Das Abgeordnetenhaus begrüßt und unterstützt die bisherigen Schritte und Beschlüsse des Senats zur Schulbauoffensive und sieht sich ausdrücklich als unterstützender Akteur an der Seite aller, die in der Schulbauoffensive daran mitarbeiten, sie zum Erfolg zu führen.
Die neuen Berliner Schulen sollen nicht als abgegrenzte Blöcke in unseren Kiezen stehen, sondern in den Sozialraum eingebunden sein. Die neuen Lern- und Teamhäuser bilden soziale Mittelpunkte in unseren Kiezen. Sie können Raum bieten für Kooperationen mit Vereinen und Trägern, mit Stadtteilzentren und vielen anderen Akteuren im Kiez. Schule entwickelt sich zum integralen Bestandteil eines Bildungsnetzwerkes. Wir streben darüber hinaus an, z. B. auch neue Bibliotheken, Stadtteilzentren oder Jugendeinrichtungen und andere Bedarfe, die im Rahmen der wachsenden Stadt festgestellt werden, mit der Schulbauoffensive zusammen zu denken und kombinierte Planungen zu unterstützen.
Um dieses Vorhaben umzusetzen, bündelt die Berliner Verwaltung all ihre Kräfte. Land und Bezirke arbeiten Hand in Hand, um dieses riesige Vorhaben zu stemmen. Senat und Bezirke entwickeln gemeinsam neue Verwaltungs- und Organisationsstrukturen, um das Vorhaben der Sanierung und der Schulplatzschaffung zu verwirklichen.
Als starke Partnerin nimmt der Senat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE mit ins Boot, die als große Wohnungsbaugesellschaft umfassende Erfahrungen im Bereich des Neubaus, der Sanierung und der Entwicklung neuer Projekte mitbringt. Das Ziel ist, dadurch zusätzliche finanzielle, bauliche und planerische Ressourcen für die Berliner Schulbauoffensive zu mobilisieren.
Das Abgeordnetenhaus setzt sich dafür ein, dass dieser Prozess nachvollziehbar und transparent gestaltet wird.
Das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten muss gewahrt werden, und es muss regelmäßig öffentlich über den Planungsstand berichtet werden.
Für das Abgeordnetenhaus müssen bei Schulbau und -sanierung durch die HOWOGE folgende Punkte erfüllt werden:
gleichen baulichen und ökologischen Standards wie der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) und die Bezirke. Eine Erhöhung des Holzbauanteils wird wie bei dem von SenStadtWohn zu realisierenden Neubau angestrebt.
Der Energiestandard bei Schulen bemisst sich mindestens nach der Förderfähigkeit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Alle Neubauten werden mindestens nach dem Silberstandard des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) zertifiziert. Der BNB-Goldstandard wird für einzelne Projekte angestrebt.
nach Abschluss der Sanierung als Schulen weiter genutzt werden können. Soweit dieses Prinzip nicht trägt, kommt das Modell sogenannter „fliegender Klassenzimmer“ zum Einsatz, bei dem Holzcontainer temporär errichtet werden und an anderer Stelle nach der einmaligen Nutzung erneut zum Einsatz kommen können.
gleichen pädagogischen Standards wie der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Bezirke. Auf Basis der Ergebnisse der AG Schulraumqualität, die in einem breiten Beteiligungsprozess das Konzept des Berliner Lern- und Teamhauses als Schulgebäude des 21. Jahrhunderts entwickelte, wurden neue Raum- und Funktionsprogramme erarbeitet, die nun Maßgabe der neuen Schulgebäude sind und neue Standards für das Lernen und Arbeiten von morgen setzen. Innovative Gebäude mit ausreichend Raum und Platz werden eine konstruktive Lernatmosphäre und positive Schulkultur ermöglichen.
nose für den Schulplatzbedarf anzupassen. Dafür werden regelmäßig die Ergebnisse des Schulplatzmonitorings für die vergangenen und die Prognose für die kommenden fünf Jahre zwischen dem Land und den Bezirken auf Schulzüge bezogen schulscharf dargelegt. Für den Schulplatzbedarf in den Grundstufen ist zusätzlich der Einschulungsbereich im Berichtswesen zu berücksichtigen. Entwicklungen sind schulscharf zu erläutern.
ben Beteiligungsregelungen wie bei anderen Schulbaumaßnahmen. Sie werden durch den Landesbeirat Schulbau begleitet. Die von den jeweiligen Bauvorhaben vor Ort an den Standorten konkret Betroffenen werden frühzeitig am Planungsprozess beteiligt.
unter Einbeziehung des Landesschulbeirats beständig zu evaluieren. Die gewonnenen Erfahrungen sind in die Umsetzungsprozesse zu implementieren. Dies gilt insbesondere für die Raum- und Funktionsprogramme. Hierzu ist ein umfassender Bericht zum Ende der jeweiligen BSO-Tranchen für den Hauptausschuss anzufertigen.
strebt. Integrative Lösungen sowohl im Sinne der multifunktionalen Nutzung schulischer Flächen als auch im Sinne der Kombination mit Stapelung von anderen Nutzungen, für die im Sozialraum Bedarf besteht, sind im Einzelfall möglich. Dazu bedarf es der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem jeweiligen Bezirk. Diese zusätzlichen öffentlichen Funktionen wie Bibliotheken, Sportplätze oder Volkshochschulen werden gesondert finanziert.
Sozialräumliche Öffnungen erfolgen ausschließlich räumlich oder zeitlich getrennt vom Schulbetrieb, worüber die Schulträger entscheiden. Nutzungen während des Schulbetriebes setzen die Einwilligung der Schulleitung voraus. Eine etwaige sozialräumliche Öffnung ohne zeitliche oder räumliche Trennung während des Schulbetriebs setzt zudem die Einwilligung der Elterngremien (gEV) der Schule voraus.
Verträge sind, soweit dies zulässig ist, öffentlich. Dies gilt insbesondere für den Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und der HOWOGE sowie die Mustererbbaurechtsverträge und Mietverträge zwischen den Bezirken, der HOWOGE und dem Land Berlin. Über den in der HOWOGE getrennt zu führenden Rechnungs-/Buchungskreis Schulbau wird regelmäßig öffentlich berichtet, und er wird jährlich von einem Wirtschaftsprüfer geprüft.
Die Regeln zur parlamentarischen Kontrolle der Baukostenentwicklung werden durch eine entsprechende Änderung der Landeshaushaltsordnung auf die Schulbaumaßnahmen von Landesunternehmen ausgeweitet.
Das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten wird von den Landesverwaltungen in Sachen Schulbau auch gegenüber Landesbeteiligungen sichergestellt – also auch bei der HOWOGE.
Grundstücken der Schulen, die von ihr saniert werden, und den Grundstücken, auf denen neue Schulen gebaut werden. Die Laufzeit der Erbbaurechte bemisst sich nach Bau- und Abschreibungszeit. Dadurch werden Ablösezahlungen für Gebäude vermieden.
Nach Ablauf des Erbbaurechtes gehen Grundstücke und Gebäude belastungsfrei an das Land, also in das Fachvermögen der Bezirke, zurück. Eine Belastung des Erbbaurechts als Kreditsicherheit soll nicht stattfinden.
len von der HOWOGE. Es muss sichergestellt werden, dass den Bezirken bei Schulen, die von der HOWOGE gebaut oder saniert werden, keine finanziellen Nachteile entstehen. Das beinhaltet auch, dass, falls erforderlich, Praxis oder Regeln von Budgetierung und Kosten- und Leistungsrechnung angepasst werden müssen. Die Mieten richten sich nach der Höhe der Finanzierungsbelastung der HOWOGE sowie der Erbbauzinsen und Steuern. Gegenüber den Banken wird auf Einreden gegen die Mietzahlungen verzichtet.
Gesellschafterdarlehen durch das Land an die HOWOGE zur Verbesserung der Zinskonditionen können – bei entsprechender Darstellung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel – erfolgen. Die HOWOGE nimmt zur Finanzierung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen Annuitätendarlehen auf. Die Abschreibung erfolgt bei der HOWOGE. Dabei sollen kommunalkreditähnliche Zinskonditionen erreicht werden.
grundstücken und entsprechenden Erbbaurechten an Dritte ausgeschlossen, soweit sich diese nicht komplett im Landeseigentum befinden.
Durch die Einführung der „Kleinen Privatisierungsbremse“ in der Landeshaushaltsordnung ist nunmehr auch ein Verkauf von Töchtern oder einzelnen Organisationseinheiten von Landesunternehmen nicht ohne Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.
Kerngeschäft der HOWOGE abgegrenzt werden. Mit einem eigenen Rechnungs-/Buchungskreis werden sämtliche Investitionen, Kosten und Erträge klar dem Wohnungsbau oder dem Schulbau zugewiesen. Etwaige Vorgaben für die Mindestverzinsung des Eigenkapitals für das Unternehmen HOWOGE insgesamt
Maßnahme sowie nach der Gewährleistungsphase durch die Bezirke. In der Gewährleistungsphase übernimmt die HOWOGE. Über die Vergabe der Erbbaurechte entscheidet das Abgeordnetenhaus im Einzelnen. Mit der Vergabe der Erbbaurechte erfolgt eine Nutzungsbindung.
über Planungsstand, Planungsänderungen, Zeitplan, Kostenprognose, Mittelabfluss, Schulplatzmonitoring usw. berichtet. Dieser Bericht enthält alle wesentlichen Daten des Kostencontrollings. In diesem Rahmen muss auch über den Rechnungs-/Buchungskreis Schulbau der HOWOGE berichtet werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist über die Fortschritte der Schulbauoffensive jährlich zum Ende eines jeden Schuljahres zu berichten.