Protokoll der Sitzung vom 06.06.2019

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz auf Vorschlag der Fraktion Die Linke

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 18/1931

Es wurde gewählt:

Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE)

Zu lfd. Nr. 12:

Wahl eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des 1. Untersuchungsausschusses auf Vorschlag der Fraktion Die Linke

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 18/1932

Es wurden gewählt:

Herr Abgeordneter Sebastian Schlüsselburg (LINKE) als Mitglied

Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Albers (LINKE) als stellvertretendes Mitglied

Zu lfd. Nr. 19:

Neue Stadtqualität für den Breitenbachplatz: Stadtraum für Menschen zurückgewinnen – modellhafter Umbau der „autogerechten Stadt“

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 16. Mai 2019 Drucksache 18/1924

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1527

Der Senat wird aufgefordert, in einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, unter welchen städtebaulichen, verkehrlichen, ökologischen und finanziellen Rahmenbedingungen

der Rückbau der Stadtstraßenbrücke und die Neugestaltung des Breitenbachplatzes möglich ist.

Die Machbarkeitsstudie soll begleitet werden von einem offenen städtebaulichen Wettbewerb, der sich an Anwohner*innen, Studierende und Planungsbüros gleichermaßen richtet und Teil eines breit angelegten Beteiligungskonzeptes als Bestandteil des Umbauvorhabens von Anfang an ist.

Ziel des modellhaften Rückbaus dieses Relikts der autogerechten Stadt ist:

der Abriss bzw. weitgehende Rückbau und Umbau

der Brücke über den Breitenbachplatz und eine ebenerdige Führung des motorisierten Verkehrs entlang des Platzes;

nach Möglichkeit durch eine Randbebauung die städ

tebauliche Fassung des Stadtplatzes nördlich und nordöstlich der Schildhornstraße wiederherzustellen, dabei ist der Schaffung dringend benötigten Wohnraums auf dafür geeigneten Flächen Vorrang einzuräumen;

durch eine Reduzierung des motorisierten Durch

gangsverkehrs, die Einrichtung einer Tempo-30-Zone, sowie besserer Querungsmöglichkeiten für den Rad- und Fußverkehr den Platz für die Menschen zurückzugewinnen.

Dem Abgeordnetenhaus ist hierfür bis zum 31. Mai 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 20:

Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2016

Dringliche Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 29. Mai 2019 Drucksache 18/1961

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0541

Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2016 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 sowie über das Vermögen und die Schul

den zum 31. Dezember 2016 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung.

Bericht

Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in vier Sitzungen den Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs von Berlin – Drucksache 18/1180 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2016 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drucksache 18/1354 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Versäumnisse bei der Standsicherheitsüberprüfung von Gebäuden

T 100 bis 131 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Reinickendorf – entsprechend ihren Ankündigungen – für die von ihnen verwalteten Gebäude mit Gefährdungspotenzial

eine vollständige Erfassung und ordnungsgemäße

Kategorisierung vornehmen,

Bauwerksbücher anlegen und fortschreiben,

Konzepte für die Überprüfung der Standsicherheit

aufstellen,

ordnungsgemäße Zeitintervalle für die Durchführung

von regelmäßigen Überprüfungen der Standsicherheit gebäudebezogen bestimmen,

regelmäßige Überprüfungen der Standsicherheit im

Rahmen der Prüfungskonzepte durchführen,

die im Ergebnis von Standsicherheitsüberprüfungen

empfohlenen notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit sach- und zeitgerecht umsetzen,

Schneeräumungskonzepte aufstellen, um diese für die

Kontrolle und die Beseitigung von Schnee- und Eislasten auf Dächern zu nutzen,