Henner Schmidt
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach der Rede von Herrn Moritz jetzt erst mal wieder zu dem Gesetz zurückkommen. Die rot-rot-grüne Koalition hatte jetzt bei vielen Vorhaben auf den letzten Drücker noch den Stecker gezogen, leider auch bei sehr wichtigen und guten Vorhaben wie dem Wirtschaftsverkehrsgesetz oder der Charta Stadtgrün, aber dieses völlig unnötige
(Harald Moritz)
Gesetz wird wohl heute leider noch durchkommen, obwohl es eine ganze Menge Gründe gibt, das Gesetz abzulehnen, was wir Freien Demokraten auch tun.
Der ursprüngliche Grund zu dieser Entwicklung, warum überhaupt das Thema Sharing in den gesetzgeberischen Fokus gekommen ist, waren die E-Roller, die tatsächlich behindernd auf den Gehweg abgestellt wurden, die viel Ärger verursacht haben. Das ist ein Problem, keine Frage. In diesem Gesetz wird aber alles in einen Topf geworfen. E-Roller, Leihfahrräder, aber auch das Carsharing wird damit vermischt, und das hat wirklich gar nichts damit zu tun. Es ist noch keiner auf dem Gehweg über ein Carsharingauto gestolpert.
Carsharing wird auf Bundesebene privilegiert, dazu gibt es ja extra ein Bundescarsharinggesetz. Wahrscheinlich ist es wirklich rechtswidrig, Carsharing in dieses Gesetz miteinzubeziehen. Herr Friederici hat das ja schon erwähnt. Ich habe das aus der Anhörung im Ausschuss auch so mitgenommen. Aber ich will hier gar keine rechtlichen Debatten führen. Es ist aber auch politisch problematisch, denn durch dieses Gesetz wird beim Carsharing ein wichtiger Ansatz für weniger Autos in der Stadt aktiv behindert. Das widerspricht allen sonstigen Bekundungen zur sogenannten Verkehrswende. Wenn Sie das Carsharing erschweren, sorgen Sie für mehr Autos in der Stadt, und das ist nicht das, was Sie sonst immer propagieren.
Die E-Roller sind ein völlig anderes Thema. Natürlich braucht man Möglichkeiten und Regelungen, dass die ordentlich abgestellt werden. Natürlich ärgern sich die Menschen zu Recht, wenn E-Roller im Weg liegen oder mitten auf dem Gehweg stehen. Keiner will hier eine völlig ungeregelte Situation. Aber die Alternative zu diesem Gesetz ist doch nicht die freie Wildbahn. Die Alternative zu diesem Gesetz sind pragmatische Lösungen für das Problem, und es liegen ja eine ganze Reihe pragmatischer Lösungen vor. Man kann in Kreuzungsbereichen, das sehe ich anders als Herr Schopf und Herr Moritz, Abstellflächen schaffen. Es gibt ja heute auch Fahrradbügel. Man kann einzelne Parkplätze in Abstellplätze in ausreichender Laufweite für die Nutzer, alle 150 m bis 200 m, umwandeln.
Und Herr Scholtysek, wenn Sie die Roller weder auf dem Gehweg noch auf der Straße haben wollen, frage ich mich, wo Sie sie dann haben wollen, ob Sie sie an Ballons aufhängen und über den Weg schweben lassen oder was auch immer. So geht es jedenfalls nicht.
Man kann das Abstellen auf dem Gehweg bestrafen. Manche Anbieter haben ja auch gesagt, dass sie ihren Nutzern eine Strafgebühr aufbrummen würden, wenn sie sie falsch abstellen. Das alles würde eigentlich ausreichen, das Problem zu lösen, wenn dann auch kontrolliert
würde. Auch das wurde schon angesprochen: Das eigentliche Problem von Rot-Rot-Grün ist doch, dass Sie eine Regulierung nach der anderen schaffen, aber nicht dafür sorgen, dass die dann auch wirklich kontrolliert und nachgehalten wird.
Interessanterweise hat der Senat diese E-Roller viel positiver gesehen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Drucksache 18/3141. Es ist eine Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats. – Zitat:
Steht für die Zukunft zu erwarten, dass sich die Nutzenden noch besser an die Fahrzeuge gewöhnen und Vorschriften besser verinnerlichen sowie deshalb die neue Fahrzeugart besser in den Großstadtverkehr integrieren wird.
Zitat Ende. – Das hat der Senat zu E-Rollern gesagt. Das ist übrigens auch die allgemeine Erfahrung: Nach einer Phase des Ausprobierens und des Lernens, löst sich ein Teil des Problems von ganz allein, wenn die Leute wissen, welche Regeln da gelten.
Diese Entwicklung wollte Rot-Rot-Grün aber nicht abwarten oder schon einmal pragmatische Lösungen testen oder Absprachen mit Anbietern wirklich mal ausprobieren, sondern hat dann gleich zum Knüppel des Gesetzes gegriffen. Dieses spezielle Gesetz ist schon eine sehr übergriffige Regulierung, dass wir im Detail die Nutzung für das Angebot von Sharingfahrzeugen aller Arten steuern. Und ich glaube nicht, dass ein Senat, der dann keinen Schimmer von Kosten, Logistik, Technik, Nutzerverhalten hat, wirklich vernünftige Vorgaben für Mobilitätsangebote machen kann. Das Gesetz sieht sogar vor, dass einzelne Gebietsmonopole an einzelne Anbieter vergeben werden können. Weil es eben die Frage gab, wie sich manche Sharinganbieter geäußert haben, ich glaube, diese haben das Gesetz nicht genau gelesen. Mindestens drei von den vier könnten nämlich komplett aus dem Markt herausfallen. Ob sie das wirklich verstanden haben, was Sie mit ihnen vorhaben, bin ich mir nicht so ganz sicher.
Jedenfalls wird gegenüber den Anbietern eine große Unsicherheit geschaffen, die auch neue Investitionen in bessere Angebote verhindern wird. Kein Unternehmen weiß, ob ihm das Angebot und seine Investitionen nicht nächstes Jahr vom Senat verboten werden. Das ist ein katastrophales Signal für die Entwicklung der Berliner Wirtschaft.
Die versprochenen Effekte wird es auch nicht so einfach geben. Fahrzeuge sollen in den Außenbezirken stärker zur Verfügung stehen. Das ist richtig. Man weiß aber natürlich auch, dass es teurer ist, weil auf der gleichen Fläche für weniger Nutzer Fahrzeuge stehen müssen. Dann rechnen sich die Angebote schlechter. Deshalb kann es auch sein, dass sie dann ganz eingestellt werden.
Man sollte stattdessen erst einmal mit Angeboten an den U- und S-Bahn-Stationen in den Außenbezirken beginnen.
Beim Carsharing kommt hinzu, dass die Anbieter mit sehr hohen Parkgebühren belastet werden. Herr Scholtysek, das war Quatsch, was Sie gesagt haben. Sie zahlen Millionen Euro für das Parken. Es ist nicht umsonst, wie Sie es dargestellt haben. Das können Sie sich gern noch einmal anschauen.
Das Gesetz wird insgesamt dazu führen, dass den Berlinerinnen und Berlinern interessante Mobilitätsangebote vorenthalten werden. Es wird die Entwicklung zu einer nachhaltigeren Mobilität behindern. Es nimmt den Menschen eine große Auswahl, die sie jetzt haben. Es wird dazu führen, dass Investitionen in Mobilität unterbleiben. Es gefährdet auch Unternehmen in ihrer Existenz, die jetzt aktiv die Mobilitätswende voranbringen. Für uns Freie Demokraten ist das Gesetz inakzeptabel. Wir wollen solche Überregulierung zurücknehmen. Wir werden in der Zukunft alle Möglichkeiten, die wir dann haben, nutzen, solche bürokratischen Auswüchse auch schnell wieder zurückzudrehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte mich am Anfang erst mal bei dem Kollegen Moritz für die Zusammenarbeit bedanken und bewundere auch sehr die ernsthafte Weise, mit der Sie an alle verkehrspolitischen Themen herangegangen sind. Also vielen Dank und alles Gute für die Zukunft!
Aber zurück zu den beiden Anträgen: Bei dem einen Antrag – Semesterticket – ist es für uns relativ einfach, ihm zuzustimmen. Es ist sinnvoll, einzelnen Gruppen, Auszubildenden, Studierenden, die viel den ÖPNV nutzen und geringe Einkommen haben, Rabatte zukommen zu lassen. Der Antrag schlägt ja auch nur eine Zwischenlösung vor, denn wenn es so weiterginge, gäbe es vielleicht gar kein Semesterticket mehr, und wir brauchen hier dringend eine solche Brückenlösung.
Der andere Antrag, der die Ticketpreise einfrieren will, ist natürlich schwieriger, und ich glaube, er ist auch eher dem Wahlkampf geschuldet. Die Kosten des ÖPNV sind unabhängig von Corona gestiegen, und zwar auch gerade getrieben durch die Politik auf Bundes- und Landesebene: erhöhte Treibstoff- und Stromkosten, die CDU und SPD bewusst auf Bundesebene beschlossen haben, die Grünen wollten sie noch viel höher haben, und es gibt auch erhöhte Gehälter bei der BVG, was die Landespolitik unterstützt hat. Das ist auch okay, aber diese hohen Mehrkosten müssen natürlich zumindest teilweise auch irgendwann auf die Kunden überwälzt werden. Die Mittel dafür
(Kristian Ronneburg)
sind eben nicht im Landeshaushalt enthalten. Das haben ja auch alle gesagt. Die Idee mit der solidarischen Umlagefinanzierung, also eine Zwangsabgabe für alle, auch für die, die nur Rad fahren und zu Fuß gehen, ist für uns vollkommen inakzeptabel. Es ist gut, dass Sie das vor der Wahl noch mal deutlich machen: Jeder, der keine Zwangsabgabe für seinen Haushalt will, der sollte dann bitte diese Koalition nicht wieder wählen.
Sie lassen in Ihrem Antrag auch noch schön die Hintertür offen, da steht nur drin, zum 1. Januar 2022 nicht erhöhen, aber dann vielleicht zum 1. Juni oder 1. Oktober 2022. Da merkt man schon, dass der Wahlkampf ganz schön in den Antrag hineingespielt hat.
Dass Sie diesen Vorstoß mit Corona begründen, ist auch nicht so ganz treffend. Ja, es gibt eine Änderung des Nutzerverhaltens in der Coronakrise, und das wird noch sehr lange nachwirken. Aber um jetzt wieder mehr Menschen in den ÖPNV zu locken, muss viel mehr gemacht werden, als nur die Ticketpreise einzufrieren. Es bedarf vor allem neuer Modelle und neuer Ticketangebote, Homeofficetickets mit Tageskontingenten oder ein Bestpreisprinzip, also Abrechnung nach Nutzung am Ende einer Woche oder eines Monats zum besten Gesamtpreis, und vieles andere mehr. Die BVG hat in den VBB lauter solche Ideen eingebracht. Bei diesen Themen wäre es besser gewesen, mal der BVG den Rücken im VBB zu stärken. Warum geschieht das eigentlich nicht?
Wenn mehr Menschen auf den ÖPNV umsteigen sollen, dann hängt das natürlich auch davon ab, dass das Angebot attraktiver wird. Nach allen Studien hängt das erfahrungsgemäß noch mehr davon ab als von den Preisen. Das gilt insbesondere dann, wenn man neue Zielgruppen für den ÖPNV erschließen will. Sauberkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, das schafft mehr Nutzerinnen und Nutzer für den ÖPNV. Einfach nur die Tickets billiger zu machen, schafft das nicht.
Das gilt auch für das 365-Euro-Ticket. Ganz unabhängig davon, dass das natürlich völlig unbezahlbar ist, wenn man es aus dem Landeshaushalt bezahlen würde, ist es eben etwas, das nach den bisherigen Erfahrungen primär die bisherigen Stammkunden bezuschusst und sehr wenig neue Nutzerinnen und Nutzer zum ÖPNV zieht. Es ist eine sehr teure Lösung mit sehr geringer Wirkung. Wir als Freie Demokraten lehnen das ab.
Wir werden als FDP-Fraktion nach diesen Debatten dem Antrag zum Semesterticket zustimmen, weil er notwendig ist, um überhaupt eine Lösung zu ermöglichen, aber dem Antrag zum Einfrieren der Ticketpreise werden wir natürlich nicht zustimmen. Ich glaube, da muss man offen und
fair zu den Berlinerinnen und Berlinern sein, man kann einfach auch im Wahlkampf nicht Dinge versprechen, die nicht machbar sind. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den beiden Abschiedsreden möchte ich mich auch noch einmal ganz stark bei meinen beiden Kolleginnen und Kollegen bedanken. – Frau Platta, wir haben auch zehn Jahre miteinander zu tun gehabt; ich bewundere Ihre fachliche Detailkenntnis, ich war immer wieder überrascht und habe viel von Ihnen gelernt. Vielen Dank, dass Sie das eingebracht haben! – Daniel, wir haben immer auf unterschiedlichen Seiten gesessen, aber ich bewundere, mit welchem Engagement du für Umwelt und Klimaschutz streitest. Man merkt, das ist so richtig in dir drin. Ich glaube, wenn bei den Dingen, bei denen wir uns einig waren, unsere beiden Fraktionen uns gefolgt wären, wäre es vielleicht ein bisschen besser in der Stadt, als es derzeit ist!
Zu den Kleingärten: Ich glaube, wir wären ein Stück weiter, wenn das Paket Kleingartenentwicklungsplan und Charta Stadtgrün tatsächlich in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet worden wäre. Wir wissen alle, dass es nicht das ist, was wir idealerweise wollten, aber es wäre schon ein großer Schritt in die richtige Richtung, um Grünflächen in dieser Stadt zu sichern. Es ist wirklich schade, das möchte ich auch für meine Fraktion sagen, dass das jetzt vorläufig gescheitert ist.
Das Thema Kleingärten ist schon sehr komplex, und ich glaube, dass der AfD-Antrag es sich da etwas einfach macht; das haben ja die anderen Redner auch schon gesagt. Über die landeseigenen Flächen – da hatten Sie recht, Herr Laatsch, Sie haben mich da zitiert – mache ich mir wirklich am wenigsten Sorgen, weil es ein starkes politisches Commitment von allen gibt zu sagen: Wir wollen Kleingärten sichern. – Wer immer an der Re
(Marion Platta)
gierung ist, wird das erfüllen müssen. Ich glaube nicht, dass das das große Problem ist.
Das große Problem sind die Kleingartenflächen, die auf privatem Bauland sind. Der Gesetzentwurf der SPD, der auf ihrer Internetseite steht, klammert natürlich aus, was das bedeutet. Da steht, man kann das über Bebauungspläne machen. – Ja, kann man, aber wenn man Bauland zu Kleingärten zurückgestuft, wird man natürlich auch Entschädigungen zahlen müssen. Da ist die Frage, inwieweit der Landeshaushalt es überhaupt leisten kann, in so großem Maße die Eigentümerinnen und Eigentümer zu entschädigen. Ich glaube nicht, dass wir das für alle Kleingärten auf privatem Bauland tun können.
Die CDU hatte im Ausschuss auch ein paar Anträge zu den Kleingärten, die heute nicht diskutiert werden; dazu nur zwei Bemerkungen. Einmal: Ich glaube, ein Kleingarten ist eben keine ökologische Ausgleichsfläche, jedenfalls nicht in der Qualität, wie es eigentlich für Ausgleichsflächen für Bauvorhaben erwartet wird. Deshalb ist es auch nicht möglich, Kleingärten, wie es vorgeschlagen war, einfach als ökologische Ausgleichsfläche zu definieren. Insbesondere ist das nicht möglich in Tegel, da die Flächen dort ja als Ausgleich für die wichtigen Bauvorhaben in Tegel verwendet werden und das Gebiet einen hohen naturschutzfachlichen Wert hat, sodass man mit dem Bagger durch das Naturschutzgebiet fahren müsste, um Kleingärten anzulegen. Das wollen wir, glaube ich alle nicht.
Wir werden das Thema der Kleingartensicherung auf jeden Fall weiter auf dem Tisch haben. Wir haben extreme Konflikte; es gibt Druck auf die Kleingärten nicht nur durch Bauvorhaben, sondern auch durch soziale und Verkehrsinfrastruktur. Auch das hat der Senat im Ausschuss dargestellt. Deswegen wird es, glaube ich, keine Gesamtlösung geben, alle Kleingärten zu sichern, aber ich denke, auf der Basis des Kleingartenentwicklungsplans kann man sich angucken, mit welchen Flächen man wie umgeht. Es war ja heute klar, dass alle Fraktionen in diesem Haus grundsätzlich dafür sind, Kleingärten zu sichern, diese Konflikte zu lösen, aber ich denke, das Brett, das wir bohren werden müssen, ist dicker als die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen. Wir werden also noch eine Weile daran basteln müssen, worauf ich mich freue. Hoffentlich lässt mich der Wähler auch in die nächste Legislatur – dann werde ich an diesem Thema weiter wirken. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in dieser Aktuellen Stunde nicht nur um Vergangenheitsbewältigung und darum, sich aus den Wahlprogrammen Details vorzulesen, sondern es geht tatsächlich um eine ganz wesentliche Zukunftsfrage unserer Stadt.
(Kristian Ronneburg)
Es geht beim Thema Mobilität um ganz wesentliche Unterschiede in der Vision für die Zukunft. Herr Ronneburg hat das sehr eben deutlich gemacht.
Deshalb ist der Titel der Debatte auch gut gewählt. Es geht entweder um eine Stadt, die sich bewegt, oder um ein Bullerbü des Stillstands.
Diese Stillstandsvision ist ja besonders ausgeprägt bei den Grünen, die das mit ihren bunten Bildchen regelmäßig illustrieren. Da sind immerwährend blühende Bäume, immer scheint die Sonne, Menschen fahren kleine Kätzchen und kleine Welpchen auf kleinen Lastenräderchen – natürlich auf bunten Fahrradspuren, im Schritttempo, so wie das die Berliner Fahrradfahrer ja immer machen – , Menschen sitzen in der Sonne vor dem veganen Kaffee, Kinder planschen in kleinen Bächlein, die extra angelegt sind, keiner muss arbeiten, keiner hat es eilig. In der Verkehrswelt der Grünen regnet es nicht, es gibt keine Menschen, die 30 Kilometer durch die Stadt fahren müssen.
Es gibt keine Kinder, die an Schulen weit weg in andere Bezirke verwiesen wurden, keine Supermärkte, die mehrmals am Tag komplett bestückt werden müssen, und auch keine Handwerksbetriebe, die Glasplatten oder Bauteile durch die Stadt fahren.
Die Menschen, die da sitzen, die arbeiten wohl alle im Homeoffice oder im Bezirksamt über die Straße, wo sie dann die nächste Diagonalsperre und den nächsten Kiezblock planen.
Diese Menschen verlassen nie ihren Kiez, müssen ihre Kinder nicht zur Schule fahren – die spielen ja da auf der Straße – , sie müssen auch nicht in Abendgarderobe in die Oper. Dieser kuschelige, kleine, grüne Kiez reicht für alle. Man bleibt in der beschaulichen Welt unter sich und baut am besten noch eine Mauer rum, damit keine Touristen und keine Berliner aus anderen Bezirken diese Idylle stören.
Wissen Sie, das ist so kitschig, piefig und spießig, dass mich da hin und wieder ein leichter Brechreiz ankommt.
Das ist natürlich totaler Fake, denn es geht gegen den Kern dessen, was eigentlich Großstadt ausmacht. Selbst wenn Sie „Berlin autofrei“ schaffen sollten, was ja Frau Jarasch als Rückenwind für die gemeinsame Sache benannt hat, und die Berliner in die Berliner Innenstadt nur noch mit Bezugsschein zwölfmal im Jahr fahren dürfen, werden trotzdem die Straßen nicht leer sein, denn „Berlin autofrei“ ist nicht „Berlin verkehrsfrei“. Das können Sie sehen, wenn Sie die Bilder von vor 120 Jahren anschauen. Da brummte auch der Verkehr ohne Autos. Da standen die Straßenbahnen Puffer an Puffer, die Pferdefuhrwerke im Stau, die Leute wuselten zu Fuß dazwischen.
Der Verkehr geht nicht weg, der wird nur anders. Freie, grüne, ruhige Straßen, die Sie da zeigen, die gibt es flächendeckend in der Großstadt nicht.
Großstadt bedeutet Bewegung, Verkehr, Urbanität. Das können auch die Grünen nicht ändern. Diese Planungen entlarven sich auch in der Praxis als irreal. In der Friedrichstraße flanieren keine entspannten Menschen, nein, da sausen die Radfahrer durch, die hochgelobten Lastenräder blockieren jetzt relativ langsam die Fahrradwege, nehmen inzwischen die Größe von kleinen Vans an und blockieren auch entsprechend Platz. In der Kantstraße werden Feuerwehr und der ÖPNV mit den Expressbussen ausgebremst, durch die Sonntagstraße, wo jetzt die Leute draußen sitzen, soll die Straßenbahn durchsausen. Gemütlicher wird es dort auf jeden Fall nicht. Das ist die wahre Realität solcher Planungen, wenn sie denn tatsächlich umgesetzt werden. Das hat überhaupt nichts mit den Bildchen zu tun, die Sie da zeigen. Das Ergebnis ist dann keine Stadt für Menschen, wie es Frau Jarasch gern nennt, sondern eine Stadt für Beamte und Rentner.
Natürlich nichts gegen Beamte und Rentner, das sind wichtige Teile unserer Stadt. Die gehören zu Berlin wie alle anderen, sie haben ein Recht auf ihren Lebensstil, aber alle anderen auch. Wer sich mit dem Auto bewegen will, als Handwerkerin mit Werkzeug durch die Stadt muss, die Kinder quer durch die Stadt fahren muss, schlecht zu Fuß ist, aus den Außenbezirken sein Auto braucht, um zur Arbeit zu kommen, hat auch ein Recht auf den eigenen Lebensstil. Deshalb muss gute Verkehrspolitik allen ein attraktives Angebot machen.
Man darf nicht Außenbezirke gegen die Innenstadt, Autofahrer gegen Fußgänger, Wirtschaftsverkehr gegen individuelle Mobilität ausspielen. Man muss allen ein Angebot machen. Aber derzeit treiben die Grünen stark einseitig die Politik dieses Senats nach ihren Vorstellungen.
Die sind da durchaus durchsetzungsstark; das muss man Ihnen lassen. Und was machen die anderen beiden Koalitionspartner? – Die trotten da hinterher. Auf jeder Podiumsdiskussion, auf der ich sitze, erzählen SPD und Linke, dass sie nur das Schlimmste verhindern wollen und dass das alles mit ihnen nicht geht. Das haben wir auch wieder von Herrn Schopf gehört. Aber wenn sie gegen die City-Maut und gegen das Sharingverbot sind, warum machen Sie dann gemeinsame Gesetze, wo das als Option drinsteht?
Ja, gern!
Sie wissen, dass New York City der Inbegriff von Urbanität ist. Das schließt ja nicht aus, dass es hin und wieder auch Fußgängerbereiche gibt.
Sie sehen auch, mit welcher Intensität die U-Bahnen fahren, die Sie in Berlin als Linkspartei nicht haben wollen. Sie sehen, wie viele Autos da auf der Straße sind. Diese Beispiele aus anderen Städten sind immer schwierig, auch wenn von Barcelona die Rede ist,
weil Sie immer Beispiele nehmen, die nicht passen.
Wenn Sie über Kiezblocks in Barcelona reden, dann vergessen Sie, dass die sechs- bis achtspurigen Avingudas um diese Kiezblocks drum herumfahren. Die lassen sie dann aber immer in der Kombination weg.
Ja, auch dem Abgeordneten Luthe beantworte ich gern eine Zwischenfrage.
Das passt jedenfalls nicht zu den großen Sozialvorträgen, die Herr Ronneburg eben gehalten hat, weil Sie müssen, um in New York reinzufahren, einen Brückenzoll zahlen, und wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, so 30 Euro am Tag für einen Parkplatz. In Manhattan haben wir natürlich ganz andere Mieten als in Berlin. Da wohnen keine Menschen mehr, die sich mit einem normalen Gehalt das leisten können, und natürlich gehört die Verkehrsstruktur wie auch die Wohnungsstruktur dazu. Das ist kein Beispiel für Berlin.
Ich hoffe, dass Berlin weiterhin durchmischt bleibt und für alle auch Platz zum Wohnen hat.
Nachdem wir jetzt von den Grünen, der SPD und den Linken geredet haben, habe ich auch noch Fragen an die CDU. Herr Friederici hat das ja alles sehr überzeugend,
im Zusammenhang und zustimmungsfähig vorgetragen, aber ich bin mir nicht sicher, ob die CDU als Partei dann auf dieser Spur bleibt. Der Kollege Freymark läuft ja überall herum und fordert noch höhere Klimaziele als der Senat – und das auch noch viel schneller. Wie passt denn das zu der Verkehrspolitik, die Sie hier darstellen? Wenn in Zukunft der oberste Radaktivist Strößenreuther die Verkehrspolitik der CDU verhandelt, wird es sicherlich auch ganz interessant.
Sie haben vor ein paar Monaten dem autofreien Tag im Verkehrsausschuss zugestimmt, wo Kudamm und Tauentzien für einen Tag geschlossen werden sollten. Das kam dann wegen Corona nicht, aber Sie haben zugestimmt. Und Sie haben vor ein paar Tagen im Verkehrsausschuss – das hat mich schon sehr gewundert – mit Rot Rot-Grün einem Antrag zugestimmt, der fordert, dass das Autobahndreieck Funkturm in kleinerer Version gebaut wird,
obwohl die Kapazität, das erklärt ja die DEGES auf die heutige Nutzungskapazität ausgerichtet ist. Warum Sie das dann kleiner machen und dort Stau erzeugen wollen, muss die CDU den Leuten auch noch mal erklären.
Wir als FDP haben jedenfalls eine klare Vision. Wir wollen eine Stadt, die in Bewegung bleibt, mobil ist und natürlich umweltfreundlich, nachhaltig mit sauberen Antrieben, natürlich mit einem leistungsfähigen ÖPNV, der sauber, sicher, mit WLAN ausgestattet und flexibel ist, mit einem leistungsfähigen und flächendeckenden Radwegenetz – baulich getrennt vom Autoverkehr – , mit sicheren und ausreichenden Ladezonen für den Wirtschaftsverkehr, auch vor allem – das war uns wichtig, deshalb haben wir dem Fußgesetz zugestimmt – mit sicheren Räumen und Straßenquerungen für Fußgänger, Beschilderungen aus der Fußgängerperspektive, mit entschärften Kreuzungen – ja, wir teilen Ihre Version Zero –, die Abbiegeunfälle so weit wie möglich verhindern. Wir wollen auch restriktiver sein. Wir fordern mehr Kontrollen und weniger Toleranz für Falschparker, Verkehrsblockierer und Fahrradrowdies.
Natürlich wollen wir auch mehr Verkehr unter und über die Erde schaffen. Es ist nämlich nicht so einfach mit dem Umverteilen. Unter der Erde kann man Platz schaffen, wenn die Parkplätze dahin gehen und man U-Bahnen statt Straßenbahnen baut. Über der Erde kann man Seilbahnen und Drohnen schweben lassen. Dann hat man mehr Platz für Radwege und Ladezonen, vielleicht auch für Grünflächen und Fußgängerbereiche.
Und ja, als Freie Demokraten wollen wir auch mehr Straßen bauen. Wir wollen die A 100 über die Spree hinaus weiterbauen, die TVO schnell zu Ende führen und nicht
durch neue Dinge komplizieren. Wir wollen auch neue tangentiale Straßen, zum Beispiel im Nord-Ost-Raum zwischen Pankow und Reinickendorf, schaffen. Anders als viele es hier erzählen, zeigen die Umfragen, dass die Mehrheit der Menschen in der Stadt das auch will. Zwei Drittel der Berliner waren in der letzten Umfrage, die ich gesehen habe, für den Weiterbau, nicht nur den Zu-EndeBau, der A 100. Da kippt keine Stimmung, die Menschen wissen sehr genau, was Sie wollen in dieser Stadt.
Wir Freie Demokraten wissen das auch. Ich habe gesagt, wir wollen eine lebenswerte Großstadt, wir wollen aus Berlin kein Bullerbü machen, wir wollen eine Stadt, die vibriert, die dynamisch ist, in die die Menschen kommen, weil sie von der Urbanität fasziniert sind, wie in New York. Dorthin kommen die Touristen nicht, weil es ruhig ist, sondern weil die Menschen Arbeitsplätze suchen, Kultur, pralles Leben und natürlich, weil sie schnell, sicher und nachhaltig 24 Stunden am Tag mobil sein wollen, jeder auf seine Weise, jeder auf seine Art. Deshalb wollen wir ein Angebot für alle mit möglichst großer Auswahl für alle. Das ist unsere Vision als Freie Demokraten, und auch diese Vision steht am 26. September zur Wahl. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Efler hat eben noch einen Ausflug in die Finanzpolitik gemacht. Die anderen haben sehr lange über Klimawandel geredet. Offensichtlich gibt das Gesetz allein nicht genug her, um darüber acht Minuten zu reden,
aber ich denke, man sollte sich auch mal mit dem Gesetz beschäftigen.
Das Gesetz hat erst mal drei Teile. Ich kann Ihnen, vielleicht zur Überraschung, sagen, dass wir grundsätzlich bei allen drei Teilen die Ziele dieses Gesetzes mit unterstützen können. Das Erste ist das Thema Klimaziele. Der Ausschuss hat da noch einmal nachgesteuert. Wir halten die, die da jetzt stehen, trotzdem für machbar. Für 2045 hat es die Bundesregierung auch schon festgelegt, also ist das erst mal okay. Ich weise nur darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht natürlich erwartet, dass man solche Ziele auch mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Ich glaube, da fehlt noch einiges.
Zweitens: Die Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand ist eine gute Sache. Das Land Berlin sollte nicht den Privaten das aufdrücken, was es selber nicht tut. Also soll das Land bei Gebäuden, bei Fahrzeugflotten, bei Solarenergie dieselben Ziele erreichen. Sie haben übrigens nicht die gleichen Regelungen, denn ich habe das schon mal gesagt, im Solargesetz werden den Privaten viel kürzere Fristen für die Nachrüstung mit Solar eingeräumt als jetzt dem Land auf öffentlichen Gebäuden.
Drittens – die Regulierung der Fernwärme: Ja, das ist richtig, das ist marktwirtschaftlicher Wettbewerb, dafür zu sorgen, dass außer dem Monopol noch andere Zugang zum Netz haben.
Natürlich sollen alle, die in Berlin produzieren, wenn das z. B. Rechenzentren sind, die viel Wärme erzeugen, dafür eine Möglichkeit haben, das ins Fernwärmenetz bringen. Die vernünftigste Lösung ist eine Regulierungsbehörde, genau wie das die Netzagentur für Strom und Gas macht.
(Dr. Michael Efler)
Für Fernwärme gibt es das nicht. Also kann man nach deren Modell auch eine Behörde stricken, Herr Gräff, denn die Regulierungsbehörde ist durchaus ein geeignetes Instrument und hat sich auf Bundesebene als solches auch erwiesen.
Aber wir hatten in der ersten Lesung eine ganze Reihe offener Fragen, die wir im Ausschuss und in der Anhörung klären wollten. Natürlich sind wir davon ausgegangen, dass die Erkenntnisse aus der Anhörung dann noch irgendwie in das Gesetz eingebaut würden. In der Anhörung wurde eine ganze Menge Kritik geübt. Da wurden noch einige schöne Vorschläge gemacht und Anregungen gegeben. Die Koalition hat dann zwar zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, aber ich sehe keinen einzigen Punkt, bei dem Sie aus der Anhörung irgendetwas übernommen haben. Deshalb frage ich mich, weshalb wir eigentlich solche Anhörungen machen,
wenn selbst die Anzuhörenden der Regierungsfraktionen einfach so vom Tisch gewischt werden mit dem, was sie da sagen. Um mal ein paar von deren Kritikpunkten zu erwähnen – erstens: Es wurde massiv bezweifelt, dass es überhaupt möglich ist, bis 2024 sämtliche Dächer sämtlicher öffentlicher Gebäude mit Solaranlagen zu belegen. Woher sollen denn nach den Erfahrungen in Berlin die Handwerker dafür kommen, die Planer, die Baufirmen? Die sind wahrscheinlich in dieser Form überhaupt nicht vorhanden, und die etwas langsamen Planungsbehörden in Berlin werden die Sache auch nicht besser machen.
Zweitens das, worauf Herr Daniel Buchholz so stolz war, nämlich die Klimaschadenskosten miteinzurechnen: Sie wollen jetzt in öffentlichen Kalkulationen nicht etwa die Opportunitätskosten, alternative Maßnahmen rechnen, sondern Sie wollen einen fiktiven Klimaschadenskostensatz nehmen. Nehmen wir mal ein Beispiel: Wenn man das gleiche Ziel mit einer anderen Maßnahme mit 70 Euro erreichen könnte, wollen Sie trotzdem in Maßnahmen des Landes Berlin 180 Euro einrechnen. – Das ist nicht nur reine Theorie, das sind Maßnahmen, die in Daseinsvorsorgekosten gehen. Da wird der Abfall teurer, da wird das Wasser teurer. Das ist schon ein Unterschied, ob da 70 Euro oder 180 Euro eingerechnet werden. Das, was Sie da machen, ist methodisch falsch.
Bitte sehr!
Das haben Sie falsch verstanden. Natürlich geht es darum, CO2 einen Preis zu geben, deswegen wollen wir den CO2-Zertifikatehandel. Wir wollen einen Preis, der sich am Markt bildet; wir wollen keinen willkürlich von Ihnen gewählten Preis, der einfach so festgesetzt wird. Der Preis, den Sie genommen haben, ist einer, der für Klimaschäden berechnet worden ist. Das heißt, alles, was teurer ist – da ist sogar der Klimawandel billiger als die Zahl, die Sie da reingeschrieben haben.
Es geht darum, den Preis reinzusetzen, der notwendig ist, die Maßnahmen gegen den Klimawandel anzustoßen. Der, den Sie da reinsetzen, ist viel zu hoch. Dass der Zertifikatehandel bei 180 Euro ist – ich glaube nicht, dass wir das bis 2040 noch erleben müssen.
Deshalb belasten Sie die Bürgerinnen und Bürger von Berlin mit unnötig hohen Kosten; das müssen nämlich die Menschen nachher zahlen.
Dritter Punkt: Sie haben im Gesetz – auch das wurde in der Anhörung gesagt – viel zu weitreichende Verordnungsermächtigungen für die Regulierungsbehörde. Dass ein Land, Berlin, so große Freiheitsgrade bekommt –unter welchen Bedingungen jemand Fernwärme einspeisen darf, welche technischen Anforderungen da zu erfüllen sind, mit welchen Kosten das erlaubt ist –, das geht viel zu weit für eine reine Verordnung. Da hätte im Gesetz etwas geändert werden müssen.
Als Letztes: Wir als FDP-Fraktion fanden es falsch, dass die Müllverbrennung weiter zu 100 Prozent als klimaschonende Energie gewertet wird.
Das stimmt so nicht. Müllverbrennung ist keine zu 100 Prozent klimaschonende Energie, und es ist schade, dass wir uns damit im Ausschuss nicht durchsetzen konnten.
Die Koalition hat dann wenige Minuten vor der Sitzung noch ihre Änderungen gemacht, da war das Papier fast noch warm vom Ausdrucken, und diese Änderungen waren dann eben auch undurchdacht und hastig gemacht und haben das Gesetz deutlich verschlechtert.
Ich greife mal zwei Dinge heraus, das erste ist das Beispiel Wärmekataster: Im Gesetz steht nun statt der ursprünglich vorgesehenen Verordnung – oder parallel zu der Verordnung – eine umfangreiche Liste von zu Gebäuden zuzuliefernden Daten. Solche Daten gehören eigentlich in eine Verordnung, nicht in ein Gesetz, und die Verordnung steht ja auch noch parallel drin. Rein handwerklich passt das auch nicht zusammen; da stehen auf der einen Seite die Datenquellen im Gesetz, nämlich die Bezirksschornsteinfeger und die Energieversorger, und dann sollen die jetzt Daten liefern wie die Nutzung jeder einzelnen Fläche im Gebäude, die Abwärmepotenziale mit Lage, Leistung, Arbeit und Temperaturniveau. Das können sie einfach nicht. Die Daten, die Sie da reingeschrieben haben, und die Quellen, die Sie da reingeschrieben haben, passen nicht zusammen. Das wird also dazu führen, dass Sie entweder die Gebäudebesitzer im nächsten Schritt dazu verpflichten, ständig große Datenmassen nachzuliefern, oder man muss diese übertriebenen Sachen in einem mühseligen Gesetzgebungsverfahren wieder aus dem Gesetz streichen. Da wäre die Verordnung drin zu lassen deutlich einfacher gewesen.
Auch handwerklich schlampig ist ein kleiner anderer Punkt: Es steht ursprünglich drin und es steht auch weiter drin, dass die Daten anonym an den Senat übertragen werden. Jetzt haben Sie zusätzlich reingeschrieben, zu diesen Daten gehört die Adresse des Gebäudes. Wie Sie Gebäudeadressen von Gebäuden gebäudeanonym übertragen wollen, können Sie noch mal erklären, aber da haben Sie mit Sicherheit nicht zu Ende gedacht.
Zweites Beispiel: die Ladeinfrastrukturgeschichte, auf die die SPD so stolz ist, die Sie gerade eben herausgestellt haben. Statt technologieoffen Kriterien für Ladeinfrastruktur reinzuschreiben, was eine gute Ladeinfrastruktur ist, haben Sie die Anzahl der Ladepunkte gewählt. Das bedeutet, dass es wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird, dass Sie Tausende von Ladepunkten haben, an denen man sieben bis acht Stunden lädt, statt einiger
weniger Schnellladesäulen, an denen das in einer Viertelstunde möglich ist. Da wird eigentlich eine alte Technik ins Gesetz festgeschrieben; das ist falsch.
Ich weiß auch, dass das in der Koalition umstritten war, und es ist schade, dass die SPD sich damit durchgesetzt hat.
Deshalb zusammenfassend: Auch, wenn wir als FDPFraktion einzelne Punkte dieses Gesetzes, insbesondere die Öffnung der Fernwärmenetze für Dritte, unterstützen können, werden wir trotzdem das Gesetz heute insgesamt ablehnen. Unsere offenen Fragen wurden nicht gelöst, die Anregungen aus der Anhörung wurden nicht aufgenommen, die hastigen und undurchdachten Änderungen der Koalition haben es weiter verschlechtert und zusätzliche Fehler ins Gesetz eingebaut. Es ist schade, finde ich, dass ein so unfertiges Gesetz zu einem so wichtigen Thema am Ende der Legislatur noch schnell durch das Parlament gedrückt wird, statt es von vornherein durchdachter und sauberer anzugehen. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als es abzulehnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, wenn man als Letzter reden darf. Ich hätte gar nicht erwartet, welche Schleifen die Debatten zu diesem Gesetzesentwurf noch nimmt. Als erstes an Herrn Woldeit: Es ist völlig normal, Überregulierungen abzuschaffen. Ich könnte mir eine Menge andere Dinge vorstellen, wo man auch überregulierende Gesetze abschaffen kann – von den Ladenöffnungszeiten bis zur Cannabisfreigabe fallen mir eine ganze Menge ein, über die man mal diskutieren müsste, die zu streichen.
