triebserlaubnis die einzuhaltenden personellen und räumlichen Standards einzelfallbezogen anpasst und kontrolliert, dass nach dem Ende der Abweichung der erlaubte Zustand wieder hergestellt wird,
zeitlich befristeten Abweichungen von der Betriebserlaubnis bis zum 31. Dezember 2019 Bericht erstattet.
die Möglichkeit prüft, die Befugnisse für eine effektive Steuerung bei der Integration Geflüchteter stärker zu bündeln,
zukünftig bei der Weiterleitung von Zuwendungen die Vorgaben der Nr. 12 AV § 44 LHO einhält und bei der Einbindung Dritter sicherstellt, dass diese hinreichend legitimiert sind für die Weiterleitung von öffentlichen Mitteln,
bei der Ausreichung öffentlicher Mittel durch Dritte nachvollziehbar prüft, ob es sich hierbei um eine Dienstleistung oder eine Weitergabe von Zuwendungen handelt und dafür ein rechtssicheres, vergaberechtskonformes Verfahren sicherstellt.
T 390 bis 412 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat dafür Sorge trägt, dass unabhängig von der Rückstandshöhe in Vollstreckungsfällen eine Auswertung der elektronisch abgelegten Daten (insbesondere Lohndaten und Rentendaten) erfolgt. Der Senat wird aufgefordert, das Verhältnis des Zeitaufwandes der elektronischen Aktenauswertung und den Erfolg entsprechender Vollstreckungsmaßnahmen zu evaluieren.
10. Mängel und Versäumnisse bei den zentralen Datenbanken für Gutachten und Beratungsdienstleistungen sowie für Zuwendungen
und Steuerung bei Beachtung der Fach- und Ressourcenverantwortung der einzelnen Verwaltungen zuständig ist und
dungsrechts (Leistungsverträge) durch Veröffentlichung schafft, ggf. unter Umbenennung der Datenbank.
T 456 bis 469 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat vor der Entscheidung über die Aufhebung oder den Fortbestand der Gebäudefeuerversicherungspflicht eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführt. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Neufassung der Verwaltungsvorschrift unverzüglich vorzulegen.
12. Notwendige Modernisierungen und Anpassungen der Arbeits- und Vergütungsbedingungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg
anstalten auf ein einheitliches Tarifwerk hinwirkt; der Abschluss eines Manteltarifvertrages ohne eine Vergütungsregelung reicht hierfür nicht aus; die Arbeits- und Vergütungsbedingungen sollten schnellstmöglich vollständig vereinheitlicht werden,
13. Unwirtschaftliche Anmietung eines Objekts zur Flüchtlingsunterbringung mit Umbauverpflichtung durch eine landeseigene Gesellschaft
T 551 bis 566 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass beim Abschluss von Mietverträgen auch in außergewöhnlichen Notsituationen die geltenden Regeln des Haushalts- und des Baurechts sowie ggf. bestehende Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin eingehalten werden. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen. Insbesondere ist – auch unter außergewöhnlichen Umständen – dafür Sorge zu tragen, dass bei mietvertraglichen Gestaltungen über Mieterumbauten die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt und gewahrt werden.
Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass Ausnahmesituationen ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, insbesondere wenn akute Gefahr für Leib und Leben Schutzbedürftiger besteht. Insofern können bei der Beurteilung solcher Notsituationen, bei deren Bewältigung auch Fehleinschätzungen auftreten können, nicht ohne weiteres und vollumfänglich die für Normalsituationen geltenden Maßstäbe angelegt werden.
In akuten Ausnahmesituationen sind alle beteiligten Akteure und Behörden der zweistufigen Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin dazu aufgefordert, sich abzustimmen und durch eigene Beiträge und eigenes Handeln dafür Sorge zu tragen, die vorliegende Notsituation umgehend zu bewältigen und so schnell wie möglich in ein geregeltes Verfahren zurückzukehren.
Das Abgeordnetenhaus dankt ausdrücklich den Beschäftigten des Landes Berlin, insbesondere im Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der karitativen Dienste und Einrichtungen sowie den vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr großes Engagement bei der Bewältigung einer außerordentlichen Notsituation.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2015 – Drucksache 18/1117 –
A. Unzureichende Kontrolle der personellen Ausstattung in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen durch die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
ge und Gleichstellung und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Steigerung unangemeldeter Prüfungen verabredet wurden (die geänderten Prüfregularien als Anlage beifügen),
die notwendigen Daten zwischen der Heimaufsicht, den Senatsverwaltungen und den Bezirken zu Kontrollzwecken gegenseitig ausgetauscht werden.