schnellstmögliche Nachrüstung des Bestandes mit Abbiegeassistenten, sofern entsprechende Systeme für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorliegen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit andere technische Systeme (etwa kameragestützte Überwachung der Abbiegesituation) als Übergangstechnologie bis zur Verfügbarkeit von Abbiegeassistenten genutzt werden können. Auch der verstärkte Einsatz von Beifahrenden oder Niederflurfahrzeugen (tiefliegende Fahrerkabinen) soll als Option für mehr Verkehrssicherheit geprüft werden. Der Zeit- und Kostenplan soll dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2019 vorgelegt werden.
und Zulieferern mit dem Ziel der Entwicklung von Abbiegeassistenten mit Notbremssystem von Fahrzeugtypen, für die bisher keine ausreichenden Syste
sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende in den Schulungskonzepten der Berufskraftfahrer*innen und die Sicherstellung einer turnusgemäßen Schulung der Fahrer*innen.
die Bezirke und die landeseigenen Betriebe für die Vergabe von Leistungen und Konzessionen die Bereitstellung von Lkws mit Assistenzsystemen oder Lkws mit Niederflursystem verpflichtend vorgeschrieben werden kann.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche zum SILB zum 1. Januar 2019 zu:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt ferner der Herauslösung der Grundstücksteilfläche (lfd. Nr. 1) aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu.
Die Wirksamkeit der Herauslösung der unter lfd. Nr. 1 genannten Grundstücksteilfläche aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und die Wirksamkeit der Zuweisung der Grundstücke zum SILB stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrages über die Herauslösung der genannten Grundstücksteilfläche aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds.
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücke zum SILB zum 1. Januar 2019 zu: