Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

schnellstmögliche Nachrüstung des Bestandes mit Abbiegeassistenten, sofern entsprechende Systeme für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorliegen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit andere technische Systeme (etwa kameragestützte Überwachung der Abbiegesituation) als Übergangstechnologie bis zur Verfügbarkeit von Abbiegeassistenten genutzt werden können. Auch der verstärkte Einsatz von Beifahrenden oder Niederflurfahrzeugen (tiefliegende Fahrerkabinen) soll als Option für mehr Verkehrssicherheit geprüft werden. Der Zeit- und Kostenplan soll dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2019 vorgelegt werden.

die Initiierung eines Dialogs mit Fahrzeugherstellern

und Zulieferern mit dem Ziel der Entwicklung von Abbiegeassistenten mit Notbremssystem von Fahrzeugtypen, für die bisher keine ausreichenden Syste

me vorliegen, insbesondere von Spezialfahrzeugen der landeseigenen Betriebe.

die stärkere Berücksichtigung des Themas Verkehrs

sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende in den Schulungskonzepten der Berufskraftfahrer*innen und die Sicherstellung einer turnusgemäßen Schulung der Fahrer*innen.

die Prüfung, ob in Ausschreibungen durch das Land,

die Bezirke und die landeseigenen Betriebe für die Vergabe von Leistungen und Konzessionen die Bereitstellung von Lkws mit Assistenzsystemen oder Lkws mit Niederflursystem verpflichtend vorgeschrieben werden kann.

Zu lfd. Nr. 20:

Nr. 15/2018 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Februar 2019 Drucksache 18/1669

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche zum SILB zum 1. Januar 2019 zu:

Lfd. Nr.

Liegenschaft Bezirk Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche in m²

1 Westlich Pablo-Picasso-Str.

Lichten- berg

Wartenberg Gut

3 442 ca. 6.000 (Teilfläche A-B-C-D-E-F-G-H-I-JA)

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt ferner der Herauslösung der Grundstücksteilfläche (lfd. Nr. 1) aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu.

Die Wirksamkeit der Herauslösung der unter lfd. Nr. 1 genannten Grundstücksteilfläche aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und die Wirksamkeit der Zuweisung der Grundstücke zum SILB stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrages über die Herauslösung der genannten Grundstücksteilfläche aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds.

2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücke zum SILB zum 1. Januar 2019 zu:

Lfd.

Liegenschaft Bezirk Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche

in m²

2 Nonnendamm 1, 2, 6, 8, 10, 26, 28, 30

CharlottenburgWilmersdorf

Charlottenburg 10 565 1.512

3 Nonnendamm 1, 2‚ 6, 8, 10, 26, 28, 30

CharlottenburgWilmersdorf

Charlottenburg 10 567 543