Das ist so, wir sind ja auch liberal. –
Die Antragsteller wollen jetzt also nichtkommerzielle Kultur- und Kunstveranstaltungen letztendlich dem Grillen und Ballspielen in Grünanlagen gleichstellen. Kultur ist natürlich immer gut. Übrigens sind auch kulturelle Aktivitäten gut, mit denen jemand ein bisschen Geld verdienen will. Das ist nicht unbedingt etwas Schlechtes, auch wenn es in einem Park stattfindet. Interessant ist, dass Ihnen in der Begründung als einziges Beispiel für die anderen nichtkommerziellen Veranstaltungen einfällt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „z. B. für Veranstaltungen von Parteien“. Ich hoffe ja nicht, Herr Buchholz, dass Sie damit extra etwas für Ihr SPDAbteilungssommerfest einrichten wollen.
Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass das ja in den Umweltausschuss geht. Natürlich ist der wesentliche Punkt beim Grünanlagengesetz, dass Grünanlagen unbedingt zuverlässig geschützt werden. Wir haben durchaus Probleme mit zertrampeltem Rasen, beschädigten Sträuchern und Bäumen und massiver Übernutzung. Deshalb ist natürlich das vordringliche Ziel des Gesetzes, die Grünanlagen zu schützen. Ich hoffe, darin sind wir uns auch alle einig. Das stelle ich auch bei Daniel Buchholz nicht infrage.
Natürlich geht das auch mit überschaubaren kommerziellen und nichtkommerziellen Kulturveranstaltungen. Das Gesetz sieht jetzt vor, besondere begrenzte Flächen ausweisen zu können – da reden wir über so etwas wie in der Analogie von Grillplätzen – und dass in allen anderen Bereichen diese Nutzungen dann konsequent unterbunden werden. Deshalb glaube ich auch nicht, dass diese Änderung das, was die Kollegen Buchholz und Kössler gesagt
(Georg Kössler)
haben, dass da jetzt große Partys und Abfeiern stattfinden könnten, wirklich ermöglicht.
Solche Vorkommnisse, wie es sie zurzeit zum Beispiel im James-Simon-Park gibt, werden natürlich nicht dadurch verhindert, dass in einem kleinen Park irgendwo eine kleine Fläche in der Größe eines Grillplatzes ausgewiesen wird. Diese Argumentation sollten Sie wirklich nicht versuchen durchzuhalten, das ist nicht besonders überzeugend.
Natürlich ist es auch so, dass die Ausweisung dieser Fläche durch das Grünanlagengesetz sehr eng begrenzt ist. Sie haben das selber in der Begründung gesagt: Sie gehen davon aus, dass nur wenige Flächen begrenzt ausgewiesen werden. So ist das, auch von der Größe her. Der Entwurf ist also erst mal eine kleine Ergänzung im Gesetz, über die wir dann auch gerne reden können, aber es ist eben nicht die große Veränderung, die jetzt hier dargestellt wurde. Wir als FDP-Fraktion werden sicherlich das Thema „nichtkommerziell“ noch mal ansprechen, weil ich finde, es ist völlig in Ordnung, wenn ein Yoga-Lehrer oder eine Yoga-Lehrerin mit Schülerinnen und Schülern mal in den Park geht oder wenn jemand da einen Vortrag hält, der sonst im Raum stattfindet, oder wenn eine Autorin eine kleine Lesung hält oder ein Musiker spielt und dafür auch Geld bekommt. Ich bin durchaus dafür, wenn man schon für Kultur öffnet, natürlich auch für kommerzielle kleine Veranstaltungen zu öffnen, und bitte Sie, darüber noch mal nachzudenken.
Ansonsten führen wir ja schon nächste Woche im Ausschuss diese Diskussion und werden dann sicherlich noch mal in die Details gehen. Danach werden wir als FDPFraktion überlegen, wie wir dazu abstimmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass wir heute in der Debatte bisher mehr über das Gesetz selbst geredet hätten und nicht allgemein über den Klimaschutz.
Herrn Efler möchte ich ausnehmen. Er hat wie immer und wie erwartet über die Details gesprochen. – Das Gesetz ist wirklich hochkomplex, und selbst in zehn Minuten Redezeit kann man nur einzelne Teilthemen herausgreifen. Diese Zeit sollte man sich aber nehmen.
Erster Punkt: Klimaziele. Auch aus Sicht der FDPFraktion ist es durchaus sinnvoll, die Klimaziele teilweise vorzuziehen. Erstens ist das in der Größenordnung, wie es dort steht, machbar. Zweitens ist jede Tonne, die jetzt eingespart wird, sehr viel mehr wert als eine, die erst 2050 eingespart wird. Deshalb macht es Sinn, diese Entwicklung nach vorn zu ziehen. Das ist richtig.
Zu Herrn Kössler: Trotz alledem werden die Antarktisgletscher weiter abrutschen. Ich glaube nicht, dass wir in Berlin das Problem allein lösen können.
Wir haben ein Problem bei den detaillierten Sektorzielen, einfach weil wir es etwas kritisch sehen, bei Verkehr und Gebäuden einzelne Ziele zu setzen. Das führt oft zu einer übertriebenen Feinsteuerung, die den Klimaschutz unnötig verteuert. Es ist sinnvoll, die Dinge vorzuziehen, die man schnell machen kann, und am Ende muss alles sowieso klimaneutral sein. Ein Bedarf für solche Sektorziele ist also aus unserer Sicht sehr kritisch zu hinterfragen.
Richtig gut finde ich das Thema Monitoring. Wir als FDP haben bisher beim BEK immer wieder angemerkt, dass wir ein Problem darin sehen, dass wir riesige Maßnahmenlisten schreiben, aber nicht nachhalten, was diese Maßnahmen tatsächlich bewirken.
Jetzt steht im Gesetzentwurf endlich, und das freut mich: Quantifizierbare Wirkungen der einzelnen Strategien müssen beschrieben werden. Damit ist Schluss mit diesen Wäschelisten, mit dem Stochern im Nebel. Wir sehen, wie groß die Lücke ist – was ja auch eine Motivation ist, neue Ideen zu finden. Man kann dann auch endlich die Maßnahmen in ihrer Wirkung priorisieren. Das ist eine gute Sache.
Vernünftig ist auch die Selbstverpflichtung des Landes Berlin. Das, was man anderen aufdrücken will, sollte man auch bei sich selbst machen. Deshalb ist Berlin natürlich
Vorbild bei den Fahrzeugflotten und den öffentlichen Gebäuden. – Sinnvoll so!
Bei den Gebäuden muss man allerdings noch einige Einzelpunkte ansprechen. Das eine ist das Ziel, bis 2024 sämtliche Dächer aller öffentlichen Gebäude mit Solaranlagen zu belegen. Woher sollen denn nach den bisherigen Erfahrungen die Handwerker dafür kommen, die Planer, die Baufirmen, die das machen? – Das haben auch die Bezirke schon kritisch angemerkt. Ich habe das Gefühl, dass dieses Ziel vollkommen unrealistisch ist – und unrealistische Ziele sollte man eigentlich nicht in Gesetze schreiben.
Es wird noch schwieriger, weil Sie gleichzeitig durch das Solargesetz die Privaten dazu bringen wollen, solche Maßnahmen massiv zu ergreifen, was noch mehr Bau-, Planungs- und Handwerkskapazitäten bindet. – Ich möchte auch anmerken, dass man daran denken sollte, wie eigentlich das Stromnetz ausgebaut werden soll, welches dann in vier Jahren all das bewältigen können muss, was Sie einspeisen wollen.
Ja!
Ich finde das klasse mit der neuen Beschäftigung. Ich finde es – zusammen mit meiner Fraktion – auch gut, möglichst viel zu bauen. Man muss aber auch Handwerkerinnen und Handwerker ausbilden. Das Angebot ist begrenzt. Ein ganz großes Problem sind auch die Planungsprozesse des Landes Berlin. Wenn wir noch nicht einmal Mietfahrradstationen genehmigt bekommen, dann
bin ich etwas skeptisch, ob wirklich alle Dächer in den Bezirken in dieser Zeit durchkommen.
Interessant finde ich auch – wir haben das Solargesetz auf dem Tisch gehabt –, dass Sie hier in diesem Gesetz die öffentliche Hand ganz anders behandeln als die Privaten.
Jetzt schreiben Sie im Gesetz, dass die Solaranlagen im Zuge der Bauausführung spätestens ein Jahr nach Bauabnahme zu errichten sind. Im Solargesetz haben Sie den Privaten aufgedrückt, dass mit der Fertigstellung des Daches auch die Solaranlage in Betrieb gehen muss. Sie muss nicht nur fertiggestellt sein, sondern auch in Betrieb gehen. Da drücken Sie also den Privaten deutlich höhere Anforderungen auf, als Sie das im Land Berlin für sich selbst machen wollen. – Wir haben das Solargesetz noch in der Beratung. Ich empfehle: Passen Sie das Solargesetz an diese Regelung im Energiewendegesetz an! Dann ist es auch deutlich machbarer für die privaten Hauseigentümer in Berlin.
Ganz schwierig finde ich die Kalkulation der Klimakosten, weil ich glaube, da besteht ein Missverständnis, auch bei Fridays For Future, mit diesen 180 Euro pro Tonne. Das ist der maximale Klimaschaden, den eine Tonne CO2 anrichtet. Das heißt nicht, dass das die Opportunitätskosten sind, das heißt, alles, was teurer ist als 180 Euro die Tonne, ist so teuer, dass es sich selbst für den Klimaschutz nicht mehr lohnt. Der Aufwand, eine Tonne CO2 zu vermeiden, ist aber deutlich geringer. Der wird nämlich durch das von Herrn Kössler zitierte Zertifikatssystem angezeigt. Der Zertifikatspreis zeigt die Kosten der Alternative. Deshalb sollte man als Opportunitätskosten die Kosten des Kaufs eines CO2-Zertifikats einrechnen und nicht theoretische 180 Euro die Tonne.
Das ist nicht nur reine Theorie, weil Sie jetzt nämlich in dem Gesetz die öffentlichen Betriebe dazu drängen, ihre Maßnahmen damit zu kalkulieren. Das wurde auch schon von den Beteiligten, die sich zum Gesetzentwurf geäußert haben, angemerkt. Zum Beispiel werden dann im Bereich Wasser und Abfall plötzlich Maßnahmen gerechnet, die 180 Euro die Tonne kosten können. Das sind dann erhöhte Gebühren, die den Berlinerinnen und Berlinern aufgedrückt werden. Das heißt, Sie schreiben da eine Vorschrift rein, die bedeutet, dass unnötig hohe Kosten im Wasser- und Abfallbereich für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Das ist wirklich keine gute Idee.
Darüber sollten Sie ernsthaft noch einmal nachdenken.
Dann komme ich zum Themenkomplex Wärmeregulierung. Es war ja ursprünglich mal ein eigenständiger Gesetzentwurf, den Sie da jetzt zusammengebracht haben. Aber das ist wirklich eine sehr interessante Frage. Wir haben als FDP-Partei über ein Jahr lang über dieses Thema diskutiert. Wir hatten immer die Forderung, die grundsätzlich auch in diesem Entwurf enthalten ist, dass wir wollen, dass Dritte, unabhängige Einzelpersonen, Unternehmen, die Wärme produzieren, die auch ins Fernwärmenetz einspeisen können.
Das ist völlig richtig. Jetzt gibt es einmal das Problem, dass man nicht will, dass der Monopolist, der das Netz betreibt, Einspeisungen heraushält, indem er extreme technische Parameter definiert. Es kann aber auch nicht sein, dass jeder, der kommt und irgendwelche Schlabberwärme hat, sagt: Du musst das jetzt annehmen und notfalls musst du eben dein Netz umbauen. Das Problem muss man irgendwie lösen. Die Möglichkeit, das zu lösen, da sind wir auf dieselbe Idee gekommen wie Sie, das geht eigentlich nur mit einem unabhängigen Dritten dazwischen, einer Regulierungsbehörde, die das regelt.
Für Liberale hört sich „Behörde“ immer ganz schrecklich an. Aber in diesem Fall geht es darum, eine Regelung zu schaffen, wie auch auf Bundesebene, in anderen Fällen, um mehr Markt zu ermöglichen, um Wettbewerb zu ermöglichen, um das Monopol aufzubrechen, und deshalb ist das ein Fortschritt für die Marktwirtschaft und deshalb sind wir auch dafür.
Ja.
Entschuldigung! Das ist mir so rausgerutscht. Aber natürlich hat die Fernwärme Anforderungen an die Temperatur der Wärme. Wenn man jetzt natürlich eine Wärme nimmt, die gerade so für warmes Wasser reicht, das würde ich dann unter „Schlabberwärme“ fassen,
wäre das natürlich zu wenig. Das muss durch die Leitungen durchgeleitet werden, muss beim Kunden dann auch noch warm ankommen. Insofern gibt es da bestimmte Vorstellungen. Nicht alles, was als Abwärme irgendwo anfällt, mit einem sehr niedrigen Wärmeniveau, ist tatsächlich einspeisbar. Das kann man natürlich dann auch nicht mehr in dem System verwenden, das muss man versuchen, lokal in den Gebäuden, in denen sie anfällt, zu nutzen.
Aber danke, dass Sie mir die Chance geben, das klarzustellen.
Was wir auch gerne noch diskutieren möchten, ist der ganze Bereich des Datenmanagements. Zum einen ist es ganz wichtig – das wurde schon gesagt –, Daten zur Fernwärme auch öffentlich zu machen, und zwar nicht nur für die in dem Gesetz erwähnte Wärmeplanung – ein Begriff, der sich für mich etwas schwierig anhört –, sondern eben auch dafür, dass im Markt Menschen und Unternehmen, die Wärme produzieren, wissen, unter welchen Bedingungen sie das überhaupt einspeisen können, wo die Netze sind, was die für Parameter haben. Insofern ist es wichtig, Fernwärmedaten öffentlich zu machen. Ich sage auch: Wir wünschen uns eigentlich, mehr öffentlich zu machen als derzeit im Gesetzentwurf steht, um da mehr Transparenz zu schaffen.
Auf der anderen Seite ist es natürlich wichtig, dass man nur Daten erhebt, die relativ einfach zu erheben sind. Einen gigantischen Bürokratieaufwand zu machen für die Anbieter, die jetzt mühsam Berichte schreiben, damit die Behörde das sortiert, das wäre übertrieben. Deshalb wäre es wichtig, nur Daten zu erheben, die tatsächlich auch vorhanden sind und nicht extra ermittelt werden müssen. Aber insgesamt sollten wir noch einmal genau darüber reden, welche Daten da erhoben werden und welche davon öffentlich zur Verfügung gestellt werden, weil das wirklich ein ganz wichtiger Punkt ist, um diesen Wettbewerb in der Fernwärme auch tatsächlich zu ermöglichen.
Wo wir auch etwas skeptisch sind, das sind die in der Wärmeregulierung doch sehr weitgehenden Verordnungsermächtigungen, die dieser Gesetzentwurf hat. Die gehen mir eigentlich zu weit. Das Land Berlin wird ermächtigt, in allen möglichen Themen Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen für die Fernwärme. Ich glaube, man
sollte doch relativ stark, stärker zumindest, eingrenzen, was das Land einfach mal so da vorschreiben kann. Da wäre es aus meiner Sicht sinnvoller, das der Regulierungsbehörde zu überlassen, so wie das auch auf Bundesebene ist. Aber dem Land Berlin große Freiheitsgrade zu geben, unter welchen Bedingungen jemand Fernwärme einspeisen darf, unter welchen Kosten und mit welchen sonstigen Anforderungen an die Wärme, da bin ich etwas skeptisch, weil ich eben gegenüber dem Land Berlin grundsätzlich etwas skeptisch bin.
Die Grundeinschätzung aus der FDP-Fraktion ist jedenfalls einmal, es gibt dort in diesem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Punkten, die wir interessant finden und auch so mittragen können – gerade diese Grundtendenz bei der Wärmeregulierung –, aber es gibt auch eine ganze Reihe von Fragen, wenn man das Gesetz liest, die für uns offen sind, wo wir wirklich tatsächlich noch Nachfragen haben, was damit eigentlich gemeint ist. Dafür haben wir ja schon nächste Woche eine Anhörung im Umweltausschuss und werden versuchen, es dort zu klären. Und es gibt, das habe ich dargestellt, noch ein paar echte Pferdefüße in dem Entwurf. Der Umgang, ob diese Klopper drinbleiben oder nicht, wird dann letztlich das Abstimmverhalten der FDP-Fraktion in der letzten Lesung bestimmen. Ich hoffe, dass wir noch eine Chance finden, an manchen Stellen dieses Entwurfs nachzuarbeiten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Dr. Altuḡ! Sie haben vorhin die CDU auf das, was sie hier heute positioniert hat, angesprochen. Wie schätzen Sie denn konkret die Idee von Herrn Evers, auf Landschaftsschutz- und Naturschutzflächen Kleingärten zu errichten, ein?
Dr. Turgut Altuḡ (GRÜNE):
Das mit dem ehemaligen Flughafen Tegel ist eine absurde Idee. Dass man – wie Sie sagen – Landschaftsschutzgebiete als Ausgleich für Kleingärten zur Verfügung stellt, ist absurd. Man darf nicht auf der einen Seite Natur schaffen und dann auf der anderen Seite Natur vernichten, die auch nicht miteinander vergleichbar ist.
Wie gesagt: Es ist eine Mischung aus allem mit einem Schwerpunkt beim Populismus. Beim Thema Kleingärten haben wir leider in den letzten Monaten gesehen, dass den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern Versprechungen gemacht worden sind, die man jetzt kleinlaut zurücknehmen muss. – Herr Buchholz, Sie lachen.
Sie lachen auch. Das Thema ist sehr ernst. – Liebe FDPFraktion, Sie wollten alle Kleingartenanlagen – auch die privaten – gesetzlich sichern. So haben Sie es angekündigt. Sie haben aber festgestellt, dass es so nicht geht. Ich habe schon erwähnt, dass diese Versprechungen gemacht worden sind, die man jetzt kleinlaut zurücknehmen muss. Dass die AfD auf diesen Populismuszug aufspringt, ist überhaupt nicht überraschend. Das ist Ihr Job, würde ich sagen. Das ist leider Ihre Stärke.
(Stefan Förster)
Wohin führt aber dieser Populismus? – Ich kann lauter, nicht nur, weil ich ein Mikro habe, ich kann auch ohne lauter reden. – Er führt zur Politikverdrossenheit und schadet unserer Demokratie. Deshalb ist es unsere Aufgabe als demokratische Parteien, Lösungen für die Probleme zu finden. Die Gutachten liegen doch auf dem Tisch. Der Wissenschaftliche Dienst dieses Hauses, die Zivilgesellschaft und die Verbände haben uns sehr klar gesagt, dass die Sicherung über ein Landesgesetz der Holzweg ist und es diesen vermeintlich einfachen Weg einer schnellen gesetzlichen Sicherung der Kleingärten nicht gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren aus der Koalition! Lassen Sie uns bei diesem wichtigen Thema liefern und machen Sie auf dem Rücken der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner keinen Wahlkampf! Wir Grünen stehen klar für Sachpolitik und kämpfen für die wichtigen Projekte dieser Koalition, nämlich den Kleingartenentwicklungsplan und die Charta für das Berliner Stadtgrün. Diese Koalition hat diesen Weg im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Ich erwarte, dass Rot-Rot-Grün zu diesem Wort steht.
Es gibt sichere rechtliche Instrumente, um die Berliner Kleingärten langfristig zu schützen. Dafür hat meine Fraktion mit der Zivilgesellschaft einen Zehnpunkteplan entwickelt, der den Koalitionspartnern vorliegt. Ich möchte einen Punkt daraus ansprechen: Wir brauchen einen Transformationsprozess für Kleingärten, die auf dem Bauland liegen. Wir müssen Lösungen für beide wichtigen Ziele – Kleingärten und Wohnen – finden. Die Instrumente liegen auf dem Tisch: B-Pläne, FNPÄnderungen, Grundstückstausch und -ankauf. Wir Grüne unterstützen klar die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, wenn sie endlich den Flächennutzungsplan anpasst und dabei bestehende Anlagen als Kleingärten darstellt. Außerdem müssen B-Pläne, die eine dauerhafte Nutzung als Kleingärten entgegenstehen, angepasst werden. Das gilt besonders für Baupläne für Flächen, die nicht im Eigentum des Landes Berlin sind.
Wenn man die Sicherung der Kleingärten auf landeseigenen Flächen über FNP- und B-Pläne regeln will, braucht man also kein Gesetz. Der Weg ist klar. Er ist vielleicht nicht so glamourös, aber rechtssicher.
Auch die Senatsverwaltung für Finanzen muss aktiv werden und prüfen, was einen Erwerb von Kleingärtenflächen, die bisher in Privatbesitz sind, das Land Berlin kosten würde. Das Land Berlin sollte sie dann auch ankaufen. Außerdem fordern wir die Bezirke auf, endlich die B-Pläne anzupassen, weil etliche Kleingartenanlagen über B-Pläne nicht gesichert sind. Dafür brauchen die Bezirke aber auch mehr Personal.
Wir Grünen wollen aus sozialen, ökologischen und stadtentwicklungspolitischen Gründen erreichen, dass die
Kleingärten dauerhaft geschützt sind. Mit dem KEP 2030 ist es uns gelungen, mehr als 90 Prozent der Berliner Kleingärten zu sichern, 82 Prozent dauerhaft.
Herr Buchholz! Sie waren zehn Jahre lang mit den Roten zusammen in der Regierung. Schauen Sie bitte, wie viele Kleingartenanlagen Sie in dieser Zeit vernichtet haben, zumal damals der Druck auf den Wohnungsmarkt nicht so groß war.
Das war ein riesiger Kraftakt. Daran waren sie mitbeteiligt. Ich finde es schade, dass Sie jetzt das verhindern. Es war ein riesiger Kraftakt und ein großer Erfolg dieser Koalition. An dieser Stelle rufe ich Sie aus der Koalition noch mal dazu auf, dass wir den KEP im Parlament endlich beschließen.
Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass die Kleingärten noch mehr Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mietfahrräder werden in dieser Stadt sehr gerne angenommen. Das weckt natürlich weiteres Interesse. Ich habe bisher in diesem Hause immer wieder Diskussionen erlebt, dass über diese bösen Anbieter geschimpft wurde und darüber, wo alle ihre Räder stehen lassen. Ich finde es sehr gut, dass Sie jetzt bestätigen, dass das mit dem Mietfahrrädern eine gute Sache ist, die auch noch ausgeweitet werden sollte.
Was man allerdings auch sagen muss, ist, dass eine deutliche Ausweitung des Bereitstellungsgebiets außerhalb des S-Bahnrings natürlich eine sehr teure Angelegenheit ist. Ich glaube auch, dass wir uns das leisten sollten, aber man muss dann schon sagen, dass man das mit ziemlich vielen Millionen subventionieren muss. Deshalb auch zu der Frage von Herrn Kohlmeier: Ja, man kann alle Anbieter verpflichten, wenn man allen so viele Millionen wie Nextbike zahlt – dann machen die sicherlich auch gerne mit –, aber dann muss man eben auch das Geld in die Hand nehmen. Das, was der Senat jetzt macht, einen Anbieter zu subventionieren, während alle anderen mit dem im Wettbewerb sind, obwohl dieser eine Anbieter nicht wesentlich mehr leistet, ist hoffentlich ein System, das wir nicht auf die gesamte Stadt ausweiten wollen.
Ja!
Erstens zahlt der Senat Nextbike dafür schon Geld, dass sie noch nicht einmal außerhalb des S-Bahnrings groß etwas anbieten.
Das zeigt, dass der Senat irgendetwas falsch macht. Zum anderen glaube ich – das ist offensichtlich auch bei anderen hier im Haus der Fall –, dass Sie nicht den geringsten Schimmer haben, wie der Businessplan eines solchen Anbieters aussieht.
Wenn man in der Fläche Fahrräder anbietet, dann müssen die sehr breit gestreut werden. Da sind wenig Nutzer. Die werden wenig ausgelastet. Die stehen meistens rum. Sie haben die Situation – auch das werden Sie da sehen –, dass Sie mehrmals oder mindestens einmal täglich mit dem Lastwagen durch die Gegend fahren, die Fahrräder einsammeln und über große Strecken wieder neu verteilen müssen. Das kostet natürlich ordentlich Geld. Wie gesagt, ich finde, dass man sich das durchaus leisten sollte, aber dafür braucht man ein gutes, effizientes Konzept.
Das Einfachste für ein solches Konzept wäre, eine Ausschreibung zu starten. Dann würden zahlreiche der bestehenden hochprofessionellen Anbieter mit unterschied
(Katalin Gennburg)
lichen Konzepten unterschiedlichen Zuschussbedarf verlangen, und der Senat könnte sich einfach das beste Konzept heraussuchen.
Ja!
Ich glaube, Sie haben mir eben nicht richtig zugehört. Ich habe gesagt: Ich bin dafür, dass es ein zusätzliches Fahrradsystem auch außerhalb des S-Bahnrings gibt. Das wird keiner machen, indem er freiwillig aus seiner eigenen Tasche Geld zuschießt. Jeden, der das macht, kostet das erst einmal Geld. Das wird von den Nutzerinnen und Nutzern nicht bezahlt. Die tragen die Kosten nicht. Also wird man sagen: Wenn ich das machen soll, dann muss ich dafür bezahlt werden. – Es macht doch keiner freiwillig Verluste. Ich verstehe nicht, warum das so schwierig ist. Es ist bei diesem Senat und dieser Koalition wirklich sehr schwer, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erklären.
Wer ein Angebot macht, muss dann auch die Kosten decken. Das ist nun einmal so. Sie wollen das aber nicht. Sie wollen keine Ausschreibung. Das steht in Ihrer Begründung. Sie sagen, das wäre so umständlich und man müsste dann alles ganz anders machen. Herr Schopf hat auch noch einmal gesagt, warum das alles nicht geht. Sie wollen also ein Konzept, das zu einem zu 100 Prozent landeseigenen System führt. Jetzt soll also genau die Senatsverwaltung, die über den Bezirken sitzt, die keine Abstellplätze genehmigen, alles organisieren. Die soll jetzt einen Businessplan machen, eine Verwaltung, die nicht weiß, wie man ein solches Geschäft betreibt, die nicht weiß, wie man Logistik organisiert, die nicht weiß, wie man eine Nutzerapp programmiert und betreibt oder wie man ein Instandhaltungskonzept für solche Leihfahrräder entwickelt, genau die soll jetzt das Konzept machen
und in Zukunft am besten auch noch den Betrieb übernehmen. Sie soll das ganze Konzept bis zum 30. Juni vorlegen. Ich erinnere mich, dass Herr Moritz die Opposition angegriffen hat wegen kurzer Fristsetzungen, aber bis zum 30. Juni einen Businessplan für so ein kompliziertes Geschäft, von dem man keinen Schimmer hat, zu erwarten, ist sehr ambitioniert.
Sie wollen, dass dieses Leihfahrradgeschäft nicht so gemacht wird, Herr Kohlmeier, dass es den meisten Menschen nutzt, am effizientesten und komfortabelsten betrieben wird, Sie wollen nicht, dass das Profis managen, sondern Sie wollen, dass es die Verwaltung betreibt oder es einem Landesunternehmen überträgt. Wir kennen das ja: Dann machen es die Wasserbetriebe oder die HOWOGE oder wem auch immer Sie solche Aufgaben sonst überhelfen.
Dieser Antrag will also das bestehende System abschaffen. Sie wollen auf ein 100 Prozent landeseigenes System hinaus, das mit Sicherheit teurer und schlechter sein wird als eine Ausschreibung, weil das Land Berlin gar nicht weiß, wie man das macht. Wenn Sie das wirklich durchziehen, kann das Ganze nur in einem teuren und disfunktionalen Desaster enden.
Besser wäre es, wenn Sie die Profis ranlassen würden. Schreiben Sie ein Konzept aus! Dann wird es auch ein funktionierendes und bezahlbares Mietfahrradsystem in den Außenbezirken geben. Dazu muss man sich aber einen Ruck geben und den Markt ranlassen. Wenn Sie das nicht wollen, werden Sie eben nicht das anbieten, was die Menschen in den Außenbezirken brauchen und wollen. Deshalb lehnen wir die Herangehensweise, die in dem Antrag festgeschrieben wird, als FDP-Fraktion ab. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unbestritten ist wirklich, dass es ein ganz erhebliches Solarpotenzial auf den Berliner Dächern gibt und dass wir auch versuchen wollen, das gemeinsam zu erschließen. Das ist der Punkt, bei dem wir uns einig sind – zumindest die meisten hier.
Man muss aber ein bisschen aufpassen, dass man das nicht zu groß ansetzt; der Masterplan Solarcity, der sogar ins Gesetz geschrieben wurde. Immer dann, wenn konkrete Projekte angefangen wurden, wenn es Workshops gab, hat sich herausgestellt, dass die Potenziale in der Realität doch geringer sind, als gedacht wurde. Deshalb sollte man da etwas vorsichtig sein. Nichtsdestoweniger ist da einiges an vernünftiger Solarnutzung zu holen.
Ich stelle mal drei Fragen bei der Betrachtung dieses Gesetzesentwurfs – erste Frage: Braucht man ein solches Solargesetz? Braucht man wirklich dieses Solargesetz? – Herr Taschner und Herr Stroedter haben allgemeines Gerede über Klimaschutz und Energiewende usw. gemacht. Das hat mit dem Gesetz überhaupt nichts zu tun, was Sie erzählt haben. Das ist eine ganz weite Zielsetzung, aber konkret haben Sie zum Gesetz nichts gesagt. Dass es ein Stadtwerke-Umsatzsteigerungsprogramm ist, habe ich in der Debatte verstanden.
Es ist aber so, dass es viele Gründe gibt, warum nicht in Solaranlagen investiert wird. Eines wurde schon gesagt: Mieterstromregelungen. Die sind hochproblematisch und erleichtern es nicht. Man muss aber auch sagen, dass es nicht immer wirtschaftlich ist, wie hier gesagt wurde. Wenn es sich rechnen würde, würde es auch gemacht. Es ist schon so, dass es manchmal teurer ist, als es sich refinanziert. Deshalb: Wer die Solarpotenziale heben will, muss als Erstes solche Hürden abbauen und nicht erst neue Verpflichtungen obendrauf erlassen.
Ich glaube auch, dass im Neubau der Bedarf gar nicht so groß ist. Die Bundesregelung wie das Gebäudeenergiegesetz, das gerade mal viereinhalb Monate gilt, führen sicherlich dazu, dass mehr gemacht wird. Es ist auch festzustellen, dass die meisten Bauherrn von sich aus Solaranlagen einbauen. Hier wird das Gesetz höchstens ein bisschen mehr erreichen als das, was von ganz alleine, ohne Gesetz, auf dem Wege ist.
Zweite Frage: Was bewirkt dieses Gesetz? – Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Opposition. Im Bestand ist das nämlich anders. Da sind Solaranlagen deutlich schwieriger, unter anderem, weil ein ganz erheblicher Aufwand besteht, teilweise so ein Dach bei Altbauten überhaupt erst mal herzurichten. Das wird natürlich teuer, und das hat nichts mit den Umlagen zu tun, von
(Dr. Michael Efler)
denen Sie geredet haben, Herr Efler. Solche Kosten, solche Zusatzinvestitionen, landen nachher immer bei den Mieterinnen und den Mietern. Wer soll das Haus den sonst bezahlen? Deshalb ist das nicht sozialverträglich und nur über Umlagen, über Solaranlagen, zu reden, springt viel zu kurz.
Dass Sie überhaupt den Auslöser Dachreparatur nehmen, muss man auch noch mal diskutieren. Es ist immer so – das ist das Problem bei solchen Auslösern –, dass das, was man dafür nimmt, dazu führt, dass das dann nicht mehr gemacht wird.
Ja, bitte!
Doch das hat etwas mit der Solaranlage zu tun. Es ist nämlich ein Unterschied – je nachdem, wie die Tragfähigkeit eines Daches ist z. B., was Sie bebauen wollen –, ob das mit oder ohne Solaranlage ist. Natürlich müssen Sie dann das Dach auch anders bauen, das verursacht Zusatzkosten, und die landen bei den Mieterinnen und Mietern.
Zurück zu den Auslösern – bei der EnEV war es auch so: Wenn man die Fassade ein bisschen anfasst, dann muss man die ganze Fassade machen. Deshalb wurden viele Dinge gar nicht gemacht. Hier wird es genauso sein: Wenn man das Dach anfasst und sofort eine Solaranlage installieren muss, dann wird weniger Dachreparatur passieren, und das ist auch ein Problem für das Berliner Handwerk.
Das Gesetz verursacht natürlich Konflikte mit anderen Themen. Es wurde locker gesagt, mit den Gründächern ist das kein Problem, das geht technisch. Ja, aber es gibt nicht immer eine Lösung, dann wollen wir auch noch Regenwassermanagement machen, und Daniel Buchholz hat für die Kleinwindanlagen gekämpft. Das verdrängt schon andere Nutzungen, die wir in diesem Hause auch gerne haben wollen, und ist ein bisschen sehr einseitig auf Solarnutzung ausgerichtet.
Auch das Thema Produktionshallen und Lagerhallen – Sie haben es genannt: Dort sind erhebliche Dachflächen in der Regel nicht dafür ausgerichtet, solche Traglasten zu tragen. Genau deshalb ist bisher in allen Bundesgesetzen eine Unterscheidung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden enthalten. Das haben Sie hier nicht und diese Unterscheidung nicht zu treffen, ist nicht sinnvoll.
Natürlich gibt es weitere Folgen für das Energiesystem. Wenn Sie wirklich 25 Prozent Solarenergie am Gesamtstromverbrauch Berlins ins Gesetz schreiben, dann muss das Stromnetz zu fast jedem Haus ausgebaut werden. Sie brauchen eine Speichertechnik mit hohen Kapazitäten. Die Sonne scheint schon mal zu 50 Prozent der Zeit nicht, weil es duster ist, dann gibt es noch schlechtes Wetter – also 40 Prozent Einspeisezeit von Solarstrom, und die anderen 60 Prozent müssen Sie speichern. Darüber denken Sie überhaupt nicht nach. Das ist das Problem der Energiepolitik von Rot-Rot-Grün, dass Sie nie im System denken, Sie denken immer nur in Einzelthemen und nicht, wie das im Zusammenhang mit dem Energienetz überhaupt funktionieren soll.
Die dritte Frage ist, wie das eigentlich handwerklich aussieht: Im Gesetzesentwurf gibt es ein paar echte handwerkliche Klopper. Ich zitiere mal eine Passage mit Erlaubnis der Präsidentin:
Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage hat … bei wesentlichen Umbauten des Daches … ab Fertigstellung der Umbauten und Nutzung des Gebäudes zu erfolgen.
Wie soll das denn gehen? Wenn Sie erst einmal ein Dach bauen und danach die Photovoltaikanlage – was manchmal passieren soll –, dann darf das ganze Gebäude nicht genutzt werden, bis die letzte Stufe fertig ist? Ebenso im Neubau: Das Haus ist fertig, an der Photovoltaikanlage bastelt man noch, und dann dürfen keine Menschen in die Wohnungen einziehen. Ist das wirklich ernst gemeint?
Dann haben Sie auch noch den Begriff „Inbetriebnahme“ gewählt. Das ist etwas, was der Hausbesitzer überhaupt nicht in der Hand hat. Wir haben in Berlin im Augenblick Fälle, wo Häuser fertig sind und aufgrund der Verzögerung der Genehmigung in den Bezirken noch nicht mal
ein Stromanschluss vorhanden ist und diese Häuser deshalb nicht bezogen werden können. Sie machen ein riesiges Solarprogramm, in dem Sie 25 Prozent der Energie erzeugen wollen, und schreiben den Leuten vor, dass die Inbetriebnahme gilt – nicht, wenn die Anlage fertig ist. Unabhängig vom Stromnetz, unabhängig von den Bezirken, was der Hausbesitzer überhaupt nicht beeinflussen kann, wird er gezwungen, sein Haus stillzulegen, bis das alles seinen Weg gefunden hat. Wir wissen, wie das in Berlin mit den Prozessen der Verwaltung so ist.
Ich würde Ihnen dringend raten, als Änderung zumindest die Fertigstellung der Anlage zu nehmen. In der Begründung des Gesetzes steht so eine komische Passage: Wenn man es im Bebauungsplan hat, dann würden Anlagen nur gebaut und vielleicht nicht in Betrieb genommen. – Wenn das mit den wirtschaftlichen Rechnungen so stimmt, die Sie hier behaupten, dann verstehe ich nicht, dass man solche Ängste hat, dass Anlagen gebaut und nicht in Betrieb genommen werden. Deshalb kann man auch gleich reinschreiben, dass die Fertigstellung der Anlage reicht.
Insgesamt wäre uns ein quartierbezogener Ansatz auch lieber. Das haben wir, Herr Dr. Efler, auch bei Wärmedingen immer wieder besprochen: Jedes Gebäude ist speziell, manche Gebäude werden sehr teuer. Man sollte sich ernsthaft überlegen, gewisse Ziele über Quartiere, über Blöcke hinweg zu erreichen.
Wenn ich das zusammenfasse, dann muss ich sagen: Antwort auf die erste Frage: Braucht man so ein Gesetz? – Wir haben ernste Zweifel, übrigens auch, weil Energiewendegesetz, Wärmegesetz, Solargesetz wirklich miteinander verzahnt werden müssten. Da muss es ein Ganzes geben; das sehen wir nicht.
Zweitens: Gibt es da Nebenwirkungen? – Ja, ganz erhebliche Nebenwirkungen, die ich eben angesprochen habe, auch welche, die vielleicht auf die Mieterinnen und Mieter durchschlagen – auf die Einfamilienhausbesitzer sowieso, für die das teilweise sehr teuer werden kann, aber das sind nicht Ihre Freunde, ich weiß.
Die dritte Frage – handwerklich: Dazu habe ich dargestellt, dass auf jeden Fall noch Dinge nachzuarbeiten sind. Deshalb möchte ich ganz dringend empfehlen, dieses Gesetz nicht im Schnelldurchgang durch die Ausschüsse zu treiben, weil da noch wirklich Diskussionen sind, die wir führen müssen, wirklich viele Nebenwirkungen, die man vermeiden kann. Darüber sollten wir ausreichend reden. Ich hoffe, dass wir das können. Ich freue mich auch auf die Diskussionen, die wir dann füh
ren können und hoffe, dass Sie uns dazu die Gelegenheit geben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass das Seilbahnthema das ist, was hier den Raum so emotional berührt.
Für jedes Transportproblem im ÖPNV versuchen wir, die optimale und geeignete Lösung zu finden.
Das gilt auch für die vielen Fälle in Berlin, bei denen es kurze Strecken gibt, die über große Freiflächen oder über Gewässer führen, denn man möchte ungern eine Straßenbahn durch den Park bauen, auch wenn es hier angedacht
(Dr. Susanna Kahlefeld)
ist. Man möchte auch nicht Brücken für wenig Verkehr über die Gewässer ziehen. Wir haben in Berlin eine ganze Menge große Freiflächen und glücklicherweise auch eine ganze Menge Gewässer. Genau für diese Fragestellungen sind Seilbahnen ganz besonders geeignet,
und zwar dann, wenn sie ein überschaubares Passagieraufkommen haben, wenn sie relativ kurze Strecken – wir reden von einem bis zwei Kilometer – überwinden und natürlich, wenn sie in den ÖPNV so eingebunden sind, dass das VBB-Ticket auch gilt.
Das ist keine Idee mit den Seilbahnen, die nur für südamerikanische Städte gilt, die ihre Berge erschließen. Das gibt es auch in London. Es gibt dort 1,4 Millionen Passagiere pro Jahr. Das gibt es in Köln seit 60 Jahren mit über 500 000 Nutzern pro Jahr. Natürlich gibt es das auch in Berlin bei unserer sehr beliebten Kienbergbahn, die eine Verbindung zur U-Bahn-Station schafft. Das sind erfolgreiche und beliebte Projekte, die zeigen, was alles machbar ist.