Protokoll der Sitzung vom 14.11.2019

Mikroplastik auf Sportanlagen: Bezirke und Vereine nicht alleine lassen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2286

vertagt

Lfd. Nr. 29:

Die IAA gehört nach Berlin!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2287

vertagt

Lfd. Nr. 30:

Gewerbetreibende vor fremdverschuldetem Ruin schützen!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2294

an WiEnBe (f), StadtWohn und Haupt

Lfd. Nr. 32:

Für eine Reform der beruflichen Bildung: Evaluation der Anschlussfähigkeit der Ausbildungsgänge

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2296

vertagt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 8:

a) Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des

Richterwahlausschusses

Wahl Drucksache 18/2268

Es wurde gewählt:

Frau Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak

(auf Vorschlag der Fraktion Die Linke)

Zu lfd. Nr. 8:

b) Wahl von einer Person zum Mitglied des

Richterwahlausschusses

Wahl Drucksache 18/2297

Es wurde gewählt:

Frau Abgeordnete Dr. Petra Vandrey

(auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Zu lfd. Nr. 14:

Städteagenda der EU weiter ausbauen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 30. Oktober 2019 Drucksache 18/2284

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2179

Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Städteagenda für die EU als notwendigen Schritt, damit das Modell des Regierens auf mehreren Ebenen (multi-level-governance) Anwendung findet und die städtische Dimension bei Gesetzgebung, Finanzierung und Wissenstransfer in der EU gestärkt wird.

Das Abgeordnetenhaus teilt die Ziele des Arbeitsprogramms der Städteagenda, die in zwölf Schwerpunktthemen formuliert wurden, und fordert den Senat auf, seine Kooperationen in den Arbeitsgruppen/Partnerschaften („Integration von Migranten und Flüchtlingen“ und „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“) auszubauen. Dafür soll der Senat seine Bemühungen mit europäischen Institutionen, mitgliedstaatlichen Ministerien und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen ausbauen. Gleichzeitig soll darauf hingearbeitet werden, dass sich Städte auch in

solchen Arbeitsgemeinschaften, in denen sie nicht direkt Mitglied sind, über ihre Landesvertretungen/Büros in Brüssel mit ihren Anregungen und Interessen einbringen können. Außerdem soll der Senat regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen über aktuelle Entwicklungen in den Partnerschaften berichten.

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat dazu auf, folgende Ziele umzusetzen:

Die Städteagenda ist in das Jahresarbeitsprogramm

der Europäischen Kommission und in die Arbeitsprogramme der halbjährlichen Ratspräsidentschaften aufzunehmen.

Die Unterstützung der Partnerschaften soll aus dem

EU-Haushalt finanziert werden.

Es ist zu prüfen, welche Partnerschaften über die auf

drei Jahre angelegten Mandate hinaus verlängert werden sollen, um begonnene Arbeiten zum Abschluss zu bringen.

Die Kommission soll die Folgenabschätzung um die

territoriale Dimension erweitern, wobei auf die Erfahrungen des erfolgreichen Pilotprojekts des Ausschusses der Regionen (AdR) und der Europäischen Kommission zurückgegriffen werden kann.

Die Zugangsmöglichkeiten und die Information von

Städten zu EU-Förderprogrammen in der neuen Förderperiode nach 2020 sollen verbessert werden. Dazu soll auch die Wiederaufnahme der (2014 eingestellten) Finanzierung des Wissenstransfers zwischen Städten gehören.