Protokoll der Sitzung vom 18.10.2018

hen, ist eine Öffentlichkeitskampagne aufzusetzen und durchzuführen. Ziel der Kampagne ist es, für mehr Vermeidung, Wiederverwertung und Trennung

von Müll sowie eine korrekte Müllbeseitigung zu werben – insbesondere bezüglich des bisher im öffentlichen Straßenland hinterlassenen Abfalls, Sperrmülls und Hundekots. Die App „Ordnungsamt Online“ ist in diesem Zusammenhang stärker zu bewerben und zu evaluieren.

Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die

Vermüllung öffentlicher Plätze, Parks sowie der Berliner Wasserwege ist verstärkt zu unterstützen.

Die Öffnungszeiten der kostenlosen BSR

Recyclinghöfe sind bedarfsgerecht auszuweiten. Dabei ist sicherzustellen, dass dies im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Kollektivvereinbarungen der Sozialpartner und in Abstimmung mit den Beschäftigtenvertretungen erfolgt.

Es sind innovative Möglichkeiten für die Sperrmüll

sammlung zu überprüfen mit dem Ziel, illegale Sperrmüllablagerungen zu minimieren. Dabei sollten die Gesichtspunkte der Kosten für die Haushalte und kundenfreundlicher Abholmodalitäten besonderes

Augenmerk haben. Auszuwerten sind dabei die Erfahrungen anderer Städte. Insbesondere sollte die Verwertungs- und Recyclingquote des Sperrmülls durch Veräußerung in einem Gebrauchtwarenkaufhaus gesteigert werden. In Kooperation mit der Wohnungswirtschaft, insbesondere den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, sowie lokalen Initiativen sollen im Rahmen von Pilotprojekten Angebote für verbesserte und entgeltfreie Sperrmüllabholungen ermöglicht werden.

Zukünftig ist der Straßenreinigungsturnus bei Bedarf

auch unterhalb der bestehenden Zweijahresfrist festzulegen. Um die Anzahl von überfüllten Mülleimern im Straßenland, in Grün- und Waldflächen sowie Parkanlagen drastisch zu senken, ist auch dort der Bedarf an Leerungen bzw. an Standorten zu überprüfen und zeitnah anzupassen. Hinweisen aus der Bevölkerung soll aktiv nachgegangen werden.

Die Ordnungsämter haben durch den Beschluss des

Doppelhaushalts 2018/2019 insgesamt mehr als 100 zusätzliche Stellen erhalten, um ihre vielfältigen Aufgaben auch im Bereich der Stadtsauberkeit intensiver wahrnehmen zu können. Die Stellen sind dauerhaft zu erhalten.

Zur Vermeidung schwerer Unfälle ist im Winter die

zeitnahe Schneeräumung auf Hauptstraßen auch auf Radstreifen bzw. Radwegen durch die BSR durchgehend sicherzustellen.

Das Regelverwarngeld und das Regelbußgeld bei

Verstößen gegen das Berliner Kreislauf- und Abfallgesetz, insbesondere bei Gewerbeabfällen, sowie ge

gen das Berliner Straßenreinigungsgesetz (Kotbeutelpflicht) werden auf ein effektives Maß angehoben.

Dem Abgeordnetenhaus ist halbjährlich, erstmals zum 31. Dezember 2018, zu berichten.

Zu lfd. Nr. 25:

Kinderlärm ist Zukunftsmusik – Sportanlagenlärmschutz für Kinder und Jugendliche weiter lockern

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1357

Das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) durch Bundestag und Bundesrat, die eine Lockerung der Regelungen zu Geräuscheinwirkungen von Kindern und Jugendlichen auf Sportanlagen erzielt haben. Indem die Immissionszeiten für die abendlichen Ruhezeiten sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13-15 Uhr um fünf Dezibel erhöht wurden und durch den sogenannten Altanlagenbonus der Bestandsschutz von Sportanlagen hinsichtlich des Lärmschutzes neugestaltet wurde, haben Bundestag und Bundesrat einen wichtigen Beitrag zum Schutz der durch Kinder und Jugendliche verursachten Geräusche bei der Nutzung von Sportanlagen geleistet. So werden Sportanlagen intensiver genutzt, und alle Beteiligten verfügen über mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung des Sports.

Das Abgeordnetenhaus spricht sich für die weitere Privilegierung des bei sportlicher Betätigung von Kindern und Jugendlichen entstehenden Lärms als bedeutendes Signal sowohl für den Sport als auch für eine kinder- und jugendfreundlichere Gesellschaft aus.

Der Senat wird deshalb aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Privilegierung von durch Kinder und Jugendliche verursachten Lärm bei der Nutzung von Sportanlagen einzusetzen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz soll insofern angepasst werden, als die beispielhafte Aufzählung der Orte, von denen Geräuscheinwirkungen durch Kinder hervorgerufen und diese im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung angesehen werden (§ 22 (1a) BImSchG), um Sportanlagen erweitert wird.