Protocol of the Session on March 7, 2019

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[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Es ist keine triviale Materie. Im Kern geht es darum: Ist das Thema Miethöhen im BGB abschließend geregelt, und hat also der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht?

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Oder gibt es eine Grundlage, auf der man daneben ein öffentlich-rechtlich begründetes Mietbegrenzungssystem stellen kann? Das ist nicht trivial. Deshalb werden wir die Diskussion gemeinsam mit externem Sachverstand und gerne auch mit Ihnen weiterführen, um zu schauen, wie es geht.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Frau Gennburg! Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Dann bekommen Sie das Wort.

Ja, vielen Dank! – Uns interessiert natürlich vor allem – es gibt ja immer viele juristische Vorstellungen, und die werden gerade überall heiß diskutiert, viele von uns sind auch Teil davon –: Wird es denn gelingen, in einer Art Expertenkommission so einen Sachverstand zusammenzubringen? Wie kriegt man da tatsächlich auch eine Gelingensprüfung auf die Reihe?

Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Gennburg! Ich bin ja bekanntlich Stadtplanerin und keine Juristin. Deshalb ist es mir außerordentlich angenehm, wenn wir juristischen Sachverstand hinzuziehen, auch über die Senatsverwaltungen hinaus. Wir haben natürlich in allen Senatsverwaltungen auch Juristen, und trotzdem ist es sinnvoll, sich auch extern zu verstärken und die Diskussion zu führen.

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Wie man den Kreis nennt, in dem diskutiert wird, das ist, glaube ich, zweitrangig. Wichtig ist, dass man die Expertise, die es dazu gibt und die sich damit beschäftigen will, zusammenführt.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Die zweite Nachfrage geht jetzt an Frau Schmidberger von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Wir hatten ja gestern Abend auch eine Veranstaltung zu dem Thema mit diversen Experten, wo wir durchaus festgestellt haben, dass das nicht mal so easy peasy gemacht ist, sondern dass es auch ein Konzept braucht, gerade bei der Frage des Wie. Deswegen würde ich schon noch mal genauer wissen: Auf welchen Zeitplan haben wir uns ungefähr einzustellen?

[Stefan Evers (CDU): Sankt Nimmerlein!]

Ich glaube, durch die Medien ist jetzt eher der Eindruck entstanden, als wären wir kurz davor. Ich sehe das ein bisschen anders. Ich glaube, wir brauchen da länger Zeit. Deswegen würde ich gerne mal wissen: Was für einen Zeitplan hat der Senat dazu? Und vor allem: Wann werden wir genau inhaltlich auch darüber sprechen, ob dieser Mietendeckel für ganz Berlin oder nur für Teilbereiche gelten wird?

[Stefan Evers (CDU): Das sind Nebelkerzen!]

Frau Senatorin nimmt das als eine – – Ach so, der Regierende Bürgermeister nimmt das jetzt als eine Fragestellung an. – Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es ist im Senat so wie in den Koalitionsfraktionen, aber – ich unterstelle mal – auch im ganzen Parlament: Wir haben ein großes Interesse daran, wirklich jedes Instrument zu nutzen, um die Mietentwicklung für die Berlinerinnen und Berliner zu dämpfen, zu verlangsamen oder ggf. eben auch zu deckeln. Insofern ist alles richtig, was Frau Senatorin Lompscher gerade gesagt hat: Es gibt eine intensive Prüfung, und die Ressorts beschäftigen sich damit. Das ist nicht nur die Stadtentwicklungsverwaltung. Natürlich ist das eine juristische Frage, wo auch andere Ressorts mit raufgucken. Wir haben jetzt unterschiedliche Stellungnahmen. Ob wir das im Senat am nächsten Dienstag wirklich schon beraten und zu einem abschließenden Votum kommen können, kann ich Ihnen nicht sagen. Es

(Senatorin Katrin Lompscher)

kann auch sein, dass es eine Woche länger dauert. Das ist der Sache aber auch angemessen. Das ist dann auch in Ordnung.

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Denn ich glaube, wir haben gemeinsam ein Interesse daran, dass wir mit einem rechtssicheren oder aus unserer Sicht weitgehend rechtssicheren Auftritt – man kann nie verhindern, wenn es jemand anders sieht und dagegen klagt – dann auch sagen: Wir haben hier einen Weg, den wir beschreiten wollen.

Ich will es für mich eindeutig einordnen: Wenn es eine gute Chance gibt, diesen Mietendeckel anzuwenden, werden wir ihn anwenden.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Ich glaube, wir haben das als Senat von Berlin durchaus auch als bundespolitisches Signal gesetzt, dass wir jedes Mittel, das uns landes- und bundesrechtlich zur Verfügung steht, anwenden, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Wir haben als Senat darüber hinaus diverse Bundesratsinitiativen zur Modernisierungsumlage oder auch zum Gewerbemietrecht gestartet, um im Mietenbereich Eingriffsmöglichkeiten zu haben. Und wenn wir die Chance haben, möglicherweise unterstützt durch Bundespolitiker, hier mit einem Mietendeckel deutlich voranzukommen, werden wir diese Chance auch ergreifen. Wenn wir es am Dienstag vielleicht noch nicht beraten können und es nicht auf der Tagesordnung ist, sondern eine Woche später, ist es nicht so, dass das nicht die entsprechende Relevanz für uns hat, sondern im Gegenteil: Weil es eine neue und schwierige Materie ist, weil wir Interesse daran haben, gut voranzukommen, werden wir es auch entsprechend vorbereiten und dann mit einem Votum versehen. Und wenn wir die Chance haben, werden wir es auch zügig umsetzen.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Dann kommen wir jetzt zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Dr. Taschner, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Der Presse war Anfang der Woche zu entnehmen, dass im Senat offensichtlich noch Unklarheit darüber herrscht, wer eigentlich für die Planung und Umsetzung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf den Dächern von Berlins Schulneubauten verantwortlich ist.

[Stefan Evers (CDU): Unstimmigkeiten im Senat!]

Daher frage ich den Senat: Welche Senatsverwaltung ist denn nun dafür zuständig, dass wir in Zukunft auf den Berliner Schuldächern Solaranlagen bekommen?

[Beifall bei der CDU – Stefan Evers (CDU): So geht Opposition!]

Frau Lompscher gibt uns Auskunft darüber, wer im Senat zuständig ist. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Taschner! Ja, darüber kann ich Auskunft geben, und es ist auch ganz einfach, denn wir sind die Baudienststelle und als Baudienststelle für die baulichen Standards zuständig, die gemeinsam in der Taskforce Schulbau verabredet worden sind. Im Übrigen besteht im Gegensatz zu dem, was verschiedentlich irgendwo zu lesen war, keine gesetzlich Pflicht, überall Solaranlagen anzubringen, sondern es besteht eine gesetzliche Pflicht für energieeffiziente und klimaschonende Energiekonzepte für die Gebäude, und die sind nachzuweisen.

[Stefan Evers (CDU): Ist da nicht Frau Pop zuständig?]

Es ist auch klargestellt, dass auf den Dächern Vorsorge getroffen werden muss usw. usf. Die statische Vorsorge ist auf jeden Fall Gegenstand der baulichen Standards, aber ob dann Photovoltaik errichtet wird, wird bei jedem einzelnen Standort in Abhängigkeit vom Energiekonzept entschieden. Das ist der Stand der Dinge.

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Herr Dr. Taschner! Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Dann bekommen Sie das Wort. – Bitte schön!

Ja, gerne! – Im BEK haben wir uns u. a. auch bewusst dazu bekannt, dass wir in Berlin das Ziel von 25 Prozent Strom aus Photovoltaik haben und dabei die Rolle der öffentlichen Hand hervorheben. Da frage ich noch mal den Senat: Wie stellen wir denn sicher, dass wir gerade hinsichtlich dieser Vorbildhaltung der öffentlichen Hand letztendlich Solaranlagen auf allen Schulneubauten gewährleisten können, auch wenn sie den gesetzlichen Vorgaben als Mindestes, was man machen muss, nicht entsprechen, oder meint der Senat, dass wir nicht vielmehr verpflichtet werden sollen, darüber hinauszugehen und diese Chance zu nutzen, unseren Beitrag für eine Solarcity zu leisten?

[Beifall von Jörg Stroedter (SPD)]

(Regierender Bürgermeister Michael Müller)

Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Taschner! Als Baudienststelle bauen wir für den Bedarfsträger. Insofern muss der Bedarfsträger in Abstimmung mit der Finanzverwaltung entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot uns sagen, was er bestellt. Auf dieser Grundlage entstehen die Baustandards. Die Baustandards sehen vor, dass immer Vorsorge getroffen wird für Photovoltaik, sodass Dritte jederzeit dort zusätzlich Photovoltaik anbringen können, und wenn es im Rahmen der Wirtschaftlichkeit für den Bedarfsträger okay ist, dass er das auch macht, kann er es auch machen. Er ist nur nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Das ist das, was ich hier ausführen wollte.

Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Buchholz von der SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Ich muss gestehen, auch ich bin irritiert.

[Lachen bei der CDU]

Sehen Sie es nicht auch so, dass dieses Parlament mit der Verabschiedung des Berliner Energiewendegesetzes und des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms eindeutig den Vorrang für erneuerbare Energien vor fossilen Energien definiert hat und auch sagt, die öffentliche Hand soll vorbildlich sein?

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Müsste es dann nicht ein Standard sein im Jahr 2019, dass bei neugebauten Schulen automatisch eine Solaranlage oder eine Solarthermieanlage aufs Dach kommt?

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Danny Freymark (CDU): Was ist mit den grünen Dächern?]