Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

Zweite Lesung

b) Funktionierende Stadt: Gesetz zur Änderung des

Bezirksverwaltungsgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 18. Februar 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2019 Drucksache 18/1756

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0096

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesanträge. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II des Gesetzesantrages auf Drucksache 18/0095, Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin. Weiter rufe ich auf die Überschrift, die Einleitung sowie den Artikel I des Gesetzesantrags auf Drucksache 18/0096, Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes. Ich schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. Dazu höre ich keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Damit komme ich zu den Abstimmungen: Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0095 – Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0095 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD und die zwei fraktionslosen Kollegen. Enthaltungen? –

[Christian Gräff (CDU): Wir haben zugestimmt! – Weitere Zurufe von der CDU]

Sie haben zugestimmt? Ich habe zwei Hände gesehen, die auch schnell wieder runtergingen. Also die CDU-Fraktion hat zugestimmt. Die Ablehnung war trotzdem stärker. Ich frage vorsichtshalber noch mal: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.

Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0096 – Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes – empfehlen die Ausschüsse ebenfalls mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag auf Drucksache 18/0096 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDPFraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU, die AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Damit ist auch dieser Gesetzesantrag abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

Drittes Gesetz zur Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG) – Zuweisung eines

(Katrin Schmidberger)

Grundwassermanagements in den Aufgabenbereich der Berliner Wasserbetriebe

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 4. März 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2019 Drucksache 18/1758

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0865

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrages. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II des Gesetzentwurfes und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und Herr Schmidt hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten 30 Jahren ist nach Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie der Grundwasserspiegel unter Berlin um einen halben Meter gestiegen. Auch der trockene Sommer des letzten Jahres hat daran nicht viel verändert. Die Problematik wird sich in den kommenden Jahren durch das Wachstum der Stadt eher noch verschärfen. Hinzu kommt, dass die Kampagnen zum Wassersparen seit den Neunzigerjahren durchaus ihre Wirkung getan haben und beispielsweise Waschmaschinen oder Toilettenspülungen sehr viel weniger zur Wasserentnahme beitragen, als es noch vor wenigen Jahrzehnten der Fall war. Seit der Wiedervereinigung hat sich der Wasserverbrauch durch Industriebetriebe und private Haushalte halbiert. Das ist zwar ökologisch natürlich grundsätzlich begrüßenswert, hat aber Auswirkungen auf die Grundwasserstände, denen wir uns stellen und für die wir Lösungen erarbeiten müssen.

Derzeit sind rund 200 000 Berlinerinnen und Berliner vor allem in den Außenbezirken und in den Siedlungsgebieten, die in den letzten 30 Jahren immens gewachsen sind, von diesem Problem des hohen Grundwasserstandes betroffen. Diese Menschen hat niemand darauf hingewiesen, dass ein solches Häuschen gleich als Arche Noah zu konzipieren sei, weil – seien wir ehrlich – auch die Fachleute nicht damit gerechnet hatten, dass es zu einem solch dramatischen Grundwasseranstieg kommen könnte. Aber auch Unternehmen und Neubauten sind selbstverständlich davon betroffen. Es wird zukünftig große wirtschaftliche Auswirkungen auf die Stadt und ihre Bewohner haben, wenn es darum geht, welche finanziellen Mittel nötig sind, um ein Unternehmen zu betreiben oder auch Wohnhäuser zu errichten.

Da brauchen Sie auch gar nicht die Augen davor zu verschließen, weil es angeblich nur reiche Eigenheimbesitzer trifft. Auch Ihr viel gepriesener, aber wenig umgesetzter Wohnungsneubau wird die Auswirkungen zu spüren bekommen, da die Baukosten weiter steigen werden.

[Beifall bei der CDU]

Dies wird dann natürlich auch auf die Mieten umgelegt werden. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion, sobald es absehbar wurde, auf die Problematik hingewiesen und uns für entsprechende Pilotprojekte zur dauerhaften Senkung des Grundwasserspiegels durch ein effektives Grundwassermanagement in Berlin eingesetzt. Die Senatsverwaltungen ihrerseits haben das Problem zunächst jahrelang ignoriert, und die Koalitionsfraktionen haben bislang alle unsere Vorstöße – zuletzt zum Doppelhaushalt 2018/2019, wo wir Millionenbeträge für den Start des Grundwassermanagements gefordert haben – blockiert. Diesen Antrag hat Rot-Rot-Grün abgelehnt.

[Christian Gräff (CDU): Pfui!]

Zumindest wurde uns aber in der Ausschussberatung mittlerweile bestätigt, dass es wohl doch ein Problem mit dem Grundwasser gibt und dass auch die Zuweisung der Zuständigkeit für ein Grundwassermanagement an die Berliner Wasserbetriebe, so wie es unser Antrag fordert, grundsätzlich zu begrüßen sei.

[Beifall von Christian Gräff (CDU)]

Sie von der Regierungskoalition argumentieren immer: Ja, wer soll das bezahlen? – Oder: Das lässt die Wasserpreise in Berlin steigen. – Meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün! Lassen Sie doch bitte zunächst einmal die Bürgerinnen und Bürger Berlins nicht im Regen stehen!

[Beifall bei der CDU]

Bieten Sie ihnen die Hand zu einer Lösung! Die klare Zuständigkeit der Wasserbetriebe für das Grundwasserproblem, das nachweislich besteht, das und nicht mehr fordert unser Antrag. In meinem Wahlkreis in Heiligensee ist beispielsweise das vorhandene Entwässerungssystem jahrelang von der jeweils zuständigen Senatsverwaltung nachhaltig vernachlässigt worden. Im Ergebnis steht in den Kellern der Anwohner regelmäßig das Wasser, weil es nicht abfließen kann. In anderen Regionen gibt es andere Merkmale, die zu Problemen führen. Die Wasserbetriebe kennen die unterschiedlichen Voraussetzungen und sind in der Lage, die notwendig zu ergreifenden Maßnahmen zu beschreiben. Erst dann können wir uns über die konkreten Maßnahmen unterhalten, und erst dann können wir eine Rechnung aufmachen und uns mit den Wasserbetrieben und gemeinsam mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern über die Finanzierungsfrage unterhalten.

Dass dies alles nicht über die allgemeine Wasserabgabe bezahlt werden kann und darf, darin sind wir uns einig. Und darin, dass dies alles nicht allein von den Häuslebauern bezahlt werden soll, hoffentlich auch. Dafür muss

(Präsident Ralf Wieland)

Vorsorge im Haushalt getroffen werden. In welcher Höhe, darüber wird dann zu reden sein, wenn klar ist, wo welche Maßnahmen notwendig sind. Es betrifft nämlich, auch wenn Sie das noch nicht wahrhaben möchten, viele Menschen in Berlin auch indirekt. Grundwassermanagement ist eine dauerhafte Daseinsvorsorge. Aber selbst bei der Daseinsvorsorge versagt der Senat.

[Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Unglaublich!]

Bei dieser Gelegenheit kommt man um einen Blick nach Rudow gar nicht herum. Es macht einen nur fassungslos, wie der Senat seit Jahren z. B. mit dem Grundwasserproblem im Rudower Blumenviertel umgeht, wo rund 4 000 Haushalte sozusagen ins kalte Wasser geworfen werden, indem man Ihnen die Pistole auf die Brust setzt und sagt: Entweder ihr zahlt selber für die Brunnenanlage, oder ihr geht unter! – So darf man mit Menschen in dieser Stadt nicht umgehen.

[Beifall bei der CDU und der AfD]

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des fraktionslosen Kollegen Wild?

Nein, da verzichte ich. Ich bin auch gleich fertig, und wenn der Kollege sich noch zu Wort meldet, kann er das ja nach der Rede tun.

Ohne die klare Zuständigkeit wird es nie eine Lösung für dieses Problem geben, und Sie von den Regierungsfraktionen wollen das Problem weiterhin ignorieren und die Menschen damit allein lassen. Es sind ja wieder einmal nur die Menschen in den Außenbezirken und dann auch noch Hausbesitzer. Aber vielleicht gehen Sie mal in sich, meine Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Antrag zu!

[Beifall bei der CDU]

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Stroedter das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schmidt! Das war eine echte Klassenkampfrede. Die reicht für die BVV Reinickendorf, aber nicht für dieses Plenum.

[Beifall bei der SPD – Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Denn Sie haben ja faktisch gar keine Lösung angeboten. Sie wollen die Finanzierung des Grundwassermanage

ments auf alle Berliner Wasserkunden abwälzen. Das ist rechtlich nicht möglich. Das war so ein Halbsatz, den Sie dann selber auch erkannt haben. Die Wasserbetriebe können diese Aufgabe nicht über Entgelte und Abgaben regeln. Sie stellen aber trotzdem diesen Antrag, obwohl Sie wissen, dass das so nicht zu realisieren ist. Das nennt man „Sand in die Augen streuen“ – nach dem Motto: Irgendwas wird schon ankommen, was dann vielleicht bei der CDU in die Scheuer geht. – Das reicht aus meiner Sicht nicht aus, und deshalb ist Ihr Wunsch, das Berliner Betriebe-Gesetz zu ändern, entsprechend falsch.

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

So, jetzt können Sie bei mir Ihre Zwischenfrage stellen. Wer will das machen?

Herr Kollege Freymark möchte Ihnen eine Frage stellen, Herr Stroedter.

Ja, der besonders gerne. – Bitte, Herr Freymark!