von der AfD-Fraktion: Abgeordneter Ronald Gläser als Mitglied Abgeordneter Harald Laatsch als Mitglied
Abgeordneter Marc Vallendar als stellvertretendes Mitglied Abgeordneter Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied
Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes (AG G 10) des Landes Berlin wählt das Abgeordnetenhaus eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter – jeweils mit Befähigung zum Richteramt – und einer der Anzahl im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Fraktionen entsprechende Anzahl von Beisitzern. Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz sowie für die Stellvertretung hat die stärkste Fraktion. Für die Wahl der Beisitzer und eines persönlichen Vertreters hat jede Fraktion das jeweilige Vorschlagsrecht.
von der Fraktion der SPD: Abgeordneter Florian Dörstelmann als Vorsitzender Abgeordneter Frank Zimmermann als stellvertretender Vorsitzender
Abgeordneter Tom Schreiber als Beisitzer Abgeordneter Sven Kohlmeier als stellvertretender Beisitzer
von der Fraktion der CDU: Abgeordneter Stephan Lenz als Beisitzer Abgeordneter Peter Trapp als stellvertretender Beisitzer
von der Fraktion Die Linke: Herr Uwe Doering als Beisitzer Abgeordneter Hakan Taş als stellvertretender Beisitzer
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Abgeordneter Benedikt Lux als Beisitzer Abgeordnete June Tomiak als stellvertretende Beisitzerin
von der AfD-Fraktion: Abgeordneter Ronald Gläser als Beisitzer Abgeordneter Harald Laatsch als stellvertretender Beisitzer
von der Fraktion der FDP: Abgeordneter Holger Krestel als Beisitzer Abgeordneter Marcel Luthe als stellvertretender Beisitzer
Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses