Protocol of the Session on March 7, 2019

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Frau Senatorin, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Buchholz! Diese Irritation kann man leicht aufklären. Natürlich besteht die Notwendigkeit, erneuerbare Energien im Energiekonzept nachzuweisen. Wenn man

sie ohne Photovoltaik nachweist, dann braucht man sie nicht ausrüsten, denn es gibt auch andere Möglichkeiten des Nachweises. Das wissen die Energiepolitiker. Im Übrigen werden Photovoltaikanlagen selbstverständlich auch errichtet. Nächste Woche wird eine eröffnet, sagt mir Frau Scheeres gerade. Das kann man also gerne weiter vertiefen. Wir bewegen uns hier ganz klar auf den gesetzlichen Grundlagen und auch ganz klar auf dem Pfad der Förderung der erneuerbaren Energien.

Vielen Dank!

Dann hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Vallendar die Möglichkeit zur nächsten Frage.

[Stefan Evers (CDU): Jetzt aber mal eine Gefälligkeitsfrage an den Senat! – Zuruf von Kurt Wansner (CDU)]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass ein verurteilter Vergewaltiger gestern nach regulärem Ausgang aus der Sicherungsverwahrung nicht zurückgekehrt ist in die JVA Tegel, frage ich den Senat: Sinn und Zweck der Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Personen. Warum hält der Senat den Freigang von Schwerststraftätern für wichtiger als den Schutz der Bevölkerung vor diesen Personen?

Herr Senator Dr. Behrendt!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vallendar! Zunächst einmal zu den Tatsachen: Sie haben recht. Gestern ist ein Sicherungsverwahrter der JVA Tegel, dem wir seit längerer Zeit unbegleiteten Ausgang gewähren, nicht in die Anstalt zurückgekommen.

[Zuruf von Harald Laatsch (AfD)]

Er sollte zwischen 18 und 22 Uhr an einer Therapie teilnehmen und danach in die Anstalt zurückkommen. Er ist schon sehr lange bei uns in der Anstalt, nämlich seit 2001.

[Lachen bei der AfD]

Es waren seit dem letzten Jahr 191 unbegleitete Ausgänge. Er ist in diesen 191 Fällen immer zurückgekehrt. In dem Fall gestern nicht.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Ha!]

Die Fahndung läuft. Wir werden alles daran setzen, dass wir ihn in die Anstalt zurückbringen.

Zur Frage: Warum gibt es für Sicherungsverwahrte überhaupt begleitete und unbegleitete Ausgänge? – Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2011 – wie Sie wissen – die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung im Bund und in den Ländern vollständig für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt und daraufhin einen sehr umfangreichen Katalog aufgestellt, wie Sicherungsverwahrung auszugestalten ist, damit sie überhaupt verfassungskonform sein kann. Dazu gehörte die Gestaltung der Gebäude. Dazu gehören die Arbeit, die therapeutische Ansprache, die Frage, wie viele Psychologen und Psychiater wir dort vorhalten müssen – ich will das jetzt nicht im Rahmen der Fragestunde endlos ausweiten –, also eine ganze Reihe Anforderungen.

Die Länder haben sich dann auf den Weg gemacht. Wir haben in Tegel ein neues Gebäude für die Sicherheitsverwahrten gebaut, das kennen Sie. Und dieses Haus hat ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz beschlossen, damals noch die alte Koalition. Das war 2013. Daran habe ich als Abgeordneter teilgenommen, aber nicht als Senator. Da gibt es auch Regelungen zur Frage, wie sie unterzubringen sind. Es gibt eine Regelung zur geschlossenen Unterbringung und auch zur Frage des offenen Vollzugs, wann unter welchen Voraussetzungen dort Sicherungsverwahrte im offenen Vollzug unterzubringen sind. Das ist die Gesetzeslage in Berlin, und daran hält sich die Anstalt, und daran hält sich auch der Senat.

Dann hat zur Nachfrage Herr Vallendar das Wort.

Sehr geehrter Herr Justizsenator! Das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin habe ich gelesen. Es nennt an keiner Stelle ausdrücklich den offenen Vollzug, oder es kennt ihn zumindest anscheinend nicht. Was sagen Sie denn den Angehörigen oder den Opfern, wenn einer Ihrer Straftäter oder Sicherungsverwahrten auf Freigang einen Mord oder eine Vergewaltigung begeht?

Herr Senator!

Vielleicht einmal zur Lektüre: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! In § 13 des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes des Landes Berlin, wie gesagt, hier in diesem Haus 2013 beschlossen, ist etwas zu den Vollzugsformen geschlossen und offen ausgeführt. Wenn Sie da noch einmal reingucken, werden Sie das sehen.

Zweitens: Hypothetische Fragen, was wäre wenn, beantwortet der Senat grundsätzlich nicht.

[Zuruf von Kurt Wansner (CDU)]

Dann hat das Wort zur zweiten Nachfrage der Abgeordnete Woldeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator! Sicherungsverwahrung wird grundsätzlich nur ausgesprochen bei einer besonderen Schwere der Schuld und bei einer schweren Gefahr für die Öffentlichkeit. Sie haben es gerade ausgeführt in der ersten Beantwortung, dass Sie einem Sicherheitsverwahrten 191 Mal Ausgang gewährt haben, jemandem, bei dem eine besondere Schwere der Schuld vorliegt und eine Gefährdung ausgeht.

Herr Kollege! Sie müssen bitte zu einer Frage kommen.

Wie oft ist das denn im Verhältnis vergleichbar, wenn ein Einziger schon 191 Ausgänge hat? Wie viele weitere Sicherheitsverwahrte bekommen Ausgang in ähnlicher Größenordnung?

Herr Senator!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das waren Fragefragmente. Sie haben völlig recht. Sicherungsverwahrung ist eine besondere Form, die nach vollstreckter Haft angeordnet werden kann, und zwar nicht bei besonderer Schwere der Schuld – das ist die Frage, ob wir Menschen, die lebenslänglich verurteilt wurden, länger als 15 Jahre bei uns behalten, das ist die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld –, sondern die Sicherungsverwahrung ist anzuordnen, wenn die Menschen weiterhin gefährlich sind aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur und das durch verschiedene Straftaten schwerer Art zum Ausdruck gebracht haben. Das ist die Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung. In diesem Haftregime haben wir gegenwärtig um die 50 Menschen in Berlin. Es sind alles Männer, die schwere Straftaten begangen haben, und für die Begutachter – das ordnet ja nicht der Senator an oder die Anstalt – die Gefährlichkeit festgestellt und die Gerichte das dann angeordnet haben.

(Senator Dr. Dirk Behrendt)

Bei der Frage, ob man die Haft für solche Leute überhaupt lockern kann – das hörte ich so ein bisschen heraus bei Ihnen –, ist das Bundesverfassungsgericht der Auffassung, dass wir auch diesen Menschen, die ganz schwere Straftaten begangen haben, ganz schweres Leid über andere Menschen gebracht haben, dennoch eine Perspektive geben – das ist damals auch grundlegend gewesen in der lebenslangen Entscheidung in den Siebzigerjahren –, irgendwann in einem sehr langen Zeitraum auch noch einmal die Freiheit zu erreichen und wir sie nicht in der Sicherungsverwahrung bis zu ihrem Tod verwahren. Das ist die Grundannahme, aus der Menschenwürde abgeleitet, wie wir mit diesen Menschen umzugehen haben, bei denjenigen, bei denen das verantwortbar ist.

Bei den anderen machen wir begleitete Ausgänge. Das findet statt bei Sicherungsverwahrten. Das ist vorgegeben, begleitete Ausgänge zu verschiedenen Zwecken, damit sie da auch ein bisschen aus ihrer schwierigen Situation herauskommen.

Bei der Frage der unbegleiteten Ausgänge, ob man das überhaupt machen kann, haben wir ein sehr umfangreiches Risikomanagement. Das wird eingeschätzt von den Mitarbeitenden, die sich täglich mit den Sicherungsverwahrten beschäftigen, und von unserem psychologischen Fachpersonal, das wir deutlich aufgestockt haben in der Sicherungsverwahrung. Wenn die Menschen absprachebereit sind, wenn sie am Vollzugsziel arbeiten, bei der Aufarbeitung ihrer Probleme mitarbeiten, dann kommt das auch einmal vor. Aber der geringste Teil von den 50, die wir momentan haben, bekommt unbegleitete Ausgänge. Wie viele es genau sind, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber es ist ein ganz geringer Teil. Begleitete Ausgänge, also wo Mitarbeiter der Anstalt mit rausgehen, bekommen fast alle.

Vielen Dank, Herr Senator!

Dann hat für die FDP-Fraktion der Kollege Henner Schmidt die Möglichkeit zur nächsten Frage.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wird der Senat das Thema der Überdeckelung der A 100 nun endlich mutiger und schneller zur Realisierung treiben, nachdem inzwischen sogar schon aus dem SPD

Fraktionsvorstand heraus Petitionen an den eigenen Senat dazu initiiert werden? – Vielen Dank!

[Zuruf von den GRÜNEN: Nächste Woche!]

Frau Senatorin Günther, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Schmidt! – Wie Sie wissen, haben wir ja Umbauarbeiten am Funkturm, und im Rahmen dieser Umbauarbeiten gibt es auch einen Prüfauftrag, was es dort gegebenenfalls zu berücksichtigen gilt bei so einer Überdeckelung.

Gibt es eine Nachfrage? – Herr Abgeordneter Schmidt, bitte schön!

Danke, Frau Senatorin! Wie werden Sie denn im Rahmen dieser Umbauarbeiten sicherstellen, dass diese Option überhaupt noch realistisch eine Chance zur Umsetzung hat – diese Option, die ja von der SPD-Abgeordneten „grün, gesund und gerecht“ genannt wird und deshalb auch im Interesse des Senats sein müsste?

Frau Senatorin!

Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Genau das ist Bestandteil der Prüfung.

Dann hat die zweite Nachfrage die Abgeordnete Gennburg. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Erst mal ist es natürlich auch wichtig zu wissen, dass es nicht nur eine Petition von SPDAbgeordneten gibt, sondern dass dazu ein Koalitionsantrag in Vorbereitung ist.

[Oh! von der FDP]

Wichtig ist für mich an dieser Stelle nämlich auch die Botschaft, dass auch am Abschluss der A 100 am Treptower Park ein Deckel gebaut werden soll. Insofern frage ich noch mal die Senatorin, inwiefern ihr bekannt ist, dass dort durch einen Deckel ein Schulweg entstehen würde, der durch die A 100, durch den Weiterbau, für die Kinder aus dem Ortsteil Plänterwald gänzlich abgetrennt ist, und inwiefern es tatsächlich auch ein hohes Maß an zusätzlicher Stadtqualität bringen kann, solch eine Deckelung vorzunehmen.

(Senator Dr. Dirk Behrendt)

Frau Senatorin!