Katrin Lompscher

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Bezirksämtern gibt es Fachbereiche Wohnen in den Ämtern für Bürgerdienste und Wohnen. Diese Fachbereiche Wohnen haben insgesamt ca. 270 Stellen, und sie werden für die Aufgaben zur Umsetzung des Mietendeckelgesetzes um 48 Beschäftigungspositionen aufgestockt werden. Die Ausschreibung dieser Beschäftigungspositionen hat begonnen und wird in der nächsten Woche durch alle Bezirke abgeschlossen werden. Damit sind diese Beschäftigungspositionen selbstverständlich noch nicht besetzt, sodass die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen Wohnen jetzt die anfänglichen Aufgaben übernehmen, die sich sehr stark auf Informationen beschränken. Diese Informationen werden seitens des
Senats durch ein umfangreiches Infopaket unterstützt, sowohl in Form von Flyern als auch mit einer Internetseite als auch übers Bürgertelefon, sodass sich der Aufgabenanfall derzeit noch in Grenzen hält.
Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Ich kann Ihre Vorausschau nicht bestätigen. Wir haben bereits eine Ausschreibung zur Umsetzung des Mietendeckelgesetzes abgeschlossen. Da geht es um die ministerielle Steuerung. Da hatten wir für fünf Beschäftigungspositionen über 30 Bewerbungen. Insofern würde ich jetzt erst mal sagen, das steht noch gar nicht fest. Ob wir die Leute nicht finden, das werden wir sehen.
Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rechtsverordnung brauchen wir streng genommen nicht für die Umsetzung durch die Bezirke. Da brauchen wir Ausführungsvorschriften für das Gesetz, die klarstellen, ob und wann Verwaltungsakte erforderlich sind, erlassen werden können, wie es sich verhält in einem Verbotsgesetz, wo es ausreicht, wenn gegen das Verbot verstoßen wird, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Das ist derzeit in der abschließenden Diskussion, und diese Ausführungsvorschriften werden sicherlich Mitte März von mir erlassen werden, denn ich bin dazu ermächtigt. Was die Rechtsverordnungen angeht, das ist etwas, was insbesondere die IBB braucht, erstens, für das Thema Härtefallregelung, zweitens, für das Thema Mietzuschüsse. Die Mietzuschüsse kommen erst, wenn der Absenkungsteil in Kraft tritt, dann wird das interessant. Gleiches gilt für die Wohnlageneinordnung, das heißt, wir kümmern uns jetzt um das Thema Härtefälle. Das ist so gut wie abgeschlossen und wird in Kürze erlassen werden, und die anderen werden rechtzeitig erlassen werden, weil sie jetzt schon in der Vorbereitung im Entwurf vorliegen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal nutze ich die Gelegenheit, Herrn Czaja dafür zu danken, dass er gestern bei der Nacht der Solidarität dabei war,
dass sich auch andere Menschen aus diesem Haus zahlreich beteiligt haben. Ich möchte deutlich sagen: Es gibt natürlich einen Zusammenhang zwischen Wohnungslosigkeit, Obdachlosigkeit und der Bezahlbarkeit von Mieten. Wer also die Obdachlosigkeit bekämpfen will, der muss über den Mietendeckel sprechen.
Und es macht immer sehr viel Spaß, auf das zu reagieren, was Sie so gesagt haben.
Bei den konkreten Bauprojekten, die Sie aufgezählt haben, bin ich auf knapp 12 000 gekommen. Bei einem gibt es ein Gesetz; dass wissen Sie. Bei dem anderen gibt es einen Koalitionsvertrag, das wissen Sie auch. Bei den Bahnflächen geht es um Spekulation: Der eine wollte spekulieren, der andere spekuliert noch. – Das sind die Themen, über die Sie sprechen. Da, wo wir ein großes Projekt in Tegel vorhaben, sind Sie diejenigen, die es massiv bekämpfen.
Und nur so zum Wissen: Berlin hat aktuell immer noch einen Bauüberhang von 64 000 Wohnungen, also genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen. Das ist ein Spitzenwert, über dessen Ursachen sich trefflich streiten lässt.
Aber jetzt zum Thema – keine Zwischenfragen: Berlin macht ernst im Kampf für bezahlbares Wohnen. Die rasante Steigerung der Mietpreise, vor allem der Angebotsmieten, aber auch der Mieten nach Modernisierung und in bestehenden Verträgen ist das bestimmende Thema für viele Berlinerinnen und Berliner. Heute sehen sich viele Menschen in unserer Stadt einer Situation gegenüber, die sie einfach nicht mehr bewältigen können. Wenn in manchen Altbauquartieren Kaltmieten die 18Euro-Marke erreichen, dann ist das kein Zeichen für Prosperität oder Attraktivität, sondern dann ist das ein Alarmsignal.
Wir wollen nicht, dass Berlin eine Kopie überteuerter Metropolen wie London oder Paris wird, in denen sich Normal- oder Geringverdienende keine Wohnung mehr in der Stadt leisten können. Genau daraus erwächst der politische Auftrag an Senat und Parlament, die Interessen der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt besser zu schützen und zugleich ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Deshalb vollziehen Senat und die rot-rot-grüne Koalition einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik. Wir wollen die soziale Sicherheit beim Wohnen, das Gemeinwohl insgesamt und damit den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt stärken. Dazu gehört zum einen – das ist schon erwähnt worden –, dass wir alles dafür tun, damit künftig die Hälfte des Wohnungsneubaus durch gemeinwohlorientiere Akteure errichtet wird, und zwar zu leistbaren Mieten.
Und dazu gehört zum anderen eine Atempause für Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt, und das Berliner Ge
setz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen, kurz Mietendeckel, ist genau diese Atempause.
Berlin hat aufgrund der Föderalismusreform von 2006 für dieses Gesetz die landesrechtliche Kompetenz, und der Senat erachtet den Entwurf als verfassungskonform und verhältnismäßig.
Ich erinnere Sie daran: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Zulässigkeit der Mietpreisbremse im August 2019 festgestellt, dass die soziale Ausgewogenheit gerade im Wohnungswesen ein besonders hohes Gut ist und einen entsprechenden gesetzgeberischen Spielraum eröffnet. Wohnungseigentümer können vor diesem Hintergrund kein Recht auf Höchstertrag durch Mieteinnahmen geltend machen.
Lassen Sie mich zum Schluss dieser heute wie immer sehr lebhaften Debatte zum Thema nochmals kurz die Kernelemente des Gesetzes benennen: Mietenstopp, Mietobergrenzen bei Wiedervermietung und Absenkung überhöhter Mieten. Der Mietendeckel gilt für fünf Jahre nach Inkrafttreten. Er wird über 1,5 Millionen Wohnungen betreffen, die vor dem 1. Januar 2014 bezugsfertigt waren; Neubau ist dezidiert ausgenommen.
Für diese fünf Jahre darf keine Nettokaltmiete über die Höhe vom 18. Juni 2019 angehoben werden. Ab 2022 ist eine Anpassung in Höhe der Inflationsrate zulässig. Eine Wiedervermietung darf nur zur Vormiete erfolgen, sofern diese nicht über der Mietobergrenze liegt. Die Mietobergrenze richtet sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung und liegt für normal ausgestattete Wohnungen zwischen knapp 6 Euro bis 9,80 Euro pro Quadratmeter.
Bestandsmieten, die 20 Prozent über der Mietobergrenze liegen, sind neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Vermieterinnen und Vermieter abzusenken. Besonders preistreibende Geschäftsmodelle, die sich als sehr beliebt erweisen – nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Metropolen, wie beispielsweise möbliertes Wohnen –, werden durch den Mietendeckel untersagt.
Modernisierungen dürfen nur noch zu einer Mieterhöhung von einem Euro pro Quadratmeter führen; höhere Modernisierungskosten werden bis zu einem Euro durch Förderprogramme gedeckt. Vermieterinnen und Vermieter können bei drohender Unwirtschaftlichkeit eine Härtefallregelung nutzen. Verstöße gegen den Mietendeckel werden von den Behörden mit Bußgeldern von bis zu 500 000 Euro – das ist eine halbe Million – geahndet.
(Senatorin Katrin Lompscher)
Was bedeutet das nun konkret und im Einzelnen für die Mieterinnen und Mieter? – Wer am Stichtag 18. Juni 2019 in einer Wohnung wohnte und am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes immer noch in dieser Wohnung wohnt, dessen Miete wird auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren.
Wenn die Wohnung am Stichtag 18. Juni 2019 nicht vermietet war oder zwischen dem Stichtag und dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Mieterwechsel stattgefunden hat, wird die in dieser Zeit vereinbarte Miete eingefroren. Vermieter und Vermieterinnen haben den Mietern und Mieterinnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes unaufgefordert Auskunft über die für die Berechnung der zulässigen Miethöhe maßgeblichen Umstände zu erteilen. Die Höhe der Stichtagsmiete ist den Mieterinnen und Mietern auf Verlangen mitzuteilen. Auch vor Vertragsabschluss müssen Vermieterinnen und Vermieter den künftigen Mietern beides unaufgefordert mitteilen. Es ist in beiden Fällen per Gesetz verboten, eine höhere Miete zu nehmen.
Die gegebenenfalls erforderliche Absenkung einer überhöhten Miete ist neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen. Hierfür ist kein gesonderter Antrag der Mieterinnen und Mieter nötig. Wenn etwas nach dem Gesetz verboten ist und dagegen verstoßen wird, kann dies zu einem Bußgeld in der genannten Höhe führen. Ein gesonderter Verwaltungsakt ist nicht erforderlich.
Konkret bedeutet das: Die im Gesetz genannten Behörden überwachen die Einhaltung des Gesetzes. Sie können von Amts wegen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, das heißt zum Beispiel Bußgelder verhängen, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangen. Sie können Mieterinnen und Mietern Auskunft erteilen, und Sie können, wenn es erforderlich ist, auch einen Verwaltungsakt erlassen. Beiträge aus der heutigen Debatte und Medienberichte der letzten Tage, wonach Senat und Koalition die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben, die Menschen also „im Regen stehen lassen“ würden, sind schlichtweg falsch.
Der Mietendeckel wird wieder so etwas wie Augenhöhe zwischen Vermieterinnen und Vermietern und Mieterinnen und Mietern schaffen. So erlaubt das Gesetz den Eigentümern durchaus die bauliche Weiterentwicklung ihres Bestandes, das aber nur in einem Rahmen, der nicht zur Verdrängung von weniger finanzstarken Mieterinnen und Mietern führt. Modernisierungen für mehr Klima
schutz und Barrierefreiheit sind ausdrücklich erlaubt, zusätzliche Fördermittel werden dafür zur Verfügung gestellt. Zur Augenhöhe gehören auch Regelungen zur Vermeidung wirtschaftlicher und sozialer Härten. Die Härtefallregelung soll Eigentümer vor Verlusten und Substanzgefährdung bewahren. Zugleich sieht das Gesetz einen Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter vor, für die eine höhere Miete nicht tragbar ist. Die Härtefallregelung für Eigentümerinnen und Eigentümer kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Ursache des Härtefalls nicht im Verantwortungsbereich der Eigentümer liegt. Dies wäre z. B. bei Wertsteigerungserwartungen, Renditeerwartungen und Finanzierungskosten außerhalb des Marktüblichen der Fall sowie bei Ertragserwartungen, denen auch unabhängig von diesem Gesetz überhöhte Mieten zugrunde liegen.
Ich möchte zum Schluss noch einiges klarstellen: Viele private Kleinvermieter und natürlich auch die Wohnungsbaugenossenschaften sind und bleiben wichtige Partner für bezahlbares Wohnen in Berlin.
Genau deswegen haben wir bestimmte Regelungen im Gesetz und darüber hinaus getroffen, z. B. mit der Möglichkeit des Inflationsausgleichs ab 2022, mit der Möglichkeit der Erhöhung besonders niedriger Mieten,
mit Förderprogrammen für Modernisierungen, Neubau, genossenschaftlicher Bestands- und Anteilserwerb usw. Damit unterstützen wir sie, damit sie auch in Zukunft ihren unverzichtbaren Beitrag für ein lebenswertes Berlin leisten können.
Es ist viel um den Mietendeckel gestritten worden, und der inhaltliche und juristische Streit ist mit dem heutigen Beschluss nicht zu Ende.
Ja, es ist das sprichwörtliche juristische Neuland, das wir mit dem Mietendeckel betreten, und ich erinnere noch einmal daran: Den Ländern ist 2006 die Kompetenz für das Wohnungswesen übertragen worden. Berlin macht als erstes Bundesland davon Gebrauch, weil das in Anbetracht eines stark angespannten Wohnungsmarktes und völlig unzureichender Gegenmaßnahmen des Bundes
die einzige verantwortungsvolle Handlungsoption ist.
Zum Abschluss ist es auch mir wichtig, einigen Beteiligten besonders zu danken. Auch bei mir steht Peter Weber
(Senatorin Katrin Lompscher)
an erster Stelle, aber ich mache es ganz kurz: Vielen Dank für die Idee!
Darüber hinaus danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Verwaltung, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die diesen Gesetzesentwurf in Rekordzeit erarbeitet und mit ihrem Fachwissen erst möglich gemacht haben. Ich danke ausdrücklich auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Senatsverwaltungen, die das unterstützt haben. Ausdrücklich bedanke ich mich bei den vielen externen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die mit viel Zeit, viel ehrenamtlichen Engagement, mit ihrer teilweise sehr kurzfristig angefragten Expertise einen wesentlichen Beitrag zu diesem Gesetz geleistet haben.
Natürlich gilt mein Dank den sehr durchhaltefähigen Koalitionsfraktionen für die gute Zusammenarbeit, für das unermüdliche Engagement und, wie gesagt, für das geringe Schlafbedürfnis.
Der Ihnen vorliegende Gesetzesentwurf ist ohne Frage eine Zäsur in der Berliner Wohnungspolitik. Wir, und damit meine ich die Politik insgesamt, ich schließe also das ganze Haus mit ein, müssen auf die drängendsten Fragen antworten, die die Berlinerinnen und Berliner bewegen. In was für einer Stadt wollen wir leben? Genauer: Wie organisieren wir eine vielfältige Gesellschaft auf engem Raum, ohne dabei auf soziale Sicherheit und Klimagerechtigkeit zu verzichten? – Eine Antwort auf diese Frage ist das eindeutige Bekenntnis, das sich der rot-rot-grüne Senat und die Koalition auf die Fahnen geschrieben haben: Bezahlbares Wohnen für alle! In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Mietendeckel. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Efler! Wir haben das Thema schon häufiger besprochen, und ich habe auch schon vor längerer Zeit gesagt,
dass von Beginn an, also seit die Standards für den Schulneubau festgelegt worden sind in der Schulbauoffensive, alle Neubauten PV-Ready errichtet werden. Daraufhin hat dann das Abgeordnetenhaus, zu Recht wie ich finde, die Diskussion darüber geführt: Es reicht nicht, wenn man es vorbereitet, es muss ja irgendwie auch gebaut werden.
Da hat es einen längeren Prozess gegeben. Wir haben natürlich verschiedene gesetzliche Grundlagen, die ein Stück weit miteinander konkurrieren. Insbesondere ging es immer um den Nachweis der Wirtschaftlichkeit, der Errichtung von Solaranlagen im Zusammenhang mit dem Bau der Schulen. Das ist seit Frühjahr letzten Jahres tatsächlich erfreulicher geklärt, denn da ist mit einem Vermerk der in meinem Haus angesiedelten Prüfstelle klargestellt worden, dass wir nichtmonetäre Aspekte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung höher gewichten. Wir haben seitdem außerdem die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt novelliert, die vorsieht, dass wir die Nachhaltigkeitskriterien des Bundes anwenden und für die Schulbauoffensive den Standard Silber anstreben. Seit diesem Zeitpunkt ist geklärt, dass bei allen Neubauten die Solaranlagen miterrichtet werden. Der Betrieb wird dann in einem nächsten Schritt an Dritte vergeben.
Sehr geehrter Herr Efler! Die Vergabe ist dann nicht mehr die Aufgabe der Baudienststelle, aber es ist natürlich sehr naheliegend, wenn wir ein Landesunternehmen haben, das sich auf solche Themen spezialisiert, dass man dann mit diesem Landesunternehmen kooperiert. Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass die Stadtwerke sich um diese Dachflächen bewerben und dass sie dann an sie vergeben werden können.
Sehr geehrter Herr Freymark! Natürlich ist es klar, dass man auch bei den großen Sanierungsvorhaben immer prüfen muss, ob Solar infrage kommt, ja oder nein. Grundsätzlich sehen wir das vor, und es gibt eigentlich nur wenige Vorhaben, wo es z. B. Denkmal- oder sonstige Gründe gibt, wo es dann nicht vorgesehen wird. Also ganz klare Antwort: Auch bei der Sanierung von bestehenden Schulen werden Solaranlagen installiert, im Grundsatz überall, und im Ausnahmefall, wenn es nicht geht, nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß ja nicht, in welcher Stadt Sie wohnen. Ich finde, Berlin ist eine Baustelle. Bereits mit dem letzten Doppelhaushalt hat die Koalition die Trendwende hin zu einer besseren Personalausstattung der Verwaltung einer wachsenden Stadt eingeleitet. Das war auch dringend nötig, um die Bau- und Mietenpolitik dieses Senats zu konzipieren und umzusetzen. Und es hatte Erfolg. Wir schaffen mehr, wir werden schneller und wir werden besser.
Wir haben die neuen Stadtentwicklungspläne für Wirtschaft, für Zentren und für Wohnen bereits beschlossen. In den letzten drei Jahren hatten wir jährlich über 24 000 Baugenehmigungen. Letztes Jahr wurden knapp 17 000 Wohnungen fertiggestellt. Dazu bauen wir Unterkünfte für Geflüchtete, neue Schulen, Kulturbauten, Sporthallen, Kitas und, und, und.
64 000 Wohnungen sind bereits genehmigt, sind in der Produktion, aber noch nicht fertiggestellt. Hier gibt es erste Anzeichen für beginnenden Fachkräftemangel und Mängel in den Baukapazitäten. In dieser Stadt wird offensichtlich zu viel gebaut für die hiesige Bauwirtschaft.
Das sind die Fakten, die den ewigen Mythos, R2G würde das Bauen verhindern, widerlegen.
Wir planen, bauen und genehmigen überall in der Stadt und in inzwischen 16 neuen Stadtquartieren. Und wir wollen keine langweiligen Wohnviertel bauen, sondern tolle, neue, moderne Quartiere mit Schulen, Sporthallen und Kitas in Holzbauweise, mit moderner Energieversorgung, mit nachhaltigem Regenwassermanagement
und nachhaltiger Mobilität. Wir wollen, dass auch die Baukultur gestärkt wird. Wir wollen Masse und Klasse gleichermaßen.
Dafür brauchen wir auch Grundstücke. Deshalb sind weitere 10 Millionen Euro jährlich für die Flächenvorsorge und Quartiersentwicklung allein für die Entwicklungsgebiete eingestellt. Wir wollen und betreiben eine gemeinwohlorientiere Stadtentwicklung. … Dazu gehören unabdingbar die Genossenschaften, und deshalb wird auch in diesem Jahr deutlich mehr Geld für den genossenschaftlichen Neubau und die Unterstützung von Genossenschaftsgründungen bereitgestellt. Sie haben diese Mittel in den Haushaltsberatungen noch einmal aufgestockt, und dafür bedanke ich mich ausdrücklich!
Wir brauchen mehr und bezahlbaren Wohnungsneubau und haben deshalb die Neubauförderung erneut erhöht und neu strukturiert. Neben der Erhöhung der Grundförderung werden vier Zuschusskomponenten neu gefunden,
erstens, für den Einbau von Aufzügen bei Dachgeschossausbauten, zweitens, für rollstuhlgerechte Wohnungen, drittens, für nachhaltiges Bauen und viertens, auch für architektonische Qualität.
Das dient sowohl der Quantität als auch der Qualität des Neubaus, den diese Stadt braucht.
Allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften – diese Zahlen sind immer wichtig – werden in mehr als 400 Projekten aktuell über 50 000 Wohnungen geplant, und wir wissen auch: Nachverdichtungsprojekte wollen wir fördern und ermöglichen, und wir werden sie nicht dadurch beschleunigen, dass wir sie von oben herab durchdrücken und die Bürgerbeteiligung einschränken.
Nein, wir wissen, dass die Nachverdichtung einen Mehrwert schaffen muss, dass sich das Wohnumfeld für alle verbessert, dass Treffpunkte entstehen, dass Grünflächen gut gestaltet werden. Dafür stellen wir in den kommenden beiden Jahren insgesamt mehr als 7 Millionen Euro zur Verfügung.
Diese Koalition bekennt sich auch dazu, dass jeder Kiez für jeden und jede leistbar sein muss. Deshalb wird das Land Berlin auch den Ankauf von Belegungsrechten fördern. Dies betrifft natürlich ganz Berlin, aber insbesondere belegungsgebundene Wohnungen im Ostteil der Stadt, die im Eigentum von Genossenschaften sind. Auch dafür werden 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Berlin wird nur Berlin bleiben – und offensichtlich kann man diese Stadt nur lieben oder hassen, das hat die aufgeregte Diskussion hier gezeigt –, wenn wir die Mischung in unseren Kiezen erhalten,
wenn die Oma, wenn die Studentin, wenn die Lehrerin und die Immobilienmaklerin in der gleichen Straße oder sogar im gleichen Haus wohnen können.
Diese Koalition will keine No-go-Areas für Rentnerinnen und Rentner oder Arbeitslose. Deshalb brauchen wir den Mietendeckel. So einfach ist das.
Der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor, und dieser Haushalt bietet die nötigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung. Der Mietendeckel soll weder an juristischen Hürden noch an Umsetzungsproblemen scheitern. Dafür werde ich weiterhin alles Nötige tun. Darauf können Sie sich verlassen.
Nicht an Ihrem Geschrei!
Mein Haus tut übrigens noch deutlich mehr als das, was ich eben gesagt habe. Allein für den Bereich Schule und Sport werden wir in den nächsten beiden Jahren 410 Millionen Euro einsetzen. Das sind die Dimensionen, an die man sich auch für die nächsten Jahre wird gewöhnen müssen. Das Jahrzehnt der Investitionen nimmt Gestalt an.
Weitere gesamtstädtische Projekte im Fokus der Stadtentwicklung nenne ich hier nur numerisch: Tegel, die Berliner Mitte, Tempelhof, aber auch die neue ZLB, das
(Senatorin Katrin Lompscher)
Dragoner-Areal. – Hier kommen wir sichtbar voran, und wir werden wichtige Meilensteine erreichen.
Tegel mit über 5 000 Wohnungen ist sicherlich das größte Zukunftsprojekt dieser Stadt seit Langem, und ich freue mich, dass es dann 2021 endlich losgehen kann.
Für all das brauchen wir natürlich Personal, und ich bin dankbar, dass mein Haus im Ergebnis der Haushaltsberatungen mit weiteren zusätzlichen 63 Beschäftigten rechnen kann. Danke auch dafür!
Hinzu kommen übrigens rund 180 Beschäftigungspositionen für Land und Bezirke für die Umsetzung des Mietendeckels, denn ein Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung.
Ich möchte mich auch ganz explizit beim Parlament für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich freue mich, dass Sie die Mittel für Mieterberatung, für Konzeptverfahren, für das zivilgesellschaftliche Engagement in den Großwohnsiedlungen erhöht haben. Ich danke Ihnen für die konstruktive Atmosphäre in den Beratungen und die guten Ergebnisse, und ich danke Ihnen, dass Sie so ruhig waren!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Billig! Der Senat hat den Bebauungsplan noch nicht beschlossen. Insofern kann ich das noch nicht beantworten. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die für die Aufstellung des Bebauungsplans zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sehr sorgfältig alle eingegangenen Stellungnahmen abgewogen hat, das auch ausführlich dokumentiert hat und insofern davon ausgeht, dass es sich um einen ausgewogenen Bebauungsplan handelt, gerade vor dem Hintergrund, dass es eine sehr langwierige Planungsgeschichte gibt, die zurückreicht mit einem Senatsbeschluss aus dem Jahr 2006 über ein Gesamtkonzept für die Erinnerung an die Berliner Mauer, die zurückreicht über die Verständigung am Ende letzten Jahres darüber, dass man öffentliche Nutzungen auch planungsrechtlich sichern will. Vor diesem Hintergrund halte ich den Bebauungsplanentwurf für ausgewogen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Billig! Bisher haben wir keine Verzögerung, aber wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan. Wie allgemein bekannt ist, gibt es eine Veränderungssperre, die bereits verlängert worden ist und nicht noch einmal verlängert werden kann und die am 14. Februar 2020 ausläuft. Vor diesem Datum muss die Festsetzung des Bebauungsplans erfolgen, das heißt, es besteht jetzt noch eine sehr gute Möglichkeit, sowohl im Senat als auch im Abgeordnetenhaus, termingerecht die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Sollte uns das allerdings nicht gelingen, dann hätten wir ein Problem, denn dann würde planungsrecht
lich nach § 34 für ungeplante Innenbereiche die Möglichkeit für eventuelle Bauantragssteller bestehen, Bauvorhaben einzureichen, die nicht einen Stadtplatz vorsehen, die nicht eine Gemeinbedarfsfläche für ein Museum vorsehen, die z. B. Hotels enthalten, die wir einvernehmlich ausschließen wollen. In diesem Sinne empfehle ich sehr, diese Beschlussfassung sowohl im Senat als auch im Abgeordnetenhaus herbeizuführen, und zwar rechtzeitig vor dem 14. Februar 2020.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bangert! In dem Letter of Intent ist seinerzeit ausdrücklich dargestellt worden, dass die planungsrechtlichen Fragen und Kompetenzen des Landes Berlin davon unberührt sind. Nichtsdestotrotz gibt es auch Einwendungen, die die Überbaubarkeit des Grundstückes in einer Ähnlichkeit mit dem damaligen Letter of Intent beschreiben.
Ich will eines festhalten: Mit diesem Bebauungsplan haben wir eine Bebauungsdichte auf den Arealen, die teilweise über der GFZ 4,0 liegt, die sogar zum Teil über 6,0 liegt, das heißt, wir sind in einem Bereich, was die Überbaubarkeit angeht, der tatsächlich den äußersten Rahmen ausschöpft, der in solchen Baugebieten möglich ist. Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für angezeigt, nochmals über eine höhere Überbaubarkeit zu reden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gräff! Ich bin ein bisschen irritiert über die Frage, aber ich kann das relativ einfach beantworten: Ich bin da nicht Mitglied.
Herr Gräff! Ich weiß nicht, ob Sie alle Daten im Kopf haben, aber in der DIESE eG war ich nie Mitglied.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wansner! Da ich nicht Mitglied der Genossenschaft bin, weiß ich auch nicht, wer da sonst so alles Mitglied ist, und ich habe auch keine Vertretung dorthin geschickt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Luthe! Sehen Sie es mir nach, ich habe die Zahlen nicht im Kopf. Aber die kann man nachlesen. Wir haben ja eine Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsunternehmen abgeschlossen, da werden auch solche Zahlen reportet. Wichtig ist zu sagen, dass sie unterhalb des Mittelwerts des Mietspiegels liegen, was die Bestandsmieten angeht, und dass wir beim Neubau die Situation haben, dass für alle Bauvorhaben, die nach dem Sommer 2017 begonnen worden sind, die Vermietung der frei vermieteten Wohnungen nicht über 10 Euro im Durchschnitt sein soll. Davor gab es auch höhere Mieten. Neubaumieten bei den Städtischen sind in den letzten Jahren auch bis 12 Euro möglich gewesen. Aber das haben wir mit der Kooperationsvereinbarung beendet.
Ich habe ja schon gesagt, dass ich die Zahlen nicht im Kopf habe, die Sie hier vorliegen haben. Da bitte ich um Nachsicht.
Und ich bin mir auch nicht sicher, ob die Zahlen stimmen, die Sie da vorliegen haben. Denn für das letzte Jahr kann ich es Ihnen genau sagen, da haben sich die Bestandsmieten um 1,39 Prozent erhöht. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts der letzten Kooperationsvereinbarung. Und dass im Jahr 2018 auch Neubauwohnungen über 10 Euro vermietet worden sind, hat damit zu tun, dass Wohnungen, die nach Sommer 2017 begonnen worden sind, in der Regel noch nicht fertiggestellt sind. Dass es aber Neubauwohnungen geben soll, die bis 20 Euro kosten, das ist mir neu.
Ich habe den Eindruck, Herr Luthe, dass in Ihrer Fragestellung bezüglich der vorliegenden Antworten auf die Kleine Anfrage Missverständnisse vorliegen. Anders kann ich es nicht interpretieren. Wir haben ein ganz klares Commitment mit den städtischen Gesellschaften, dass in den Bestandswohnungen die Mieten nicht mehr als 2 Prozent jährlich steigen dürfen, und dieses Ziel ist im
letzten Jahr mit 1,39 Prozent sogar deutlich übertroffen worden. Und dass Neubauwohnungen derzeit noch über 10 Euro angeboten werden, das habe ich zu erklären versucht, aber ich versuche es auch gern noch mal: Wenn wir im Sommer 2017 ein Bauvorhaben beginnen, dann ist es üblicherweise im Sommer 2019 noch nicht fertiggestellt. Die fertiggestellten Neubauwohnungen der städtischen Gesellschaften sind in der Regel also vorher begonnen worden, und vorher gab es nicht die Beschränkung darauf, dass man bei den neu gebauten und freifinanzierten Wohnungen im Schnitt nicht über 10 Euro vermieten darf. Und deshalb ist es logisch, dass die Mieten der früher fertiggestellten Neubauten höher sind. Wir haben aber kein Interesse daran, dass im freifinanzierten Wohnungsbau der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Wohnungen entstehen, die sich nur ein kleiner Teil der Berlinerinnen und Berliner leisten kann. Und deshalb genau haben wir in der Kooperationsvereinbarung diese Regelung getroffen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Gennburg! Erst einmal vielen Dank für diese Frage. Ich muss ehrlich sagen, ich bin irritiert über eine Berichterstattung, die sich kein bisschen an Fakten orientiert, nur eine Story konstruiert, die tatsächlich überhaupt nicht existiert. Deshalb werden wir auch nach dieser Sitzung eine Pressemitteilung herausgeben, weil ich finde, dass man so etwas nicht im Raum stehen lassen kann. Das ist einfach unmöglich.
Um den Fakt einmal aufzuklären: Was ist die Moorlinse? Auf diesem ehemaligen Rieselfeld gab es schon immer eine Senke. Diese Senke füllt sich seit 1996 mit Wasser, unter anderem, weil das Wasserwerk Buch abgeschaltet worden ist. Wir hatten eine Phase der schrumpfenden Stadtentwicklung. Daran erinnert sich irgendwie keiner mehr. Es war auch so, dass die damalige Eigenheiminitiative 2000, von der ich auch nicht weiß, wer sich da alles noch daran erinnert, einfach so sang- und klanglos abgesagt worden ist, weil schlicht und ergreifend keine Nachfrage bestand.
Es gab im alten Flächennutzungsplan auf diesem Standort Buch V die Idee, 2 500 Eigenheime zu bauen. Die Eigenheiminitiative ist abgesagt worden. Das FNP-Änderungsverfahren, das hier heute hätte beschlossen werden können und welches, denke ich, in Kürze beschlossen werden wird, weil es einfach ein sinnvoller Vorschlag ist, ist schon 1998 eingeleitet worden, weil nämlich damals klar war, dass man diese Baugebietsüberlegungen irgendwie ändern muss, weil es dort diese Moorlinse gibt. Die Geschichte entwickelt sich weiter.
2015/2016 hat der damalige CDU-SPD-Senat – wir erinnern uns, Stadtentwicklungssenatoren waren erst Herr Müller, dann Herr Geisel – eine Wohnungsbauoffensive vorbereitet und hat sich bei der Prüfung großer Wohnungsbaustandorte auch den Bereich Buch vorgenommen und ist damals zu dem Vorschlag gelangt, dass man in Buch V wegen der hohen naturräumlichen Qualität und des absoluten Schutzstatus angesichts der Tatsache, dass es Brutgebiet für vom Aussterben bedrohte Vögel ist usw., die Bebauung der Moorlinse und des weiteren Feuchtgebietgrabens I nicht weiter verfolgt und stattdessen im Stadtquartier Buch, das zu den 14 Stadtquartieren gehört, die das Abgeordnetenhaus mit beschlossen hat und zu denen wir hier regelmäßig berichten, einen neuen Masterplan aufgestellt. Im Rahmen dieses Masterplans wurde ein Wohnungsbaupotenzial von bis zu 4 400 Wohnungen festgelegt. Alles das sollte mit dieser FNPÄnderung abgesichert werden.
Wir haben damals die Planungen des Vorgängersenats als richtig erkannt und weitergeführt und deshalb das Flächennutzungsplanänderungsverfahren eingeleitet. Im
Mai/Juni 2018 hat die übliche Beteiligung stattgefunden. Der Senat hat schon im Januar beschlossen. Deshalb noch einmal herzlichen Dank, dass ich die Gelegenheit habe, hier den Sachstand einmal so ausführlich darzustellen.
Glücklicherweise ist davon nicht auszugehen, weil wir die weiteren Planungen natürlich parallel vorantreiben. Das lag dem Abgeordnetenhaus nun schon acht Monate vor, und jetzt ist es darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Flächennutzungsplanänderung eines der 14 Stadtquartiere betrifft. Wir sind hier gehalten, uns zügig mit den planerischen Vorbereitungen zu beschäftigen. Ich denke deshalb, dass es in Kürze beschlossen wird. Wir setzen unsere Vorbereitungsarbeiten parallel fort.
Ich will nur noch einen Satz dazu sagen: Es geht nicht darum, ob man ein Moor wichtig findet oder sonst irgendetwas. Es gibt Fachgesetze bis zum EU-Recht, die uns zwingen, bei jedem Bauvorhaben für Ausgleich und Ersatz zu sorgen. Indem wir hier ehemals geplante Bauflächen zugunsten der Natur- und Landschaftsentwicklung zurücknehmen, haben wir zugleich Zugewinnflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für andere Bauvorhaben. Eine städtebauliche Konzeption, die einerseits die
Verdichtung vorhandener Siedlungsstrukturen und die Nachnutzung bereits versiegelter ehemaliger Bauflächen in den Mittelpunkt stellt – und das ist jetzt das Konzept für das Stadtquartier Buch –, ist, glaube ich, auch nachhaltig und zukunftsfähig. – Vielen Dank!
Heute ist ja keine Senatssitzung, sondern Sitzung des Abgeordnetenhauses, und das Abgeordnetenhaus hat sich aus mir nicht ersichtlichen Gründen für die Vertagung entschieden. Der Senat hat die Änderung des FNP am 9. Januar dieses Jahres beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Billig! Auch hier danke ich für die Frage, um einfach zwei Dinge klarzustellen: Natürlich ist das völlig in Ordnung, wenn man sich mit Kulturschaffenden trifft und über kulturelle Interventionen und die Bespielung des öffentlichen Raums spricht und die Bedeutung dieses besonderen Ortes im Stadtraum hervorhebt. Das ist unstrittig, und das finde ich auch völlig in Ordnung. Ich würde mich auch darüber freuen, wenn ich nicht nur bruchstückhaft über die Ergebnisse informiert wäre.
Was den Bebauungsplan angeht, ist es eine völlig andere Baustelle. Zum Bebauungsplan läuft noch bis zum 21. August die öffentliche Auslegung, die wir danach auswerten werden. Er wird dann als Vorlage – zur Beschlussfassung – ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden, die dazu führen sollte, dass vor Februar 2020 ein festgelegter Bebauungsplan existiert. Wenn das nicht passiert, fallen wir planungsrechtlich wieder in den Bereich des unbeplanten Innenbereichs zurück. Dann kann man nach § 34 Bauanträge nach den umgebenden Bebauungsstellen stellen, und dann – ich will jetzt nicht sagen, droht –, aber dann wäre eine Bebauung wie in der Umgebung möglich, also eine sehr hoch verdichtete Blockrandbebauung ohne öffentlichen Raum, ohne Museum, ohne Sozialwohnungen usw. Ich glaube nicht, dass wir das hier miteinander wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Billig! Darüber bin ich, ehrlich gesagt, angesichts der Diskussionen, die wir hier sonst ständig führen, irritiert. Ich kann deutlich sagen: Ich hätte große Lust, dort Wohnungen zu bauen.
(Senatorin Katrin Lompscher)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich war nicht überrascht, sondern ich habe gesagt, es ist vollkommen legitim, und es hat mich gefreut. Das habe ich gesagt.
Überrascht bin ich überhaupt nicht, wenn sich die Stadtgesellschaft in Berlin zu Wort meldet. Erstens tut sie das häufig und regelmäßig, und zweitens ist es auch nicht das allererste Mal, dass sie es zu diesem besonderen Ort tut.
Was ein Museum des Kalten Krieges am Checkpoint Charlie angeht, gibt es da eine sehr lange zurückliegende Einigung zwischen Berlin und dem Bund, und es ist natürlich vor allem eine kulturpolitische Frage, die das Abgeordnetenhaus im Übrigen natürlich breit debattieren kann. Es ist doch völlig unstrittig, dass, wenn wir einen Gemeinbedarfsstandort für eine öffentliche Nutzung sichern und wir außerdem einen Stadtplatz sichern und mit dem Denkmalschutz Vorgaben machen, die die Erfahrbarkeit des historischen Ortes in der Zukunft deutlich verbessern werden, all diese gedenkpolitischen, kulturpolitischen und sonstigen Aktivitäten nur durch die planungsrechtliche Sicherung möglich werden. Das scheint mir das Allerwichtigste zu sein. Hier hat das Abgeordnetenhaus eine Verantwortung, wenn der B-Plan als Beschlussvorlage vorgelegt wird, ihn dann auch fristgerecht zu beschließen.
Das ist ja schön, dass wir heute einen Stadtentwicklungsausschuss vorziehen! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr – – Oh, jetzt habe ich den Namen vergessen, Entschuldigung!
Schmidt, richtig! Wir kennen uns ja noch aus dem Plenum, Entschuldigung! – Verzögern ist ein gutes Stichwort an dieser Stelle, weil wir bei solchen konkreten Vorhaben natürlich immer auf Dinge stoßen, die man eigentlich wissen müsste, wenn die Planungsgrundlagen und die entsprechenden Projektinformationen regelmäßig vorlägen und man das alles wüsste. Was wir hier haben, ist ein vor längerer Zeit angelegtes, sehr mächtiges wasserbauliches Bauwerk, nämlich ein Überlaufkanal, der nicht überbaut werden kann. Nicht nur das Bauwerk selbst darf nicht überbaut werden, sondern auch an den Rändern darf nicht gebaut werden, weil man entsprechende Wartungskorridore braucht. All das führt dazu, dass wir hier umplanen müssen. Auch die Kostenberechnungen der BVG, die dort bekanntlich eine mehrgeschossigem Busgarage plus Bürobauten errichten will, sind etwas kompliziert, was im Übrigen damit zu tun hat, dass hier Konsens darüber herrscht, dass wir uns in einem sehr zentralen Stadtgebiet befinden, in dem es durchaus auch einmal höher werden darf. Solche Hochbauten zu planen, ist allerdings tatsächlich ein komplexeres Vorhaben. Das ist der Punkt. Alle arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir hier vorankommen, und ich hoffe sehr, dass wir nicht noch weitere Überraschungen erleben werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schmidt! Ich glaube, wir haben hier schon mehrfach erläutert, dass diese Forschungsbauten, die jetzt in Bau gehen, aus Förderprogrammen errichtet werden und da eine zügige Fertigstellung erforderlich ist. Deshalb werden sie vorgezogen errichtet und können natürlich nur ansatzweise planerisch verändert werden. Das, was im Masterplan eine Rolle spielt, ist, dass sie ins neue Stadtquartier integriert werden. Was außerdem bei der derzeitigen Vorbereitung des Wettbewerbs für die anderen Bauvorhaben eine Rolle spielt, ist, dass die TU weiteren Flächenbedarf signalisiert hat, unter anderem auch für studentisches Wohnen. Das wird alles in die weitere Planung einfließen, und man kann davon ausgehen, dass nicht ein isolierter Campus entsteht, sondern dass das eingebunden wird in das neue Stadtquartier.
Wir wiederholen uns, denn wir haben es schon mehrfach besprochen. Ja, ich bestätige das alles ausdrücklich, und natürlich kann man dort auch höher bauen. Im Übrigen, wenn wir mit der Hertzallee-Nord fertig sind, sollten wir uns der Hertzallee-Süd zuwenden. Das ist schließlich die BImA-Zentrale in Berlin. Das wäre dann auch noch mal
ein schönes Thema. Bei solchen Projekten wird sehr schön deutlich, wie komplex es ist, scheinbar einfache Ziele dann auch praktisch zu erreichen. Deshalb muss man immer weiter gucken.
Das ist auch ein Hinweis an die für den Landesbetrieb zuständigen Kolleginnen und Kollegen: Wenn es wirklich gelingt, dort die BVG zu verankern mit einem für die Zukunft dann auch gut vorbereiteten Bus-Hub plus zusätzlichen Büroflächen für eine künftige Zentrale zum Beispiel – die BVG sitzt in Mietflächen –, das ist ein Gemeinschaftsprojekt, und alle arbeiten daran mit großem Nachdruck. Es wird für Berlin insofern ein Modellprojekt sein, weil man solche technischen Bauten für die BVG noch an keiner anderen Stelle errichtet hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Friederici! Es freut mich, dass ich die Gelegenheit habe, Ihnen darzustellen, dass wir, wenn wir ein Verkehrskonzept haben, selbstverständlich den Bebauungsplan fortführen können. Solange wir es aber nicht haben, haben wir gar keine Chance den Bebauungsplan rechtssicher festzusetzen. Deshalb arbeiten wir ja auch gemeinsam so intensiv daran, dass wir hier vorankommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe schon sehr ausführlich über die Gründe gesprochen, warum das bei der ersten Ausschreibung nicht funktioniert hat. Die zweite Ausschreibung ist längst draußen und endet morgen. Drücken Sie uns die Daumen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich bin nicht die Vergabestelle, und vergaberechtlich wäre ich auch gar nicht befugt, Ihre Frage zu beantworten, weil bekanntlich morgen der Termin ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Zu dem konkreten Fall weiß ich nur das, was Ihre Bezirksbürgermeisterin in einer Pressemitteilung mitgeteilt hat. Wenn dort irgendwelche naturschutzrechtlichen Fragen sind, dann müssen die erst mal durch die untere und dann durch die oberen Naturschutz- und Umweltbehörden beantwortet werden.
Worüber wir bei Heckeshorn auch reden – und dazu kann ich etwas sagen –: Wir sind hier seit sehr langer Zeit in, sagen wir mal, kritischen Diskussionen mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf darüber, dass wir auch in diesem Bezirk für die Unterbringung von Geflüchteten geeignete Standorte brauchen. Und da wir in diesem Bezirk mit dem ehemaligen Krankenhausstandort eine sehr gute Möglichkeit sehen, eine solche Nutzung zu etablieren, sind wir bei der Vorbereitung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen. Dass der Bezirk sich dermaßen dagegen sperrt – und vielleicht steht ja die Pressemitteilung in diesem Zusammenhang; das kann ich überhaupt nicht ermessen –, an der Verteilung von Wohnplätzen für Geflüchtete sinnvoll mitzuwirken, das ist aus der Sicht des Senats außerordentlich ärgerlich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben natürlich die Ausschreibungsergebnisse abzuwarten und zu schauen, wie die damaligen Kosten, das sind ja Grobkostenschätzungen gewesen, die in die Finanzplanung eingestellt worden sind, mit den derzeitigen Baukosten tatsächlich korrespondieren. Ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich darauf hinweise, dass die Baukosten nicht gesunken sind. Das heißt, wir müssen tatsächlich Ausschreibungsergebnisse haben, um dann einzuschätzen, wie sich der Finanzrahmen insgesamt weiterentwickelt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Spranger! Nein, das trifft nicht zu! Der letzte Senatsbeschluss über eine Bevölkerungsprognose wurde am 9. Februar 2016 getroffen. Damals wurde die mittlere Variante dieser Prognose als Arbeits- und Planungsgrundlage für die Berliner Verwaltung beschlossen und umfasste eine Einwohnerzahl von 3,828 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2030.
Diese Prognose ist evaluiert worden, um der Flüchtlingsentwicklung gerecht zu werden. Dann gab es im Juni 2017 einen entsprechenden Senatsbeschluss, und die Zahl ist um 24 000 erhöht worden, sodass also die Ausgangsgrundlage für den Stadtentwicklungsplan Wohnen 3,852 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2030 sind. Das ist der uns zurzeit aktuell verfügbare Kenntnisstand, der im Übrigen nicht nur für den StEP Wohnen herangezogen wird, sondern für sämtliche Fachplanungen des Landes Berlin, sei es der Kitabedarf, der Sportflächenbedarf usw.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Spranger! Selbstverständlich wird man auch diese Prognose überprüfen und neu fassen. Das ist vorzubereiten, und man wird das Ergebnis feststellen. Prognosen sind natürlich mit Unsicherheiten behaftet; das liegt in der Natur der Sache.
Was wir wissen, ist, dass der Bevölkerungszuwachs Berlins sich im Wesentlichen aus Zuwanderungen aus dem Ausland speist. Das unterliegt natürlich besonderen Unsicherheiten und kann, sagen wir, auf Sicht angeschaut werden. Wir hatten im letzten Jahr schon eine leichte Begrenzung des Bevölkerungszuwachses, also nicht 40 000, sondern um die 30 000. Insofern muss man sich das angucken.
Sowohl die Bevölkerungsprognosen sind ein dynamisches Instrument – müssen aber als Handlungsgrundlage für die gesamte Landesregierung vereinbart werden –, als auch dann räumliche Pläne. Die müssen einen Rahmen setzen, in dessen Planken man aber flexibel agiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Buchholz! Über die Dinge muss man reden, wenn sie auf dem Tisch liegen. Solange keine Prognosen auf dem Tisch liegen und solange es keinen Senatsbeschluss dazu gibt, ist das ein bisschen Spekulation, der ich mich nicht anschließen möchte.
Unzweifelhaft ist es richtig, dass wir zusätzlichen Wohnraum brauchen und dass Neubauaktivitäten dringend erforderlich sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Czaja! Also, ich bin ja nicht die Innensenatorin und kann insofern keine Gefährdungseinschätzung machen, halte sie aber im Wesentlichen für gering; ich halte auch solche Attacken, und das sage ich hier in aller Deutlichkeit – sowohl Brandanschläge, bei denen ich jetzt nicht weiß, ob sie eindeutig diesem Lager zuzuschreiben sind, oder auch Farbattacken und Schmierereien an Zentralen von Landesparteien – für absolut nicht hinnehmbar und wirklich vollständig daneben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ludwig! Solche Entscheidungen werden ja immer abgestuft getroffen. Die zuständige Senatsverwaltung hat die Entscheidung für eine Grünfläche bereits getroffen und dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach muss ja dann noch das Abgeordnetenhaus beschließen. Die Beschlussfassung im Senat soll nächste Woche erfolgen, und vorab soll noch dargelegt werden, wie durch die Anlage dieser zusätzlichen Freifläche bereits jetzt bestehende Grünflächendefizite in den dicht bebauten umliegenden Stadtquartieren reduziert werden können und wie Baumaßnahmen im Umfeld von dieser neu zu schaffenden Freifläche profitieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ludwig! Die Geschichte ist ja schon etwas älter. Der Bezirk hat seinerzeit fristgerecht sein Vorkaufsrecht wahrgenommen. Das ist jetzt sowohl vom Verkäufer Bahn als auch vom potenziellen Käufer beklagt und noch nicht entschieden. Die Festlegung der Entwicklungsziele ist natürlich eine Voraussetzung dafür, um auch einen Wert zu bestimmen – völlig klar. Die Festlegung auf das Entwicklungsziel Grünfläche ist insbesondere aus den stadtplanerischen Erwägungen heraus sinnvoll, weil damit eben auch die Chance eröffnet wird, aus den dicht bebauten Quartieren von Charlottenburg und Wilmersdorf eine direkte, grüne Verbindung in Richtung Grunewald zu schaffen. Ich denke, das ist ein nicht zu unterschätzender planerischer Gewinn dieser geänderten Vorstellung des Flächennutzungsplans, und deswegen ist diese Änderung auch schon seit Mitte des Jahres 2016 im Verfahren.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Becker! Ich habe es ja schon gesagt: Das Verfahren läuft seit Mitte des Jahres 2016. In diesem Verfahren sind diverse Abwägungen getroffen worden, und es ist unter anderem auch eine Abwägung gegen eine Wohnnutzung getroffen worden. Denn man muss sich einmal vergegenwärtigen, um was für ein Grundstück es sich handelt: Es ist eine isolierte Lage an einer viel befahrenen Straße auf der einen Seite und zwischen zwei weiterhin bestehenden Gleisanlagen auf der anderen Seite. Es besteht keine Chance, eventuelle Bebauung auf diesem Grundstück sinnvoll mit den umliegenden Wohnquartieren zu verknüpfen. In den früheren Darstellungen des Flächennutzungsplans war auch keine Wohnbebauung vorgesehen, weil auch die Emissionsbelastung an dem Standort sehr hoch ist.
Ich würde es gerne umdrehen, damit auch die SPD-Seite dem zustimmen kann. Die Schaffung dieser Grünfläche bietet natürlich eine gute Chance, bei umgebenden Bauvorhaben bzw. Bauanträgen zu argumentieren, dass man den Grünflächenbedarf, der durch zusätzliche Bauvorhaben ausgelöst wird, eben auch auf diesen Flächen wird realisieren können. Und wir haben mit der FNPÄnderung, die wir vorschlagen, zusätzliche Baumöglichkeiten südlich des Westkreuzes eröffnet, entlang der Heilbronner Straße. Wenn Sie das kennen, werden Sie wissen, dass sich dort eine Reihe untergenutzter Grundstücke befindet, und nur durch den Nachweis der Grünflächenversorgung in räumlicher Nähe kann ein Bezirk, in dem Fall Charlottenburg-Wilmersdorf, verantwortlich für zusätzliche Wohnbebauung entscheiden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Becker! Diese werden morgen im Amtsblatt veröffentlicht. Aber dazu muss man vielleicht noch ein bisschen mehr sagen. Sie liegen ja schon seit August vorigen Jahres im Entwurf vor und können auch schon genutzt werden zur Anwendung des neuen Gesetzes. Sie sind gemeinsam mit den Bezirken erarbeitet worden, dann sind sie überarbeitet worden. Im November haben wir sie dem RdB vorgelegt. Der RdB hat sie dann im Februar mit ein paar Hinweisen beschlossen. Die sind eingearbeitet worden, am 25. Februar bei uns rausgegangen und werden morgen im Amtsblatt veröffentlicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Buchholz! Wir hatten ja gestern im Fachausschuss das Thema Zweckentfremdungsverbotsgesetz, insbesondere mit Bezug auf die Mitwirkungsbereitschaft
(Senator Andreas Geisel)
von Onlineplattformen zur Vermietung von Ferienwohnungen, und da hatte ich eine aktuelle Statistik mit, wie viele Wohnungen bis Stand Ende letzten Jahres durch entsprechende Anwendungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auf den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt worden sind, und es waren über 9 100, die Hälfte davon war als Ferienwohnung genutzt worden. Das ist ja schon ein Hinweis, dass es auf jeden Fall wirkt.
Wir haben weiterhin 60 Stellen, die alle in den Bezirken besetzt sind und Zweckentfremdung ahnden. Das Thema Leerstand ist das schwierigste Thema, das muss ich mal deutlich sagen, weil man tatsächlich auf entsprechende Hinweise angewiesen ist, um dem sinnvoll nachgehen zu können. Das Thema Abriss von Wohnraum, der auch eine Form der Zweckentfremdung ist, ist, glaube ich, durch die Verschärfung von Zweckentfremdungsgesetz und verordnung jetzt deutlich unattraktiver geworden, denn wir haben ja bekanntlich eine Höchstmiete für den Ersatzneubau in der Verordnung festgelegt.
Beim Umgang mit Ferienwohnungen bleibt es das A und O, dass das, was an Registrierungspflichten seit letztem Jahr gilt, auch eingehalten wird und dass wir die Mitwirkungspflichten der Anbieter stärker durchsetzen. Da freuen wir uns sehr, dass es vom Münchner Verwaltungsgericht jetzt ein wegweisendes Urteil gegeben hat, um hier tatsächlich auch stärker gegen Plattformen – also wenn ich Plattformen sage, meine ich eigentlich nur Airbnb, weil sie hier die Marktführer sind – – das die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand gegen solche Plattformen deutlich stärkt. Das haben wir ausgewertet und werden mit den Bezirken gemeinsam eine Strategie verabreden, wie wir auf dieser Grundlage effektiver gegen Airbnb vorgehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gennburg! Ich habe ja schon angedeutet und will hier diplomatisch bleiben, dass es schwierig ist, mit Airbnb in solchen Angelegenheiten zu kooperieren. Auch andere Städte, die dachten, man könne mit Airbnb kooperieren, haben inzwischen Kooperationsvereinbarungen wieder gekündigt, weil es einfach nicht funktioniert. Was wir ausbauen müssen, sind die bessere Durchsetzung der Übermittlungspflichten, die gesetzlich geregelt sind, die Verbesserung der Kooperation der verschiedenen Fachebenen, die das Thema im Senat betreuen, und hierzu gibt es eine feste Verabredung, dass wir da noch mal auf die Finanzverwaltung zugehen, um zu schauen, dass wir diese Regelungen, die ja bestehen, immer konsequenter anwenden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gennburg! Diese Diskussion ist dem Senat natürlich nicht entgangen.
Deshalb gab es auch schon die Verabredung, dass ich gebeten bin, dem Senat eine Empfehlung zu geben, selber ein externes Gutachten einzuholen, prüfen zu lassen, ob
(Senator Andreas Geisel)
das geht und wie das geht, weil auch im Senat die Auffassung besteht: Wenn es geht, dann soll man es machen. Die unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen, die zumindest uns bekannt sind, lassen derzeit keine abschließende Einschätzung zu. Deshalb greife ich hier mal vor: Für die Senatssitzung nächsten Diensttag habe ich eine entsprechende Besprechungsunterlage angemeldet, wo einfach klar ist: Wir müssen hier weiter gucken und diesen Vorschlag gemeinsam auch mit externem Sachverstand vertiefend prüfen.
Es ist keine triviale Materie. Im Kern geht es darum: Ist das Thema Miethöhen im BGB abschließend geregelt, und hat also der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht?
Oder gibt es eine Grundlage, auf der man daneben ein öffentlich-rechtlich begründetes Mietbegrenzungssystem stellen kann? Das ist nicht trivial. Deshalb werden wir die Diskussion gemeinsam mit externem Sachverstand und gerne auch mit Ihnen weiterführen, um zu schauen, wie es geht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Gennburg! Ich bin ja bekanntlich Stadtplanerin und keine Juristin. Deshalb ist es mir außerordentlich angenehm, wenn wir juristischen Sachverstand hinzuziehen, auch über die Senatsverwaltungen hinaus. Wir haben natürlich in allen Senatsverwaltungen auch Juristen, und trotzdem ist es sinnvoll, sich auch extern zu verstärken und die Diskussion zu führen.
Wie man den Kreis nennt, in dem diskutiert wird, das ist, glaube ich, zweitrangig. Wichtig ist, dass man die Expertise, die es dazu gibt und die sich damit beschäftigen will, zusammenführt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Taschner! Ja, darüber kann ich Auskunft geben, und es ist auch ganz einfach, denn wir sind die Baudienststelle und als Baudienststelle für die baulichen Standards zuständig, die gemeinsam in der Taskforce Schulbau verabredet worden sind. Im Übrigen besteht im Gegensatz zu dem, was verschiedentlich irgendwo zu lesen war, keine gesetzlich Pflicht, überall Solaranlagen anzubringen, sondern es besteht eine gesetzliche Pflicht für energieeffiziente und klimaschonende Energiekonzepte für die Gebäude, und die sind nachzuweisen.
Es ist auch klargestellt, dass auf den Dächern Vorsorge getroffen werden muss usw. usf. Die statische Vorsorge ist auf jeden Fall Gegenstand der baulichen Standards, aber ob dann Photovoltaik errichtet wird, wird bei jedem einzelnen Standort in Abhängigkeit vom Energiekonzept entschieden. Das ist der Stand der Dinge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Taschner! Als Baudienststelle bauen wir für den Bedarfsträger. Insofern muss der Bedarfsträger in Abstimmung mit der Finanzverwaltung entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot uns sagen, was er bestellt. Auf dieser Grundlage entstehen die Baustandards. Die Baustandards sehen vor, dass immer Vorsorge getroffen wird für Photovoltaik, sodass Dritte jederzeit dort zusätzlich Photovoltaik anbringen können, und wenn es im Rahmen der Wirtschaftlichkeit für den Bedarfsträger okay ist, dass er das auch macht, kann er es auch machen. Er ist nur nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Das ist das, was ich hier ausführen wollte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Buchholz! Diese Irritation kann man leicht aufklären. Natürlich besteht die Notwendigkeit, erneuerbare Energien im Energiekonzept nachzuweisen. Wenn man
sie ohne Photovoltaik nachweist, dann braucht man sie nicht ausrüsten, denn es gibt auch andere Möglichkeiten des Nachweises. Das wissen die Energiepolitiker. Im Übrigen werden Photovoltaikanlagen selbstverständlich auch errichtet. Nächste Woche wird eine eröffnet, sagt mir Frau Scheeres gerade. Das kann man also gerne weiter vertiefen. Wir bewegen uns hier ganz klar auf den gesetzlichen Grundlagen und auch ganz klar auf dem Pfad der Förderung der erneuerbaren Energien.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Zweckentfremdungsverbot ist kürzlich vom Gesetzgeber novelliert worden und hat hier eine ziemlich eineindeutige und abschließende Regelung getroffen. Insofern besteht für den Bezirk nicht so viel Spielraum, wie wir erfahren mussten, weil wir als Senat, konfrontiert mit dieser Situation, natürlich auf den Bezirk zugegangen sind, um zu schauen, welche Möglichkeiten bestehen, von dieser Abgabe abzusehen. Die Rechtsauffassung des Bezirks ist zunächst einmal bekräftigt worden, dass es diese Möglichkeit nicht gibt.
Vielleicht muss man es ein bisschen relativieren, denn für diese Unterbringung existieren Tagessätze. Aufgrund dieser Tagessätze werden auch hohe Erstattungen geleistet. Im Verhältnis dazu ist die Zweckentfremdungsabgabe nicht sehr hoch. Trotzdem glaube ich, dass es richtig ist, für solche speziellen sozialen und im Interesse der Öffentlichkeit geschaffenen Angebote abweichende rechtliche Regelungen für die Reduzierung oder Abschaffung solcher Abgaben zu schaffen. Dafür haben wir derzeit keinen Raum.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das ist der erste Fall, der nach der Novellierung von Gesetz und Verordnung aufgetreten ist. Natürlich ist es die Verabredung aller Beteiligten, dass man sich die Verordnung jetzt noch einmal genau anschaut und, wenn möglich und nötig, entsprechende Änderungen vornimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Spranger! Diese Haushaltsmittel für die Mieterberatung sind umgesetzt worden im Zuge der Bündnisse mit den Bezirken für Wohnungsneubau und Mieterberatung, die vor einem Jahr geschlossen worden sind. Inzwischen sind in zehn von zwölf Bezirken diese Mieterberatungen tatsächlich eingerichtet. Wir haben aus Tempelhof-Schöneberg die Mitteilung, dass es dort im Mai/Juni erfolgen soll, und auch aus Steglitz-Zehlendorf gibt es, nachdem man dort längere Erwägungen darüber angestellt hat, ob man das überhaupt darf, jetzt die Mitteilung, dass es im ersten Halbjahr 2019 eingerichtet werden soll. Also zehn
von zwölf ist kein schlechtes Ergebnis, aber es hätte auch schneller gehen können.
Nach Rücksprachen wissen wir, dass das Angebot ganz gut angenommen wird. Lediglich aus Reinickendorf kommt die Nachricht, dass der Bedarf da nicht so hoch sei. Insofern kann ich jetzt hier nur noch mal die Information geben: Das Bürgeramt im Märkischen Viertel macht dort die kostenlose Mieterberatung. Wenn Sie also Probleme haben, dann wenden Sie sich dorthin. Alle anderen Adressen finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter dem Stichwort Wohnen, Service.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Spranger! Also zu dem rechtlichen Argument: Die Klärung ist ja abgeschlossen, und der Bezirk macht es jetzt. Insofern muss man sich damit nicht mehr beschäftigen.
Ich glaube, dass wir genau beobachten müssen, wie die Inanspruchnahme sein wird. Wir haben dieses Angebot ja insbesondere deshalb geschaffen, damit eben auch Menschen, die keinen Zugang zu Rechtsbeistand haben, trotzdem im Fall, dass sie Probleme mit ihrem Vermieter haben oder eine Modernisierung ansteht, eine Erstberatung machen können. Es steht zu befürchten, dass der Bedarf dafür wachsen wird. In dem Maße, wie das Angebot bekannter wird, kann ich mir auch vorstellen, dass da mehr Leute hinkommen. Wir werden das sehr sorgfältig beobachten. Ich nehme Ihre Frage mal als Angebot. Und wenn wir entsprechende Erkenntnisse haben, dann werden wir dem Parlament entsprechend berichten.
Herr Präsident! Frau Schmidberger! Meine Damen und Herren! Wir hatten ja einen sehr prominenten Fall, wo wir diese Beratung sehr intensiv vorgenommen haben. Ergänzend zu den bezirklichen Mieterberatungsangeboten haben wir eine Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Mieterverein, kurzfristig eine sogenannten Taskforce zu etablieren, und zwar für den Fall, dass dort Bedarf besteht.
Was den Auftrag der Mieterberatungsstellen in den Bezirken angeht: Ich würde mal sagen, dass sie die Fragen beantworten, die ihnen gestellt werden. Wenn sich herausstellt, dass man auf diesem Feld verstärken muss, werden wir das tun.
Herr Präsident! Herr Schweikhardt! Meine Damen und Herren! Wir machen das immer ein bisschen ressortübergreifend. – Es ist nicht gescheitert, sondern es müssen Voraussetzungen geprüft werden. Das ist die Situation beim Flughafen Tempelhof. Alle denken immer, wir haben dort ganz viel Fläche, die man sofort vermieten kann für alle möglichen Zwecke. Das ist nicht so. Wir
haben für viele Nutzungen nicht den erforderlichen Genehmigungsstand.
Deshalb sind wir gemeinsam mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, mit der Tempelhof Projekt GmbH und Potse und Drugstore im Gespräch. Beim letzten Treffen ist verabredet worden, dass sie so etwas wie ein Nutzungskonzept machen und Anforderungen für dauerhaft nutzbare Räume formulieren. Für punktuelle Nutzungen, für Konzerte usw., ist es sicherlich eher möglich. Also, die Gespräche sind nicht gescheitert, sondern noch im Gang.
Ach, das ist eine lustige Frage.
Herr Wieland! Herr Czaja! Meine Damen und Herren! Es gibt einen Rechtsrahmen, in dem sich in der Bundesrepublik Deutschland alle zu bewegen haben, nicht nur die Menschen, die hier wohnen, nicht nur die Menschen, die hier Eigentum haben, sondern auch die Menschen, die über Politik entscheiden, sei es in der Legislative, sei es in der Exekutive, und zu diesem Rechtsrahmen gehört unter anderem das Grundgesetz. In diesem Grundgesetz gibt es viele interessante Artikel, aber die, die uns hier interessieren, sind die Artikel 14 und 15. Der eine spricht unter anderem von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, und der andere spricht unter anderem von der Möglichkeit der Vergesellschaftung wichtiger Gemeingüter aus einem wichtigen gesellschaftlichen Grund, und das ist der Rahmen,
in dem wir uns hier alle bewegen. Ich weiß ja, auf welche Debatte Sie anspielen, und da würde ich jetzt mal sagen,
(Karsten Woldeit)
diese Debatte hat einen Auslöser, und dieser Auslöser ist die sich verschärfende Situation
bei den Miethöhen in den bestehenden Wohnungen,
Modernisierung und anschließende Mieterhöhungen, die einem Schwindelanfälle oder eben Angstzustände verursachen können. Es ist also tatsächlich eine Diskussion aus einer Not heraus, und deshalb bin ich sehr dafür, dass wir diese Diskussion zum Anlass nehmen, um uns über das soziale Wohnen, das Grundrecht auf Wohnen zu verständigen,
und dass wir alles tun, was dazu führt, dass Menschen in dieser Stadt auch künftig gut wohnen können.
Also, ich kann hier über keine Haltung des Senats berichten, weil der Senat zum aktuellen Zeitpunkt gar nicht gefragt ist. Der Senat ist aktuell gefragt, eine Kostenschätzung zu erarbeiten
zu einer Initiative für ein Volksbegehren – dafür ist der Senat gefragt. Im Übrigen hat der Senat dazu keinen Beschluss gefasst, und also kann ich Ihnen keine Haltung mitteilen, das ist ganz einfach.
Beim Thema Enteignung – Sie wissen, wo die rechtlichen Schranken sind, Sie sind ja im Rechtswesen kundig – ist
es ganz klar, dass sich das alles in einem rechtlichen Rahmen zu bewegen hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Das habe ich ja am Anfang meiner Ausführungen deutlich gemacht,
dass das ein Ausdruck der Situation ist –, die übrigens nicht nur Berlin betrifft. Auch da, wo es keine Wohnungsnot gibt, steigen die Mieten. Da könnte man sich mal fragen, woran könnte das denn liegen, hat das wirklich nur mit Nachfrage und Angebot zu tun –, aber davon mal ganz abgesehen: Dass wir in Berlin eine angespannte Wohnungsmarktlage haben, das kann ja niemand bezweifeln. Und dass man natürlich nach allen Wegen suchen muss, um dieser Anspannung zu begegnen im Sinne einer Zukunftssicherung für die Menschen, das steht doch außer Zweifel.
Dass dann solche Vorschläge in die Debatte kommen, hat einfach damit zu tun, dass auf vielen anderen Feldern Vorschläge, die wir machen, zum Beispiel zum sozialen Mietrecht auf Bundesebene, eben nicht durchdringen. Und wenn das so ist, dann muss man tatsächlich darüber nachdenken, welche Möglichkeiten es insgesamt gibt, um das Grundrecht auf Wohnen zu gewährleisten.
(Senatorin Katrin Lompscher)
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Buchholz! Meine Damen und Herren! Wir haben ja die Erfahrung gemacht, dass der erste Aufschlag das Thema bekanntgemacht hat. Beim zweiten Supermarktgipfel wurde deutlich – was uns sehr gefreut hat –, dass die Projekte Fahrt aufnehmen.
Wir haben in der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – an das Parlament berichtet, dass 70 plus 90 Projekte unterwegs sind. Man könnte jetzt sagen, das Thema Supermarkt ist möglicherweise durch, bis auf ein paar wenige. Wir haben aber andere sehr flächenfressende Nutzungen im Einzelhandelsbereich, zum Beispiel Fachmärkte mit sehr großen Parkplätzen, sodass es sinnvoll ist, diesen Dialog mit dem Einzelhandel fortzusetzen, um die positiven Erfahrungen aus der Intensivierung der Nutzung von Supermarktflächen auf andere Segmente zu übertragen.
Zum Thema gestapelte Infrastruktur vielleicht noch einmal so viel: Es wäre einfacher, die Wohnungen neben die Schule zu stellen – aus verschiedenen baulichen und rechtlichen Gründen. Das heißt, wir haben ein großes Interesse daran, effizient mit den Flächen umzugehen, damit wir einfach auch Flächen gewinnen, aber wir werden da, wo es möglich ist, solche Stapelungen prüfen.
Für gemischte Infrastrukturen ist im Senat verabredet, dass wir mit Pilotprojekten starten wollen, uns also nicht große Regelungen, Kriterien oder sonst was überlegen, sondern an Pilotprojekten herausfinden, was die wichtigen Fragen sind, die wir klären müssen. Wir haben aktuell eine Veröffentlichung gemacht zur Stapelung von Infrastrukturen, wo schon erkennbar ist, was funktioniert und wo wir noch Fragen beantworten müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Gindra! Meine Damen und Herren! Das Urteil in München war tatsächlich wegweisend. Die Begründung dazu liegt uns seit Kurzem vor, und wir werten sie intensiv aus. Es ist ja durchaus auch schon in Berlin der Versuch unternommen worden, gegen Airbnb zu klagen. Das war seinerzeit nicht erfolgreich. Das Urteil aus München zeigt nun einen erfolgversprechenden Weg auf. Das ist gut. Wir haben relativ schnell nach Bekanntwerden des Urteils die Bezirke informiert und uns darauf verständigt, dass wir uns nach Vorliegen der Begründung und der Auswertung derselben mit den Bezirken in einer Sondersitzung treffen, um die rechtliche Handhabe auszuweiten. Das ist das, was wir auf Senatsebene machen können, weil die Durchführung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Sache der Bezirke ist. Die sind dabei auch recht aktiv.
Frau Präsidentin! Herr Gindra! Meine Damen und Herren! Zum letzten Punkt: Da bin ich persönlich ein bisschen zwiegespalten, weil ich es schwierig finde. Das hat aber etwas damit zu tun, dass die Möglichkeiten der Behörden, Feldarbeit zu machen, begrenzt sind. Insofern freuen wir uns über Hinweise und suchen zugleich nach Wegen, wie man das Auffinden von illegalen Nutzungen verbessern kann. Die Einführung der Registrierungsnummer ist ein erster Schritt in diese Richtung. Diese
Registrierungsnummer kann man künftig auch mit datengestützten Verfahren genauer untersuchen, mit dem sog. Scraping. Derzeit wird mit Datenschutzbehörden eruiert, wie man das machen kann. Viel wichtiger ist aber, dass wir noch mehr Registrierungsnummern vergeben, als es bisher der Fall ist. Das verschärfte Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird von den Bezirken einerseits als außerordentlich hilfreich angesehen, weil es natürlich einen Weg eröffnet. Andererseits ist es mit viel Arbeit verbunden, und wir werden Zeit brauchen, um es umzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir in einigen Bezirken, die Hotspots dieser Entwicklung sind – zu denen Mitte gehört –, eine personelle Verstärkung brauchen.
Frau Präsidentin! Frau Schmidberger! Meine Damen und Herren! Die Aktivitäten von Airbnb auf europäischer Ebene sind möglicherweise ein Reflex darauf, dass sich die angesprochenen und weitere Städte schon zu einem interkommunalen, internationalen Netzwerk zusammengeschlossen haben, ihre Erfahrungen austauschen und voneinander lernen. Ich glaube, dass es schwierig sein dürfte, eine europäische Gesetzgebungskompetenz oder was auch immer zu finden, aber es ist klar: Internationale und global agierende Unternehmen versuchen natürlich, auf allen Ebnen Lobbyarbeit zu machen, also auch bei der EU. Wir sind nächste Woche mit dem Senat in Brüssel. Da können wir uns auch mit diesem Thema noch einmal beschäftigen. Berlin ist sehr interessiert daran, dieses Städtenetzwerk inhaltlich zu stärken, damit wir unsere Möglichkeiten zum Vorgehen gegen solche illegalen und
(Harald Gindra)
letztlich von allen Stadtregierungen gleichermaßen als die städtische Gesellschaft unterhöhlende Geschäftsmodelle vertiefen können. Dabei hilft dieses Städtenetzwerk. Möglicherweise ist die Lobbyarbeit von Airbnb sogar geeignet, die Aktivität dieses Städtenetzwerks noch zu erhöhen.
Frau Präsidentin! Herr Schlömer! Ich weiß gar nicht, wie Sie auf diese Frage kommen. Bei der Karl-Marx-Allee handelt es sich tatsächlich um einen Sonderfall. Und für diesen Sonderfall haben viele Leute in der Verwaltung, im Bezirk, die Mieterinnen und Mieter, im Senat sich ziemlich lange den Kopf zerbrochen, wie man damit umgehen kann. Für die Karl-Marx-Allee wird man in diesem Einzelfall eine gute Lösung finden. Im Übrigen steht das IBB-Ergänzungsdarlehen, das es für den Ankauf der Wohnungen gibt, für diejenigen Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung selbst kaufen können und wollen, natürlich auch für alle anderen Mieterinnen und Mieter zur Verfügung.
Herr Schlömer! Frau Präsidentin! Da die Probleme unterschiedlich sind, da die Vermieterinnen und Vermieter unterschiedlich sind, da aber der Rechtsrahmen immer der gleiche ist, wird man immer unterschiedliche Lösungen finden müssen. Wir hätten ein großes Interesse daran, dass im Ergebnis alle Berlinerinnen und Berliner sicher und bezahlbar wohnen können.
Frau Präsidentin! Frau Kofbinger! Zunächst einmal ist es bedauerlich, dass die ursprünglich schon einmal gefundene Lösung nicht zustande gekommen ist. Es gab auch schon einmal ein Grundstück. Auf dieser Grundlage hat sich der Träger nicht nur an meine Senatsverwaltung, sondern auch an andere gewandt. Gemeinsam sind wir intensiv dabei, eine andere Lösung zu finden. Ich finde, das haben sie sich auch verdient.
Frau Kofbinger! Jetzt muss ich ein bisschen sibyllinisch antworten. Je schneller wir ein Grundstück finden, das geeignet ist, und wenn man dann die Planungen zügig abschließen kann, bekommt man das in dieser Legislaturperiode auch hin. Es ist ja nicht so, dass wir nicht noch drei Jahre hätten.
Aber man sollte die Grundsteinlegung deutlich früher anstreben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Spranger! Meine Damen und Herren! Es ist schon länger öffentlich bekannt, was das Land Berlin mit dem möglicherweise designierten Eigentümer seit einiger Zeit verhandelt. Die Interessen des Landes Berlin bei der Verhandlung beziehen sich insbesondere darauf, für diesen besonderen Gedenk- und Erinnerungsort eine angemessene Ausgestaltung zu finden, den öffentlichen Raum in hoher Qualität zu gestalten und dem Ort, der ja derzeit vorwiegend touristisch genutzt wird, eine Alltagstauglichkeit zu verleihen. Dort sollen Wohnungen errichtet werden, auch ein Anteil an förderfähigem Wohnraum. Das Gewerbe soll so organisiert werden, dass dort auch kleinteilige, wohnungsnahe Versorgungsmöglichkeiten bestehen. Das ist im Groben das, was Gegenstand der Gespräche mit dem Investor ist. Das ist das, was in die künftige Bebauungsplanung einfließen soll.
Der Bebauungsplan ist zunächst nur aufgestellt. Es hat dazu eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gegeben. Es hat im Sommer, nachdem das Areal unter Denkmalschutz gestellt wurde, ein Workshopverfahren gegeben, das mit dem Investor und dem Land Berlin gemeinsam sechs konkurrierende Büros aufgefordert hat, auf den Grundlagen, die ich eben geschildert habe, städtebauliche Visionen zu entwickeln. Nach meinem Eindruck waren insbesondere diese Workshopverfahren und die anschließende Ausstellung Auslöser dafür, dass wir eine breitere öffentliche Debatte über die Planungsziele an diesem Ort haben. Diese Debatte ist, wie Sie wissen, nicht abgeschlossen, sondern es müssen die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren folgen. Wir bereiten die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor und werden alles dafür tun, dass wir parallel zu den Regelungen um die Eigentumsfrage auch eine planungsrechtliche Sicherung der Interessen des Landes Berlin haben werden.
In diesem Letter of Intent, den man ja am Anfang eines gemeinsam zu gehenden Weges abschließt, sind die jeweiligen Interessen markiert. Der Investor hatte ein Interesse, eine gewisse Baumasse zu sichern. Für das Land Berlin ist es entscheidend, was mit dem öffentlichen Raum, dem Museum, dem Wohnungsbau und anderen Nutzungen – jenseits touristischen – passiert.
Zu dem letzten Aspekt kann ich nichts sagen, da ich Stadtentwicklungssenatorin und dafür da bin, städtebauliche Ziele des Landes, der Allgemeinheit, der öffentlichen Hand transparent zu sichern. Ich glaube, das städtebauliche Entwicklungsverfahren ist transparent, und es hat für eine gewisse Öffentlichkeit und ein öffentliches Bewusstwerden dafür gesorgt, dass es für diesen Ort – die welthistorische Bedeutung bestreitet niemand, und trotzdem hat es über einen langen Zeitraum ein mangelndes Interesse daran gegeben – an der Zeit ist zu überlegen, ob die derzeitige Situation der Bedeutung des Ortes angemessen ist. Ich bin verpflichtet, diese Transparenz herzustellen, und dem fühle ich mich auch verantwortlich. Was die anderen Fragen angeht, habe ich dafür keine Kompetenzen.
Ich glaube aber, dass es wichtig ist, dass wir an einem solchen Ort mit Partnern zusammenarbeiten, bei denen es keinen Anschein eines bösen Scheins gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ludwig! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig: Frau Lompscher baut da nicht, sondern Frau Lompscher ist deshalb zur Antwort aufgefordert worden, weil sie einmal den planungsrechtlichen Zusammenhang hier für den Fall darstellen wird, dass es zu einem Antrag kommt, dort einen Stadionneubau zu errichten. Den gibt es bisher nicht, und das ist noch in internen Klärungen.
Dann wird auf jeden Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sein. Dieses Verfahren führen entweder der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch. Auch das wird erst dann entschieden, wenn es so weit ist. Ein solches Bebauungsplanverfahren müsste dann natürlich alle Fragen, die in dem Zusammenhang abzuwägen sind, vernünftig analysieren und zur Entscheidung vorbereiten.
Erst dann könnte auch geklärt werden, ob für einen Stadionneubau tatsächlich der Abriss von Wohnungen in Kauf genommen werden soll, wie es sich mit den Denkmalschutzbelangen verhält, wie man Immissionsschutzregelungen durchsetzt. All diese Fragen sind dann zu klären.
Erfahrungsgemäß würde ich mich jetzt einmal so weit vorwagen zu sagen: Es ist ein kompliziertes Bebauungsplanverfahren, und deshalb würde ich auch nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass man das innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen haben könnte.
Sehr geehrte Frau Ludwig! Ich kann das nicht bestätigen, denn die Voraussetzung für Verhandlungen über einen Erbpachtzins wäre erst einmal eine grundsätzliche Einigung darüber, dass man überhaupt einen Geländeabtritt für einen Stadionneubau macht. Eine solche Entscheidung ist noch nicht getroffen.
Sehr geehrter Herr Friederici! Auch diese Frage kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, weil sich die schlicht und ergreifend noch nicht stellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Gräff! Vielleicht können Sie ja den Senat dabei unterstützen, dass die CDU in Steglitz-Zehlendorf von ihrem Vorhaben ablässt, in dem neuen Stadtquartier Lichterfelde Süd statt Geschosswohnungsbau mehr Einfamilienhäuser zu errichten und damit die Zahl der Wohnungen dort zu reduzieren.
Sonst sehen wir uns nämlich gezwungen, diesen Bebauungsplan an uns zu ziehen. Das würden wir aber eher ungern tun. Wenn Sie hier so engagiert sind, mache ich mir manchmal Sorgen um Ihre Gesundheit. Es wäre schön, wenn Sie vielleicht dieses Anliegen unterstützen könnten, denn es ist ja ein Projekt, das damals unter SPD- und CDU-Regie in Gang gesetzt worden ist.