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz (SportFG) wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 17 A:

Dieselfahrzeuge technisch nachrüsten – auf Kosten der Hersteller

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 11. Oktober 2018 Drucksache 18/1394

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1195

Das Abgeordnetenhaus begrüßt die Bundesratsinitiative des Senats zur technischen Nachrüstung von Dieselfahrzeugen auf Kosten der Hersteller zur wirksamen Verringerung der Stickoxidwerte in Berliner Straßen.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, auf Bundesebene dafür einzutreten, das zuständige KraftfahrtBundesamt (KBA) zu verpflichten, die im § 23 Straßenverkehrsgesetz vorgesehenen Bußgelder für das Inverkehrbringen von nicht EU-zugelassenen Diesel-Pkws und leichten Nutzfahrzeugen (§ 37 EG-Fahrzeuggenehmi

gungsverordnung [EGFGV]) von bis zu 5 000 Euro pro Fahrzeug bei den Herstellern zu erheben oder diese stillzulegen.

Die vereinnahmten Bußgelder sollen genutzt werden, um die Halter von älteren und manipulierten Dieselfahrzeugen finanziell bei der technischen Nachrüstung ihrer Abgasreinigungsanlagen sowie die Kommunen bei der Luftreinhaltung zu unterstützen.

Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass die Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung schnellstmöglich so weiterentwickelt wird, dass defekte, unwirksame oder manipulierte Abgasreinigungssysteme sicher identifiziert werden können und deren Austausch veranlasst werden kann.

Ziel muss sein, alle Dieselfahrzeuge, die in die Innenstadt einfahren, bezüglich Stickoxiden und Feinstaub ähnlich sauber zu machen, wie das bei modernen Lkws und Bussen längst Realität ist.

Der Senat soll sich bei der Bundesregierung für die umgehende Einführung der „Blauen Plakette“ einsetzen und eine entsprechende Bundesratsinitiative anregen oder unterstützen. Es soll eine bundeseinheitliche Regelung erfolgen, die wirksam gesundheitsgefährdende NO2Emissionen durch Diesel-Kfz reduziert.

Dem Abgeordnetenhaus ist zehn Monate nach Beschluss dieses Antrags über die Aktivitäten des Senats und bereits erzielte Zwischenergebnisse zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17 D:

Aktionsprogramm „Sauberes Berlin“: Für eine attraktive, saubere und lebenswerte Hauptstadt

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 11. Oktober 2018 Drucksache 18/1397

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1103

Der Senat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Berliner Stadtreinigung (BSR) und der Bezirke zeitnah im Rahmen einer Gesamtstrategie „Sauberes Berlin“ Maßnahmen umzusetzen, damit unsere Stadt sauberer wird sowie insbesondere illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft reduziert werden.

Hierbei sind folgende Zielvorgaben umzusetzen:

Um das Bewusstsein für eine saubere Stadt zu erhö

hen, ist eine Öffentlichkeitskampagne aufzusetzen und durchzuführen. Ziel der Kampagne ist es, für mehr Vermeidung, Wiederverwertung und Trennung