Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wählt das Abgeordnetenhaus von Berlin gemäß § 14 Abs. 6 Satz 2 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 30. August/11. September 2013 für das ausgeschiedene Mitglied Stefan Gelbhaar ein Ersatzmitglied in den Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg.
Wahl von vier Personen des öffentlichen Lebens zu Mitgliedern des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 24 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 30. August/11. September 2013 vier Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für die Amtsperiode 2019 bis 2023 des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg zu Mitgliedern des Rundfunkrates.
Nachwahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungs-GmbH
Wahl von zwei Abgeordneten oder Sachverständigen zu Mitgliedern des Landesbürgschaftsausschusses Kunst
Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 17. Oktober 2018 Drucksache 18/1434
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1220
Der Senat wird aufgefordert, zur Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) einen ressortübergreifenden Maßnahmenplan für die Jahre 2020/2021 zu entwickeln und dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.03.2019 zur Beschlussfas
sung vorzulegen. An der Entwicklung des Maßnahmenplans sind die LSBTTIQ*-Communities und die vielfältige Stadtgesellschaft kontinuierlich einzubinden und deren Impulse aufzunehmen.
Die im Folgenden benannten Handlungsfelder der IGSV 20/21 werden jeweils in der Ressortverantwortung des Senats entwickelt. Jede Senatsverwaltung hat eine Ansprechperson für die Maßnahmenplanung im Ressort zu benennen. Um Zuständigkeits- und Ressourcenkonflikte zu vermeiden, wird in der Verantwortlichkeit der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ein Steuerungskreis angesiedelt. Mitglieder dieses Steuerungskreises sind Staatssekretär*innen aller Ressorts, in deren Zuständigkeit Handlungsfelder der IGSV fallen. Der Steuerungskreis wird den Arbeitsstand der IGSV einschätzen und Vorschläge der einzelnen Ressorts diskutieren, die genannten Ziele im vorgegebenen Zeitraum zu erreichen. Einschätzungen und Maßnahmen sind auf der Internetseite des Fachbereichs LSBTI zu veröffentlichen.
Förderung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen, – bedarfsgerechten Ausbau der Strukturen der Opferhil