zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
weisung des nachfolgend genannten Grundstücks zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, geplant zum 1. Oktober 2019, zu:
nahme des nachfolgend genannten Grundstücks aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin zwecks späterer Sachwerteinlage zum Zeitpunkt des Nutzen-/Lastenwechsels zu: