Protokoll der Sitzung vom 15.11.2018

Dabei geht es unter anderem um

Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung des All

gemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG),

Aufhebung des Transsexuellengesetzes (TSG), – Nachbesserung der Rehabilitierungs- und Entschädi

gungsmöglichkeiten der von Ermittlungen nach §§ 175 und 175a StGB und § 151 StGB-DDR Betroffenen,

Durchsetzung des Verbots geschlechtsangleichender

Maßnahmen vor der Einwilligungsfähigkeit der betroffenen intergeschlechtlichen Menschen,

Überprüfung des Abstammungsrechts.

Eine nachhaltige und flächendeckende Arbeit gegen Diskriminierung und für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt kann in Berlin nur dann funktionieren, wenn auch die Bezirksebene Verantwortung übernimmt.

Der Senat wird sich daher über den Rat der Bürgermeister*innen dafür einsetzen, dass die Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt durch je eigene bezirkliche Maßnahmen flankiert und unterstützt wird. Auch in den Bezirksämtern ist für die Umsetzung der IGSV eine Ansprechperson zu benennen.

Zu lfd. Nr. 29:

b) Arbeit des Tierheims Berlin unterstützen –

Anbindung des Tierheims an den öffentlichen Personennahverkehr verbessern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 11. Oktober 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2018 Drucksache 18/1449

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0979

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, welche baulichen und finanziellen Maßnahmen getroffen werden müssten, um eine direkte Anbindung des Tierheims Berlin an den öffentlichen Personennahverkehr zu realisieren. Gemeinsam mit dem Tierheim Berlin ist ebenso zu prüfen, ob durch Ridesharing-Projekte oder über die Taxi-Innung eine Bedarfsverbindung zu den Haltestellen Dessauer Straße oder S-Bahnhof Ahrensfelde hergestellt werden kann.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 30:

Internationale Jugendbauhütte Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 8. Oktober 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2018 Drucksache 18/1448

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0965

Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept zur Schaffung einer Internationalen Jugendbauhütte Berlin mit folgenden Maßgaben vorzulegen:

1. Die Internationale Jugendbauhütte Berlin ist in Ab

stimmung mit den derzeitigen Partnern aus der bestehenden Jugendbauhütte Brandenburg/Berlin heraus bis spätestens 2020 als eigenständige Berliner Institution zu entwickeln.

2. Die Berliner Jugendbauhütte soll den Besonderheiten

der internationalen und multikulturellen Metropole Rechnung tragen und Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen Traditionen bei der Pflege des bau- und gartenkulturellen sowie archäologischen Erbes in Berlin zusammenführen.

3. Die Konzeption soll Arbeitsschwerpunkte, einen

Finanzplan, einen Stufen- und Zeitplan sowie Vorschläge für geeignete Standorte für die Schaffung der eigenständigen Internationalen Jugendbauhütte Berlin beinhalten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 31:

Bäderkonzept überarbeiten – öffentliche Daseinsvorsorge als Leitbild

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 19. Oktober 2018 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. November 2018 Drucksache 18/1450

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1102

Der Senat wird aufgefordert, das „Berliner Bäderkonzept 2025“ zu überarbeiten. Dabei soll dem gesetzlichen Auftrag der sozialen Daseinsvorsorge gefolgt werden. Bei der Fortschreibung des „Berliner Bäderkonzepts 2025“ sind die Bezirke, der Landessportbund mit den betroffenen Fachverbänden und Sportvereinen sowie Bürgerinnen und Bürger über einen Kundenbeirat sowie über eine Nutzerplattform einzubeziehen.

Ziele der Überarbeitung sind insbesondere

Verlässlichkeit schaffen

Für alle Hallenbadstandorte sind klare und transparente Öffnungszeiten festzulegen, die umfassend und barrierefrei veröffentlicht werden. In Sommer- und Freibädern soll die Saison bei gutem Wetter verlängert werden können. Das Angebot an Hallenbädern soll in den Sommermonaten erweitert werden.

Die Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb sind so auszugestalten, dass in den einzelnen Stadtregionen mindestens ein Bad für Früh- (6 – 8 Uhr) und Spätschwimmer*innen (20 – 22 Uhr) nutzbar ist.

Soziale Eintrittspreise sichern

Die aktuelle Tarifsatzung wird spätestens ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten nach sozialen Kriterien danach evaluiert, inwieweit es gelungen ist, auch Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen zur regelmäßigen Nutzung der Bäderangebote zu gewinnen und neue Nutzergruppen zu erschließen.

Sichere und gute Arbeitsplätze garantieren

Leitbild der Berliner Bäder-Betriebe soll es sein, ein zukunftssicherer und attraktiver Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb zu sein. Ziel ist, dass Ausbildung und Vergütung bei den Berliner Bäderbetrieben attraktiver gestaltet werden. Um dies zu gewährleisten, ist ein Personalentwicklungskonzept durch die Berliner Bäder-Betriebe vorzulegen. Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist auszuweiten, die Ausbildung durch Kooperationen mit Landesbetrieben insbesondere in den Bereichen Technik und IT zu qualifizieren. Ein gutes Betriebsklima ist auch durch

ein Konzept der regelmäßigen Fort- und Weiterbildung sowie ein modernes Gesundheitsmanagement zu befördern. Die Berliner Bäder-Betriebe werden aufgefordert, die Bemühungen zur Einstellung von qualifizierten Arbeitskräften zu verstärken.

Bäderinfrastruktur langfristig erhalten und weiterentwickeln

Alle Bäderstandorte sind zu erhalten. Die Bäder sollen schrittweise nachhaltig saniert und zu zeitgemäß attraktiven, barrierefreien sowie energetisch effizienten Bädern entwickelt werden. Es ist ein Sanierungsplan für alle Bäderstandorte vorzulegen, der auch einen Zeit- und Finan¬zierungsplan beinhaltet. Es ist zu prüfen, wie Kooperationen mit Landesunternehmen unter anderem zur Sanierung und zum Neubau von Schwimmbädern umgesetzt werden können.

Für die bereits in der letzten Wahlperiode vom Berliner Abgeordnetenhaus finanzierten Standorte für den Ausbau der Bäder in Pankow und Mariendorf zu ganzjährig nutzbaren Multifunktionsbädern ist gemeinsam mit den Bezirken die schnellstmögliche Umsetzung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Auch der Neubau von Bädern ist zu prüfen, da er im Interesse der wachsenden Stadt und zur Überwindung regionaler Versorgungsunterschiede sinnvoll und geboten ist.

Vielfältigen Interessen gerecht werden

Das Konzept einer nutzerorientierten Aufteilung der Bäder in Öffentlichkeitsbäder und Kita-, Schul- und Vereinsbäder ist aufzugeben. An allen Bäderstandorten sollen Zeiten für den Kita-, Schul- und Vereinssport sowie bedarfsgerechte und verlässliche Zeitspannen für den öffentlichen Badebetrieb vorgehalten werden. Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen öffentlichem Betrieb und der Nutzung durch Kitas, Schulen und Sportvereine abzuzielen. Eine Überarbeitung der Nutzungssatzung und die Klarstellung, wer die Wasserflächen und Räume der Bäder unentgeltlich nutzen kann, ist geboten.

Für die Vergabe der Wasserzeiten ist gemeinsam mit den Betroffenen ein klarer Kriterienkatalog zu erarbeiten. Die Vergabeentscheidungen sind im Interesse höherer Transparenz öffentlich zu machen. Die Nutzung der vereinbarten Belegung ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind ebenfalls zu veröffentlichen.

Gemeinsam Nutzung und Weiterentwicklung der Bäder sicherstellen