Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

die Aufnahmefähigkeit der innerstädtischen Verkehrsmittel für auf den ÖPNV umsteigende Pendler*innen sicherzustellen.

zu prüfen, ob und wo ein Ausbau von Park & RideParkplätzen und Radabstellanlagen sinnvoll und machbar ist.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17:

Aktive Ankaufspolitik zum Aufbau einer strategischen Grundstücksreserve

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1903

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1626

Flächenknappheit und steigende Bodenpreise sind ein Haupthindernis für eine zukunftsorientierte sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Stadtentwicklungspolitik. Der Senat wird daher aufgefordert, vorausschauend einen strategischen Flächenankauf zu betreiben und dafür die prozessualen und instrumentellen Voraussetzungen zu schaffen.

Der Ankauf von Flächen soll vorausschauend und langfristig angelegt sein und damit unabhängig von kurzfristigen Fachbedarfen. Ein solcher Aufbau einer strategi

schen Grundstücksreserve soll Berlin in die Lage versetzen, schneller und kostengünstiger Flächen für eine soziale und ökologische Stadtentwicklungspolitik bereitzuhalten.

Darüber hinaus sind die mittel- und langfristigen Fachbedarfe als Grundlage für eine aktive Ankaufspolitik zu hinterlegen und fortzuschreiben.

Der Aufbau einer strategischen Grundstücksreserve dient allen stadtentwicklungsrelevanten Flächennutzungen (Wohnen, Gemeinbedarf, Verwaltungsnutzung, Gewerbe, Grünflächen etc.) und ist Bestandteil einer umfassenden Daseinsvorsorge. Der Einsatz der angekauften Flächen erfolgt nach städtebaulichen, sozialen, ökologischen und stadtwirtschaftlichen Kriterien.

Die angekauften Grundstücke werden ins Sondervermögen Daseinsvorsorge (SODA) überführt und dort bevorratet. Der erforderliche Finanzbedarf ist in der Haushaltsplanung bereitzustellen. Die prozessualen und instrumentellen Voraussetzungen für den strategischen Flächenankauf sind zu schaffen.

Es ist zu prüfen, inwieweit Flächen landeseigener Beteiligungsunternehmen und anderer öffentlicher Eigentümer, die nicht mehr betriebsnotwenig sind, in geeigneter Weise in die strategische Grundstücksreserve einbezogen werden können.

Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist erstmalig bis zum 30. Juni 2019 und künftig jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 18:

Technische Ausstattung in der beruflichen Bildung neu organisieren

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 2. Mai 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1904

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1778

Der Senat wird aufgefordert, ein transparentes, zyklisches Modell der Ersatzbeschaffung für die technische Geräteausstattung und IT-Ausstattung der beruflichen Schulen zu entwickeln. Der Zyklus sollte sich mindestens an den steuerlichen Abschreibungsfristen orientieren. Er soll gewährleisten, dass die Ausstattung an den beruflichen Schulen jeweils auf dem aktuellen Stand der Technik bleibt. Das Modell soll gemeinsam mit den Innungen und Kammern entwickelt werden und auch sonstige Finanzierungsquellen, wie etwa GRW-Mittel, konzeptionell mit einbeziehen.

Es soll geprüft werden, ob entsprechende Ansätze auf andere Schularten übertragbar sind.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 19:

Nr. 2/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1905

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf der Grundstücke Tautenburger Str. 32, 34 und 37, 39 in Berlin Steglitz-Zehlendorf zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Kaufvertrag vom 21. Dezember 2018 zur UR-Nr. 1950/2018 des Notars Detlef Müller in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 20:

Nr. 3/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1906

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Gotenstr. 44 in Berlin Tempelhof-Schöneberg (Schöneberger Linse, Baufeld G.06) zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Kaufvertragsentwurf vom 25. Oktober 2018 vorgesehenen Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 21:

Nr. 4/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1907

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Gotenstr. 45 in Berlin Tempelhof-Schöneberg (Schöneberger Linse, Baufeld G.07) zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Kaufvertragsentwurf vom 25. Oktober 2018 vorgesehenen Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 22:

Nr. 6/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1908

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Der Übertragung des Grundstücks Tiergartenstr. 1, BenGurion-Str. 1 in Berlin-Mitte an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu den von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Übertragungsvertrag vom

13. März 2019 zur UR-Nr. CS 178/2019 des Notars Christian Steinke vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 23:

Nr. 7/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2019 Drucksache 18/1909

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

a) Der Bestellung eines Erbbaurechts an der 7.667 m² großen Teilfläche des Grundstücks Neue Roßstr. 4, 5, Wallstraße 32 in Berlin Mitte zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 6. September 2018 zur UR-Nr. 481/2018 des Notars Gert Rosenthal von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

b) Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme einer ca. 7.667 m² großen Grundstücksteilfläche Neue Roßstr. 4, 5, Wallstr. 32 in Berlin Mitte, Gemarkung Mitte, Flur 719, Flurstück 710 tlw. aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zu und nimmt die zeitgleiche Zuweisung dieser Teilfläche zum Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) zur Kenntnis. Die Entnahme aus dem SILB und die Zuweisung zum SODA stehen unter dem Vorbehalt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung (§ 23) gem. Erbbaurechtsvertrag UR-Nr. 481/2018·des Notars Gert Rosenthal vom 6. September 2018.

Zu lfd. Nr. 24: