Protokoll der Sitzung vom 06.06.2019

druck alle gesetzlich vorgesehenen Angaben berücksichtigt,

bei zeitlich befristeten Abweichungen von der Be

triebserlaubnis die einzuhaltenden personellen und räumlichen Standards einzelfallbezogen anpasst und kontrolliert, dass nach dem Ende der Abweichung der erlaubte Zustand wieder hergestellt wird,

zu der angekündigten Verfahrenskonkretisierung bei

zeitlich befristeten Abweichungen von der Betriebserlaubnis bis zum 31. Dezember 2019 Bericht erstattet.

8. Mängel bei der Umsetzung des Masterplans Integration und Sicherheit

T 375 bis 389 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

die Möglichkeit prüft, die Befugnisse für eine effektive Steuerung bei der Integration Geflüchteter stärker zu bündeln,

zukünftig bei der Weiterleitung von Zuwendungen die Vorgaben der Nr. 12 AV § 44 LHO einhält und bei der Einbindung Dritter sicherstellt, dass diese hinreichend legitimiert sind für die Weiterleitung von öffentlichen Mitteln,

bei der Ausreichung öffentlicher Mittel durch Dritte nachvollziehbar prüft, ob es sich hierbei um eine Dienstleistung oder eine Weitergabe von Zuwendungen handelt und dafür ein rechtssicheres, vergaberechtskonformes Verfahren sicherstellt.

9. Weiterhin Unzulänglichkeiten bei der Beitreibung von Steuerrückständen durch drei Finanzämter

T 390 bis 412 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür Sorge trägt, dass unabhängig von der Rückstandshöhe in Vollstreckungsfällen eine Auswertung der elektronisch abgelegten Daten (insbesondere Lohndaten und Rentendaten) erfolgt. Der Senat wird aufgefordert, das Verhältnis des Zeitaufwandes der elektronischen Aktenauswertung und den Erfolg entsprechender Vollstreckungsmaßnahmen zu evaluieren.

10. Mängel und Versäumnisse bei den zentralen Datenbanken für Gutachten und Beratungsdienstleistungen sowie für Zuwendungen

T 431 bis 455 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

ihm einen Bericht über die künftige Handhabung der

Gutachten- und Beratungsdienstleistungs-Datenbank vorlegt, aus dem hervorgeht,

wer für eine landesweite einheitliche Koordination

und Steuerung bei Beachtung der Fach- und Ressourcenverantwortung der einzelnen Verwaltungen zuständig ist und

wie eine verbesserte Vollständigkeit und Aktualität

erreicht werden kann, die den parlamentarischen Anforderungen gerecht wird.

die bisher nicht erfassten Gutachten in die Datenbank

rückwirkend einpflegt und der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zur Verfügung stellt.

entscheidet, wie mit den Vorschriften der VV Trans

parenz nach dem Außer-Kraft-Treten dieser Verordnung zum 1. Januar 2019 zu verfahren ist.

Es erwartet ferner, dass der Senat

einen Bericht über den Stand des Einsatzes eines IT

gesteuerten Fachverfahrens bei den Zuwendungen vorlegt und

Transparenz bei Förderungen außerhalb des Zuwen

dungsrechts (Leistungsverträge) durch Veröffentlichung schafft, ggf. unter Umbenennung der Datenbank.

11. Fehlender Nachweis für die Wirtschaftlichkeit der Gebäudefeuerversicherungspflicht

T 456 bis 469 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat vor der Entscheidung über die Aufhebung oder den Fortbestand der Gebäudefeuerversicherungspflicht eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführt. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Neufassung der Verwaltungsvorschrift unverzüglich vorzulegen.

12. Notwendige Modernisierungen und Anpassungen der Arbeits- und Vergütungsbedingungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg

T 501 bis 539 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der rbb

15 Jahre nach der Fusion der beiden Landesrundfunk

anstalten auf ein einheitliches Tarifwerk hinwirkt; der Abschluss eines Manteltarifvertrages ohne eine Vergütungsregelung reicht hierfür nicht aus; die Arbeits- und Vergütungsbedingungen sollten schnellstmöglich vollständig vereinheitlicht werden,

die Entwicklung des Tarifrechts für den öffentlichen

Dienst gemäß den strukturellen Selbstbindungen der ARD berücksichtigt.

13. Unwirtschaftliche Anmietung eines Objekts zur Flüchtlingsunterbringung mit Umbauverpflichtung durch eine landeseigene Gesellschaft

T 551 bis 566 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.

Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.

In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren zurückzukehren.

Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2015 – Drucksache 18/1117 –

A. Unzureichende Kontrolle der personellen Ausstattung in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen durch die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales

T 270 bis 284 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat bis zum 30. August 2019 berichtet,

welche konkreten Änderungen der Prüfregularien

zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pfle

ge und Gleichstellung und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Steigerung unangemeldeter Prüfungen verabredet wurden (die geänderten Prüfregularien als Anlage beifügen),

wie der Senat sicherstellt, dass nach § 28 Abs. 2 WTG

die notwendigen Daten zwischen der Heimaufsicht, den Senatsverwaltungen und den Bezirken zu Kontrollzwecken gegenseitig ausgetauscht werden.