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Bundesratsinitiative zur Einführung eines Mindestprüfungsintervalls für Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1992
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, die eine Änderung der Abgabenordnung mit dem Ziel der Einführung eines Mindestprüfungsintervalls für Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften zum Gegenstand hat. Als angemessen gilt dafür ein Intervall von drei Jahren.
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2055
Der Senat wird aufgefordert, die Satzungen der Beteiligungsunternehmen dahingehend anzupassen, dass der Rechnungshof von Berlin die Befugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erhält.
„Der Rechnungshof von Berlin hat die Befugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Gesellschaft kann mit dem Rechnungshof eine Vereinbarung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 Landeshaushaltsordnung treffen. Einem Ersuchen des Rechnungshofs soll entsprochen werden.“
Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung dieses Beschlusses bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten.
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1777
Der Senat wird aufgefordert, die Unternehmen mit einer Gesellschafterbeteiligung des Landes Berlin von mindestens 30 Prozent aufzufordern, in ihren Geschäftsberichten konkrete Auswertungen zu den Personalzahlen getrennt nach Geschlecht sowohl in absoluten Zahlen als auch in prozentualer Verteilung darzustellen. In der Darstellung sollen die jeweilige Entgeltgruppe und der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Des Weiteren soll der Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen und allen Leitungsebenen in absoluten Zahlen ausgewiesen werden. Entsprechende Angaben sind in den Beteiligungsbericht aufzunehmen.