Protokoll der Sitzung vom 28.11.2019

oder Gasversorgers nicht durch überzogene Bonitätsprüfungen erschwert wird.

dass sozialverträgliche Grenzen für die Bemes

sung der an den Stromversorger zu zahlenden Raten gesetzt und übergroße Nachzahlungen durch die Möglichkeit monatlicher Strom- und Gasabrechnungen vermieden werden.

dass auf Strom- bzw. Gassperren weitestgehend

verzichtet wird, wenn besonders schutzbedürftige Personen wie z. B. Kinder, Senioren und Schwerkranke davon betroffen sind; eine Kompensation aus Haushaltsmitteln ist dabei auszuschließen.

Die Berliner Stadtwerke sollen bei den aufgezähl

ten Punkten eine besondere Vorbildwirkung einnehmen.

2. Bei den Strom- und Gasnetzbetreibern darauf hinzu

wirken,

dass vor Wochenenden und Feiertagen grundsätz

lich keine Sperrungen ausgeführt werden und bei Wegfall des Sperrgrundes eine unverzügliche Wiederfreischaltung erfolgt.

dass auf die Erhebung einer Vorkasse für die

Nachprüfung einer Messeinrichtung beim Endverbraucher verzichtet wird, wenn es begründete Zweifel an deren ordnungsgemäßem Funktionieren gibt.

3. In Gesprächen mit den Jobcentern, Sozialämtern und

den Grundversorgern auf eine Vereinbarung hinzuwirken, die das Ziel hat, die Kommunikation zwischen Jobcentern bzw. Sozialämtern und Grundversorgern vor dem Vollzug einer Strom- oder Gassperre zu verbessern sowie die Einhaltung der Härtefallregelungen sicherzustellen, beispielsweise durch das Angebot an Transferleistungsbezieher*innen, zur Erteilung von Einverständniserklärungen in dem Sonderfall drohender Stromsperren das Jobcenter bzw. das Sozialamt zu informieren.

4. Die Einrichtung eines Runden Tisches unter Beteili

gung der für Soziales, für Energie und für Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltungen, der

Grundversorger für Strom und Gas, der Betreiber des Strom- und des Gasnetzes, der Jobcenter, der Sozialämter, von Schuldnerberatungen, der Verbraucherzentrale, von Mieterorganisationen und anderen relevanten Akteuren. Ziel des Runden Tisches sollte die Koordination der Maßnahmen sowie die Erörterung und Umsetzungsbegleitung weiterer Maßnahmen gegen Strom- und Gassperren sein.

5. Einkommensschwache Haushalte bei der Anschaf

fung energiesparender Haushaltsgeräte zu unterstützen.

6. Die Einrichtung eines Notfallfonds nach Vorbild des

Enercity-Härtefonds in Hannover zu prüfen.

7. Die Energieschuldenberatungsstelle und die aufsu

chende Beratung sollen weiter gestärkt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmalig zum 31. März 2020 sowie dann jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 18:

Sensibilisierungs- und Informationskampagne „Rettungsgasse freihalten“ starten – Kooperationsvereinbarung mit privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern schließen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 7. November 2019 Drucksache 18/2312

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1787

Der Senat wird aufgefordert, eine Sensibilisierungs- und Informationskampagne zum ordnungsgemäßen Freihalten der Rettungsgasse zu initiieren.

Die Kampagne soll folgende Maßnahmen enthalten:

Erstellung von Materialien zur Aufklärungsarbeit

(z. B. Flyer und Plakate) für öffentliche und private Einrichtungen sowie die Nutzung bestehender SocialMedia-Kanäle zur Sensibilisierung,

Erstellung von Infobannern, die schwerpunktmäßig an

Brücken angebracht werden können,

verstärkte Einblendung von Hinweisen zur Bildung

einer Rettungsgasse über elektronische Anzeigetafeln am Straßenrand.

Zudem soll der Senat das Gespräch mit privaten und öffentlich-rechtlichen TV- und Rundfunksendern suchen, mit dem Ziel, weitere Formate zu finden, um über das Anliegen zu informieren bzw. alle Verkehrsteilnehmer*innen auf die ordnungsgemäße Freihaltung der Rettungsgasse hinzuweisen.

Dem Abgeordnetenhaus von Berlin ist über den Sachstand drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.